Welche Auflagen sind in der Gastronomie wichtig?

Egal ob kleines Café, gemütliche Eckkneipe oder gehobenes Restaurant mit Sterneköchen – alle haben die behördlichen Richtlinien und Auflagen der Gastronomie zu beachten. Sie reichen von Konzessionen, um das Geschäft eröffnen zu dürfen bis hin zu Hygienerichtlinien. Welche Aspekte Sie dabei als Selbstständiger beachten müssen, haben wir hier zusammengefasst.

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Barkeeper bereitet Cocktail zu
© Andrea Piacquadio - pexels.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:18.08.2023

Definition

Was ist ein Gastgewerbe?

Sobald Sie Ihren Gästen erlauben, Speisen und Getränke direkt vor Ort zu konsumieren, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe bzw. eine Gastronomie, die an bestimmte Auflagen gebunden ist. Übrigens auch wenn Sie keine Sitzgelegenheiten oder Stehtische aufstellen, fällt Ihr Gewerbe unter die Kategorie Gaststätten.

Bürokratische Auflagen der Gastronomie

In der Gastronomie müssen Sie sich vor allem vor der Gründung mit einigen bürokratischen Vorschriften beschäftigen. Sie brauchen als Gastronomiebetrieb: 

  • einen Gewerbeschein.

  • falls Sie Alkohol ausschenken möchten, eine Konzession (sog. Gaststättenerlaubnis). 

  • einige weitere Genehmigungen und Versicherungen, die alle gesetzlichen Auflagen umfassen müssen.

Gaststättenrecht ist grundsätzlich Ländersache und Vorschriften unterscheiden sich teilweise sogar von Stadt zu Stadt. Viele nützliche Informationen zu den Auflagen der Gastronomie in Ihrem Bundesland finden Sie daher auch bei den zuständigen Fachverbänden (z. B. DEHOGA) oder der IHK Ihrer Region.

Auflagen der Gastronomie: Welche baulichen Anforderungen sind wichtig?

Dieses Thema sollten Sie im besten Fall bereits vor der Besichtigung Ihrer Location im Kopf haben. Damit Sie überhaupt eine Genehmigung bekommen, müssen bestimmte bauliche Anforderungen und Auflagen für Ihre Gastronomie erfüllt sein. In der Regel ist es relativ unproblematisch, wenn die geplante Location davor auch gastronomisch genutzt wurde. 

Falls Sie aber bauliche Veränderungen vornehmen möchten oder Ihre Räumlichkeiten davor anders genutzt wurden, sollten Sie das zuständige Bauamt kontaktieren. Bauliche Vorgaben gibt es unter anderem für 

  • Arbeitsräume (auch für die, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird)

  • Fußböden

  • Fluchtwege

  • baulichen Brandschutz

  • Besucher mit Behinderung

Tipp

Das Bauamt gibt Auskunft über Auflagen in der Gastronomie

Die baulichen Anforderungen für die Gastronomiebranche sind in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie sich schon frühzeitig mit Ihrem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen.

Welche Ausschankgenehmigungen sind in der Gastronomie notwendig?

Sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) vom Gewerbe-/Ordnungsamt. Diese Gaststättenerlaubnis ist: 

  • Personenbezogen: Das heißt nur Sie dürfen das Gastgewerbe betreiben. 

  • Raumbezogen: Sie dürfen Ihr Café oder Restaurant nur in den genehmigten Räumen betreiben. 

  • Betriebsbezogen: Für jedes Restaurant oder Café ist eine individuelle Konzession nötig.

Auflagen und Bedingungen

An die Gaststättenerlaubnis sind bestimmte Bedingungen und Auflagen geknüpft, die im Gaststättengesetz (GastG) für die Gastronomie festgehalten sind. Nach diesem Gesetz erhalten Sie eine Konzession nur gegen Vorlage von: 

  • Nachweisen über Ihre persönliche Zuverlässigkeit (z. B. polizeiliches Führungszeugnis)

  • Ihrer fachlichen Eignung (z. B. Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz)

  • Eignung der Räumlichkeiten (z. B. Mietvertrag der Gaststättenräumlichkeiten)

Tipp

Ausnahme: Ausschank von alkoholfreien Getränken

Wenn Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken, sind die Auflagen für Restaurant und Co. lockerer. Denn dann benötigen Sie keine Gaststättenerlaubnis. Nichtdestotrotz gelten gewerberechtliche Vorschriften, wie z. B. Sperrzeiten oder Lebensmittelhygiene, und Sie müssen Ihren Betrieb beim Gewerbeamt anmelden.

Welche Hygienevorschriften sind für die Gastronomie zu beachten?

Eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz durch das zuständige Gesundheitsamt ist Pflicht und Voraussetzung, um einen gastronomischen Betrieb zu eröffnen. Auflagen gibt es in der Gastronomie vor allem im Bereich der Küche: Hier muss alles hygienisch sein, um die sichere Verarbeitung und Zubereitung aller Lebensmittel zu gewährleisten. Alle Personen, die in Ihrem Betrieb mit Lebensmitteln umgehen, müssen zusätzlich in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden. Zu dieser Regelung gehören auch die Servicekräfte in Ihrer Gastronomie.

Tipp

An der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) orientieren

Richtlinien und Auflagen für Hygienevorschriften in der Gastronomie sind in der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) festgehalten und können dort nachgelesen werden.

Außerdem müssen allgemeine Hygieneanforderungen des § 3 sowie die besonderen Hygienebedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes Bestandteil einer solchen Schulung sein. Die Schulung muss für alle Mitarbeiter erfolgen. 

Tipp

Grundsätze der HACCP

Art und Umfang der Schulungen (§4 LMVH) sind nicht direkt vorgegeben. Das Ganze nennt sich HACCP – Eigenkontrolle und Dokumentationspflicht. Grundsätzlich bietet beispielsweise die IHK zu diesem Thema Schulungen und viele weitere Informationen an.

Was ist für die Außengastronomie wichtig?

Wenn Sie eine Außengastronomie betreiben möchten, sollten Sie gesetzliche Vorgaben zu Öffnungszeiten beachten, v. a. zu Lärmschutz, Sperrstunde und Sondernutzung. Diese Regelungen sind zwar standortabhängig, die grundlegenden Bestimmungen sind jedoch dieselben.

Lärmschutz und Nachtruhe

Beim Lärmschutz wird zwischen reinen und allgemeinen Wohngebieten unterschieden und es gibt Grenzwerte für Tag und Nacht, die als Auflage für Gastronomiebetriebe gelten. Außerdem muss die Nachtruhe eingehalten werden, die in der Regel unter der Woche sowie am Wochenende ab 22 Uhr beginnt. Es gibt aber auch hier Abweichungen und Ausnahmen. 

Sperrstunde bei der Gastronomie

Eine echte Sperrstunde gibt es in den meisten Bundesländern nicht mehr, allerdings gelten in Bezug auf die Außengastronomie Sonderregelungen des zuständigen Ordnungsamts.

Info

Ausnahmen der Nachtruhe und Sperrstunde

Zu besonderen Anlässen, wie z. B. Fastnacht oder Fußball-WM, gibt es regelmäßig Ausnahmen was die Nachtruhe und eventuelle Sperrstunden betrifft. Es darf dann teilweise länger gefeiert werden. Dazu gibt es jeweils individuelle Verfügungen.

Sondernutzungserlaubnis

Wenn Sie für Ihre Außengastronomie Flächen nutzen möchten, die nicht direkt zu Ihrem Betrieb gehören, brauchen Sie als besondere Auflage eine Sondernutzungserlaubnis für die Gastronomie. Diese können Sie bei der Gemeinde beantragen. Wichtig ist, dass die genutzte Fläche keine Behinderung für den Verkehr darstellt.

Info

Auflagen in der Gastronomie zusammengefasst

  • Sie betreiben ein Gaststättengewerbe oder eine Gastronomie, sobald Ihre Gäste vor Ort Speisen oder Getränke zu sich nehmen. 

  • Damit unterliegen Sie bestimmten Auflagen für die Gastronomie. 

  • Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung und beim Ausschank von alkoholischen Getränken zusätzlich eine Konzession

  • Gastronomisch genutzte Räumlichkeiten müssen außerdem lebensmittelhygienische und allgemeine Richtlinien für die Gastronomie einhalten, z. B. Barrierefreiheit. 

  • Bauliche Veränderungen sollten Sie vorab mit dem zuständigen Bauamt abklären. 

  • Beachten und einhalten müssen Sie als Gastronom mit Außengastronomie die Nachtruhe, ggf. Sperrstunden sowie eventuelle Sondernutzungen. 

  • Informationen zu den Auflagen in Ihrem Bundesland erhalten Sie bei den jeweiligen Gastro-Verbänden wie der DEHOGA oder der IHK. 

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