Gewerbliche Rechtsschutzversicherung:

Sie sind Gründer eines Start-ups oder arbeiten als Chef eines kleinen oder mittleren Unternehmens? Sie sind als Freelancer, Gründer oder selbstständig tätig? Dann ist der Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung besonders wichtig, da sie etwaige Kosten abdeckt, die im Fall einer Rechtsstreitigkeit auf Sie zukommen können.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2025
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Achtung

Gewerblicher Rechtsschutz ist keine gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Gewerblicher Rechtsschutz und die gewerbliche Rechtsschutzversicherung sind nicht dasselbe!

Gewerblicher Rechtsschutz umfasst die rechtlichen Mittel zum Schutz von gewerblichen Schutzrechten – etwa Marken, Patente, Designs oder Gebrauchsmuster – und dient der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Ziel ist es, Unternehmen vor Nachahmung, Produktpiraterie und anderen unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen.

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung hingegen ist ein Versicherungsprodukt, das lediglich die Kosten von Rechtsstreitigkeiten abdeckt. 

Für wen ist der Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung zu empfehlen?

Egal ob Freelancer, IT-Berater oder Handwerker – Ein Firmenrechtsschutz ist für jede selbstständig tätige Person ratsam! Denn wenn Sie beispielsweise mit einem Ihrer Mitarbeiter einen Rechtsstreit austragen müssen, ist dies für Sie meist mit hohen Kosten verbunden. Um sich gegen diese Fälle abzusichern, sollten Sie eine solche Versicherung abschließen.

Damit gehört die gewerbliche Rechtsschutzversicherung, auch Firmenrechtsschutzversicherung genannt, zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen. Egal, ob Sie als Ein-Personen-Unternehmen, als Selbstständiger oder als Kleinst- und Kleinunternehmer tätig sind: Der Abschluss einer solchen Versicherung ist hier nicht nur sinnvoll, sondern fast schon ein Muss!

Tipp

Warum Sie auf den Rechtsschutz für Firmen nicht verzichten sollten

Rechtsstreitigkeiten können sehr kostspielig sein und im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen. Da Konflikte in jedem Bereich auftreten können, ist dieser Schutz empfehlenswert – und zwar unabhängig von der Branche.

Für einige Berufsgruppen gibt es spezielle Versicherungen, die auf bestimmte Rechtsrisiken zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise Ingenieure, Architekten oder Fachkräfte aus Heilberufen. Gehören Sie einem dieser Berufe an, sollten Sie sich gezielt beraten lassen. 

Was sichert die gewerbliche Rechtsschutzversicherung ab?

Mit der Firmenrechtsschutzversicherung sichern Sie sich als Unternehmer gegen die Kosten eines Rechtsstreites ab. Die Deckung beinhaltet hier üblicherweise den kompletten Ablauf eines Streitfalles. Angefangen von der ersten Beratung, über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung bis hin zum Gerichtsprozess. Die Rechtsschutzversicherung für Firmen übernimmt darüber hinaus auch die Kosten für ein Gutachten, Zeugengelder und die Kaution. Je nach Prozessausgang kommt sie auch für die Kosten der gegnerischen Partei auf. Die betriebliche Rechtsschutzversicherung übernimmt außerdem Beiträge bei einer strafrechtlichen Verfolgung. Allerdings nur, solange es nicht um eine vorsätzliche Handlung geht.

Nicht enthalten in der Firmenrechtsschutzversicherung ist der Vertragsrechtsschutz. Bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden ist Ihr Unternehmen somit nicht versichert.

Info

Absicherung für Inhaber und Mitarbeiter

Die meisten Versicherungen dieser Art bieten nicht nur eine rechtliche Absicherung für den Firmeninhaber, sondern auch für Mitarbeiter. Logischerweise nur, sofern die Rechtsstreitigkeit die Tätigkeit im Unternehmen betrifft.

Diese Leistungen sind bei der Rechtsschutzversicherung für Unternehmen enthalten

Eine Firmenrechtsschutzversicherung bietet Schutz bei juristischen Auseinandersetzungen, die direkt mit Ihrem Betrieb zusammenhängen. Da die Anforderungen von Unternehmen unterschiedlich sind, lassen sich die Leistungen für den Firmenrechtsschutz individuell zusammenstellen – oftmals in Form von Baukastensystemen. Neben den flexibel wählbaren Modulen gibt es jedoch einige Basis-Leistungen, die in keiner Firmenrechtsschutzversicherung fehlen sollten. Diese umfassen unter anderem:

  • Schutz bei Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten
  • Übernahme von Kosten, wie z. B. Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Reisekosten, Gerichtskosten, Übersetzungskosten sowie Gebühren für Gutachter und Sachverständige
  • Kostenlose Beratung zu allen Rechtsstreitigkeiten
  • Abmahnschutz bei (angeblicher) Verletzung des Wettbewerbsrechts
  • Strafrechtsschutz im Bereich Ordnungswidrigkeiten
  • Rechtsschutz vor Sozialgerichten und im Sozialrecht
  • Versicherungsschutz bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Kostenübernahme für strittige Zahlungsforderungen
  • Arbeitgeberrechtsschutz, inklusive Empfehlungen für Anwälte
  • Mitversicherung des kollektiven Arbeitsrechts
  • Verwaltungsrechtsschutz sowie Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Tipp

Private Absicherung für Einzelunternehmer

Sie können bei den meisten Versicherungsgesellschaften innerhalb verschiedener Optionen Ihren individuell geeigneten Firmenschutz auswählen. So haben Sie zum Beispiel auch die Möglichkeit, den Bereich „Privatleben“ absichern zu lassen. Wenn Sie als Einzelunternehmer tätig sind, brauchen Sie dann keine zusätzliche private Rechtsschutzversicherung mehr abzuschließen.

Mit welchen Kosten müssen Sie für die Firmenrechtsschutzversicherung rechnen?

In welchem Umfang die Versicherung zahlt, hängt von Ihrer Police, also Ihrem Versicherungsschein und der hier vereinbarten Schadenssumme ab. Je höher Ihr Versicherungsschutz ist, desto höher sind auch die Beiträge, die Sie für eine solche Versicherung zahlen müssen. Auch richtet sich der Preis Ihrer gewerblichen Rechtsschutzversicherung danach, wie viele Personen Sie über die Versicherung schützen müssen. Wenn der Schutz nur Sie alleine betrifft, dann müssen Sie mit nur wenigen hundert Euro jährlich rechnen. Diese können Sie, je nach Versicherungsgesellschaft, auf kleine monatliche Raten aufteilen.

Tipp

Gewerblichen Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen

In der Regel können Sie die Kosten für die gewerblichen Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen, da die Beiträge für Sie, als Unternehmer, zu den regulären Betriebsausgaben zählen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten!

Vor- und Nachteile der gewerblichen Rechtsschutzversicherung

VorteileNachteile
Kostenlose Telefonberatung Keine Übernahme aller Fälle ohne Abstriche (abhängig von Gesellschaft)
Kostenübernahme für juristische Kosten Keine Zahlung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Keine Angst vor existenzbedrohenden Ausgaben Ausschluss der Absicherung des Unternehmerrisikos
Freie Anwaltswahl und Vermittlung von Fachanwälten Möglicherweise hohe Versicherungsbeiträge
Etwaige Kautionszahlungen

Wann können Sie keine Zahlung von Ihrer gewerblichen Rechtsschutzversicherung erwarten?

Liegt ein vorsätzliches Verhalten vor, was auch nachgewiesen werden kann, dann wird Ihre Versicherung keine Zahlung vornehmen. Ausgeschlossen sind generell auch Vorfälle von Diebstahl und Betrug. Bei vorsätzlichem Verhalten kann es vorkommen, dass Ihre Versicherung bis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung für die bis dahin entstandenen Kosten zwar aufkommt, diese von Ihnen jedoch nach dem Urteil wieder zurückfordert.

Bei lediglich fahrlässiger Handlung behalten Sie Ihren Versicherungsanspruch. Der Versicherungsschutz greift darüber hinaus auch dann nicht, wenn bereits ein Verfahren läuft oder sich zwingend ankündigt. Schließen Sie erst dann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ab, sind Sie zu spät dran.

Was bedeutet passive und aktive Rechtsschutzfunktion innerhalb der gewerblichen Rechtsschutzversicherung?

Bei der passiven Rechtsschutzfunktion hilft die Versicherung Ihnen, wenn jemand Sie verklagen möchte. Ein Beispiel:

Sie sind Inhaber eines Friseursalons und beschuldigen einen Ihrer Mitarbeiter, regelmäßig Privatgespräche über das firmeneigene Handy zu führen. Aus diesem Grund kündigen Sie dieser Person – und zwar fristlos. Diese bestreitet die von Ihnen erhobenen Vorwürfe und geht gerichtlich gegen Sie vor. Hier greift jetzt die von Ihnen abgeschlossene gewerbliche Rechtsschutzversicherung und übernimmt die durch den Fall entstehenden Kosten.

Die aktive Rechtsschutzfunktion bedeutet, dass Sie selbst klagen und gegen bestimmte Tatbestände vorgehen können. So greift der Rechtsschutz für Firmen zum Beispiel dann, wenn Sie als Unternehmer aktiv gegen eine Mieterhöhung Ihrer Geschäftsräume klagen.

Vergessen Sie bitte auch nicht den Arbeitsrechtsschutz

Wie bereits erwähnt, ist der gewerbliche Rechtsschutz wie eine Art „Baukasten-Prinzip“ konstruiert. So können Sie sich – abhängig vom individuellen Bedarf Ihrer Firma – einzelne Optionen oder Bausteine in Ihren Versicherungsschutz integrieren lassen. Einer der wichtigsten Bereiche ist in diesem Zusammenhang der Arbeitsrechtsschutz. Er kommt immer dann zum Zug, wenn Sie Auseinandersetzungen mit Ihren Mitarbeitern auszufechten haben.

Tipp

Versicherungsvergleich lohnt sich

Informieren Sie sich im Vorfeld darüber, welche Versicherungsbausteine speziell für Ihr Unternehmen besonders wichtig sind. Ratsam ist auch immer ein Versicherungsvergleich der verschiedenen Anbieter.

Wartezeiten: Ab wann sind Sie abgesichert?

Bei der gewerblichen Rechtsschutzversicherung besteht in einigen Leistungssparten eine sogenannte Wartezeit. Diese betrifft beispielsweise die Bereiche:

  • Datenrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz

Die Wartezeit dient der Versicherungsgesellschaft dazu, Rechtsstreitigkeiten aus dem Versicherungsschutz zu nehmen, die bereits vor dem Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung begonnen haben. Auch solche Rechtsstreitigkeiten, die bereits im Vorfeld absehbar waren, gehören in diese Kategorie. Welche Leistungsarten in Ihrem Fall von der Wartezeit betroffen sind, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft klären. Üblicherweise beträgt die Wartezeit bei gewerblicher Rechtsschutzversicherung drei Monate.

Tipp

Höhe der Versicherungssumme

Damit Sie auch bei größeren Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert sind, sollte Ihre Versicherungssumme auf keinen Fall unter 500.000 Euro liegen. Wenn in Ihrem Versicherungsschein eine maximale Kautionssumme von 250.000 Euro festgelegt ist, so können Sie diese im Fall eines Rechtsstreits häufig als zinsloses Darlehen nutzen.

Mit dem Selbstbehalt senken Sie Ihre Versicherungsprämie

Mit einem solchen Selbstbehalt können Sie Ihre Versicherungsprämie reduzieren. Fachleute empfehlen in diesem Zusammenhang eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadensfall.

Für Gründer: Auch wenn Sie in der Gründungsphase sind, bietet Ihnen der Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung einen soliden Schutz.

Beratung für Firmenrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen

Firmen, die auf der Suche nach einer passenden Rechtsschutzversicherung sind, sollten sich unbedingt Zeit für eine gründliche Recherche oder eine gezielte Versicherungsberatung nehmen. Vor allem große Firmen profitieren von einem Gespräch mit einem Experten, um einen geeigneten Firmenrechtsschutz zu finden.

Für kleinere Betriebe oder Selbstständige ist es oft sinnvoll, verschiedene Tarife und Anbieter zu vergleichen. So können Sie die Rechtsschutzversicherung finden, die zu Ihrem Budget und Ihren Bedürfnissen passt. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass alle notwendigen Leistungen enthalten sind, die Ihr Unternehmen schützen. Das sind beispielsweise Kostenübernahmen für Schadensersatzansprüche oder Rechtsstreitigkeiten im Steuerrecht. 

Fazit

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist für jede selbstständig tätige Person ebenso unabdingbar wie für Chefs von Kleinst-, Klein-und mittelständigen Unternehmen. 

Drei Kriterien sollten Sie bei dem Abschluss ganz besondere Aufmerksamkeit schenken:

  • Deckungssumme
  • Selbstbehalt
  • Wartezeit

Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist gerade für Sie als Unternehmer überaus wichtig. Sie gibt nämlich an, bis zu welchem Betrag Ihre Versicherungsgesellschaft die Kosten für juristische Streitigkeiten übernimmt. Gerade bei größeren Prozessen können die Kosten oft mehrere zehntausend Euro betragen. Bei kleineren Unternehmen kann es bei solchen Beträgen schon um die Existenz gehen!