Steuerklasse 4

Die Steuerklasse 4 ist die in Deutschland vermutlich am meisten angewendete Lohnsteuerklasse. Wir möchten Ihnen hier alle wichtigen Fragen zu dieser Steuerklasse beantworten und aufzeigen, welche Möglichkeiten Ihnen innerhalb dieser Steuerklasse offenstehen. Informieren werden wir Sie auch darüber, wann die Steuerklasse 4 sinnvoll ist und wann nicht.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:13.02.2024

Zusammenfassung

Steuerklasse 4 im Überblick

  • Die Steuerklasse 4 bekommen Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft eingetragene Partner automatisch.
  • Ein Verbleib in der Steuerklasse 4 ist nur dann sinnvoll, wenn beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen haben.
  • Wer die Steuerklasse 4 mit Faktor wählt, vermeidet Steuernachzahlungen weitestgehend.
  • Der Grundfreibetrag liegt im Steuerjahr 2024 bei 11.604 Euro.
  • In der Lohnsteuerklasse 4 wird der Kinderfreibetrag auf beide Eltern aufgeteilt.

Definition

Was bedeutet Steuerklasse 4?

Die Lohnsteuerklasse 4 wird automatisch vergeben, wenn zwei Personen heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Direkt nach der Hochzeit wird vom Standesamt die Eintragung vorgenommen und beide Personen erhalten diese Steuerklasse.

Ein Verbleib in dieser Steuerklasse ist nur dann empfehlenswert und sinnvoll, wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen erwirtschaften. Sollten die Einkommen stark differenzieren, dann sollte über einen Wechsel der Steuerklasse nachgedacht werden.

Steuerklasse 4 mit Faktor

Seit dem Jahr 2010 können Ehepaare die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Durch den „Faktor“ wird das Ehegattensplitting bereits während des Jahres vom Finanzamt berücksichtigt. Dies bedeutet fachlich korrekt:

Info

So verhält es sich mit der Steuerklasse 4 mit Faktor

Bei der Steuerklasse vier mit Faktor errechnet das Finanzamt zuerst die voraussichtliche jährliche Einkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und dann monatlich als Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen.

Durch dieses Vorgehen lassen sich Steuernachzahlungen weitestgehend vermeiden. Jedoch ist durch diese Besteuerungsart eine Abgabe der Steuererklärung Pflicht. Der Grund hierfür ist, die Berechnung des Faktors beruht auf einer Prognose der Einnahmen. Hier können jedoch Differenzen auftreten und diese können nur über eine Steuererklärung berücksichtigt werden.

Durch die Anwendung des Lohnsteuerklasse 4 Faktors kann die Nachzahlung bei einer Steuererklärung stark vermindert werden. Da bereits im Voraus eine genauere Prognose des Einkommens der beiden Ehegatten erstellt wurde.

Wie lange gilt die Steuerklasse 4 mit Faktor?

Das Faktorverfahren für die Steuerklasse 4 wird immer für zwei Jahre inklusive des Jahres der Beantragung angewendet. Danach müssen Sie einen neuer Antrag stellen. Dies ist auch nachvollziehbar, da sich die Einkommen ständig verändern und dementsprechend der Faktor für die Vorauszahlungen einer Veränderung unterliegt.

Wie hoch sind die Abzüge in der Steuerklasse 4?

Eine pauschale Aussage zu den Abzügen mit Steuerklasse 4 lässt sich nicht treffen. Denn es gibt variable Werte, die sich an Ihrem Einkommen orientieren. Je mehr Sie verdienen, desto höher fällt auch der Steuersatz aus. Diese als progressiver Steuertarif benannte Regelung liegt in der niedrigsten Stufe bei 14 %. Diese 14 % werden dann fällig, wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Der Grundfreibetrag liegt im Steuerjahr 2024 bei 11.604 Euro. Je mehr Sie verdienen, umso höher wird der Steuersatz auf Ihr Einkommen. Ab 66.761 € wird dann der Spitzensteuersatz von 42 % angewendet. Ab einer Summe von 277.826 € wird ein sogenannter Reichensteuersatz von 45 % fällig. Am zuverlässigsten erhalten Sie den genauen Steuersatz in einem Brutto-Netto-Rechner.

Weitere Abzüge, die anfallen können, sind:

  • Kirchensteuer: 8 oder 9 % je nach Bundesland, bei Kirchenzugehörigkeit auf Ihre Lohnsteuer.
  • Solidaritätszuschlag: Ab einer Einkommenssteuerzahlung bei verheirateten im Jahr 2024 36.260 €. Der Zuschlag beträgt 5,5 % auf die Lohn- oder Einkommensteuer.
  • Krankenversicherung: Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung betragen 14,6 %. Davon bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Ab einem Monatsgehalt von 5.175 € sind die Kosten gedeckelt und steigen nicht weiter.
  • Rentenversicherung: 18,6 % auf bis zu 7.550 € Monatsgehalt in Westdeutschland und 7.450 € in Ostdeutschland. Auch hier zahlt der Arbeitgeber die Hälfte.
  • Pflegeversicherung: 3,4 % und 0,6 % Zuschlag für Paare ohne Kind. Auch hier zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Summe.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % auf bis zu 7.550 € Monatsgehalt in Westdeutschland und 7.450 € in Ostdeutschland.

Wie hoch sind die Freibeträge in Steuerklasse 4?

Wie in allen anderen Steuerklassen, gibt es auch in dieser Steuerklasse eine bestimmte Summe an Freibeträgen, die Ihre Steuerlast reduzieren. Diese gestalten sich im Jahr 2024 wie folgt:

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro pro Person
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro pro Person
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person
  • Vorsorgepauschale: Diese ist abhängig vom Bruttolohn
  • Kinderfreibetrag: Dieser beträgt 6.384 Euro pro Kind.

Durchschnittliche Steuererstattung in Steuerklasse 4

Hier eine Aussage zu treffen ist schwierig. Denn jedes Paar hat ein unterschiedlich hohes Einkommen. Dazu kommen unterschiedliche Faktoren, wie Kinder, Anlagevermögen oder Werbungskosten. Deshalb nennen wir Ihnen hier eine Zahl des Statistischen Bundesamtes. Nach dessen Aussage wurden im Jahr 2022 durchschnittlich 1.080 € an Steuern pro Steuererklärung zurückgezahlt.

Wo ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4?

Unterschiede von Steuerklasse 1 und 4 sind im Detail:

Die Steuerklasse I kommt nur für alleinstehende, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Personen infrage. Die Steuerklasse IV hingegen ist für Ehepaare oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen mit einem annähernd gleichen Einkommen gedacht. Ein großer Unterschied in der Besteuerung zwischen Steuerklasse 1 und 4 ist nicht vorhanden.

Steuerklasse 4: Vor- und Nachteile

Die Steuerklasse 4 bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich:

Steuerklasse 4: Vorteile

Die Steuerklasse birgt Vorteile für Paare, die annähernd gleich viel verdienen. Denn so wird die Lohnsteuer gleichmäßig auf beide Partner verteilt und beide zahlen bereits im Laufe des Jahres so viel Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt, wie diesem geschuldet wird. Dies vermeidet fast immer hohe Nachzahlungen.

Steuerklasse 4: Nachteile

Einen Nachteil bei der Steuerklasse gibt es nur dann, wenn die Ehegatten unterschiedlich hohe Einkommen haben. Sollte die Einkommensdifferenz mehr als 10-15 % betragen, dann sollten Sie sich Informationen darüber einholen, ob sich ein Steuerklassenwechsel für Sie lohnt. Dies geschieht am besten über einen Steuerberater.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag in Steuerklasse 4?

Wie oben bereits beschrieben steht jeder Familie für jedes Kind ein Kinderfreibetrag in Höhe von 6.384 Euro zu. In der Lohnsteuerklasse 4 wird dieser Freibetrag auf beide Eltern aufgeteilt. Dies bedeutet, dass jeder Elternteil 0,5 Freibetrag je Kind beim Finanzamt hinterlegt hat. Wer möchte, kann per Antrag diesen Freibetrag auf den Ehepartner übertragen lassen.

Das Finanzamt führt danach eine sogenannte „Günstigerprüfung“ durch. Dabei vergleicht das Finanzamt, ob Sie als Steuerpflichtiger durch den Kinderfreibetrag mehr sparen würden, als durch die Auszahlung des Kindergeldes erhalten würden. Steuerlich wirkt sich der Freibetrag kaum aus, denn das staatlich gezahlte Kindergeld wird darauf angerechnet. So lohnt sich die Übertragung des Kinderfreibetrags meist nur für Steuerpflichtige, die ein außergewöhnlich hohes Einkommen haben.

So gelingt der Steuerklassenwechsel von 4/4 zu 5/3

Ein Steuerklassenwechsel für Arbeitnehmer in eine neue Steuerklassenkombination, kann sich dann lohnen, wenn durch den Wechsel der Lohnsteuerabzug deutlich gesenkt werden kann. Der Unterschied sollte dann infrage kommen, wenn einer der beiden Ehepartner mindestens 10 % mehr Einkommen als der andere hat. Häufig wird auch die Regel genommen, dass einer der beiden Partner mindestens 60 % des Einkommens zum Gesamteinkommen beisteuert.

Pauschal kann gesagt werden: Je größer der Gehaltsunterschied der beiden Ehepartner ist, desto höher fällt bei Steuerklasse 3 das ausgezahlte Nettoentgelt beim besser verdienenden Ehepartner aus.

Zwar wird das Nettoentgelt in der Steuerklasse 5 gegenüber Steuerklasse 4 deutlich reduziert. Jedoch wird das durch das höhere Nettoentgelt aus Steuerklasse 3 mehr als ausgeglichen.Bedenken sollten Sie jedoch, die gemeinsame Steuerschuld für das gesamte Jahr verändert sich nicht. Es steht nur jeden Monat ein höherer Nettobetrag zur Verfügung. Der Wechsel der Steuerklassen ist für Ehepartner mehrmals im Jahr möglich. Für den Steuerklassenwechsel ist eine formelle Antragstellung (via Elster) erforderlich. 

Wichtig: Der Antrag ist an die Antragsfrist 30.11. des jeweiligen Jahres gebunden, um eine Berücksichtigung für das laufende Jahr zu erreichen. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich.eine formelle Antragstellung erforderlich. formelle Antragstellung erforderlich

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