Private Steuerprüfung: Wer aufpassen muss und was geprüft wird

Mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat der Finanzminister seit 2010 ein Instrument zur Verfügung, das auch systematische Steuerprüfungen bei privaten Steuerzahlern möglich macht. Und zwar dann, wenn der Steuerzahler mehr als 500.000 EUR positives Einkommen im Jahr zu versteuern hat – ohne Anrechnung und Abzug von Verlusten.

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Was auf Sie zukommt und wie Sie sich vorbereiten: Die Private Steuerprüfung
© Michael Bamberger
 |  Zuletzt aktualisiert am:03.04.2024

Steuerprüfung des Finanzamts von Privatpersonen - wann wird sie gemacht?

Eine besondere Begründung – also ein bestimmter Prüfungsanlass – ist nicht notwendig. Alleine der Tatbestand des Gutverdienens rechtfertigt den staatlichen Einblick in private Sphären.

Achtung: Wähnen Sie sich nicht zu früh auf der sicheren Seite
Wenn Sie einmal die Grenze überschritten haben und später wieder unter 500.000 EUR sinken, streicht das Finanzamt Sie nicht sofort vom Prüfungsplan. Eine Außenprüfung ist in den folgenden fünf Jahren noch möglich. Diese Frist verlängert sich auf 10 Jahre, falls Sie Steuern hinterzogen haben.

Eine Steuerprüfung in Ihren Privaträumen bzw. zu Ihren privaten Besteuerungsunterlagen ist aber auch dann möglich, wenn ein „begründeter“ Verdacht für einen Steuerstrafbestand vorliegt. Beispielsweise dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass Sie Steuern hinterzogen haben und die Behörden sicherstellen wollen, dass steuerrelevante Unterlagen nicht beiseite geschafft werden. Spektakulärster Fall in dieser Hinsicht war die Durchsuchung des Privathauses des Ex-Postchefs Zumwinkel, dessen private Räume in den frühen Morgenstunden und unter den Augen der Presse durchsucht wurden.

So agieren Sie souverän bei der privaten Steuerprüfung

Es gilt also generell, vorbeugend zu handeln - z. B. bei den Belegen. Gutverdienende müssen alle privaten Belege, die für die steuerliche Beurteilung von Bedeutung sind, über 6 Jahre aufbewahren. Mehr noch: Weisen Sie z. B. keine (steigenden) Zinseinkünfte aus, müssen Sie belegen können, dass Sie Ihr Einkommen anderweitig ausgegeben haben – z. B. auf Reisen (Belege aufbewahren). Anschlussprüfungen sind hierbei möglich.

Tipp

Praxis-Tipp: Sichern Sie Ihren PC/Notebook gegen den Prüfer

Für die Außenprüfung können auch elektronische Daten herangezogen werden. Im Klartext: Der Prüfer hat Zugang zu Ihrem privaten PC oder Notebook bzw. kann die Herausgabe von elektronischen Daten verlangen – und juristisch durchsetzen. Stellen Sie sicher, dass finanzamtsrelevante Informationen und andere private Daten auf dem PC deutlich getrennt werden – zu den privaten Daten hat der Betriebsprüfer nämlich keinen Zugriff. Der Zugriff beschränkt sich auf steuerlich relevante Daten.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihre Steuerbescheide für Jahre, die für Sie steuerlich abgehakt sind, vom Finanzamt lediglich „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ ergangen sind. Diese sind noch nicht rechtskräftig.

Sie sind also gut beraten, Unterlagen aus diesen Steuerjahren auch weiterhin aufzubewahren, um Ihre steuerlichen Verhältnisse auch später noch beweisen zu können.

Tipp

Die wichtigsten Fragen zum Thema

Damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur privaten Steuerprüfung zusammengefasst.

1. Wie wahrscheinlich ist eine Steuerprüfung bei Privatpersonen?

Eine steuerliche Außenprüfung bei Privatpersonen ist nur zulässig, wenn die oder der Steuerpflichtige hohe Einkünfte hat.

2. Was wird bei einer privaten Steuerprüfung kontrolliert?

Bei der Steuerprüfung prüft das Finanzamt Ihre Angaben zu sämtlichen Steuerarten – also Umsatzsteuer, Einkommenssteuer etc. Die meisten Steuerprüfungen werden bei Großbetrieben durchgeführt, deutlich weniger bei Mittel- und Kleinbetrieben.

3. Kann das Finanzamt auf mein Konto schauen?

Seit 2005 ist es Behörden erlaubt, einen Kontenabruf zu starten – aber nur dann, wenn Steuerpflichtige keine ausreichenden Angaben zu ihren Einkommensverhältnissen geben können oder möchten.

 

 

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