§ 12 UStG

Steuern gehören zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staats, allen voran die Umsatzsteuer. Sie entfällt auf sämtliche steuerpflichtige Umsätze und ist damit für eigentlich alle Unternehmer relevant. Deshalb ist es wesentlich, das Umsatzsteuergesetz genau zu kennen. Denn je nach Art der Leistung und Tätigkeit beziehungsweise der damit erwirtschafteten Umsätze, variiert der Steuersatz. Paragraph 12 des Umsatzsteuergesetzes – im Folgenden 12 UStG genannt – regelt genau, welcher Umsatzsteuersatz in welchen Fällen gilt.

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Zuletzt aktualisiert am:23.11.2023

Zusammenfassung

Paragraph 12 UStG im Überblick

  • Grundsätzlich entfallen auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen im Zuge der Umsatzsteuer Abgaben in Höhe von 19 % (sog. Regelsteuersatz).
  • Bestimmte Umsätze (zum Beispiel Leistungen rund um gewisse Lebensmittel, kulturelle Aktivitäten und Personenverkehr) sind von dieser Regelung ausgenommen und werden nur zu 7 % besteuert (sog. ermäßigter Steuersatz).
  • Für Leistungen im Rahmen von Kauf und Installation einer Photovoltaikanlage greift seit 1.1.2023 unter bestimmten Voraussetzungen außerdem der nochmals ermäßigte Steuersatz von 0 Prozent.

Definition

Was wird in Paragraph 12 UStG bestimmt?

Paragraph 12 UStG des deutschen Umsatzsteuergesetzes legt die Steuersätze für verschiedene Transaktionen fest. Der Paragraph 12 UStG besteht aus drei Absätzen, wobei jeder Absatz jeweils einen der möglichen Steuersätze (19 %, 7 %, 0 Prozent) behandelt. Für jeden Steuersatz ist genau definiert, auf welche Umsätze er entfällt.

Was beinhaltet § 12 UStG?

Der erste Absatz von 12 UStG legt grundsätzlich fest, dass für jeden steuerpflichtigen Umsatz eine Steuer in Höhe von 19 % des steuerlichen Umsatzbetrags anfällt. Dabei verweist der Absatz auf andere Paragraphen wie zum Beispiel die vorangehenden § 10 UStG oder § 11 UStG, welche die Bestimmungsgrundlage für die Umsatzsteuer festsetzen.

Wie es häufig bei Gesetzen der Fall ist, gibt es jedoch auch für die 19 %-Regel verschiedene Ausnahmen. Der zweite Absatz des Paragraphen definiert einen Teil dieser Ausnahmen – nämlich jene, für welche ein ermäßigter Steuersatz von nur 7 % anfällt. Absatz Nummer 3 ergänzt diese Ausnahmen um Fälle, in denen der Steuersatz sogar auf 0 Prozent reduziert ist.

Weniger Abgaben: Wann der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt

Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent entfällt Stand 2024 laut 12 UStG Abs 2 auf Umsätze, denen eine der folgenden Leistungen zugrunde liegt:

  1. Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlicher Erwerb bestimmter Gegenstände (ausgenommen einige spezifisch benannte Gegenstände) gemäß Anlage 2. Dazu gehören beispielsweise lebende Tiere und verschiedene tierische Erzeugnisse. Doch auch so unterschiedliche Dinge wie Holz, bestimmte Lebensmittel, Rollstühle oder Kunstgegenstände finden sich auf der Liste.
  2. Vermietung eben jener Gegenstände aus Anlage 2. Auch hier gelten bestimmte spezifisch benannte Ausnahmen.
  3. Aufzucht und Haltung von Vieh sowie die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere.
  4. Leistungen, die direkt mit der Vatertierhaltung, der Förderung von Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung, Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht und der Milchwirtschaft zusammenhängen.
  5. Leistungen von Zahntechnikern und bestimmte Leistungen von Zahnärzten.
  6. Eintritt für bestimmte Kulturstätten wie Theater, Konzerte und Museen, zur Auswertung und Vorführung überlassene Filme (sofern diese bestimmte Kriterien erfüllen) sowie das Einräumen, die Übertragung und die Wahrnehmung von Rechten im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes. Auch Zirkusvorführungen, Leistungen von Schaustellern und Umsätze, die mit dem Betrieb von zoologischen Gärten in Verbindung stehen, sind steuerlich ermäßigt.
  7. Leistungen von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und bestimmten Gemeinschaften sowie Leistungen von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (eine Ausnahme gilt bei Aktivitäten im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs).
  8. Umsätze, im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schwimmbädern und Heilbädern, der Bereitstellung von Kureinrichtungen und der Zahlung einer Kurtaxe.
  9. Beförderungen von Personen per Schiene, Oberleitungsomnibus, genehmigtem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, Taxi, Drahtseilbahn, sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen und Fähre innerhalb einer Gemeinde oder bei einer Beförderungsstrecke von maximal 50 Kilometer.
  10. Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, um kurzfristig Fremde zu beherbergen, sowie kurzzeitige Vermietung von Campingflächen (ausgenommen sind hier Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, selbst wenn sie mit dem Mietpreis abgegolten sind).
  11. Einfuhr von Briefmarken und ähnlichen Gegenständen unter bestimmten Voraussetzungen sowie verschiedenen Kunstgegenständen und Sammlungsstücken.
  12. Lieferungen und innergemeinschaftlicher Erwerb gewisser Kunstgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise, wenn der Unternehmer kein Wiederverkäufer ist und die Gegenstände ihn zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen.
  13. Überlassung bestimmter Medien wie Bücher und Zeitungen (die genaue Liste können Sie Anlage 2, Nummer 49 a) bis e) und Nummer 50 entnehmen) in elektronischer Form. Dabei ist unerheblich, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger im Angebot ist. Ausgenommen sind jedoch Veröffentlichungen, die hauptsächlich aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen, Veröffentlichungen, die vorwiegend Werbezwecken dienen, sowie jugendgefährdende oder kennzeichnungspflichtige Medien.

Für Umwelt und Klima: Hier gilt der ermäßigte Steuersatz von 0 Prozent

In einigen sehr wenigen Fällen greift außerdem ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Dieser gilt de facto als Steuerbefreiung. Stand 2024 und gemäß 12 UStG Abs. 3 gilt der ermäßigte Steuersatz von 0 Prozent lediglich für die Lieferung, den Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Solarmodulen und speichernden Komponenten für bestimmte Photovoltaikanlagen.

Voraussetzung ist, dass die Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder öffentlichen Einrichtungen sowie anderen gemeinnützigen Gebäuden installiert werden und dass ihre Bruttoleistung 30 Kilowatt peak nicht übersteigt.

Zum Hintergrund: Der Sinn des ermäßigten Steuersatzes nach 12 UStG

Aber wieso werden für manche Umsätze überhaupt niedrigere Steuern fällig als für andere? Tatsächlich erfüllt der ermäßigte Steuersatz gleich mehrere Zwecke.

  • Begünstigung einzelner Güter und Dienstleistungen: Der ermäßigte Steuersatz soll bestimmte Güter und Dienstleistungen begünstigen, die aus sozialen, kulturellen oder ökologischen Gründen als besonders wertvoll oder wichtig gelten. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, öffentlicher Nahverkehr, kulturelle Veranstaltungen und einige Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Die Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes soll den Zugang zu diesen Gütern und Dienstleistungen erleichtern und ihre Nutzung fördern.
  • Förderung bestimmter Wirtschaftszweige: Außerdem können ermäßigte Steuersätze dazu dienen, einzelne Wirtschaftszweige zu unterstützen. Ein Beispiel ist die Kulturindustrie, die von Steuerermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen wie Theateraufführungen oder Museumsbesuchen profitiert.
  • Steuerliche Entlastung von Verbrauchern: Ein ermäßigter Steuersatz kommt jedoch auch Verbrauchern zugute. Schließlich reduziert er die Kosten für bestimmte Güter und Dienstleistungen und macht diese einfacher verfügbar. So entlastet ein ermäßigter Steuersatz insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen und kommt als Instrument für soziale Gerechtigkeit zum Einsatz.
  • Lenkung des Konsumverhaltens: Ein weiterer Zweck des ermäßigten Steuersatzes besteht darin, das Konsumverhalten der Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken. Durch die Besteuerung bestimmter Güter und Dienstleistungen zu einem niedrigeren Satz entstehen Anreize, den Konsum dieser Güter zu erhöhen. Dies ist beispielsweise im Bereich erneuerbarer Energien oder bei manchen umweltfreundlichen Produkten der Fall.
  • Stärkung des Handels: Ermäßigte Steuersätze können auch dazu beitragen, den regionalen Handel zu unterstützen und die Wirtschaft in bestimmten Gebieten anzukurbeln. Dies kann durch die Begünstigung von bestimmten Produkten oder Dienstleistungen aus der Region erfolgen, um die Nachfrage nach lokalen Erzeugnissen zu steigern und den regionalen Wirtschaftskreislauf zu stärken. Gleichzeitig werden ermäßigte Steuersätze gelegentlich eingeführt, um sich an internationale Standards anzupassen oder um im Rahmen internationaler Vereinbarungen Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
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