Wirtschaftsprüfer

Ein Beruf für Berufene: Wirtschaftsprüfer haben viel Verantwortung. Sie werden unter anderem mit der Prüfung von Jahresabschlüssen großer Unternehmen und Konzerne betraut. Unparteiisch und uneigennützig. Neben wirtschaftlichen Prüfungen verschiedener Art können sie auch als Unternehmensberater, Sachverständige, Steuerberater, Gutachter und treuhänderischer Verwalter eingesetzt werden. Erfahren Sie hier alles über das vielseitige Berufsbild.

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2024
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Zusammenfassung

Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers im Überblick

  • Wirtschaftsprüfer überprüfen an erster Stelle die Finanzwerte von Betrieben auf deren Richtigkeit. Neben gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen zählt dazu insbesondere die Prüfung von Bilanzen.
  • Sie sind aber auch als Unternehmensberater, Gutachter, Sachverständige und Steuerfachleute tätig.
  • Wirtschaftsprüfer werden von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bestellt und müssten das Wirtschaftsprüferexamen bestehen. Diesem gehen ein Studium und mehrjährige Praxis voraus.
  • Ein Berufseid und damit verbundene Berufspflichten unterstreichen die Unabhängigkeit des Berufsstandes.
  • Er nimmt die Position des unparteiischen Dritten zwischen Mandanten und amtlicher Instanz, etwa Finanzamt oder Finanzgericht, ein.
  • Der Unterschied zum Steuerberater ist die Befugnis zur Prüfungstätigkeit und zum Auftreten als Gutachter und Sachverständiger.

Definition

Was ist ein Wirtschaftsprüfer?

Der Status ist in etwa mit dem eines Notars vergleichbar: Ein Wirtschaftsprüfer legt einen Berufseid ab und ist eine Vertrauensperson, die unabhängig und uneigennützig berät. Doch was macht ein Wirtschaftsprüfer genau? Er ist ermächtigt, betriebswirtschaftliche Prüfungen, etwa von gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüssen, vorzunehmen und Bestätigungsvermerke zu erteilen. Keine Angst vor der Kontrolle: Ein WP ist weder dem Unternehmen noch dem Finanzamt unterstellt. Er agiert als Dritter, der nicht nur überprüft, sondern auch beratend tätig ist und so beispielsweise auch Unternehmensbewertungen liefern kann.

Einsatzbereiche: Wer braucht einen Wirtschaftsprüfer?

Das Expertenwissen wird von unterschiedlichen Unternehmensformen in Anspruch genommen. Sie können sich einmalig beraten lassen oder regelmäßig auf die Dienste eines Wirtschaftsprüfers zurückgreifen.

  • Kleine Unternehmen aus Handel oder Dienstleistung, Solo-Selbstständige, Freelancer und Privatpersonen können Wirtschaftsprüfer bestellen, die Ihnen in Steuer- und Unternehmensfragen mit entsprechenden Empfehlungen weiterhelfen.
  • Unternehmen mit gesellschaftlicher Aufgabe müssen Ihre Finanzen überprüfen lassen.
  • Mittelgroße und große Unternehmen, Konzerne, Aktiengesellschaften (AGs) und Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB zum Jahresabschluss und dessen Überprüfung verpflichtet.

Neben der Pflicht zur Überprüfung profitieren große Konzerne und Gesellschaften vom Know-how eines Wirtschaftsprüfers in vielen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die unabhängige Beratung und die Durchführung von Sonderprüfungen sind oftmals unerlässlich bei wichtigen Investitionen, Umstrukturierungen oder Entscheidungen.

Info

Was ist eine Wirtschaftsprüfung?

Bei einer Wirtschaftsprüfung wird die Finanzberichterstattung eines Betriebs kontrolliert. Entscheidend ist, ob im Ergebnis der Ist-Zustand der Finanzlage mit dem Soll-Zustand laut Abschluss bzw. Bilanzierung durch die Buchhaltung übereinstimmt. Die Pflicht zur Wirtschaftsprüfung ist an Bilanzsumme, Umsatz und Zahl der Mitarbeiter geknüpft. Die Schwellenwerte liefert § 267 HGB. Daher kommt in mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften mir die Wirtschaftsprüfung zum Einsatz, während man in kleineren Kapitalgesellschaften oder auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen etc. von der Betriebsprüfung spricht.

Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater?

Die Kosten für einen Wirtschaftsprüfer sind aufgrund seiner Beeidung und seiner hohen Expertise eine teure Angelegenheit. Dementsprechend ist in Sachen Steuer- und Rechtsberatung der Steuerberater oft die bessere Option.

Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers

Prüfen, Beraten, Verwalten: Das sind die drei grundlegenden Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers. Durch seine langjährige Erfahrung ist er in vielen betriebswirtschaftlichen Feldern und Branchen ein absoluter Profi. Seine große Verantwortung sowie sein abgelegter Berufseid verleihen ihm große Autorität. Diese macht sich jedoch auch im Honorar bemerkbar.

Folgende Aufgabenbereiche kann ein Wirtschaftsprüfer übernehmen:

Prüfer

Das Kerngeschäft ist das Prüfen. Doch was prüft ein Wirtschaftsprüfer? Es ergeben sich viele Gründe für die Geschäftsführung, eine unabhängige, dritte Person mit der Überprüfung von bestimmten Zahlen zu betrauen. Geprüft werden:

  • Abschlüsse, etwa Jahresabschlüsse
  • Aktien- und Wertpapierdepots
  • die Einhaltung genossenschaftlicher Pflichten
  • Unternehmensgründungen
  • Schlussbilanzen
  • Kapitalerhöhungen
  • Aktienrechtliche Belange
  • Unterbewertungen von Vermögen

Nicht alle Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Viele sind für das Funktionieren eines Betriebs jedoch trotzdem unerlässlich. Nur so kann die Geschäftsführung im Blick behalten werden, ob die Zahlen und der Kurs stimmen.

Berater

Der Wirtschaftsprüfer kann aufgrund seines Expertenwissens auch als Unternehmensberater fungieren. Er kann durch einen Blick auf die Zahlen und weitere Anhaltspunkte wichtige Beurteilungen vornehmen. So ist er zugleich ein Berater, der:

  • ungenutzte Potenziale offenlegt
  • finanzielle Risiken frühzeitig erkennt
  • aktuelle nationale und internationale Entwicklungen im Bereich Finanzen und Wirtschaft weitergeben kann
  • Fusionen und Übernahmen beurteilt und begleitet
  • als vertrauensvoller Berater mit ökonomischem Fachwissen zur Seite steht
  • Alternativen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen kann

Viele Geschäftsführer setzen auf die Vorteile eines Wirtschaftsprüfers als unparteiischen Gesprächspartner von außen.

Steuerfachmann

Ein Wirtschaftsprüfer besitzt zugleich erstklassige Kenntnisse über das Steuerrecht. Viele haben bereits eine berufliche Vorqualifikation als Steuerberater und waren lange Jahre auf diesem Gebiet tätig. Sein Status ist gewissermaßen über dem des Steuerberaters, da nur er auch als Prüfer, Gutachter und Sachverständiger agieren darf. Als Steuer- und Wirtschaftsprüfer darf er seine Mandanten vor Finanzgerichten und Behörden vertreten.

Sachverständiger

Ein Wirtschaftsprüfer darf auch als Gutachter oder Sachverständiger tätig sein. Er kann zum Beispiel Gutachten über die Finanzlage eines Betriebes, über Unternehmenswerte oder angemessene Abfindungszahlungen erstellen. Durch seine Unabhängigkeit ist er ein transparenter Sachverständiger ohne Eigeninteresse.

Verwalter

Durch die Unabhängigkeit und Vereidigung ist auch eine Tätigkeit als Treuhand-Verwalter von Vermögenswerten aus Konkurs oder Nachlass möglich. Auch als Notgeschäftsführer kann der Wirtschaftsprüfer eingesetzt werden.

Der Weg in den Beruf des Wirtschaftsprüfers

Um Wirtschaftsprüfer zu werden, sind viele Schritte notwendig. Der Weg geht in der Regel über Studiengänge im Bereich der Wirtschaftswissenschaften oder verwandter Disziplinen.

Viel praktische Erfahrung sowie Fachkenntnisse in Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, BWL, VWL und vielen unternehmensrechtlichen Belangen sind zwingend erforderlich.

Der zukunftssichere Beruf bringt ein hohes Ansehen und Einkommen sowie viel Eigenverantwortung mit sich. Hinzu kommt, dass man keine Vorstrafen haben darf. Doch wie wird man Wirtschaftsprüfer?

Grundvoraussetzungen für Kandidaten

Neben vielen fachlichen Gesichtspunkten benötigen Aspiranten einige Voraussetzungen, um den Weg in den Beruf als Wirtschaftsprüfer zu meistern. Dazu zählen:

  • Belastbarkeit und Ausdauer
  • Zahlenaffinität und logisches Verständnis
  • Empathie
  • Akribie
  • Integrität
  • hohe Auffassungsgabe und Lernfähigkeit
  • die Bereitschaft, sich lebenslang Wissen anzueignen

Außerdem müssen die eigenen Vermögenswerte geordnet sein. Zudem muss er die Berechtigung haben, in öffentlichen Ämtern tätig zu sein. Wie also wird man Wirtschaftsprüfer?

Info

Die Berufspflichten

Für die Arbeit als Wirtschaftsprüfer, muss man einen Berufseid ablegen. Dieser beinhaltet, sich Berufspflichten, die in §§43, 43a 49 WPO festgelegt sind, nachzukommen. Darunter fallen:

  • Unabhängigkeit
  • Gewissenhaftigkeit
  • Verschwiegenheit
  • Eigenverantwortliches Ausüben des Berufs
  • Berufswürdiges Verhalten

Das Studium

Um Wirtschaftsprüfer zu werden, ist eine Ausbildung nach §8 WPO oder §13 WPO notwendig, die mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, also des Wirtschaftsprüfersexamens abgeschlossen wird.

  1. Grundlage ist ein Hochschulstudium. Die überwiegende Mehrheit studiert BWL, aber auch Juristen und VWLer kommen häufig vor. Wichtig ist, dass man bereits im Studium Inhalte wie Steuerrecht vertieft und möglichst viel Praxiserfahrung sammelt.
  2. Bestimmte Hochschulen bieten Masterstudiengänge nach §8a WPO an, die gezielt in den Beruf des Wirtschaftsprüfers führen.
  3. Es gibt zudem Hochschulen, in deren Studiengängen einzelne Prüfungen und Leistungen im Rahmen von §13b WPO anbieten, die dann bereits zum Examen zählen und dieses somit verkürzen können.
  4. Je nach Studiengang und Ausbildungsweg sind mehrere Jahre Praxis während oder nach dem Studium nachzuweisen, etwa im Rahmen einer Prüfungstätigkeit für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  5. Anschließend folgt das Wirtschaftsprüferexamen, das sich je nach bereits vorhandenen Studienleistungen aus verschiedenen Teilbereichen zusammensetzt.
  6. Für Steuerberater und Buchprüfer gilt ein verkürztes Examen.

Ist das Examen bestanden, so wird man durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als Wirtschaftsprüfer bestellt. Es folgt die Vereidigung.

Das Gehalt

Stundensätze von Wirtschaftsprüfern sind sehr weit oben angesiedelt. Das Wirtschaftsprüfer-Gehalt beginnt für Berufseinsteiger bei bis zu 4.500 Euro brutto und wächst mit der Berufserfahrung stetig. Ein sechsstelliges Jahresgehalt ist für diesen Berufszweig durchaus möglich.