Definition
Was bedeutet Due Diligence Prüfung?
Due Diligence stammt aus der angloamerikanischen Rechtssprache und bedeutet so viel wie „Sorgfaltspflicht“. Bei einer Due Diligence Prüfung wird ein Unternehmen sorgfältig bezüglich rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher und weiterer Faktoren überprüft. Zumeist findet sie vor dem Kauf von Unternehmensanteilen, vor Firmenübernahmen oder einem Börsengang als Risikobewertung statt.
Wer führt Due Diligence Prüfungen durch?
In der Praxis durchleuchtenbei einer Due Diligence externe Spezialisten (Wirtschaftsprüfer, Juristen, Steuerberater und weitere Berater, aber auch Versicherungsfachleute usw.) das gesamte Unternehmen. Der genaue Ablauf der Due Diligence Prüfung richtet sich nach dem Vorgehen der jeweils eingesetzten Experten.
Einsatz des Due Diligence Verfahrens
Die Due Diligence Prüfung kommt bei größeren Transaktionen wie dem Unternehmensverkauf oder bei Veräußerungen von Immobilien zum Einsatz. Da sie sehr aufwendig ist, kommt sie in der Regel nur für mittelgroße und größere GmbHs geeignet.
Risiko: Durch Due Diligence Prüfungen werden Unternehmensinterna öffentlich und können z.B. vom kaufinteressierten Wettbewerber missbraucht werden.
Voraussetzung: Alle Gesellschafter müssen der Due Diligence Prüfung zustimmen
Laut Grundsatz-Urteil des Landgerichts Köln müssen die Gesellschafter der GmbH zunächst einen Beschluss darüber fassen, ob die Due Diligence Prüfung angewandt werden darf. Dieser Beschluss muss – zum Schutz von Minderheits-Gesellschaftern – einstimmig gefasst werden (LG Köln, Urteil vom 26.03.2008, 90 O 11/08).
Das gilt auch dann, wennnur einer der GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil verkaufen will – z.B. an einen Wettbewerber bzw. eine Zielfirma. Besteht der Kaufinteressent darauf, die Bewertung des Geschäftsanteils mithilfe einer Due Diligence Prüfungdurchzuführen, so ist das nurmöglich, wenn alle anderen Gesellschafter diesem Verfahren zustimmen. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch wenn diese Rechtslage unter Gesellschaftsrechtlern nicht ganz unbestritten ist, muss dieses Vorgehen in der Praxis eingehalten werden.
Info
Ausnahme
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die Due Diligence Prüfungausdrücklich im Gesellschaftsvertrag der GmbH zugelassen ist – dann ist entweder überhaupt kein Beschluss notwendig oderes genügt die laut Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Mehrheit für einfache Beschlüsse.
Was beinhaltet eine Due Diligence Prüfung?
Die Due Diligence Prüfung ist sehr aufwändig und komplex und umfasst nahezu alle unternehmensrelevanten und zukunftsbezogenen Größen.
Due Diligence Prüfungen beinhalten
- eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Kaufobjekts,
- eine Analyse der mitdem Kaufverbundenen Risiken
- sowie eine fundierte Bewertung des Objekts und des Geschäftsmodells.
Gegenstand der Prüfungen bei Firmen sind etwa
- Bilanzen,
- personelle und sachliche Ressourcen,
- strategische Positionierung,
- rechtliche und finanzielle Risiken und
- Umweltlasten.
Gezielt wird nach sog. Dealbreakern gesucht, d.h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten - z.B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Erwerb des Unternehmens. Erkannte Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen, Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder für zusätzliche Garantien gegenüber dem Zielunternehmen sein.
Grundlage von Due Diligence Prüfungen
Grundlage ist ein Vorvertrag bzw. der Letter of Intent (Erklärungen zur Verkaufsabsicht), in dem ein angemessener Zeitraum für die Due Diligence Prüfung vereinbart wird. Darin werden der Zugriff auf die benötigten Informationen und Daten sowie die Zahlung einer Gebühr bei Nichtkauf zum Gegenstand einer solchen Vereinbarung gemacht. Hilfreich für Projektprüfungen sind so genannte Meilensteinberichte, die den Zustand des Projektes in einer Kurzzusammenfassung wiedergeben.
Heutzutage stellt der Verkäufer dem Interessenten für die Due Diligence Prüfung die nötigen Unterlagen fast nur noch digital in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung.
Die Due Diligence Prüfung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung
Für eine erfolgreiche Due Diligence Prüfung ist es wichtig, nicht einzelne Aspekte oder Bereiche isoliert zu analysieren, sondern eine verknüpfte und bereichsübergreifende Betrachtung durchzuführen. Systematische Prüf-Sachverhalte sind:
- Informationen aus dem Finanz- und Rechnungswesen (Jahresabschluss)
- Wirtschaftliche und strategische Aspekte
- Steuerliche Aspekte und Gestaltung
- Rechtliche Aspekte und Vertragsgestaltung
- Ermittlung von Risiken
- Aussagen zur Strategie
- Überprüfung des Synergiepotenzials
- Übereinstimmung mit den Akquisitionszielen