Aushangpflicht: Das müssen Arbeitgeber bezüglich aushangpflichtiger Gesetze beachten

Für Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Aushangpflicht, d. h. sie müssen eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen klar erkennbar in ihrem Betrieb aushängen. Als Verantwortlicher verliert man im Dschungel der arbeitsrechtlichen Vorgaben schnell den Überblick über die Pflichten, die hierbei zu erfüllen sind. Dieser Beitrag bietet Ihnen Orientierung, informiert darüber, wer handeln muss und welche Gesetze und Verordnungen aushangpflichtig sind. Außerdem erfahren Sie, wie Sie bei der konkreten Umsetzung am besten vorgehen.

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 |  Zuletzt aktualisiert am:03.05.2024

Grundlagen für aushangpflichtige Gesetze

Kern des deutschen Arbeitsrechts ist der Schutz der Arbeitnehmer. Dabei soll der Arbeitsschutz der Arbeitnehmer oder bestimmter Arbeitnehmergruppen stets verbessert werden. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Beschäftigte nicht nur weitreichende Rechte haben, sondern diese Rechte auch effektiv wahrnehmen können. Da Voraussetzung für die Wahrnehmung von Rechten zunächst deren Kenntnis ist, statuieren viele Gesetze eine diesbezügliche Aushangpflicht für Arbeitgeber.

Die Bereitstellung aushangpflichtiger von Arbeitsschutzgesetze, wie des ArbSchG, soll sicherstellen, dass jeder Arbeitnehmer ungehinderten Zugang zu den maßgeblichen Gesetzesgrundlagen direkt am Arbeitsplatz erhält. Aus diesem Grund dürfen die aushangpflichtigen Gesetze nicht an versteckten oder schwer zugänglichen Stellen ausgehängt werden. Der Aushang muss an einer Stelle erfolgen, zu der jeder Arbeitnehmer ungehinderten Zugang hat und sich bei der Wahrnehmung seiner Rechte nicht durch Vorgesetzte überwacht fühlt.

Aushangpflicht & Betriebsgröße: Wer ist betroffen?

Die Aushangpflicht ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Betriebsgröße gekoppelt. Für viele Gesetze besteht die Aushangpflicht bereits ab dem ersten Mitarbeiter (z. B. § 12 Abs. 5 AGG, § 16 Abs. 1 ArbZG). Daher ist die Aushangpflicht gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Bedeutung. Manche aushangpflichtigen Gesetze knüpfen an einen bestimmten Schwellenwert an: 

  • So besteht eine Aushangpflicht für das Mutterschutzgesetz nach § 26 Abs. 1 S. 1 MuSchG erst, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind. 
  • Nach § 47 JArbSchG muss das Jugendarbeitsschutzgesetz erst im Betrieb ausgehängt werden, wenn mindestens ein Jugendlicher beschäftigt ist.

Info

Aushangpflichtige Gesetze im Zweifel aushängen

Sofern ein Schwellenwert besteht, ist dieser stets sehr niedrig angesetzt. Es ist daher empfehlenswert, alle aushangpflichtigen Gesetze unabhängig von der Betriebsgröße auszuhängen.

Aushangpflichtige Gesetze 2024

Über die Gesetzesänderungen 2024 informieren wir Sie als Arbeitgeber umfassend auf unserer Website. Für die praktische Umsetzung bezüglich der Aushanggesetze gilt derzeit Folgendes:

1. Welche Gesetze sind aktuell aushangpflichtig?

Zunächst stellt sich für Unternehmer die Frage, welche Gesetze aushangpflichtig sind. Dies lässt sich nicht allgemein beantworten, da es spezielle Aushangpflichten für bestimmte Branchen gibt. So betreffen z. B. Arbeitgeber im Gesundheitswesen, Gaststättengewerbe sowie in Kitas, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen besondere Aushangpflichten. Diese aushangpflichtigen Gesetze werden auch regelmäßig aktualisiert, so wie 2023 und 2024 geschehen.

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (nach § 12 Abs. 5 AGG)
  • § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG, nach § 12 Abs. 5 AGG)
  • Arbeitszeitgesetz (nach § 16 Abs. 1 ArbZG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, bezüglich Flucht- und Rettungsplan)
  • Betriebsratswahl (Bekanntmachungspflicht)
  • Betriebsvereinbarungen (nach § 77 Abs. 2 S. 4 BetrVG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
  • Druckluftverordnung (Name, Anschrift und Telefonnummer des ermächtigten Arztes)
  • Gefahrstoffverordnung (Betriebsanweisungen)
  • §§ 6, 7a, 8, 19 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes (HAG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (nach §§ 47, 54 Abs. 3 JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (nach § 26 MuSchG)
  • Schwerbehindertenvertretungswahl (Bekanntmachungspflichten)
  • Tarifverträge, die für den Betrieb gelten (nach § 8 TVG)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV, nach § 12 DGUV V1)
  • Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
  • Strahlenschutzverordnung und Strahlenschutzgesetz (u. U.)
  • sowie andere wichtige Gesetze und Verordnungen.

Auch wenn manche Gesetze nicht direkt unter die Aushangpflicht fallen – wie das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – kann es sinnvoll sein, die Mitarbeiter über diese mit einer Bekanntgabe zu informieren. Zu den nicht aushangpflichtigen, aber zur Auslage empfohlenen Gesetze gehören darüber hinaus auch Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV, nach § 5 Abs. 4a JArbSchG) sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV2).

Info

Sammlung von aushangpflichtigen Gesetzen

Verschiedene Anbieter stellen Gesetzessammlungen mit allen aushangpflichtigen Gesetzen zur Verfügung, z. B. Haufe. Es gibt dabei auch branchenspezifische Gesetzessammlungen. 

2. Wo und in welcher Form sind aushangpflichtige Gesetze bereitzustellen?

Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter ungehinderten Zugang zu aushangpflichtigen Gesetzen haben, sollten sie an geeigneter Stelle im Betrieb aufgehängt oder ausgelegt werden. Hierfür eignen sich insbesondere Pausen- und Aufenthaltsräume, das schwarze Brett, das Betriebsratsbüro oder die Kantine.

Die Aushangpflicht bezieht sich stets auf den Betrieb. Gehören zu einem Unternehmen mehrere Betriebe, ist die Aushangpflicht daher in jedem Betrieb selbständig zu erfüllen. Für Nebenbetriebe und Betriebsteile besteht eine eigenständige Pflicht zum Aushang, wenn die Arbeitnehmer innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ansonsten keine Möglichkeit hätten, die aushangpflichtigen Gesetze einzusehen. Auch in Großbetrieben kann sich hieraus eine Pflicht zum Aushang an verschiedenen Stellen ergeben. Die Aushangpflicht besteht ebenfalls für öffentliche Verwaltungen.

Die Aushangpflicht kann auch digital erfüllt werden. Wenn im Betrieb ein Intranet existiert, können die aushangpflichtigen Gesetze auch dort eingestellt werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass wirklich alle Mitarbeiter Zugriff auf die nötigen Dateien haben. Eine Verlinkung auf online vorhandene Gesetze ist ebenfalls zulässig, sofern ein Internetzugang besteht. Es muss in diesem Fall jedes aushangpflichtige Gesetz gesondert verlinkt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die verlinkten Gesetze stets aktuell sind.

Tipp

Aktuelle Gesetzestexte online zum Nachlesen

Die Seite Gesetze im Internet wird vom Bundesjustizministerium gepflegt. Hier sind alle Gesetze stets aktuell abrufbar. Viele Gesetzessammlungen sind auch in digitaler Form erhältlich. 

Die Belegschaft sollte darüber informiert werden, dass und wo die aushangpflichtigen Gesetze eingesehen werden können. Insbesondere bei einer Bekanntmachung im Intranet sollte darauf hingewiesen werden, wo die Gesetze zu finden sind. Auch wenn eine Aktualisierung erfolgt, ist ein Hinweis hierauf sinnvoll.

3. Wie lange müssen die Gesetze ausgehängt werden?

Die Aushanggesetze müssen den Mitarbeitern dauerhaft zugänglich gemacht werden. Das bedeutet, dass die vorübergehende Auslage in Pausenräumen nicht genügt. Es ist sicherzustellen, dass stets alle Mitarbeiter auf die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze zugreifen können. Das bedeutet auch, dass die Verbreitung per E-Mail nicht genügt, da damit immer nur die zum Versendungszeitpunkt beschäftigte Belegschaft erreicht wird.

Die ausgehängten Gesetze müssen darüber hinaus aktuell sein. Da sich Gesetze regelmäßig ändern, bedeutet das auch eine Aktualisierungspflicht für Arbeitgeber. Es muss jedoch nicht jede Änderung tagesaktuell verfolgt werden. Es genügt, dass die Gesetze einmal pro Jahr aktualisiert werden. Dies ist jedoch erforderlich.

Tipp

Aushangpflichtige Gesetze zum Jahreswechsel aktualisieren

Für die Aktualisierung der aushangpflichtigen Gesetze bietet sich der Jahreswechsel an. Immer zum Jahreswechsel erscheinen auch aktualisierte Fassungen der Gesetzessammlungen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass keine Gesetzesänderung übersehen wird.

4. In welcher Sprache sind die aushangpflichtigen Gesetze auszuhängen?

Aus den gesetzlichen Vorschriften zur Aushangpflicht selbst resultiert keine Pflicht, die Gesetze in einer Fremdsprache zugänglich zu machen. Auch der Gesetzgeber veröffentlicht Gesetze nur in deutscher Sprache. Insbesondere bei einer international geprägten Belegschaft kann die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erfordern, dass verfügbare Übersetzungen oder Informationsmaterial von Gewerkschaften oder Behörden zu den entsprechenden Schutzvorschriften ausgelegt werden.

Tipp

Stellen Sie aushangpflichtige Gesetze in unterschiedlichen Sprachen bereit

Wenn Sie Ihrer Belegschaft die Gesetzestexte in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen möchten, dann sehen Sie sich hierfür bei den Gesetzessammlungen der Verlage um. Einige bieten diese auch in mehreren Fremdsprachen an.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Aushangpflicht

Wird gegen die Aushangpflicht verstoßen, stellt dies regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar (z. B. § 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG, § 59 Abs. 1 Nr. 7, 12 JArbSchG). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden. Neben der staatlichen Sanktion kann ein Verstoß auch zu zivilrechtlicher Haftung führen.

Wenn ein Arbeitnehmer ein ihm zustehendes Recht nicht kennt und ihm hierdurch ein Schaden entsteht, kann der Unternehmer etwa nach § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz schulden. Es stellt grundsätzlich eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis dar, einer bestehenden Aushangpflicht nicht nachzukommen. 

Fazit

Auch kleine und mittlere Unternehmen unterliegen in aller Regel den gesetzlichen Aushangpflichten. Der Verstoß gegen eine solche Aushangpflicht stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Arbeitgeber sollten daher unbedingt darauf achten, die aushangpflichtigen Gesetze an einer gut zugänglichen Stelle im Betrieb auszulegen. Mithilfe von Gesetzessammlungen lässt sich diese Pflicht mit wenig Aufwand analog und digital erfüllen.

Aushangpflichtige Gesetze: die Fakten im Überblick

Wo muss ich aushangpflichtige Gesetze aushängen?

Aushangpflichtige Gesetze müssen für die Arbeitnehmer gut sichtbar ausgehängt werden. Geeignete Orte sind beispielsweise das schwarze Brett, Aufenthalts- und Pausenräume oder der Eingangsbereich des Unternehmens. 

Wie oft muss ich aushangpflichtige Gesetze aktualisieren?

In der Regel reicht es aus, wenn Sie die aushangpflichtigen Gesetze einmal pro Jahr aktualisieren. Gab es erhebliche Änderungen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, nicht nur einen Auszug der neuen Fassung, sondern das gesamte aushangpflichtige Gesetz an Ihre Beschäftigten weiterzugeben.  

Genügt es, wenn ich aushangpflichtige Gesetze online zur Verfügung stelle?

Sie können aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen auch online bereitstellen, z. B. als E-Book. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Beschäftigten darauf Zugriff haben und dass die aushangpflichtigen Gesetze auf dem aktuellen Stand sind. 

Ab welcher Betriebsgröße müssen aushangpflichtige Gesetze ausgehängt werden?

Für Arbeitgeber ist es Vorschrift, Mitarbeitern die aushangpflichtigen Gesetze in der aktuellen Fassung zugänglich zu machen, und zwar unabhängig von der Größe des Unternehmens. 

Gehört auch das Arbeitszeitgesetz in den Aushang?

Ja, Arbeitgeber haben bezüglich des Arbeitszeitgesetzes eine Aushangpflicht. 

Ist die Unfallverhütungsvorschrift aushangpflichtig?

Ja, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gehören zu den aushangpflichtigen Gesetzen, die Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zugänglich machen müssen. 

Wer kontrolliert aushangpflichtige Gesetze?

Die Aushanggesetze werden von den Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften kontrolliert. Bringen Sie die Schutzvorschriften nicht ordnungsgemäß an, kann dies ein Bußgeld zur Folge haben. 

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