Zusammenfassung
Inklusionsvereinbarung im Überblick
- Eine Inklusionsvereinbarung legt konkrete Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung fest.
- Unternehmen müssen die gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an berücksichtigen. Das betrifft unter anderem Barrierefreiheit, Beschäftigungsförderungen oder Schulungen.
- Die Inklusionsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebs- oder Personalrat abgeschlossen.
- Sie trägt wesentlich zur Gleichstellung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im Berufsleben bei und bietet viele Vorteile für KMU – von der Erfüllung sozialer Verantwortung bis hin zu einem inklusiven und vielfältigen Arbeitsumfeld.
Definition
Was ist eine Inklusionsvereinbarung?
Bei einer Inklusionsvereinbarung handelt es sich um eine schriftliche Zielvereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat sowie ggf. weiteren Interessensvertretern.
Mit diesem Instrument wird die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gefördert. Außerdem dient sie der Schaffung barrierefreier Arbeitsbedingungen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Die gesetzliche Grundlage für die Inklusionsvereinbarung bildet das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), insbesondere § 166.
Übrigens: Bereits mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde ein internationales Übereinkommen zur Förderung, der Inklusion und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt.
Tipp: Bei uns finden Sie weitere, umfassende Informationen zum Thema Inklusion am Arbeitsplatz.
Was regelt eine Inklusionsvereinbarung?
Eine Inklusionsvereinbarung legt konkrete Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung fest. Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung in den Betrieben und Dienststellen.
Info
Gleichberechtigte Teilhabe
Unternehmen müssen die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen von Anfang an berücksichtigen.
Unternehmen müssen sich also mit verschiedenen Faktoren auseinandersetzen, wie beispielsweise:
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z. B. Arbeitsplatzanpassungen, technische Hilfsmittel, Zugangswege)
- Förderung der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
- Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Führungskräfte und Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit externen Unterstützungsangeboten wie Integrationsämtern und Beratungsstellen
- Regelungen zur Prävention und Gesundheitsförderung
- Verfahren zur Konfliktlösung bei Benachteiligungen oder Diskriminierung
Inhalt einer Inklusionsvereinbarung
Eine Inklusionsvereinbarung regelt (vgl. § 166 Abs. 3 SGB IX) insbesondere:
- Angemessene Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier, frei werdender oder neuer Stellen
- Anzustrebende Beschäftigungsquote, einschließlich eines angemessenen Anteils schwerbehinderter Frauen
- Teilzeitarbeit
- Ausbildung behinderter Jugendlicher
- Durchführung der betrieblichen Prävention (betriebliches Eingliederungsmanagement) und zur Gesundheitsförderung
- Hinzuziehung des Werks- oder Betriebsarztes auch für Beratungen über Leistungen zur Teilhabe sowie über besondere Hilfen im Arbeitsleben
Ist eine Inklusionsvereinbarung erzwingbar?
Grundsätzlich ist eine Inklusionsvereinbarung keine Pflicht, sondern eine freiwillige Vereinbarung, deren Abschluss nicht erzwungen werden kann. Allerdings sind Arbeitgeber gemäß SGB IX dazu verpflichtet, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern. Eine Nichteinhaltung kann Konsequenzen haben, insbesondere, wenn gesetzliche Vorgaben missachtet werden.
Die Arbeitgeber schließen mit der Schwerbehindertenvertretung und weiteren Vertretern in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung. Der Antrag zu Verhandlung einer Inklusionsvereinbarung wird von der Schwerbehindertenvertretung oder Vertretern gestellt.
Wer schließt eine Inklusionsvereinbarung ab?
Eine Inklusionsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebs- oder Personalrat abgeschlossen. Auch das Integrationsamt bzw. Inklusionsamt kann beratend hinzugezogen werden.
Warum ist eine Inklusionsvereinbarung wichtig?
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist in vielen Unternehmen noch kein normales Alltagsgeschäft. Eine Studie aus dem Jahr 2022 zeigt, dass erst knapp vier Prozent der nicht-kommerziellen Unternehmen der Privatwirtschaft Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte beschäftigen. Doch laut dem Statistischen Bundesamt gibt es (Stand Juli 2024) rund 8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungen in Deutschland. Wie kann man also Menschen, die trotz Behinderung arbeiten können (und wollen) auch in einem Betrieb integrieren? Diese Frage ist aus verschiedenen Aspekten für Unternehmen von Bedeutung:
- Menschen mit Behinderungen die Chance zu geben, einer Arbeit nachzugehen, ist sowohl ethisch als auch aus sozialen Gründen geboten.
- Diversität trägt zum Unternehmenserfolg bei.
- Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig.
- Unternehmen müssen gesetzliche Pflichten erfüllen, beispielsweise durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts.
Gerade auch KMU sollten sich deshalb verstärkt mit dem Thema auseinandersetzen und Potenziale durch erfolgreiche Inklusionsmaßnahmen ausschöpfen. Häufig sind jedoch gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen noch keine entsprechenden Vereinbarungen vorhanden.
Eine Inklusionsvereinbarung trägt wesentlich zur Chancengleichheit undGleichstellung am Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderung im Berufsleben bei. Sie hilft Unternehmen, ihre gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu erfüllen und bietet eine strategische Grundlage für eine nachhaltige Inklusionspolitik. Zudem verbessert sie das Betriebsklima, indem sie für ein offenes und inklusives Arbeitsumfeld sorgt.
Für Arbeitgeber bietet die Vereinbarung zudem Vorteile wie eine stärkere Mitarbeiterbindung und eine höhere Motivation der Beschäftigten. Letztlich fördert eine erfolgreiche Inklusion nicht nur einzelne Personen, sondern stärkt das gesamte Unternehmen durch Vielfalt und Innovation. Unternehmen haben dabei unterschiedliche Möglichkeiten, Prozesse und Strategien, wie sie das Thema Inklusion umsetzen.
Info
Bestellung eines Inklusionsbeauftragten
Eine Fachkraft für Inklusion, die vom Arbeitgeber gestellt wird und ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt, kann eine wichtige Unterstützung bieten. Zudem müssen Arbeitgeber nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten bestellen. Bei der Bestellung des Inklusionsbeauftragten können Arbeitgeber auf ein Muster zurückgreifen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Das sollten auch KMU bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung beachten.
Folgende Aufgaben kann ein Inklusionsbeauftragter übernehmen:
- Inklusionsberater: Unterstützung des Arbeitgebers in Fragen zur Beschäftigung Schwerbehinderter.
- Kooperation: Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat.
- Maßnahmenumsetzung: Entwicklung und Überwachung von Inklusionsmaßnahmen.
- Sensibilisierung: Durchführung von Schulungen zur Förderung des Bewusstseins.
- Dokumentation: Erfassung und Reporting der Fortschritte zur Inklusion.
- Vertretung: Repräsentation des Unternehmens in externen Inklusionsangelegenheiten.
Inklusion: Erfolge messen
Wie erfolgreich Inklusion in einem Betrieb vorangetrieben wird, lässt sich übrigens auch anhand von Key Performance Indicators (KPI) ermitteln. Beispielsweise lassen sich folgende Aspekte messen:
- Mitarbeiterdiversität
- Fluktuation
- Vielfalt der Bewerberpools
- Inklusions- und Diversitätsweiterbildungen
- Mitarbeiterzufriedenheit
Unternehmen können außerdem selbstkritisch untersuchen, inwiefern Beförderungen und berufliche Aufstiege im Zusammenhang mit Inklusion ermöglicht werden. Zeigen sich Schwachpunkte, lassen sich ggf. Handlungsmaßnahmen ableiten. Reicht die bisherige Inklusionsvereinbarung nicht aus?
Tipp
Integration in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Eine Inklusionsvereinbarung kann als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden. Unternehmen können anhand definierter KPIs den Fortschritt in der sozialen Nachhaltigkeit (ESG = Environment, Social, Governance) messen und transparent machen. So lässt sich Inklusion strategisch steuern und zugleich in Berichtsstandards (wie der CSRD) integrieren.
Entwicklung und Implementierung einer Inklusionsvereinbarung
Nicht immer ist eine Inklusionsvereinbarung bereits vorhanden. Doch wie kann diese umgesetzt werden? Hier sind insbesondere folgende sieben Schritte zu beachten:
- Das Unternehmen muss die aktuellen Bedingungen analysieren.
- Welche Akteure müssen miteinbezogen werden? Hier sind beispielsweise Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Arbeitgeber und auch Integrationsämter zu nennen.
- Maßnahmen und Zielsetzungen sind zu erarbeiten.
- Die Vereinbarung wird formuliert.
- Die Vereinbarung wird abgeschlossen.
- Die Maßnahmen im Unternehmen werden umgesetzt.
- Wichtig sind eine regelmäßige Evaluation und Anpassung der Vereinbarung.