Elternzeitrechner

Mit dem Elternzeitrechner von Lexware haben Sie alle wichtigen Daten direkt parat und können ganz einfach berechnen, wie lange Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin in Elternzeit verbringen wird.

  • Schnell: Mit wenigen Klicks erfahren Sie mehr zu Startdatum, Dauer und Enddatum der Elternzeit
  • Sicher: Mehr Planungssicherheit dank konkreter Angaben
  • Einfach: Mit wenigen Eckdaten lassen sich die wichtigsten Informationen ermitteln

Einfach und sicher Erziehungszeiten der Mitarbeiter berechnen

Wenn Mitarbeiter Nachwuchs erwarten, ändert sich vieles – für Ihre Beschäftigten ganz im Privaten, aber auch für Sie als Arbeitgeber. Denn so aufregend die Geburt eines Kindes ist, so vielfältig und komplex sind die Regelwerke, die für die Elternzeit bzw. das Elterngeld der Paare greifen. Auch Sie als Arbeitgeber sollten sich mit dem Paragraphendschungel rund um die Elternzeit auskennen, um alle rechtlichen Bestimmungen regelkonform umzusetzen. Erfahren Sie hier, wie Ihnen der Elternzeitrechner von Lexware dabei hilft, trotz personeller Veränderungen Planungssicherheit für Ihr Unternehmen zu behalten. Denn mit smarten Tools dieser Art sind Sie in der Lage, Dauer bzw. Beginn und Ende der Elternzeit schnell zu berechnen und Ihre Personalplanung anzupassen.

Elternzeitrechner: Für Mütter und Väter gesetzliche Elternzeit richtig berechnen

Unsere Gesellschaft will familienfreundlicher werden. Dazu gehört es, dass Eltern ihre Kinder aufwachsen sehen und sich beruflich trotzdem abgesichert wissen. Elternzeit als Mutter oder Vater zu Hause mit dem Nachwuchs zu verbringen, ist für Ihre Mitarbeiter deshalb eine wertvolle Erfahrung und für Sie als Unternehmer eine organisatorische Herausforderung. Nutzen Sie deshalb am besten einen Elternzeitrechner. Dann vermeiden Sie Missverständnisse, wenn es beispielsweise um das Thema Beantragen von Elternzeit bzw. die korrekte Terminierung des Erziehungsurlaubs geht.

Elternzeit auch für Pflege- und Adoptiveltern

Als Unternehmer sollten Sie wissen, dass Sie Ihren Angestellten auch dann Elternzeit gewähren müssen, wenn diese sich als Pflege- oder Adoptiveltern oder Großeltern um den Nachwuchs ihrer noch nicht volljährigen Kinder bzw. Enkelkinder kümmern möchten. Gemäß BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten für deren Elternzeit eine Bescheinigung ausstellen. Hierin halten Sie Beginn und Ende des Vaterschaftsurlaubs genau fest.

Elternzeitrechner für Arbeitgeber: Welche Angaben sind nötig?

Als Arbeitgeber müssen Sie rechtzeitig Bescheid wissen, wenn Mitarbeiter ihren Elternzeitanspruch anmelden möchten. Nur dann sind Sie in der Lage zu planen bzw. die Elternzeit des jeweiligen Angestellten auf das Datum bzw. auf Monate genau zu berechnen. Der Mutterschutz stellt dabei die erste organisatorische Hürde dar, denn in dieser Zeit dürfen laut Gesetzgeber werdende Mütter nicht arbeiten. Die Dauer der Mutterschaftsfrist vor und nach der Geburt können Sie jedoch voll auf die Elternzeit anrechnen. Sparen Sie Zeit und planen Sie die Elternzeit Ihrer Beschäftigten mithilfe unseres Smart-Rechners ein. Nur wenige Eingaben sind dazu nötig.

Errechneten Entbindungstermin eingeben

Der Rechner berücksichtigt sofort die Mutterschutzfrist. Diese beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstag und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten bzw. bei Geburt eines Kindes mit Behinderung endet sie erst 12 Wochen nach der Entbindung. Die frühestmögliche Elternzeit für Mütter beginnt unmittelbar nach dem Mutterschutz.

Wahlweise tatsächlichen Entbindungstermin erfassen

Hat die Geburt bereits stattgefunden, gilt dieser Termin für die Eingabe in den Rechner. Er bestimmt beispielsweise den frühestmöglichen Beginn der Elternzeit als Vater, aber auch die Fristen für die Elternzeit bezüglich der Partnermonate, wenn beide Elternteile Anträge auf Elternzeit stellen. Nur der frühestmögliche Beginn der Elternzeit für die Mutter hängt vom Ende der Mutterschutzfrist ab, die sich aus dem tatsächlichen Geburtstermin ergibt. Folgendes gilt dabei:

  • Ist der errechnete Termin unterschritten, verlängert sich die Mutterschutzfrist Ihrer Mitarbeiterin nach der Geburt um die Zeit, die sie wegen der vorzeitigen Entbindung vorher nicht beansprucht hat.
  • Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, verkürzt sich der Mutterschutz nach der Entbindung nicht. Sie beträgt nach wie vor 8 bzw. 12 Wochen.

Angaben zu Mehrlingsgeburten oder Frühgeburt

Der Smartrechner von Lexware berücksichtigt auch den Sonderfall einer verlängerten Elternzeit bei Frühgeburt oder bei Zwillingen. Einfach „Ja“ oder „Nein“ klicken und schon werden Ihnen alle relevanten Daten zum Beginn und Ende der Elternzeit Ihrer Angestellten angezeigt.

Angabe zu Behinderung

Auch hier klicken Sie im Elternzeitrechner nur auf „Ja“ oder „Nein“. Anschließend erhalten Sie Beginn und Ende der damit verbundenen Elternzeit Ihres Mitarbeiters. In diesem speziellen Fall beträgt die Mutterschutzfrist nach Geburt eines Kindes mit Behinderung 12 Wochen. Denn häufig ist das Geburtsereignis für Mutter und Kind mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden.

Vorschriften des Gesetzgebers beachten

Das BEEG ist für Sie als Arbeitgeber wichtig, wenn Sie wissen möchten, wie lange Sie Ihre Beschäftigten in die Elternzeit entlassen müssen und wie die Zeiten verteilt werden dürfen. Wenn Sie sich nicht durch die Gesetzestexte kämpfen möchten, vertrauen Sie am besten dem Elternzeitrechner von Lexware. Seine Algorithmen rechnen für Sie die Dauer der Elternzeit aus und berücksichtigen dabei auch für Väter alle aktuell geltenden Bestimmungen:

  • Der Anspruch auf Elternzeit beträgt bis zu 3 Jahre.
  • Das sogenannte „Babyjahr“ können Mutter und Vater gleichermaßen beanspruchen.
  • Beginn der Elternzeit für den Mann ist die Geburt des Kindes.
  • Die Elternzeit endet spätestens mit dem 8. Geburtstag des Kindes.
  • Die Elternzeit kann aufgeteilt werden.

Elternzeit richtig beantragen: Diese Vorgaben müssen Ihre Angestellten einhalten

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Angestellten pro Kind insgesamt drei Jahre Elternzeit gewähren. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes müssen Sie maximal 24 Monate davon genehmigen. Für Ihre Beschäftigten gilt in der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit durch Ihre Mitarbeiter. Damit Sie als Unternehmer ausreichend Vorlauf haben, Personallücken zu schließen, müssen Arbeitnehmer ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich bei Ihnen beantragen. Der Schutz vor Kündigung greift frühestens acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Tipp

Zeitweise Beschäftigung

Sie können Mitarbeiter, die in Elternzeit sind, auf deren Wunsch zeitweise beschäftigen. Ihre Angestellten haben sogar einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden, wenn Ihr Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter besitzt. Möchten Ihre Angestellten eine bereits angezeigte Elternzeit verkürzen oder verlängern, bedarf das Ihrer Zustimmung.