Klare Zahlungsbedingungen und Zahlungsvereinbarungen: So kommen Sie schneller an Ihr Geld

Klar formulierte Zahlungsbedingungen und eindeutige Absprachen in Auftragsgesprächen sind gerade für Selbstständige und Inhaber von kleinen Firmen extrem wichtig. Denn Zahlungsvereinbarungen helfen dabei, Missverständnisse zu vermeiden, festgelegte Fristen einzuhalten und unterstützen die zügige Rechnungsabwicklung.

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Zwei Männer unterhalten sich.
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 |  Zuletzt aktualisiert am:08.02.2024

Grundsätzliches: Was sind Zahlungskonditionen?

Damit Sie als Unternehmer auch sicher für eine Dienstleistung oder eine ausgelieferte Ware bezahlt werden, können Sie im Rahmen des Kaufvertrags einige Vereinbarungen bzw. Forderungen definieren. Diese sind in der Regel als Zahlungsbedingungen bekannt. Folgende grundlegende Fakten sollten Sie mit Blick auf Zahlungsmodalitäten kennen:

  • Zahlungsbedingungen sind Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in bestimmten Fällen einzelvertraglich festgesetzt.
  • Es besteht keine Pflicht, die Zahlungskonditionen auf der Rechnung auszuschreiben.
  • Im Rahmen der Rechnungsstellung sollte ein Fälligkeitsdatum für die Zahlung erkennbar sein. Dies wird in der Regel am Wortlaut „Rechnung zahlbar bis …“ erkennbar. Sollten die Kunden den Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht haben, müssen Sie diese mit einer Mahnung auf die Rechnungsbegleichung hinweisen. 
  • Mit Blick auf Form oder Inhalt gibt es keine gesetzlichen Richtlinien für Zahlungsbedingungen.
  • Ist kein expliziter Zeitraum für das Zahlungsziel auf der Rechnung definiert, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungseingang, damit Kunden ihre Verbindlichkeiten begleichen können. 
  • Gesetzlich sind die Bedingungen zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger im § 286 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. 

Zahlungsbedingungen klar mit dem Kunden absprechen

Gerade Selbstständige und Inhaber von kleinen Firmen sind häufig auf eine gute Zahlungsmoral ihrer Kunden angewiesen. Deshalb ist es enorm wichtig, dass Sie am Ende von Vertragsverhandlungen, wenn alle Bedingungen (Leistungsumfang, Liefertermine etc.) geklärt sind, mit dem Kunden nicht nur über den Preis sprechen, sondern auch darüber, wie Sie sich die Zahlungsbedingungen konkret vorstellen.

Hier einige Beispiele für Zahlungsvereinbarungen:

  • Zahlung bei Abnahme
  • Zahlungsziel 20 Tage nach Abnahme des Auftrags
  • oder Zahlungsziel 10 Tage nach Abnahme mit Abzug von 2 Prozent Skonto

Sprechen Sie dabei auch an, wie Sie sich die Zahlung vorstellen (z. B. Überweisung, Lastschrifteinzug, Ratenzahlung usw.). Geben Sie stets folgende Punkte an:

  • die genaue Höhe der Zahlungen
  • mögliche Einsparungen durch Skonto
  • die genauen Zahlungstermine bzw. die Zahlungsfrist

Info

Formulierungsbeispiel 1

"Der Rechnungsbetrag in Höhe von 3.000 EUR brutto ist bis zum 28. August 2022 per Überweisung zu bezahlen. Bei Zahlung bis zum 21. Juli 2022 erhalten Sie 2 % Skonto. Damit müssen Sie nur noch 2.940 EUR bezahlen. Sie sparen 60 EUR!" 

Über Zahlungsbedingungen und Preise erst ganz am Ende sprechen

Auch wenn es Ihnen unangenehm ist: Es wird sich lohnen, wenn Sie Ihre Kunden direkt auf die Zahlungsbedingungen im Rahmen des Kaufvertrags hinweisen. Denn die Praxis zeigt, dass dies in der Regel erfolgsbringend ist, wenn Sie Ihre Kunden in den Kauf- oder Vertragsverhandlungen mit Ihrem Angebot wirklich überzeugen. Daher ist es entscheidend, dass Sie sich erst über alle anderen Punkte im Vertrag einigen und Preise sowie Zahlungskonditionen zum Schluss besprechen.

Falls ein Kunde hierzu früher Informationen haben möchte, versuchen Sie, ihn davon zu überzeugen, dass es besser ist, wenn Sie zunächst über den Auftragsumfang sprechen und sich erst dann über die Zahlungsmodalitäten unterhalten.

Formulierungsbeispiel 2

"Herr Meier, Sie haben Recht: es ist gut und wichtig, dass Sie den Preis und die Zahlungsbedingungen ansprechen. Darauf komme ich in wenigen Augenblicken zurück. Denn zuerst sollten wir klären, welche Anforderungen Sie konkret an das Produkt (den Auftrag o. Ä.) und dessen Leistungsmerkmale haben. Erst dann kann ich Ihnen genau sagen, welche Kosten auf Sie zukommen."

Tipp

Praxis-Tipp: Unverbindliche Preisangebote im Vorfeld

Besteht ein Kunde auf eine frühzeitigen Auskunft zu Preisen und Konditionen, sollten Sie ihm zunächst einen Orientierungswert zum Preis geben. Dabei sollten Sie aber betonen, dass es sich um eine erste unverbindliche Einschätzung handelt. Zu den Zahlungsbedingungen können Sie dann wie gewünscht am Ende der Verhandlung kommen.

Grundsätzlich gilt bei jedem Verkauf: Halten Sie alle Positionen des Vertrages schriftlich fest – als Nachweis für den Auftrag und die getroffenen Verabredungen, falls es zum Beispiel zu Unstimmigkeiten bezüglich Zahlungsvereinbarungen kommen sollte.

Standard-Zahlungsbedingungen, die den Zahlungseingang beschleunigen

Bevor Sie Ihren Interessenten ein Angebot unterbreiten, sich zu Vertragsverhandlungen treffen oder Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren, sollten Sie wissen, welche Arten von Zahlungsbedingungen Ihnen zur Verfügung stehen:

1. Vorauszahlung

 

Bei den Zahlungsbedingungen der Vorauskasse oder Vorkasse müssen Ihre Kunden oder Besteller den ausstehenden Rechnungsbetrag direkt in Bar bezahlen oder überweisen, obwohl sie noch keine Ware oder Dienstleistung erhalten haben. Wenn Sie Waren und Produkte verkaufen, die Sie erst bestellen müssen, sollten Sie von Ihren Kunden bei Bestellung mindestens eine Anzahlung fordern — besser noch den gesamten vereinbarten Kaufpreis. Diese Möglichkeit besteht, wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen, in dem Sie diese Zahlungsbedingung festhalten. 

Beachten Sie: Es kann für einen potenziellen Käufer oder Besteller abschreckend sein, wenn er vor der Lieferung oder Leistung einen (hohen) Vorauszahlungsbetrag leisten oder gar den ganzen Rechnungsbetrag vorab entrichten soll. Nennen Sie Leistungsempfängern daher schlüssige Argumente für die Zahlungsvereinbarung der Vorauszahlung, z. B., dass Sie Zulieferer auch vorab bezahlen müssen. Oder Sie sprechen das Thema nicht direkt an und bieten dem Kunden die Möglichkeit, bei Vorauszahlung Kosten zu sparen, etwa durch Abzug eines Rabatts. 

Info

Tipp: Zahlungsbedingungen im Angebot beachten

Wenn Sie Ihren Kunden einen Rabatt gewähren oder Skonto anbieten wollen, müssen Sie dies in der Angebotskalkulation berücksichtigen. Tun Sie das nicht, geht der Nachlass vollständig zu Lasten Ihres Gewinns.

2. Barzahlung

 

Neben der Vorauszahlung könnten Sie auch die Barzahlung als Zahlungsbedingung in Erwägung ziehen. Bei diesem Vorgang zahlen die Kunden zum einen direkt im gleichen Moment der Warenausgaben oder Erbringung der Dienstleistung. Dies hat zum Vorteil, dass Sie das bare Geld sofort in Ihrer Kasse haben. 

3. SEPA-Lastschrift-Mandat

 

Kommen die bisher genannten Möglichkeiten für Sie nicht infrage, sollten Sie mit dem Kunden eine Zahlung per Lastschrifteinzug vereinbaren. Sie benötigen dazu seine schriftliche Zustimmung, das sogenannte SEPA-Lastschrift-Mandat.

Falls möglich, sollten Sie mit gewerblichen Kunden ein Firmen-Mandat vereinbaren. Bei Privatkunden besteht nur die Möglichkeit, ein Basis-Mandant abzuschließen. Hier kann der Kunde allerdings ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen nach der Abbuchung eine Rückbuchung veranlassen. Achtung: Falls das Konto nicht gedeckt ist, wird die Lastschrift nicht eingelöst.

4. Lieferung gegen Rechnung

 

Lässt sich ein Verkauf oder eine Lieferung gegen Rechnung nicht vermeiden, sollten Sie auf folgende Punkte achten, um das Risiko von einem Zahlungsausfall zu verhindern und Zahlungsverzüge zu begrenzen. 

  • Prüfen Sie den Kunden im Vorfeld auf seine Bonität, indem Sie z. B. eine Auskunft von Schufa oder Creditreform einholen. 
  • Alternativ können Sie, um Kosten zu sparen, den Kunden bitten, eine Selbstauskunft von Schufa, Creditreform & Co. vorzulegen (für den Kunden kostenlos). 
  • Bitten Sie (Geschäfts-)Kunden, Ihnen 2–3 Partner zu nennen, bei denen Sie sich nach dem Zahlungsverhalten Ihres potenziellen Kunden erkundigen können. 
  • Prüfen Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, ob gegen einen Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt worden ist. 
  • Stellen Sie eine richtige und vollständige Rechnung unmittelbar im Anschluss an die erbrachte Leistung. Achten Sie darauf, dass der Tag der Fälligkeit bzw. der letztmögliche „Skontotag“ mit einem konkreten Datum angegeben ist. Weisen Sie den Skontobetrag in Euro auf der Rechnung aus. Bei der Rechnung für Kleinunternehmer ist zudem der Hinweis auf die Steuerbefreiung relevant. 

Abgesehen von den Zahlungsbedingungen wird es auch aus juristischer Sicht für Leistungsempfänger immer schwieriger, Rechnungen zu ignorieren. Das Gesetz gegen Zahlungsverzug erhöht den Druck für Kunden, ihre Verbindlichkeiten gegenüber einem Leistungserbringer zu begleichen. 

Praxisbeispiel

Peter Müller ist Schreinermeister. Ein Kunde fragt an, ob Müller ihm einen Schrank nach individuellen Vorstellungen fertigen kann. Müller tritt mit dem Kunden in Verhandlung, erfasst die Wünsche, erstellt das Aufmaß und formuliert ein Angebot, das er mit dem Kunden Punkt für Punkt durchgeht. Die Fertigung soll etwa 8 Wochen dauern. Erst am Ende des Gesprächs geht Müller auf den Preis sowie die Zahlungsbedingungen ein und spricht auch die Bestimmungen mit dem Kunden genau durch.

  1. Müller und sein Kunde einigen sich auf einen Preis von 3.300 EUR brutto für den Schrank inklusive Montage.
  2. Müller teilt seinem Kunden im Gespräch mit, dass er bei Auftragserteilung einen Vorschuss von 800 EUR als Teilzahlung benötigt, weil er seinen Lieferanten das Material in etwa dieser Höhe bezahlen muss.
  3. Nach Eingang der Zahlung will Müller die Bestellung vornehmen und sofort mit dem Bau des Schranks beginnen.
  4. Die Begleichung des restlichen Kaufpreises soll nach erfolgter Montage und Abnahme durch den Kunden direkt vor Ort erfolgen.
  5. Müller bietet dem Kunden die Zahlung mit EC-Karte mit einem mobilen Kartenterminal an. Die Rechnung will er dem Kunden bei Lieferung mitbringen.
  6. Um dem Kunden die schnelle Zahlung „schmackhaft“ zu machen, bietet Müller an, dass er bei dieser Zahlungsweise einen Nachlass auf den Kaufpreis in Höhe von 2 % (ca. 66 EUR) erhält. Den Nachlass hat Müller, als Meister auch in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten versiert, vorab in der Kalkulation angesetzt.
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