Steuerklasse 3

Die Finanzbehörde teilt Steuerzahler, die ihr Geld mit nicht selbstständiger Arbeit verdienen, nach bestimmten Kriterien in unterschiedliche Steuerklassen ein. Die Steuerklasse - hier Lohnsteuerklasse - hat erheblichen Einfluss darauf, was Arbeitnehmern am Ende von ihrem Bruttogehalt bleibt. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen – unter anderem die Steuerklasse 3. Was diese genau bedeutet, wie Sie in diese wechseln können und welche Freibeträge Sie haben, das erfahren Sie hier.

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Zuletzt aktualisiert am:14.12.2023

Zusammenfassung

Steuerklasse 3 im Überblick

  • Steuerklasse 3 ist verheirateten Paaren und Partnern eingetragener Lebensgemeinschaften vorbehalten.
  • Die Wahl der Steuerklasse 3 ist nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich.
  • Die Steuerklassenkombination lohnt sich besonders für Paare mit deutlich unterschiedlich hohen Einkommen.
  • Der Partner mit dem höheren Einkommen beantragt Steuerklasse 3, der Partner mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse 5.
  • Sämtliche Steuerfreibeträge werden dem Partner in der Steuerklasse 3 angerechnet, wodurch sich die Steuerlast erheblich reduzieren kann.

Definition

Was bedeutet Steuerklasse 3?

Die Steuerklasse 3 ist für verheiratete Paare und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft vorteilhaft, bei denen einer der Partner als Alleinverdiener das Geld nach Hause bringt. Verdienen beide Partner Geld, ist die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 möglich, wobei der Besserverdiener die Steuerklasse 3 beantragen sollte.

Wer gehört in die Steuerklasse 3?

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer den entsprechenden Steuerklassen vom Finanzamt zugeordnet werden. Es herrscht keine Wahlfreiheit (vgl. § 38b Einkommensteuergesetz). Wer heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, wird automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Allerdings steht verheirateten Paaren sowie Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft die Möglichkeit offen, die Lohnsteuerklassen 3 und 5 miteinander zu kombinieren. Der Wechsel der Steuerklasse wird per Antrag beim Finanzamt eingereicht.

Info

Wechsel der Steuerklasse

Seit dem 1. Januar 2020 können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ihre Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr wechseln. Ein Wechsel von der Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 auf die Lohnsteuerklassen 4 für beide Partner kann beispielsweise bei veränderten Einkommensverhältnissen sinnvoll sein. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 gilt dann rückwirkend für das ganze Jahr.

Die Lohnsteuerklasse 3 – auch Lohnsteuerklasse III – ist verheirateten Paaren sowie Partnern in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft vorbehalten, die gemeinsam veranlagt werden und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Voraussetzung, um der Steuerklasse 3 zugeteilt zu werden, ist, dass andere Partner die Steuerklasse 5 wählt.

Wird das Einkommen von nur einem der Partner als Alleinverdiener erzielt, wird er automatisch der Steuerklasse 3 zugeteilt. Erhalten beide Partner ein Gehalt, können sie die Steuerklassen 3 und 5 miteinander kombinieren. Bei der Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 beantragt der besserverdienende Partner die Steuerklasse 3. Der Partner mit dem kleineren Gehalt wird der Steuerklasse 5 zugeteilt.

Verwitwete gehören ebenfalls in die Steuerklasse 3, wenn sie und ihr verstorbener Partner zum Zeitpunkt des Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauerhaft getrennt voneinander gelebt haben. Diese Regelung gilt allerdings nur für das Kalenderjahr, in dem der Partner verstorben ist, sowie für das Folgejahr (sog. Witwensplitting).

Die gleiche Regelung gilt für Paare, die ihre Ehe auflösen, sofern sie im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauerhaft getrennt gelebt haben oder einer der Ehepartner wieder geheiratet hat, dauerhaft mit seinem neuen Ehepartner zusammenlebt und beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Vorteile: Was bringt die Steuerklasse 3?

Die Lohnsteuerklasse 3 ist die Steuerklasse mit den höchsten Steuerfreibeträgen sowie den niedrigsten Abzügen. Das kommt daher, dass beim Partner mit der Lohnsteuerklasse 3 sämtliche Freibeträge – auch die des Partners – beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Der Partner, der die Lohnsteuerklasse 5 gewählt hat, verzichtet dafür auf die Anrechnung der Freibeträge auf sein eigenes Gehalt. Der Lohnsteuersatz in der Steuerklasse 3 ist vergleichsweise gering, die Lohnsteuer fällt für den Partner in der Lohnsteuerklasse 3 also recht gering aus.

Die Wahl der Steuerklasse 3 ist daher nur in Kombination mit der Steuerklasse 5 möglich. Die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ist vor allem dann sinnvoll, wenn die beiden Partner deutlich unterschiedlich hohe Einkommen erzielen. Ziel der Steuerklassenkombination ist, die steuerliche Belastungen für Familien zu senken und ihre Abgaben zu reduzieren.

Info

Nachteile der Steuerklasse 3

Auf zwei Nachteile ist bei Steuerklasse 3 hinzuwesen:

  1. Zum einen bekommt der Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durch Steuerklasse 5 ein deutlich niedrigeres Nettogehalt. Das kann in der Partnerschaft zu Spannungen führen.
  1. Zum anderen gilt bei Steuerklassenkombination 3 und 5 die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Was sind die Unterschiede zwischen Steuerklasse 1 und 3?

In die Steuerklasse 1 werden Ledige eingruppiert. Hierzu zählen neben unverheirateten Steuerzahlern auch Geschiedene, Witwen und Witwer sowie Ehepaare, die dauerhaft an unterschiedlichen Wohnsitzen leben. Im Unterschied zu Ehepaaren, die in Steuerklassen 3 und 5 eingeteilt werden, werden Ehepaare in der Steuerklasse 1 nicht gemeinsam veranlagt, können nicht vom Ehegattensplitting profitieren und haben eine entsprechend höhere steuerliche Belastung.

Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 3?

Unabhängig von der Steuerklasse werden Steuern und Sozialabgaben auf Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben. Zu diesen Abzügen gehören neben der Lohnsteuer

  • Solidaritätszuschlag (nur bei Besserverdienern)
  • Kirchensteuer (optional)
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Abzüge in der Steuerklasse 3 betragen etwa 31,8 Prozent. Da das Einkommen in Deutschland der Progression unterliegt, hängt die Höhe der Abzüge mit der Höhe des Gehalts zusammen. Das bedeutet, je mehr Sie verdienen, desto höher fällt Ihr Steuersatz in der Steuerklasse 3 aus.

Welche Freibeträge gelten in der Steuerklasse 3?

Die Steuerfreibeträge legen fest, bis zu welcher Höhe Ihr Gehalt unversteuert bleibt. Es wird nur das Einkommen versteuert, das nach Abzug der Freibeträge überbleibt. Für die Berechnung rechnet das Finanzamt alle infrage kommenden Freibeträge für beide Partner zusammen und zieht sie vom Einkommen des besserverdienenden Partners ab.

In der Steuerklasse 3 gelten die folgenden Steuerfreibeträge:

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Grundfreibetrag Steuerklasse 3
Grundfreibetrag Steuerklasse 3 11.604 Euro
Solidaritätszuschlag Steuerklasse 3 18.130 Euro
Arbeitnehmerpauschbetrag Steuerklasse 3 1.230 Euro
Kinderfreibetrag Steuerklasse 3 6.384 Euro
Freibetrag für Betreuung, Erziehung & Ausbildung Steuerklasse 3 2.928 Euro
Pauschbetrag Sonderausgaben Steuerklasse 3 36 Euro
Versorgungspauschale Steuerklasse 3 abhängig von der Höhe des Gehalts

Lohnt sich die Kombination der Steuerklassen 3 und 5?

Dadurch, dass sämtliche Freibeträge beider Partner auf das höhere Gehalt angerechnet werden, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen ganz erheblich. Die Steuerlast sinkt und den Partnern mehr netto vom brutto. Die Steuerlast auf das niedrigere Gehalt des Partners, der der Steuerklasse 5 zugeteilt wird, ist dagegen sehr hoch.

Trotz der hohen Abzüge in der Lohnsteuerklasse 5 zahlen Partner, die sich für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 entscheiden, dennoch weniger Steuern als bei der Kombination der Steuerklassen 4 und 4. Paare, bei denen ein Partner mindestens 60 Prozent des Einkommens verdient, profitieren auf diese Weise ganz erheblich.

Steuerklassenkombination 4 und 4

Für Ehepaare, bei denen einer alleine das Geld verdient oder der Ehegatte wesentlich mehr verdient als sein Partner, ist es von Vorteil, den Wechsel der Steuerklassenkombination 3 und 5 beim Finanzamt zu beantragen.

Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die ein gleich hohes Einkommen erzielen, kann es dagegen von Vorteil sein, wenn beide Partner die Steuerklasse 4 wählen, um die Steuerlast gleichmäßig auf beide Partner zu verteilen.

Erzielen die Partner leicht unterschiedliche Einkommen, gibt es noch die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination 4 und 4 mit Faktor zu entscheiden. Das bedeutet, dass das Finanzamt den Splittingvorteil zusammen veranlagter Paare nicht erst am Ende, sondern bereits während des laufenden Jahres berücksichtigt.

Info

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting werden die Jahreseinkommen der Partner zusammengerechnet und durch 2 geteilt. Die Einkommensteuer wird nun auf die Hälfte des Einkommens berechnet und dann verdoppelt. Das Ergebnis dieser Berechnung ist die Einkommensteuer, die das Paar zahlen muss. In der Regel fällt die Steuerlast bei Ehegattensplitting geringer aus als bei der Einzelberechnung.

Für die Berechnung wird die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Paares zugrunde gelegt, durch 12 geteilt und monatlich von den Gehältern beider Partner einbehalten. Auf diese Weise lassen sich hohe Steuernachzahlungen am Ende des Jahres vermeiden. Voraussetzung, um das Faktor-Verfahren in Anspruch zu nehmen ist, dass die Partner ihre Einkommensteuererklärung gemeinsam abgeben.

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