GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine bei vielen Gründern und Unternehmen in Deutschland beliebte Rechtsform. Sie verbindet zwei Rechtsformen miteinander, die der GmbH und die der Kommanditgesellschaft. Das klingt kompliziert, lässt sich aber einfach erklären. Welche Vorteile sich daraus ergeben und für wen die Gründung dieser Gesellschaftsform in Frage kommt, lesen Sie hier.

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Zuletzt aktualisiert am:09.03.2023

Zusammenfassung

Die GmbH und Co. KG im Überblick

  • Der Begriff GmbH und Co. KG steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft.
  • Sie besteht aus Kommanditisten und einer komplementären GmbH.
  • Sie ist eine Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung.
  • Das Privatvermögen der Kommanditisten bleibt im Haftungsfall unangetastet.
  • Die Gründung ist nur nach vorheriger Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro möglich.
  • Die GmbH haftet mit dem vollen Stammkapital und darf die Geschäftsführung bestimmen.
  • Vor der Gründung sollte unbedingt eine Beratung durch Anwalt und/oder Steuerberater erfolgen.

Definition

Was ist eine GmbH und Co. KG?

Oft liest man die Bezeichnung GmbH und Co. KG hinter Firmennamen – doch was heißt das genau? Die Abkürzung GmbH und Co. KG hat die Bedeutung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft“. Sie verbindet damit zwei Gesellschaftsformen:
1. die der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), also eine Kapitalgesellschaft und
2. die der Kommanditgesellschaft (KG), also eine Personengesellschaft.
Die GmbH nimmt in dieser Verbindung die Rolle des Komplementärs innerhalb der KG neben den Kommanditisten ein. Zusammen ergeben beide Gesellschaftsformen als GmbH & Co. KG vor dem Gesetzeine juristische Person.

Info

Kommanditist/Komplementär

Die nur mit ihrer Einlage beschränkt haftenden Gesellschafter der KG werden Kommanditisten genannt. Unbeschränkt haftende Gesellschafter nennt man Komplementäre. Die Rolle des Komplementärs nimmt bei der GmbH & Co. KG die GmbH ein, so dass alle Gesellschafter am Ende haftungsbeschränkt sind.

Ist die GmbH und Co. KG nun eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft?

Die aus der Verbindung von GmbH und KG resultierende GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft: Der Vorteil der beschränkten Haftung einer GmbH wird mit den Vorteilen einer Personengesellschaft kombiniert.

Der Unterschied von GmbH und GmbH & Co. KG

Die GmbH ist eine reine Kapitalgesellschaft, die aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehen kann. Das Besondere an der Rechtsform ist, dass die Beteiligten nicht privat haften: Der maximale Haftungsbetrag liegt bei der Einlage des jeweiligen Gesellschafters. Die GmbH & Co. KG hingegen gilt rechtlich als Kommanditgesellschaft (KG) und ist damit eine Personengesellschaft. Der Unterschied liegt unter anderem in der Besteuerung der GmbH & Co. KG. So ist zum Beispiel der Anteil der zu zahlenden Körperschaftsteuer bei der GmbH & Co. KG gering, da er nur auf die Anteile der GmbH gezahlt werden muss. Der den einzelnen Kommanditisten zuzurechnende Gewinnanteil unterliegt demgegenüber deren persönlichem Einkommenssteuersatz.

Wahl der Körperschaftsbesteuerung ist möglich

Steuerlich können im Einzelfall auch mit der Körperschaftsbesteuerung Vorteile verbunden sein. Deshalb besteht seit dem 1.1.2022 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) für die KG und damit auch für die GmbH & Co. KG die Möglichkeit, zur Körperschaftsbesteuerung zu wechseln. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte ein Steuerberater entscheiden. Ein entsprechender Antrag kann allerdings im Nachhinein nicht mehr widerrufen werden, § 1a KStG.

GmbH & Co. KG: Die Gründung

Um eine GmbH und Co. KG zu gründen, sind im Vorfeld einige Schritte erforderlich:

  1. Die Gründung einer GmbH mit allen Formalitäten inklusive eines notariell beglaubigten Eintrags ins Handelsregister, eines Gesellschaftsvertrags und einer Satzung. Die GmbH muss vor der Gründung der GmbH & Co. KG bereits bestehen, um als Komplementär eingesetzt zu werden.
  2. Nun wird die KG gegründet. Ein Gesellschaftsvertrag der KG wird aufgesetzt. In ihm werden die Verhältnisse aller Gesellschafter, also der GmbH und der Kommanditisten, genau geregelt und aufeinander abgestimmt.
  3. Im Innenverhältnis ist die GmbH & Co. KG mit dem Gesellschaftsvertrag existent. Im Außenverhältnis existiert sie ab der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit oder ab dem Zeitpunkt des notariell beglaubigten Handelsregistereintrags.
  4. Beide Gesellschaften müssen zudem beim Gewerbeamt angemeldet werden. Außerdem erfolgt eine Meldung beim Finanzamt und der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der HWK (Handwerkskammer) durch das Gewerbeamt.
  5. Auch eine Eintragung ins Transparenzregister ist für die GmbH & Co. KG verpflichtend.

Tipp

Lassen Sie sich von einem Experten beraten

Eine rechtliche Beratung beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags der GmbH und Co. KG wird dringend empfohlen. Beziehen Sie sowohl einen Anwalt oder Notar als auch einen Steuerberater ein. Besonders die Auswirkungen auf die Steuerpflicht sollten im Vorfeld klar sein. Eine fundierte Beratung kann zwar hohe Kosten verursachen, Ihnen aber zugleich viel Ärger ersparen.

Was muss in den Gesellschaftsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG sollte bestimmte Informationen enthalten, darunter:

  • die Firmenbezeichnung; sie kann sich aus verschiedenen Teilen zusammensetzen und prinzipiell frei gewählt werden. Wichtig ist nur, dass der Zusatz „GmbH & Co. KG“ enthalten ist
  • der Firmensitz
  • die Aufführung aller Gesellschafter und ihrer Kapitalanteile
  • die Verteilung der Gewinnanteile
  • Einlagen, Verbindlichkeiten und Pflichten aller Beteiligten
  • der Zweck der Gesellschaft
  • Geschäftsführung und deren Vertretung

Dazu kommen Kündigungsrechte der Kommanditisten, Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln, Regelungen bei Anteilsveräußerungen, bei Konflikten oder Auflösung und individuelle weitere Klauseln und Sonderrechte. Anhand der vielen Punkte wird schnell deutlich, dass hier die Beratung durch einen Anwalt unumgänglich ist.

GmbH & Co. KG: Mindestkapital und Einlagen

Die Komplementär-GmbH hat die Pflicht zur Stammeinlage von 25.000 Euro. Diese Verpflichtung bringt die GmbH gewissermaßen in die GmbH & Co. KG ein. Die Stammeinlage der GmbH kann sich aus Geldwerten und Sacheinlagen zusammensetzen. Die GmbH kann erst ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die Stammeinlage nach den Regeln des HGB vorliegt. Und erst dann kann die Gründung der KG erfolgen, die an sich von der Pflicht zum Stammkapital entbunden ist.

Info

Muss mehr als das Mindestkapital eingebracht werden?

Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital einer GmbH & Co. KG jenseits der für die GmbH vorgeschriebenen Stammeinlage von 25.000 Euro. Trotzdem sind Einlagen der Kommanditisten und der Komplementär-GmbH die Geschäftsgrundlage: An ihnen bemessen sich die Gewinnanteile und Haftungssummen.

GmbH und Co. KG und Haftung

Bei der GmbH und Co. KG sind Gewinnanteile und Haftung im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Sie bemessen sich an den Einlagen der Kommanditisten. Über diese Einlagen hinaus müssen die Kommanditisten nicht haften. Die GmbH haftet mit ihrer Stammeinlage in Höhe von mindestens 25.000 Euro. Darüber hinaus wird keine Privathaftung für die Gesellschafter fällig. Die Kommanditisten haften somit nicht mit ihrem Privatvermögen. Unter allen Unternehmensformen ist die GmbH & Co. KG durch die beschränkte Haftung aller Gesellschafter besonders beliebt.

Achtung

Privathaftung als Voraussetzung für einen Kredit

Leider reicht vielen Kreditgebern die Kommanditisteneinlage als Haftung nicht aus. Oft wird eine Privathaftung der Geschäftsführung für Kredite verlangt. So kommt es zu einer Privathaftung „durch die Hintertür“.

Die Geschäftsführung

Bei der Gründung einer GmbH oder GmbH und Co. KG ist ein Geschäftsführer zu bestimmen. Es kann sich um einen oder mehrere Geschäftsführer handeln, die das Unternehmen nach außen vertreten. Sowohl Gesellschafter als auch externe Personen, sogenannte Fremdgeschäftsführer, dürfen bestimmt werden. Die Geschäftsführung wird von der Komplemtär-GmbH bestimmt.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Kommanditisten dürfen laut Gesetz nicht als Geschäftsführer eingesetzt werden und erhalten lediglich ein Widerspruchsrecht bei Entscheidungen der Geschäftsführung.

Vorteile einer GmbH & Co. KG

  • Die GmbH & Co. KG hat den entscheidenden Vorteil der Haftungsbeschränkung aller Gesellschafter sowie den Ausschluss einer Privathaftung.
  • Bei der Besteuerung der GmbH & Co. KG ergeben sich entscheidende Vorteile durch die geringere Körperschaftsteuer.
  • Als Personengesellschaft kommt ihr zusätzlich ein Freibetrag von 24.500 Euro bei der Gewerbesteuer zugute.
  • Ein Vorteil der GmbH und Co. KG gegenüber der GmbH: Entnahmen sind mit deutlich weniger Aufwand verbunden.
  • Das Hinzufügen neuer Gesellschafter ist ebenfalls einfach, da Änderungen im Gesellschaftsvertrag nicht notariell beglaubigt werden müssen, sondern lediglich notariell zum Handelsregister anzumelden sind.
  • Die Geschäftsführung ist, obwohl die KG eine Personengesellschaft ist, auch durch Nichtgesellschafter, also Fremdgeschäftsführer möglich.

Nachteile einer GmbH & Co. KG

Infografik von Lexware zur Darstellung von Vor- und Nachteile einer GmbH
  • Viele Banken und Kreditinstitute verlangen eine Privathaftung für gewährte Kredite.
  • Das Gehalt des Geschäftsführers kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.
  • Die Buchführung ist aufwendig. So muss zum Beispiel sowohl für die GmbH als auch für die GmbH & Co. KG ein Jahresabschluss gemacht werden.
  • Durch die Komplexität der Unternehmensform muss auf vieles geachtet werden. Dadurch entstehen hohe Kosten für die Beratung und Formalitäten.
  • Erhebliche Publizitätspflichten in Form der Offenlegung der Jahresabschlüsse von GmbH und KG.

Info

Künftig Konkurrenz durch GmbH & Co. eGbR?

In der Praxis hat die GmbH & Co. KG eine hohe Bedeutung und ist eine verbreitete Gesellschaftsform. Ob dies in Zukunft so bleibt, muss abgewartet werden. Die GmbH & Co. KG könnte durch das ab 1.1.2024 geltende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) Konkurrenz bekommen. Künftig unterscheidet das BGB zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht rechtsfähigen GbR. Die rechtsfähige GbR kann künftig eigenständige Trägerin von Rechten und Pflichten sein und als eGbR im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Damit kann die eGbR künftig auch Komplementärin einer KG werden. Sämtliche Gesellschafter der eGbR können haftungsbeschränkte Gesellschaften wie zum Beispiel GmbHs sein. Damit könnte die GmbH & Co. eGbR für bestimmte Gründungsvorhaben durchaus attraktiv werden.
 

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