Umsatzsteuergesetz

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) legt fest, welche Umsätze auf welche Art und Weise besteuert werden. Hierunter fallen sowohl Umsätze aus dem Handel mit Waren und Dienstleistungen, sowie Lieferungen im Inland als auch die Einfuhr nach UStG von Gütern aus dem Ausland. Im Folgenden lesen Sie alles Wichtige zum Umsatzsteuergesetz.

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Zuletzt aktualisiert am:19.02.2024

Zusammenfassung

Umsatzsteuergesetz im Überblick

  • Das Umsatzsteuergesetz legt fest
    • welche Leistungen in Deutschland wie versteuert werden,
    • was Sie an das Finanzamt kommunizieren und
    • wie Sie einen Teil Ihrer Geschäftsabläufe strukturieren und dokumentieren müssen.

  • Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unterliegt dem UStG.
  • Für bestimmte Leistungen, wie z.B. medizinische Versorgung, Vermietungen oder Bildungsleistungen sieht das UStG Steuerbefreiungen vor.
  • Auch Unternehmer, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, führen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.

Das Umsatzsteuergesetz wird regelmäßig angepasst. Deshalb ist es wichtig, das UStG stets im Auge zu behalten, um rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können.

Definition

Was ist das Umsatzsteuergesetz?

Das Umsatzsteuergesetz regelt in Deutschland die Umsatzbesteuerung. Konkret legt es fest, wie welche Leistungen versteuert werden, wie die Geschäftsabläufe strukturiert und dokumentiert werden müssen und was an das Finanzamt kommuniziert werden muss. 

§ 1 UStG. Was wird nach UStG besteuert?

Im § 1 UStG wird festgelegt, was genau besteuert wird. Nach diesem Paragraphen sind alle Lieferungen, die im Inland gegen ein Entgelt erbracht werden, steuerbar. Gleiches gilt für die Einfuhr von Gegenständen sowie für den innergemeinschaftlichen Erwerb.

Mit innergemeinschaftlichem Erwerbist der Warenhandel zwischen zwei Unternehmern aus Mitgliedsstaaten der EU (Europäischen Union) gemeint.

Info

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Die Zusammenfassende (ZM) Meldung nach UStG ist ein Bericht ans Finanzamt, in dem alle innergemeinschaftlichen Umsätze eines Unternehmens gemeldet werden. Die Zusammenfassende Meldung ist für jeden Unternehmer verpflichtend, der Leistungen innerhalb der EU ausführt oder Umsatz aus grenzüberschreitenden Dienstleistungen erzielt.

§ 2 UStG. Für wen gilt das Umsatzsteuergesetz?

Der § 2 UStG legt fest, auf wen der Gesetzestext zutrifft. Zusammenfassend ist zu sagen, dass jede Person, die eine Tätigkeit selbstständig ausübt, dem UStG unterliegt. Wichtig ist dabei, dass die Unternehmung Einnahmen erzielen will. Eine Gewinnabsicht ist nicht zwingend notwendig.

Steuerbefreiungen im Umsatzsteuergesetz Deutschland

Für bestimmte Leistungen sieht das UStG Steuerbefreiungen vor. In § 4 UStG ist geregelt, welche Waren- und Dienstleistungen nicht dem Umsatzsteuergesetz unterliegen. Darunter fallen unter anderem die medizinische Versorgung, Bildungsleistungen, der Erwerb von Immobilien. Steuerbefreiungen werden dann gewährt, wenn der Staat ein Interesse daran hat, eine Leistung für den Endkunden möglichst günstig zu halten oder wenn sie bereits entsprechend eines anderen Gesetzestextes versteuert wird.

Doch nicht nur bestimmte Leistungen, sondern auch Unternehmer, die festgelegte Voraussetzungen erfüllen, sind unter Umständen von der Umsatzsteuer befreit. § 19 UStG enthält die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Wer sich unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze bewegt, gilt als Kleinunternehmer laut UStG und kann beim örtlichen Finanzamt eine Steuerbefreiung beantragen.

Steuersätze nach § 12 Umsatzsteuergesetz

Im § 12 UStG sind die Steuersätze für die Umsatzsteuer festgelegt. Im Regelfall beträgt der Steuersatz 19 % (= Regelsteuersatz). Für bestimmte Umsätze gilt hingegen ein Satz von nur 7 % (= ermäßigter Steuersatz). Hierzu gehören zum Beispiel Entgelte aus dem Verkauf von Grundnahrungsmitteln, dem öffentlichen Personennahverkehr etc. Eine Liste der Leistungen, auf die der verminderte Steuersatz von 7 % zutrifft, findet sich in § 12 Abs. 2 UStG.

Berechnung der Umsatzsteuer nach UStG

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das sogenannte Entgelt. Nach § 10 UStG ist das Entgelt der Preis, den der Leistungsempfänger für den Erhalt einer Leistung an den Unternehmer zahlt, abzüglich der Umsatzsteuer.

Ein wichtiger Sonderfall ist die Differenzbesteuerungnach UStG. Sie wird im § 25a UStG definiert und zielt ebenfalls darauf ab, den fälligen Steuerbetrag anhand der richtigen Grundlage zu bemessen. Bei der Differenzbesteuerung ist der Berechnung der Umsatzsteuer der Differenzbetrag zwischen Ein- und Verkaufspreis einer Leistung zugrunde zu legen.

Rechenbeispiel –  Differenzbesteuerung (alle Angaben in Euro)

Verkaufspreis: 20.000

Einkaufspreis: 14.000

Differenzbetrag: 6.000

Die USt des Differenzbetrags beträgt 6.000 : 119 x 19 = 957,98

Bemessungsgrundlage: 6.000 - 957,98 = 5.042,02

Begriff der Leistung im Umsatzsteuergesetz

Unter einer Leistung versteht der Gesetzgeber sowohl Lieferungen als auch sonstige Leistungen. Nach § 3 UStG in Abs. 9 sind sonstige Leistungen alle Leistungen, die keine Lieferungen sind – es handelt sich also um eine Ausschlussdefinition. Klassische Beispiele für sonstige Leistungen sind

  • Dienstleistungen
  • Reiseleistungen
  • Nutzungsüberlassungen wie Verpachtung, Vermietung, Rechteüberlassung o. ä.

Bei den sonstigen Leistungen ist es wichtig, den Ort der Leistung genau zu definieren. Nur so kann festgelegt werden, wo die sich daraus ergebenden Umsätze steuerbar sind. Der Ort der Leistung wird in § 3a UStG definiert. Demnach werden sonstige Leistungen “an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt”. Wird das Unternehmen in Deutschland betrieben, sind Umsätze aus sonstigen Leistungen entsprechend nach deutschem Recht steuerbar.

Die Umsatzsteuervoranmeldung nach UStG

Aus dem Umsatzsteuergesetz ergeben sich für den Unternehmer neben der Steuerzahlung einige weitere Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung. Grundsätzlich ist die Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt am Ende des Kalenderjahres fällig. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung werden diese Zahlungen vorgezogen und über das Jahr verteilt. Die Zahlungen erfolgen:

  • Monatlich, wenn der zu zahlende Umsatzsteuerbetrag im Vorjahr über 7.500 € betrug.
  • Vierteljährlich, wenn der zu zahlende Umsatzsteuerbetrag im Vorjahr zwischen 1.000 € und 7.500 € betrug.

Unternehmen, deren Umsatzsteuerschuld im Vorjahr weniger als 1.000 € betrug oder die nach § 19 UStG als Kleinunternehmer gelten, sind nicht zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Info

Vorsteuerabzug

Die Vorsteuer sind Umsatzsteuerbeträge, die ein Unternehmer im Rahmen seiner Einkäufe an einen anderen, leistenden Unternehmer gezahlt hat. Diese Zahlungen kann der Unternehmer im Rahmen eines Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückverlangen. Beim Vorsteuerabzug werden die gezahlten Vorsteuern mit den zu zahlenden Umsatzsteuern verrechnet. Lediglich der Differenzbetrag muss an das Finanzamt gezahlt werden.

Die richtige Rechnungslegung nach Umsatzsteuergesetz

Auch in der Rechnungslegung ergeben sich aus dem UStG Pflichten für den Unternehmer. Eine ordnungsgemäße Rechnung nach UStG muss für jede erbrachte Leistung ausgestellt und in Kopie aufbewahrt werden. Außerdem gibt es Pflichtangaben für die Rechnung nach UStG. Eine Rechnung muss folgende Angaben immer enthalten (§ 14 Abs. 4 UStG):

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Die Steuernummer  oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Das Ausstellungsdatum
  • Eine Rechnungsnummer
  • Menge und Art der erbrachten Leistungen
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung
  • Preise (Entgelte), inklusive Informationen zu Steuerbeträgen und Steuerbefreiung
  • Den anzuwendenden Steuersatz und der auf den Umsatz anfallende Steuerbetrag
  • Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht (wo anwendbar)

Ein Sonderfall ist hier die Kleinbetragsrechnung nach UStG. Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Rechnungsbetrag die Obergrenze von 250 Euro nicht überschreitet. Für sie gelten andere Vorschriften, es müssen weniger Angaben gemacht werden. Eine Kleinbetragsrechnung enthält lediglich

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Die Menge und Art der erbrachten Leistung
  • Den Bruttopreis
  • Den Umsatzsteuersatz

Für Rechnungen gilt eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren nach Ende des aktuellen Kalenderjahres.

Info

One-Stop-Shop (OSS) nach UStG

Im Umsatzsteuergesetz 2021 ist eine wichtige Änderung der Steuergesetzgebung für den Online-Handel innerhalb der EU umgesetzt worden. Die Regelung, die zum 01.07.2021 in Kraft trat, vereinfacht die Bürokratie bei innergemeinschaftlichem Handel deutlich. Die resultierenden Erleichterungen sparen Zeit und Kosten und sind damit besonders für kleinere Online-Händler interessant. Das OSS-Verfahren ist im §18 UStG geregelt.

Das Umsatzsteuergesetz für Ihr Unternehmen

Egal, ob Sie selbstständig gemeldet sind, als Einzelunternehmer arbeiten oder ein größeres Unternehmen führen, mit dem Umsatzsteuergesetz sollten Sie sich auskennen. Es legt dar, welche Leistungen in Deutschland wie versteuert werden, was Sie an das Finanzamt kommunizieren und wie Sie einen Teil Ihrer Geschäftsabläufe strukturieren und dokumentieren müssen.

Es gibt immer wieder Änderungen im Umsatzsteuergesetz. Deshalb sollten Sie immer ein Auge auf den aktuellen Gesetzestext haben und sich rechtzeitig über eventuelle Anpassungen informieren.

Info

Anschauliche Beispiele finden Sie im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)

Da die Formulierungen im Umsatzsteuergesetz für steuerliche Laien nicht wirklich verständlich sind und zahlreiche Urteile und Verwaltungsanweisungen die umsatzsteuerlichen Vorgaben ergänzen, veröffentlicht und aktualisiert das Finanzamt unter www.bundesfinanzministerium.de den so genannten Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). In diesem Erlass werden die gesetzlichen Bestimmungen des UStG mit Beispielen verständlich erläutert.

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