Arbeitgeber

Der Begriff Arbeitgeber stammt aus dem Arbeitsrecht und bezeichnet Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen oder Organisationen wie eine AG oder GmbH, die Arbeitnehmer gegen ein Entgelt beschäftigen. Dabei schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung. Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses bildet der Arbeitsvertrag. Ein Arbeitgebergesetz gibt es nicht. Informieren Sie sich hier über Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen.

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Zuletzt aktualisiert am:03.01.2024

Zusammenfassung

Arbeitgeber im Überblick

  • Jeder, der einen Arbeitnehmer abhängig und weisungsbefugt beschäftigt, gilt als Arbeitgeber.
  • Arbeitgeber haben Aufgaben, Rechte und Pflichten, die sich aus unterschiedlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften ergeben.
  • Ihre Hauptpflicht besteht darin, Arbeitnehmern ein vertraglich vereinbartes Entgelt für ihre Arbeitsleistung zu zahlen.
  • Arbeitgeber verfügen über ein Direktions- und Weisungsrecht, das Sie berechtigt zu bestimmen, wann, wie und wo Arbeitnehmer ihre Leistungen erbringen.

Definition

Was ist ein Arbeitgeber?

Gemäß der Definition wird als Arbeitgeber derjenige bezeichnet, der mindestens einen Arbeitnehmer abhängig und weisungsgebunden beschäftigt. Dabei ist es unerheblich, ob beim Arbeitnehmer eine dauerhafte oder nur vorübergehende Beschäftigung vorliegt. Das entsprechende Beschäftigungsverhältnis zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitsleistung schuldet.

Der Arbeitgeber bestimmt, wie, wo und wann seine Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeit ausführen sollen. Man spricht hier von dem sogenannten Direktions- und Weisungsrecht. Für diese Leistung wiederum schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Entgelt.

Wer ist Arbeitgeber?

Gemäß § 2 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) kann es sich bei einem Arbeitgeber sowohl um natürliche als auch um juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften handeln.

Als natürliche Personengelten Einzelunternehmer, die ihren Betrieb als Inhaber leiten. Solche Unternehmen können aber auch Freiberufler oder Freelancer sein. Auch Privatpersonen können als Arbeitgeber auftreten, wenn diese zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner beschäftigen.

Bei privaten oder öffentlichen Arbeitgebern, die als juristische Personen auftreten, können unterschiedliche Rechtsformen vorliegen:

  • nicht rechtsfähige Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • nicht rechtsfähige Vereine
  • Personenhandelsgesellschaften wie der offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaften privaten Rechts wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG) oder rechtsfähige Vereine
  • Gesellschaften öffentlichen Rechts wie dem Bund, Ländern und Gemeinden sowie Religionsgemeinschaften

Sonderfall Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, an dem drei Parteien beteiligt sind. Ein Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit dem sogenannten Verleiher. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Zeitarbeitsfirma. Die Zeitarbeitsfirma verleiht den Arbeitnehmer weiter an den Entleiher. Der Leiharbeiter wird im Unternehmen des Entleihers beschäftigt. Im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses verfügt der Entleiher zwar über das Direktionsrecht – das heißt, er bestimmt, wie, wo und wann der Leiharbeitnehmer seine Arbeit verrichtet. Arbeitgeber bleibt aber die Zeitarbeitsfirma, mit der der Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag geschlossen hat.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Was es bedeutet, Arbeitgeber zu sein, erfahren Sie im Folgenden: Beschäftigen Sie als Einzelunternehmer, Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens oder als Privatperson eigene Arbeitnehmer, erwarten Sie verschiedene Pflichten:

Ihre Hauptpflichtals Arbeitgeber besteht in der Vergütung der Leistung, die Ihre Arbeitnehmer erbringen. Denn durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich ein Arbeitnehmer dazu, eine bestimmte Dienstleistung für Sie zu erbringen. Der Vertrag regelt ebenfalls die Höhe der Vergütung, die Sie ihm für seine Leistung schulden. Dabei muss diese mindestens dem gesetzlich vereinbarten Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde entsprechen. Die Entgeltzahlung erfolgt als Nettolohn. Sofern Sie es vertraglich nicht anders vereinbaren, kommen Sie Ihrer Pflicht zur Zahlung des Entgelts am Ende des Monats nach. 

Neben dieser Hauptpflicht erwarten Sie weitere gesetzlich festgelegte Nebenpflichten, die für alle Arbeitgeber bindend sind. Diese Nebenpflichten können sich zum Beispiel aus individuellen Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen ergeben.

Zu den wesentlichen Nebenpflichten zählen:

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

 

In engem Zusammenhang mit Ihrer Hauptpflicht als Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung steht die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, sind Sie dazu verpflichtet, ihm seinen Lohn für maximal 6 Wochen weiterzuzahlen.

Zudem muss der Arbeitgeber nach längerer Krankheit eines Arbeitnehmers mit geeigneten Maßnahmen zur Wiedereingliederung dafür sorgen, dass er wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. 

Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen

 

Die Pflicht zur Entgeltzahlung bringt weitere Pflichten für Arbeitgeber mit sich:

  1. Das Entgelt Ihrer Arbeitnehmer unterliegt der Einkommensteuer, die durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird. Diese besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird als Lohnsteuer bezeichnet. Als Arbeitgeber haben Sie die Verpflichtung, den entsprechenden Teil des Entgelts einzubehalten und die Lohnsteuer innerhalb festgelegter Fristen an das Finanzamt weiterzuleiten.
  2. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden anteilig zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflege, Renten- und der Arbeitslosenversicherung für seine Arbeitnehmer zu berechnen und fristgerecht an die Sozialversicherungsträger abzuführen. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber in voller Höhe und führt diese an die zuständige Berufsgenossenschaft ab.
Gewährleistung des Datenschutzes  

Gewährleistung des Datenschutzes

Im Rahmen ihrer Informationspflicht müssen Arbeitgeber alle wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsverhältnisses dokumentieren. Alle Informationen, die Arbeitgeber hierfür über Arbeitnehmer erheben, dürfen ausschließlich zweckgebunden verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Gehaltsumwandlung ermöglichen

 

Bei der Gehalts- oder Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ein. Arbeitgeber sind seit 2002 dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine entsprechende Einzahlung zu ermöglichen. Die Direktversicherung, in die die Anteile eingezahlt werden, können Sie als Arbeitgeber selbst auswählen. Bei der Entgeltumwandlung sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sozialabgaben. Als Arbeitgeber sind Sie seit 2019 verpflichtet, diese Ersparnis ebenfalls in die Direktversicherung einzuzahlen.

Beschäftigungspflicht erfüllen

 

Arbeitnehmer müssen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und ihren Fähigkeiten beschäftigt werden.

Urlaubsanspruch berücksichtigen

 

Arbeitnehmern stehen in Deutschland pro Jahr mindestens 24 Werktage bezahlter Urlaub zu (vgl. § 3 Bundesurlaubsgesetz). Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern diesen Urlaub zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass Sie den Urlaub zusammenhängend gewähren müssen. In der Praxis ist die jedoch meist nicht mit den betrieblichen Belangen oder den Urlaubswünschen weiterer Arbeitnehmer vereinbar. Damit sich Ihre Arbeitnehmer dennoch ausreichend erholen können, müssen Sie ihnen ermöglichen, einen Teil Ihres Urlaubs an mindestens 12 aufeinanderfolgenden Tagen zu nehmen (vgl. § 7 Bundesurlaubsgesetz).

Allgemeinen Schutz- und Fürsorgepflichten nachkommen

 

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Leben, Gesundheit sowie die Würde und Persönlichkeit Ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Das bedeutet, dass Sie zum einen Arbeitsplätze sicher gestalten und entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung stellen müssen (vgl. § 618 Bürgerliches Gesetzbuch). Gleichzeitig sollen Sie ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem sich Arbeitnehmer wohlfühlen und vor Mobbing und Schikane geschützt sind.

Gleichbehandlung umsetzen

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, verpflichtet Arbeitgeber dazu, alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln, unabhängig von:

  • Alter
  • Geschlecht
  • sexueller Identität
  • einer Behinderung
  • Rasse
  • ethnischer Herkunft
  • Religion
  • Weltanschauung

Arbeitszeugniss ausstellen

 

Scheidet ein Arbeitnehmer aus Ihrem Unternehmen aus, dann sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, ihm zeitnah ein schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Welche Rechte hat der Arbeitgeber?

Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer haben bestimmte Pflichten zu erfüllen. So haben Sie als Arbeitgeber entsprechend auch das Recht, diese Pflichten von Ihren Arbeitnehmern einzufordern. Folgendes gilt:

  • Eines dieser Rechte ist das Direktions- und Weisungsrecht, das Sie dazu befugt zu bestimmen, wann, wie und wo ein Arbeitnehmer seine Leistung zu erbringen hat. Für die erbrachte Leistung zahlen Sie ihm ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Entsprechend haben Sie das Recht vom Arbeitnehmer die vollständige Erfüllung der vereinbarten Leistung zu verlangen.
  • Wird eine Leistung nicht wie vereinbart erbracht oder kommt ein Arbeitnehmer seinen Pflichten zur Krankmeldung nicht nach und kann auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, können Arbeitgeber im Rahmen des Zurückbehaltungsrechts einen Teil des Entgelts einbehalten oder kürzen.

Ohne Arbeit kein Lohn

Erbringt ein Arbeitnehmer nicht die vertraglich vereinbarte Leistung, haben Sie als Arbeitgeber Ihrerseits das Recht, die Entgeltzahlung zu verweigern. In diesem Fall machen Sie als Arbeitgeber von Ihrem Recht auf Annahmeverzug Gebrauch.

Neben dem Recht auf vollständige Leitungserbringung hat der Arbeitgeber zudem das Recht auf Treue und Solidarität sowie wahrheitsgemäße Antworten von seinen Arbeitnehmern.

Welche weiteren Aufgaben erwarten Sie als Arbeitgeber?

Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber bilden den gesetzlichen Rahmen. Darüber hinaus gibt es weitere Aufgaben, die Arbeitgeber erfüllen müssen. Hierzu zählen beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung einer Personalpolitik, einer Unternehmenskultur oder eines Konzepts zur Leistungsbeurteilung. Hier zeigt sich auch, was einen guten Arbeitgeber ausmacht. Um Arbeitnehmer langfristig zu binden, sind weitere Faktoren wichtig. Hierzu zählen beispielsweise:

  • eine offene und transparente Kommunikation
  • ein Arbeitsumfeld, das Arbeitnehmer fördert und Möglichkeiten zum Aufstieg bietet
  • ein Arbeitsklima, das von Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist
  • die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit (Work-Life-Balance)
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