Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie Künstlersozialabgaben zahlen müssen. Seit einer Verschärfung 2015 kann das bei einer Betriebsprüfung auffallen und zu Nachzahlungen führen.
Die Künstlersozialversicherung ermöglicht selbständigen Künstlern und Publizisten eine Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie wird ähnlich wie die Sozialversicherung für Arbeitnehmer zur Hälfte selbst bezahlt, die andere Hälfte durch Zuschüsse des Bundes und die Künstlersozialabgabe der Auftraggeber.
Das Feld der künstlerischen Leistungen ist allerdings groß und umfasst nicht nur Publizisten und Musiker, sondern auch Designer und Werbeagenturen. Deswegen beauftragen auch wesentlich mehr Unternehmen Künstler, als ihnen bewusst ist. Es wird jedoch unterschieden zwischen typischen Verwertern, also Presse und Buchverlage, Film- und Musikindustrie und Theater und eben den Unternehmen, die „nicht nur gelegentlich“ Künstler beauftragen. Dafür reicht bereits ein regelmäßiger Auftrag jährlich. Dieser sollte aber auch in wirtschaftlich nicht unerheblichem Maße sein.
Sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, müssen Sie sich selbst bei der Künstlersozialkasse anmelden. Stellt die Kasse fest, dass Sie zur Zahlung verpflichtet sind, müssen Sie jährlich eine Meldung über gezahlte Entgelte abgeben, daraus errechnet sich dann der Betrag (2017 voraussichtlich 4,8%). Der Betriebsprüfer der Rentenversicherung prüft auch die Künstlersozialabgabe und kann Ihnen sowohl ein Bußgeld aufbrummen, als auch Nachzahlungen für bis zu fünf Jahre. Es ist dabei unerheblich, ob der Künstler selbst in der Künstlersozialversicherung ist. Auch ob er haupt- oder nebenberuflich tätig, Student oder Rentner ist. Auch für ausländische Künstler wird die Künstlersozialabgabe fällig. Die Abwälzung auf den Künstler oder die entsprechende Kürzung seines Gehalts sind nicht zulässig.
Lesen Sie hier wer zur Abgabe verpflichtet ist und informieren Sie sich, ob Sie nicht auch darunter fallen. Eine Hilfe zur Bemessung der Künstlersozialabgabe steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
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