Bürgschaft

Der Begriff Bürgschaft ist uns allen geläufig, doch was steckt genau dahinter? Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich eine Person einseitig dazu bereit erklärt, für bestimmte Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen. Er verpflichtet sich damit, die Verbindlichkeiten zu übernehmen, wenn der eigentliche Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr vollständig oder teilweise nachkommen kann.

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Zuletzt aktualisiert am:06.04.2023

Zusammenfassung

Bürgschaft im Überblick

  • Bei einer Bürgschaft steht eine Person für bestimmte Verbindlichkeiten eines Schuldners ein.
  • Um eine Bürgschaft zu übernehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Ein Bürge hat keinerlei Rechte und haftet immer.
  • Der Bürge kann versuchen, vom Hauptschuldner einen Ausgleich der Forderungen zu verlangen.
  • Eine Bürgschaft ist dann nötig, wenn ein Kreditnehmer nicht genügend Sicherheiten hat.

Definition

Was ist eine Bürgschaft?

Oben haben wir eine allgemeine Formulierung genutzt, für die leichtere Verständlichkeit. Hier die Definition, wie sie ein Rechtsanwalt und das Gesetz formulieren würde:

Eine Bürgschaft ist gemäß § 765 BGB ein rechtlich bindender Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung. Dies bedeutet, dass eine Person für eine andere Person die rechtliche Verpflichtung eingeht, für die Verbindlichkeiten der Person (Hauptschuldner) aufzukommen, wenn diese Person zahlungsunfähig ist.

Bei einer Bürgschaft handelt es sich um eine Besicherung, bei der der Begünstigte (zum Beispiel Bank) einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen erhält. Die Rahmenbedingungen werden in einer Bürgschaftserklärung festgehalten.

Was braucht man für eine Bürgschaft?

Damit jemand eine Bürgschaft übernehmen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dies gilt sowohl für den Bürgen als auch für den Kreditnehmer und Kreditgeber. Hier eine Aufzählung der Punkte, die bei einer Bürgschaft eingehalten werden müssen:

  • Alle Beteiligten müssen volljährig sein (Bürge, Kreditgeber und Kreditnehmer).
  • Es muss eine Hauptschuld des Schuldners bestehen.
  • Abgabe des Bürgschaftsversprechens muss schriftlich erfolgen (§ 766 BGB).
  • Alle Beteiligten müssen den Bürgschaftsvertrag unterschreiben.
  • Der Bürge muss über ausreichende Sicherheiten verfügen.
  • Der Bank muss das Original der Bürgschaftsurkunde vorliegen.
  • Das Kreditinstitut (Kreditgeber) muss den Bürgen akzeptieren.
  • Es sollte ein Vertrauensverhältnis zwischen Kreditnehmer und Bürgen bestehen.
  • Die Bürgschaft darf niemanden benachteiligen oder sittenwidrig gestaltet sein.

Sollten Sie eine Bürgschaft übernehmen, dann sollten Sie alle diese Punkte genau beachten. Vor allem Punkt 8 und 9 sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse genau beleuchten, bevor Sie einen Bürgschaftsvertrag unterzeichnen.

Was müssen Sie bei einer Bürgschaft beachten?

Im Gegensatz zu anderen Verträgen ist eine Bürgschaft immer einseitig verpflichtend. Dies bedeutet, dass der Bürge keinerlei Rechte, sondern lediglich die Pflicht, auf Verlangen des Gläubigers für die Schulden des Kreditnehmers zu haften.

Es gibt unterschiedliche Bürgschaftsarten, so muss zum Beispiel bei einer Ausfallbürgschaft der Gläubiger erst durch einen Gerichtsbeschluss die Erlaubnis zur Pfändung beim Schuldner erwirken, bevor er beim Bürgen die Schuld einfordern kann (Einrede der Vorausklage).

Eine weitere Form ist die selbstschuldnerische Bürgschaft, diese findet häufig bei Krediten Anwendung. Hier kann sich der Gläubiger direkt an den Bürgen wenden, ohne dass ein Titel auf Vollstreckung erwirkt werden muss.

Wer haftet bei einer Bürgschaft?

Es haftet immer der Bürge, und zwar immer dann, wenn der im Bürgschaftsvertrag festgelegte Sicherungsfall eintritt. Dies geschieht immer dann, wenn der Hauptschuldner nicht oder nicht mehr vollständig in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Sollte es sich um eine künftige Forderung handeln, entsteht für den Bürgen die Bürgenschuld erst mit dem Eintritt des Zeitpunkts der Forderung.

Bei einem Zahlungsausfall wird der Gläubiger vom Bürgen anstelle des Hauptschuldners die Erfüllung seiner Forderungen verlangen. Dieser Forderung muss der Bürge in einer angemessenen Frist nachkommen. Er kann jedoch versuchen, vom Hauptschuldner einen Ausgleich der Forderungen zu erlangen und eine Zwangsvollstreckung beantragen.

Beispiel für die Haftung bei einer Bürgschaft:

Karl verbürgt sich für Egon gegenüber der X-Bank für eine Darlehensforderung in Höhe von 50.000 €. Es wurden Zinsen in Höhe von 5 % vereinbart. Egon kann nun seine Tilgungsraten nicht mehr bedienen. Die X-Bank möchte nun von Karl ihr Geld bekommen. Hier haftet Karl nicht nur für den Darlehensbetrag, sondern auch für die Zinsen. Selbst dann, wenn Karl den Betrag der Restsumme auf einmal bezahlt, kann die Bank Strafzinsen auf entgangene Gewinne verlangen.

Wie funktioniert eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Bürge, Kreditnehmer und Kreditgeber. In diesem Vertrag wird festgelegt, welche Forderung oder welchen Anspruch der Kreditgeber dem Bürgen gegenüber einfordern kann. Dadurch wird eine Sicherheit für den Kreditgeber hinterlegt, sodass der Kreditnehmer den Kredit vom Geber erhält. Dieses Vorgehen wird immer dann durchgeführt, wenn der Kreditnehmer nicht genügend eigene Sicherheiten hat.

Wann ist eine Bürgschaft unwirksam?

Bürgschaften können Existenzen gefährden. Damit dies nicht geschieht, gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen. Ansonsten können Bürgschaften als sittenwidrig eingestuft werden. Dazu gehören folgende Situationen:

Finanzielle Überforderung des Bürgen

 

Hier ist der Bürge bei Vertragsschluss voraussichtlich nicht in der Lage, die anfallenden Zinsen aufzubringen. Sollte dies der Fall sein, dann kann man von einer krassen finanziellen Überforderung sprechen. Hier kommt es vollständig auf das pfändbare Einkommen und Vermögen bei Vertragsschluss an.

Verharmlosung der Risiken

 

Hierbei darf die Bank nicht das Risiko und die Tragweite einer Bürgschaft verharmlosen. Der Bürge darf niemals den Eindruck bekommen, er habe nichts Ernsthaftes zu befürchten. Das Haftungsrisiko darf niemals von der Bank verschleiert werden.
Beispiel hierzu: Der Bankmitarbeiter erklärt dem Bürgen, dass er keine große Verpflichtung eingeht und die Unterschriften nur für die Akten ist. Ein solches Verhalten wäre sittenwidrig.

Ausnutzen einer Zwangslage und Ausübung unzulässigen Drucks

 

Eine Bank darf den Bürgen nicht unvorbereitet auffordern, umfangreiche Bürgschaften zu unterzeichnen. Es dürfen auch keine Drohungen ausgesprochen werden, zum Beispiel, dass ansonsten die eigenen Kredite gekündigt werden und so die eigene Bonität gefährdet ist.

Was kostet eine Bankbürgschaft?

Die Bankbürgschaft-Kosten sind an zwei Faktoren gekoppelt, diese sind:

  • Höhe der verbürgten Summe
  • Kreditwürdigkeit des Schuldners

Die Bankbürgschaft wird auch als Avalkredit bezeichnet. Hierbei fallen Kosten in Höhe von 0,8 % bis 5 % der Bürgschaftssumme pro Jahr an. Die Kosten werden je nach Kreditinstitut monatlich oder jährlich fällig. 

Hier ein Beispiel dazu:
Peter S. benötigt für die neuen Betriebsräume eine Mietkautions-Bürgschaft. Die Kaution beträgt 10.000 €. Peter S. muss dementsprechend pro Jahr mit einem Kostenaufwand von 80 € bis 500 € rechnen, um die Bankbürgschaft zu erhalten.

Welche Bürgschaftsarten gibt es?

Es gibt eine große Anzahl unterschiedlicher Bürgschaften, die für spezielle Einsatzzwecke nützlich sind. Wir möchten hier die bekanntesten für einen kurzen Überblick aufzählen.

Bürgschaft für Miete

Die Mietbürgschaft ist zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter zu hinterlegen. Damit werden Mietschäden und Mietausfälle abgedeckt. Hier haftet dann immer zuerst der Bürge, der eine Privatperson, eine Bank oder eine Versicherung sein kann.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Diese Bürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor der Insolvenz des Auftragnehmers. Diese Art der Bürgschaft wird vor allem in der Baubranche und beim Bau von Anlagen genutzt.

Gewährleistungsbürgschaft

Hierbei übernimmt der Bürge die Haftung für Gewährleistungspflichten innerhalb der Gewährleistungsfrist aus einem Vertrag. Dies kann ein Kaufvertrag oder Werkvertrag sein.

Ausfallbürgschaft

Diese wird im Kreditwesen genutzt und als Ergänzung von Sicherheiten eingesetzt.

Vorauszahlungsbürgschaft

Diese Bürgschaft schützt ebenfalls den Auftraggeber vor der Insolvenz des Auftragnehmers. Sie wird vor allem in der Baubranche eingesetzt.

Anzahlungsbürgschaft

Hier wird für eine Anzahlung gebürgt, wenn der Lieferant, die Ware nicht oder nur unvollständig liefern kann.

Bürgschaftsversicherung

Die Bürgschaftsversicherung ist eine Alternative zur Bankbürgschaft. Sie wird meist als Sicherheit für einen möglichen Zahlungsausfall von Unternehmen eingesetzt.

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