Abgesehen von den Programmen der Digitalisierungsförderung des Bundes bieten derzeit die Bundesländer die folgenden Fördermittel – entweder als nicht rückzahlbaren Zuschuss oder als Darlehen mit niedrigen Zinsen – an. Sollten Sie Ihr Bundesland nicht in unserer Auflistung finden, liegt das daran, dass derzeit (Stand: April 2026) kein Digitalisierungsförderprogramm angeboten wird oder es bereits ausgelaufen ist.
Brandenburg
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital
Mit dem Brandenburgischen Innovationsgutschein werden KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden, die in Brandenburg ansässig sind, bei Digitalisierung- und Innovationsmaßnahmen unterstützt.
Wer ist berechtigt?
Den Zuschuss können kleine und mittlere brandenburgische Unternehmen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, inkl. Handwerksbetriebe gem. der geltenden EU-Definition, erhalten. Der Fördergeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.
Freiberufler sind von der Förderung ausgenommen, ebenso wie Vereine und gemeinnützige Einrichtungen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Das Förderprogramm unterstützt:
- Beratungsprojekte, die betriebliche Abläufe und Prozesse analysieren, um Innovationspotenziale für die Digitalisierung zu identifizieren.
- Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen.
- Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 5.000 bis 550.000 Euro (max. 50 bis 100 Prozent der Gesamtinvestition)
Wo stelle ich einen Antrag?
Der Antragsstellung muss ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH vorausgehen, dann ist ein Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB.
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Bayern
Digitalbonus.Bayern Standard / Plus
Das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern Standard / Plus richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden mit Sitz im Freistaat Bayern. Je nach Art des Zuschusses unterstützt dieser Digitalisierungsprozesse in KMU oder Digitalisierungsprojekte mit hohem Innovationsgehalt.
Hinweis: Das Förderprogramm wurde neu aufgelegt und läuft bis zum 31.12.2027. Es gibt ein monatliches „Digitalbonus Kontingent“, das für den aktuellen Monat ausgeschöpft sein kann. Die Antragstellung kann dann erst im Folgemonat erfolgen. Informationen über den aktuellen Stand finden Sie auf Digitalbonus.Bayern.
Wer ist berechtigt?
Der Digitalbonus in Bayern bietet Förderungen für Unternehmen, die zum Beispiel ihre IT-Sicherheit verbessern oder digitale Prozesse und Dienstleistungen transformieren wollen. Unterschieden wird dabei zwischen der Standard- und der Plus-Förderung:
- Berechtigt sind KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden. Das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern Standard unterstützt die Digitalisierung in KMU von Produkten über Prozesse bis hin zu Innovationen.
- Der Digitalbonus.Bayern Plus richtet sich ebenfalls an KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden. Der Zuschuss wird bei Digitalisierungsprojekten mit besonderem Innovationsgehalt gezahlt.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Gefördert werden:
- Maßnahmen zur Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Ausgaben für Leistungen externer Anbieter
Der Digitalbonus.Bayern Standard sieht eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro vor und max. 30 bis 50 Prozent der Gesamtinvestition.
Beim Digitalbonus.Bayern Plus beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50.000 Euro und max. 30 bis 50 Prozent der Gesamtinvestition.
Wo stelle ich einen Antrag?
Der Förderantrag ist über das Online-Formular der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen. Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Webseite des Digitalbonus Bayern.
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Innovationskredit 4.0
Neben dem Digitalbonus bietet der Freistaat Bayern KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden mit dem Innovationskredit 4.0 die Möglichkeit eines Darlehens.
Wer ist berechtigt?
Förderfähig sind KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden, mit Sitz im Freistaat Bayern sowie neu gegründete Unternehmen und Angehörige freier Berufe.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Der Innovationskredit 4.0 fördert innovative Vorhaben, um die Digitalisierung in Unternehmen voranzutreiben.
Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 25.000 Euro, der Darlehenshöchstbetrag je nach Vorhaben auf bis zu 7,5 Millionen Euro. Unternehmer können mit dem Innovationskredit 4.0 bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten decken.
Wo stelle ich einen Antrag?
Der Antrag wird über die Hausbank bei der Förderbank LfA Bayern gestellt.
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Bremen
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Das Bundesland Bremen bezuschusst mit seinem Förderprogramm die Beratungsleistung von Digitalisierungsberatern sowie Dienstleistern.
Wer ist berechtigt?
Eine Förderung in Form eines Zuschusses erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Bremen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Beratungsleistungen und -projekte mit ausgewiesenen regionalen Digitalisierungs-Experten, um den Bedarf an Digitalisierung zu ermitteln oder ein Testprojekt zu starten. Der Zuschuss beträgt max. 5.000 Euro und max. 50 Prozent der Gesamtinvestition.
Wo stelle ich einen Antrag?
Bevor Betriebe die Beratungsleistung beauftragen, müssen sie den Antrag bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) einreichen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheid kann die Beratungsleistung in Auftrag gegeben werden.
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Weiterführende Informationen zum Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Neues Förderprogramm Digitaler Mittelstand KI
Das Förderprogramm „Digitaler Mittelstand - Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU mit besonderem Schwerpunkt auf Künstliche Intelligenz (KI), automatisierten digitalen Prozessen und Cybersicherheit” (Digitaler Mittelstand KI) bietet Antragstellenden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung.
Wer ist berechtigt?
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen
- Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:
- Digitale sowie KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse (z. B. KI-basierte Analyse-, Planungs- und Automatisierungssysteme, digitale Plattformen und Produktionssysteme, Systeme zur Prozessautomatisierung)
- Verbesserung der Informations- und Cybersicherheit (z. B. Einführung und Optimierung von IT-, Daten- und Cybersicherheitskonzepten, Implementierung moderner Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme, Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzbarkeit („Usability“) und Akzeptanz von Sicherheitslösungen
Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen wird die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Bei mittleren Unternehmen wird die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Projektförderung gewährt.
Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro. Bei Unternehmen, die vor weniger als 12 Monaten bei Antragstellung gegründet wurden, beträgt die maximale Förderhöhe 5.000 Euro.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip, d. h. nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung ist seit dem 01.04.2026 möglich. Die Antragsunterlagen finden Sie im Förderportal "Förderbar" der Bremer Aufbaubank - diese müssen Sie schriftlich und unterzeichnet bei der BAB - Die Förderbank zusätzlich einreichen.
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Hamburg
Neues Förderprogramm Hamburg Digital Check
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gibt einen Zuschuss für Beratungsleistungen, durch die aufgezeigt wird, welche digitalen Vorhaben in welcher Reihenfolge passend zur vorhandenen Daten- und Maschinen-/Büroinfrastruktur sinnvoll sind.
Wer ist berechtigt?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung muss sich auf die Hamburger Betriebsstätte beziehen und die Umsetzung der sich aus der Beratung ergebenden Maßnahmen muss für die Hamburger Betriebsstätte geplant sein.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Hamburg Digital Check ermöglicht die Förderung von Beratungsleistungen, die folgende Bereiche umfassen können:
1. Informationssicherheit
- Grundlegende Beratungsleistungen im Bereich Informationssicherheit und Cyber Security;
- Durchführung von unternehmensspezifischen Bedrohungsanalysen und Sicherheitsaudits;
- Entwicklung von Realisierungskonzepten zur Umsetzung der identifizierten Anforderungen an die Erhöhung der Informationssicherheit und Cyber Security im Unternehmen.
2. Digitaler Wandel
- Beratungsleistungen zur konkreten Verbesserung oder Einführung von betrieblichen Infrastrukturen und Maßnahmen zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren.
- Beratungsleistungen zur konkreten Verbesserung oder Einführung von betrieblichen Infrastrukturen und Maßnahmen zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen.
Beratungsleistungen, die über Hamburg Digital Check gefördert werden, sollen im Ergebnis mit einem konkreten Realisierungskonzept zur Umsetzung der identifizierten Maßnahme enden. Das Konzept muss den Inhalt der unternehmensspezifisch entwickelten Maßnahme, die damit angestrebten Ziele, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen und Investitionen sowie einen Umsetzungszeitplan enthalten.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Die maximale Förderquote beträgt 50 %, die maximale Fördersumme 7.500 Euro.
Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31.12.2026. Anträge müssen vollständig bis zum 16.11.2026 bei der IFB Hamburg gestellt werden.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die IFB Hamburg berät Sie bei allen Fragen zur Förderung. Die Antragsstellung erfolgt digital. Informationen zu allen Programmen der IFB Hamburg, zu Förderrichtlinien und die Formulare finden Sie hier.
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Hessen
Digitalisierungsberatung
Mit der Digitalisierungsberatung werden Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit einem Zuschuss gefördert.
Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind KMU, Selbstständige und Freiberufler.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Gefördert werden Beratungsleistungen zur Digitalisierung. Themenschwerpunkte können sein:
- Digitale Geschäftsmodelle
- Digitalisierung der Prozesslandschaft
- Digitalisierung des Marketings
- Gewährleistung der IT-Sicherheit
Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt maximal 400 Euro je Tagewerk (max. 50 Prozent). Insgesamt können maximal 15 Tagewerke Förderung je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Wo stelle ich einen Antrag?
Der Antrag auf eine Digitalisierungsberatung kann über das RKW Hessen gestellt werden. Kontaktdaten und -formulare finden Sie auf der Website des RKW Hessen.
Distr@l – Förderprogramm
Das Förderprogramm besteht aus vier Förderlinien in den Bereichen digitaler Innovationen sowie Forschung und Entwicklung und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Wer ist berechtigt?
Das Förderprogramm Distr@l richtet sich vor allem an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen. Es gibt vier verschiedene Förderlinien:
- Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien für digitale Innovationsprojekte
- Förderlinie 2: Digitale Projektinnovationen (Produkte oder Prozesse)
- Förderlinie 3: Projekte des Wissens- und Technologietransfers
- Förderlinie 4: Gründungsförderung im digitalen Kontext
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Förderlinie:
- Förderlinie 1: max. 100.000 Euro, maximal 50 Prozent Zuschuss
- Förderlinie 2: max. 500.000 Euro, Förderung zwischen 50 und 100 Prozent
- Förderlinie 3: max. eine Million Euro, max. 50 Prozent Zuschuss
- Förderlinie 4: je nach Projekt max. 160.000 Euro oder max. eine Million Euro, im ersten Jahr max. 100 Prozent Zuschuss, im zweiten Jahr max. 60 Prozent
Wo stelle ich einen Antrag?
Vor der Einreichung des Formantrages bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) muss eine Projektskizze bei der Hessischen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung über die E-Mail-Adresse distral-hessen@digitales.hessen.de vorgelegt werden.
Nach der positiven Bewertung durch ein Gremium kann dann ein Antrag über die WIBank gestellt werden.
Wichtige Links
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm Distr@l gibt es auf der Website der WIBank und der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
Mecklenburg-Vorpommern
Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern fördert mit der „Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern” Gründerinnen und Gründer, Startups, kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen.
Wer ist berechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen (KMU), die in den Wirtschaftszweigen Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Handwerk und Tourismus der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und ihren Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Anzahl der Beschäftigten darf 100 betragen. Der Jahresumsatz der geförderten Unternehmen darf höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro betragen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Gefördert werden Vorhaben in den folgenden drei Schwerpunktbereichen:
- Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe)
- Digitalisierung im Handwerk
- Digitalisierung im Tourismus
Die Förderung konzentriert sich auf Investitionen in Prozessinnovationen. Ziel ist es, neue oder deutlich verbesserte Methoden in der Produktion oder Dienstleistungserbringung umzusetzen. Dies umfasst wesentliche Änderungen bei Technik, Ausrüstung oder Software auf Unternehmensebene. Dies kann beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen erfolgen.
Wichtig: Investitionen in Standardhardware und -software sind von der Förderung ausgeschlossen. Für die Förderung können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 50.000 EUR. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen.
Wo stelle ich einen Antrag?
Der Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
Hinweis: Die Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern ist vorübergehend eingestellt. Wann das Förderungsprogramm wieder aufgelegt wird, können Sie hier erfahren.
Nordrhein-Westfalen
Förderprogramm Mittelstand Innovativ und Digital (MID)
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ und Digital (MID)“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen finanzielle Unterstützung von bis zu 15.000 Euro für Investitionen in digitale Produkte und digitale Sicherheit sowie von bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen, die innovative Projekte im Betrieb umsetzen.
Das Programm besteht aus den drei Bausteinen
Die Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen sind zweistufig ausgelegt und gliedern sich für die Teilprogramme MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit in ein Losverfahren (Stufe 1) und den daran anschließenden Antrag auf die Förderung (Stufe 2). Das Verfahren für das Teilprogramm MID-Assistent(in) gliedert sich in ein Wartesaalverfahren (Stufe 1) und den daran anschließenden Antrag auf die Förderung (Stufe 2).
1. Baustein MID-Digitalisierung
Wer ist berechtigt?
Gefördert werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.
Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Algorithmen des maschinellen Lernens
- Data-Mining-Verfahren
- Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
- AR/VR-Technologien
Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen. Der Antrag ist entsprechend zu begründen.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Er ist auf maximal 15.000 Euro begrenzt, die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NRW.BANK.
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2. Baustein MID-Assistent(in)
Wer ist berechtigt?
Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon maximal 5 mit akademischem Abschluss, und Firmensitz in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent(in) einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
Die MID-Assistenz unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
- Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen
- Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren
Der Zuschuss beträgt:
- maximal 48.000 Euro für die Dauer von 2 Jahren, wenn noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt wird,
- maximal 33.000 Euro für die Dauer von 2 Jahren, wenn bereits 1 bis 5 Personen mit Hochschulabschluss beschäftigt werden.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NRW.BANK.
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3. Baustein MID-Digitale Sicherheit
Wer ist berechtigt?
Gefördert werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.
Gefördert werden Maßnahmen in den drei sich ergänzenden Schwerpunkten, die beliebig kombiniert werden können:
- Schwerpunkt A – Analyse des IST-Zustandes in der Organisation: IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen
- Schwerpunkt B – Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen: Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden
- Schwerpunkt C – Software und Hardware für den IT-Basisschutz: Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und Erwerb von Firewall-Lösungen bzw. entsprechender Lizenzen sowie deren Installation
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Er ist auf maximal 15.000 Euro begrenzt, die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NRW.BANK
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Rheinland-Pfalz
Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)
Das Digitalförderprogramm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMU, Produktinnovationen sowie digitale Geschäftsmodelle oder Prozessoptimierungen umzusetzen. Der nicht rückzahlbare Investitionszuschuss soll Betriebe aus Rheinland-Pfalz unterstützen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und langfristig zu verbessern.
Wer ist berechtigt?
Förderberechtigt sind kleine, mittlere, gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen – einschließlich Beherbergungsbetriebe. Wichtig dabei ist, dass die ISB den Förderantrag noch vor Investitionsbeginn bestätigt und das Investitionsvorhaben innerhalb der ersten drei Monate nach Bestätigung startet.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Die ISB bezuschusst Investitionen, die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation darstellen bzw. Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle digitalisieren. Vor dem Antragsverfahren müssen externe Sachverständige bestätigen, ob sich das Digitalisierungsprojekt für den Zuschuss eignet. Die ISB empfiehlt die folgenden Unternehmen für eine Gutachtung. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.
Bestätigen ISB sowie Gutachtende die Eignung des Innovationsvorhabens, sind bei kleinen Unternehmen Zuschüsse von bis zu 20 Prozent und bei mittleren Unternehmen von bis zu zehn Prozent möglich. Die Investitionskosten müssen dabei zwischen mindestens 50.000 Euro und maximal fünf Millionen Euro liegen.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB.
Wichtige Links
Alle Informationen sowie Kontaktpersonen hat die ISB auf ihrer Webseite zusammengefasst.
Saarland
DigitalInvest KMU
Seit Februar 2025 unterstützt das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr mit dem DigitalInvest-Zuschuss kleine und mittelständische Betriebe aus dem Saarland, die in die Digitalisierung ihrer Wertschöpfungsketten investieren möchten.
Wer ist berechtigt?
Für die Digital-Förderung des Saarlands sind KMU mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte im Saarland berechtigt. Die Förderung muss am Unternehmenssitz oder am Standort im Saarland investiert werden.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Das Saarland unterstützt mit seinem Förderprogramm Digital-Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 20.000 Euro. Für das Programm gibt es zwei Förderstränge:
- Die Basis-Förderung unterstützt kleinere Optimierungsmaßnahmen in digitalen Prozessen bis hin zur Verbesserung der digitalen Sicherheit, den Aufbau von Webseiten und Shops sowie die Einführung von Systemen wie CRM und Warenwirtschaft bis zu 12.500 Euro.
- Die Plus-Förderung fördert den Einsatz höherwertiger digitaler Technologien, die die Geschäftsmodelle der Unternehmen tiefgreifend transformieren, wie KI, VR/AR und digitale Zwillinge, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro.
Wichtig: Der maximale Zuschuss ist von der Größe des Betriebs abhängig:
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden werden mit bis zu 50 Prozent der Investitionssumme gefördert.
- Mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitenden werden mit bis zu 30 Prozent unterstützt.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung ist seit Februar 2025 über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI möglich.
Wichtige Links
Sachsen
Digitalisierung Zuschuss EFRE
Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Projekte, die Kleinstunternehmen an die Themen der digitalen Transformation heranführen.
Wer ist berechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen das Digitalisierungsprojekt erstmalig in Ihrem Unternehmen durch. Das heißt, dass Sie bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bundes erhalten haben.
- Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für:
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung,
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software,
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 10.000 Euro für eine Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten.
Sie erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 Prozent, wenn Ihr Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei mindestens 5.000 Euro liegen.
Hinweis: Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen, wie dem Digitalisierungsdarlehen oder dem SAB Sachsenkredit Universal (mit bis zu 10% Tilgungszuschuss) ist zulässig, sofern diese ergänzend in Anspruch genommen werden.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahmen über da SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Wichtige Links
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Mit dem Förderprogramm „Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)“ unterstützt der Freistaat Sachsen Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben mit einem zinsverbilligten Darlehen.
Wer ist berechtigt?
Gefördert werden gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist. Dazu gehören:
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme mit höchstens 2 Mio. Euro
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme mit höchstens 10 Mio. Euro
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme mit höchstens 43 Mio. Euro
- Angehörige der freien Berufe
- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach der Gründung
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
Die Darlehenshöhe je Vorhaben beträgt mindestens 30.000 Euro und höchstens 200.000 Euro und deckt:
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen;
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen.
Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche. Die vorzeitige Tilgung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Die Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung betragen:
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhaben (Just Transition Fund der EU)
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung finden Sie hier.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahmen über die Hausbank oder über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Wichtige Links
Sachsen-Anhalt
IB Digitalisierungsdarlehen
Das Digitalisierungsdarlehen der Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt ist eine Förderung mit günstigen Zinskonditionen. KMU oder Angehörige der freien Berufe aus Sachsen-Anhalt können für Digitalisierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten.
Wer ist berechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige der freien Berufe müssen einen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Sachsen haben, um einen Antrag einzureichen. Darüber hinaus muss das Unternehmen für sein Digitalisierungsprojekt ein Konzept oder Businessplan inklusive der Angaben zu den geplanten Maßnahmen erstellen sowie nachweisen, dass sie die Gesamtfinanzierung sicherstellen können.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Das IB-Digitalisierungsdarlehen lässt sich für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Personalkosten, Projektausgaben wie auch Fremdleistungen einsetzen.
Die IB stellt das Darlehen bis zur vollen Höhe der Investition aus – von mindestens 10.000 Euro bis zu maximal 1,5 Millionen Euro. Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal zehn Jahre, von denen zwei Jahre tilgungsfrei sind. Unternehmen erhalten dabei einen festen Zinssatz von 1,95 Prozent.
Wo stelle ich einen Antrag?
Förderberechtigte Unternehmen reichen den Antrag bei der IB direkt ein. Die IB empfiehlt, eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen.
Wichtige Links
Alle Antragsinformationen befinden sich auf der offiziellen Seite der IB Sachsen-Anhalt. Zudem finden Interessenten hier weitere KMU-relevante Förderprogramme, die Sie auch für spezifische Digitalisierungsmaßnahmen nutzen können.
Schleswig-Holstein
Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten angeregt werden und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen gestärkt werden.
Wer ist berechtigt?
Die Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) sind nicht antragsberechtigt.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Gefördert werden Digitalisierungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung.
1. Modul Beratung
Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Diese dienen
- der Verbesserung der IT-Sicherheit oder
- der Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
- der Digitalisierung von Prozessen oder
- der Digitalisierung von Produkten und Verfahren.
Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
Voraussetzungen sind:
- Die Beratung muss von einem zugelassenen Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen Unternehmen kann hier heruntergeladen werden.
- Es muss ein plausibles Angebot für die Beratungsleistungen vorliegen.
- Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
- Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.
Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder durch Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Im Modul Beratung beträgt die Zuwendung maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
2. Modul Umsetzung
Das Modul Umsetzung kann nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen sind:
- Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage eines vorab erstellten Beratungsberichts aus dem Modul Beratung.
- Die kalkulierten Kosten für Investitionen in Hard- und Software sowie für die zugehörigen Dienstleistungen für das Digitalisierungsvorhaben betragen mindestens 10.000 Euro.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 200.000 Euro.
- Die geförderte Maßnahme soll binnen 18 Monaten beendet sein.
Im Modul Umsetzung beträgt die Zuwendung maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von 36 Monaten erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt. Falls das Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund in den 36 Monaten vor dem aktuellen Antrag bereits De-minimis-Beihilfen erhalten hat, müssen die entsprechenden Bescheinigungen im Antragsportal hochgeladen werden.
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt über das Serviceportal WT.SH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein).
Wichtige Links
Richtlinie Digitalisierungsmaßnahmen kleine Unternehmen (DKU)
Thüringen
InnoInvest
Mit dem Programm InnoInvest werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 200.000 Euro und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 Euro möglich.
Wer ist berechtigt?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u. a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handwerk, Handel, Veranstaltungsbranche ohne Freizeitwirtschaft sowie Kreativwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen. Das Investitionsvorhaben ist förderfähig, wenn es sich um eine der folgenden Innovationen handelt:
- Neues (Produktions-)Verfahren bzw. Einführung eines neuen Produktes/ einer neuen Dienstleistung: Das neue (Produktions-)Verfahren führt zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten/ Dienstleistungen.
- Prozessinnovation: Bei der Prozessinnovation werden mit einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode (z. B. in der Produktion oder bei der Erbringung von Dienstleistungen) etablierte Produkte optimiert oder kostengünstiger bzw. ressourcenschonender herstellt.
- Neues Geschäftsmodell: Die Unternehmenstätigkeit wird um ein neues Geschäfts- bzw. Tätigkeitsfeld/ einen neuen Geschäftszweig erweitert.
- Neue/r organisatorische/r Prozess/ Struktur: Durch die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken oder den Arbeitsabläufen (neue/r organisatorische/r Prozess/ Struktur) wird die Produktivität des Unternehmens erhöht.
Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens bzw. der im Unternehmen vorhandenen Betriebsprozesse können ebenfalls gefördert werden, sofern sich diese unter die oben genannten Punkte subsumieren lassen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Ausgaben:
| Ausgaben in EUR | Zuschuss in EUR |
|---|---|
| 5.000,00 bis 10.000,00 | 2.500,00 |
| 10.000,01 bis 20.000,00 | 5.000,00 |
| 20.000,01 bis 50.000,00 | 10.000,00 |
| 50.000,01 bis 100.000,00 | 20.000,00 |
| 100.000,01 bis 200.000,00 | 40.000,00 |
| 200.000,01 bis 300.000,00 | 60.000,00 |
| 300.000,01 bis 450.000,00 | 90.000,00 |
| 450.000,01 bis 600.000,00 | 120.000,00 |
| 600.000,01 bis 800.000,00 | 160.000,00 |
| 800.000,01 bis 1.000.000,00 | 200.000,00 |
Wo stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank.
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