ARAP

Die Grundsätze zur ARAP (aktive Rechnungsabgrenzung) sind grundsätzlich nur für bilanzierungspflichtige Unternehmen relevant. Eine aktive Rechnungsabgrenzung muss durchgeführt werden, wenn es vor dem steuerlichen Abschlussstichtag zu Zahlungen kommt, die wirtschaftlich einer anderen Rechnungsperiode (Quartal oder Geschäftsjahr) zugeschrieben werden müssen. Die aktive Rechnungsabgrenzung wird manchmal auch aktive Jahresabgrenzung genannt.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:19.12.2023

Zusammenfassung

ARAP im Überblick

  • ARAP steht für aktive Rechnungsabgrenzung.
  • Die ARAP sorgt für eine periodengerechte Gewinnermittlung.
  • Aufwendungen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich korrekt zugeordnet.
  • Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden immer auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
  • Anfallende Umsatzsteuer ist bei einer ARAP-Buchung sofort abzugsfähig, wenn dafür eine Rechnung vorliegt.
  • Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 enden, gibt es eine Vereinfachungsregelung.

Definition

Was ist die ARAP?

Die aktive Rechnungsabgrenzung berücksichtigt bezahlte Beträge, die nicht nur die aktuelle Periode oder das aktuelle Geschäftsjahr betreffen, sondern auch die folgenden.

Meist sind dies Zahlungen für Versicherungen oder Miete, die im Voraus bezahlt werden. Die ARAP hilft dabei, festzustellen, welcher Betrag auf das aktive Geschäftsjahr anzurechnen ist und welcher Teil in die Bilanz des kommenden Jahres fällt.

Die ARAP wird durch zwei Werte bestimmt:

  • Ausgabe vor dem Bilanzstichtag
  • Aufwand im neuen Geschäftsjahr

ARAP: berechnen und buchen

Wie berechne ich die ARAP?

Damit eine ordnungsgemäße Berechnung und Verbuchung der ARAP durchgeführt werden kann, ist eine anteilsmäßige Ermittlung der Zahlungen nötig. Bei dieser Ermittlung wird festgestellt, welcher Teil des Betrags in welchem Jahr gebucht werden muss.

Ein Unternehmen muss zum Stichtag die Ausgaben für das neue Geschäftsjahr als aktive Rechnungsabgrenzung auf die Aktivseite der Bilanz buchen.

Info

Beispiel für die aktive Rechnungsabgrenzung

Der Inhaber eines Computershops bezahlt seine Haftpflichtversicherung immer am 1. Juli eines Jahres für jeweils zwölf Monate. Der Gesamtbetrag für diese Versicherung beträgt 2.400 €. Somit fallen im laufenden Geschäftsjahr 1.200 € an Kosten an und im darauffolgenden 1.200 €, die als ARAP gebucht werden.

Wie bucht man die ARAP?

Eine aktive Rechnungsabgrenzung zu buchen, ist weniger kompliziert, als Sie vielleicht denken. Wir verweisen dazu auf unser Beispiel von oben.

  1. Reguläre Buchung des Zahlungsausgangs von 2.400 € für die Haftpflichtversicherung.
  2. Ermittlung der Rechnungsabgrenzung. Die Kosten für die Versicherung betragen 2.400 € im Jahr, davon werden sechs Monate im laufenden Geschäftsjahr verbucht = 1.200 €. Die restlichen 1.200 € werden als ARAP gebucht.
  3. Auflösung des ARAP im neuen Geschäftsjahr. Der zuvor gebuchte Buchungssatz mit 1.200 € wird mittels Gegenbuchung aufgelöst. Damit ist der Geschäftsvorfall abgeschlossen.

So sollte der aktive Rechnungsabgrenzungs-Buchungssatz im Normalfall aussehen. Zum Abschluss des Vorgangs werden Sie die aktive Rechnungsabgrenzung auflösen, indem Sie eine Gegenbuchung durchführen.

Info

Wie löst man die ARAP auf?

Der Zeitpunkt, um eine ARAP aufzulösen, ist immer der Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Der ARAP-Buchungssatz wird dann mittels einer Gegenbuchung aufgelöst.

Disagio als ARAP

Ein Disagio wird von Kreditgebern häufig einbehalten, da es oft als eine Art Zinsvorauszahlung gesehen wird. Dadurch bekommt der Kreditnehmer eine geringere Summe ausgezahlt, als er schlussendlich tilgen muss.

Das Disagio wird im § 250 Abs. 3 HGB mit einem Wahlrecht versehen. Dies haben wir weiter unten im Artikel noch einmal genauer aufgeschlüsselt. Der Kreditnehmer kann dadurch das ARAP aktivieren und über die gesamte Laufzeit abschreiben oder alternativ sofort im Jahr der Kreditaufnahme als Aufwand behandeln.

Tipp

Beispiel zur Rechnung mit Disagio

Ein Computershopinhaber nimmt einen Kredit über 100.000 € mit 2 % Disagio auf. Dies bedeutet für ihn, dass er nur 98.000 € ausbezahlt bekommt. Die Laufzeit des Kredits beträgt 10 Jahre. Das Disagio in Höhe von 2000 € kann er als Unternehmen nun sofort als Aufwand behandeln und komplett im Jahr der Kreditaufnahme steuerrechtlich geltend machen.

Alternativ kann er es als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten anlegen und so über zehn Jahre mit jährlich 200 € steuermindernd geltend machen.

Aktive Rechnungsabgrenzung SKR 03 und SKR 04

Ein großer Teil der Unternehmen arbeitet mit den Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04. Die Bezeichnung SKR steht für Standardkontenrahmen in der DATEV. Hier sind alle Konten festgelegt, die für die Buchhaltung nötig sind. Im SKR 03 können jedoch auch eigene Konten eingerichtet werden.

Für die aktive Rechnungsabgrenzung wurden in beiden Kontenrahmen bereits Konten hinterlegt. Diese lauten wie folgt:

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Kontenbezeichnung
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04
ARAP 0980 1900

Ab welchem Betrag muss die aktive Rechnungsabgrenzung gebildet werden?

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 enden, haben Unternehmen beim ARAP ein Wahlrecht: Beträgt der einzelne Betrag nicht mehr als 800 Euro, kann auf die Aktivierung eines ARAP verzichtet werden.

Unterschied: aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Der Unterschied zwischen aktiver und passiver Rechnungsabgrenzung (PRAP) wird klar, wenn man beide Varianten im Detail beleuchtet.

  • Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung werden bezahlte Beträge eingerechnet, die eine Leistung im laufenden und im nächsten Geschäftsjahr berücksichtigen. Dabei wird ermittelt, welcher Betrag auf das aktuelle Geschäftsjahr und welcher Teil auf das kommende Geschäftsjahr entfällt.
  • Die passive Rechnungsabgrenzung berücksichtigte genau das Gegenteil. Hier geht es darum, dass ein Unternehmen eine Zahlung erhält, für die die Leistung im laufenden und folgenden Geschäftsjahr erbracht wird. Ein Beispiel dafür ist ein Wartungsvertrag, der über zwölf Monate läuft, aber sofort vollständig bezahlt wird.

Dementsprechend erscheint die passive und aktive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz bei den jeweiligen Aktiva- und Passiva-Buchungsposten.

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<b>Aktiva</b>
AktivaPassiva
Anlagevermögen Eigenkapital
Umlaufvermögen Rückstellung
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Fremdkapital
Passive Rechnungsabgrenzungsposten

ARAP und Vorsteuer

Der Vorsteuerabzug erfolgt immer zu 100 % in dem Jahr, in dem Sie auch die Zahlung tätigen. Hier wird nichts getrennt oder aufgeteilt und Sie können somit, die volle Summe als Vorsteuerabzug in Ihrem Jahresabschluss geltend machen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine Rechnung vorliegt oder eine Leistung erbracht wurde.

Dies ist zum Beispiel bei einer Mietzahlung meist nicht der Fall. Bei einer solchen gibt in den seltensten Fällen eine Rechnung. In einem solchen Fall muss die Miete ohne Abzug der Vorsteuer steuerrechtlich behandelt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen der Rechnungsabgrenzung

Die gesetzlichen Grundlagen zur aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Wir listen zum besseren Verständnis nur die Aussagen auf, die für die aktive Rechnungsabgrenzung gelten.

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Abs. 3 bezieht sich auf das Wahlrecht zwischen Aktivierung als Rechnungsabgrenzungsposten oder sofortiger Behandlung als Aufwand.
§ 250 HGB Abs. 1 Bezug nehmend auf aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen zu berücksichtigen, wenn Sie den Jahresabschluss erstellen.
§ 5 Abs. 5 EStG Satz 1 Nr. 1 Bezug nehmend auf ARAP
Satz 2 Nr. 1 Aktivierung als Aufwand von Zöllen, Verbrauchsteuern und Vorratsvermögen als ARAP.
Satz 2 Nr. 2 Aktivierung als Aufwand berücksichtigt der Umsatzsteuer auf auszuweisende Anzahlungen als ARAP.
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