Öl-Pumpenheber in der Abenddämmerung
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Energiekrise: Hilfestellungen für Unternehmer und Selbstständige

 

Unternehmer und Selbstständige stehen derzeit unter enormem Druck. An die wirtschaftlich und psychisch sehr belastende Corona-Pandemie schließen sich nun fast nahtlos die Explosion der Energiepreise und die damit einhergehende Energiekrise an. Wir von Lexware unterstützen Sie natürlich auch in dieser schwierigen Zeit wieder mit aktuellen Fachbeiträgen, Praxis-Tipps und Arbeitshilfen.

Auf dieser Themenseite finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu Förderungen & Staatshilfen, zur Energieeinsparung & Kostensenkung sowie zur Liquiditätssteigerung & Insolvenzvermeidung vor dem Hintergrund der Energiekrise.

Die Themen im Überblick:

Förderungen & Staatshilfen

Diese Entlastungen und Fördermaßnahmen gibt es vom Staat für Unternehmen, die von der Energiekrise betroffen sind. 


Energie sparen &
Kosten senken

Hier finden Sie Praxis-Tipps dazu, wie Sie in Ihrem Unternehmen den Energieverbrauch senken und Kosten einsparen können.


Liquidität steigern & Insolvenz vermeiden

Wie Sie eine drohende Insolvenz erkennen und welche Möglichkeiten Sie haben, diese zu vermeiden, erfahren Sie hier.


Förderungen & Staatshilfen

Um Unternehmen finanziell zu entlasten, die von der Energiekrise wirtschaftlich stark betroffen sind, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungspakete und Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. Welche Unterstützungsmaßnahmen es gibt und wie Sie diese für Ihr Unternehmen nutzen, zeigen wir Ihnen hier.

Umfrage

Was denken Unternehmer über die Energiekrise? Wir haben nachgefragt!

Lexware liegt es am Herzen, den Herausforderungen und Anliegen von Kleinunternehmern und Selbstständigen Gehör zu verschaffen. Deshalb haben wir Sie im August und Dezember gefragt, welche Auswirkungen die Energiekrise für Sie und Ihren Betrieb hat und welche Maßnahmen Sie ergreifen. Hier finden Sie die Antworten dieses Trendradars und erfahren, wie sich die Lage im Laufe der Zeit geändert hat.

Energie sparen & Kosten senken

Unter anderem aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Preise für Strom, Gas und Heizöl enorm gestiegen. Für die meisten Unternehmen ist es deshalb in diesem Herbst und Winter notwendig, Maßnahmen umzusetzen, mit denen sich der Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten senken lassen. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie in der Energiekrise die Kosten reduzieren.

Häufige Fragen zur Energiekrise

Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zur Energiekrise für Sie zusammengestellt. Die Liste wird fortlaufend erweitert und aktualisiert.

Welche finanziellen Hilfen gibt es für Unternehmen?

 

Die Bundesregierung hat mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen der hohen Energiekosten abzumildern. Darin enthalten:

  1. Strompreisbremse und Netzentgeltdeckelung: Die Bundesregierung will eine Strompreisbremse einführen, die auch KMU mit Versorgertarif entlasten soll. Eine Deckelung der Netzentgelte, gekoppelt an den Strompreis, soll ebenfalls für Entlastung sorgen. Hierfür schießt der Bund 13 Milliarden Euro zu.
  2. Preisbremse für Gas und Fernwärme: Die eingesetzte Gaskommission hat einen zweistufigen Vorschlag vorgelegt: Zunächst soll der Staat die Abschlagszahlungen im Dezember 2022 übernehmen. Die eigentliche Gaspreisbremse soll dann ab März 2023 in Kraft treten. Für Industrie-Unternehmen gekten Sonderregelungen. Ausführliche Informationen dazu erhealten Sie im Artikel "Gaspreisbremse: Das müssen Sie zum Vorschlag der Kommission wissen".
  3. KfW-Programm mit Kredithilfen: Vom Krieg betroffene Firmen erhalten vereinfachten und schnelleren Zugang zu Krediten der Förderbank KfW. Einen Überblick über die einzelnen KfW-Förderprogramme erhalten Sie in unserem Artikel „KfW-Förderprogramme für kleine Unternehmen“.
  4. Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, die bereits in der Corona-Krise beschlossen wurden, werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und erleichtern den Zugang. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Themenseite Kurzarbeitergeld.
  5. Aussetzung der CO2-Preiserhöhung:  Die geplante Erhöhung des CO2-Preises für fossile Brennstoffe ab Januar 2023 um 5 Euro pro Tonne wird ausgesetzt.
  6. Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent:  Der Steuersatz für Gas soll von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden bis Ende März 2024.
  7. Bürgschaftsprogramme: Kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von 2,5 Mio. Euro für Betriebsmittel- und Investitionskredite werden noch bis Ende 2022 mit einem höheren Bürgschaftsbetrag gefördert (2,5 Mio. Euro statt 1,25 Mio. Euro).
  8. Energiekostendämpfungsprogramm: Unternehmen, die besonders unter den hohen Preisen für Strom und Gas leiden, können einen befristeten, anteiligen Kostenzuschuss für den Zeitraum Februar bis September 2022 erhalten.

Weitere und detailliertere Informationen finden Sie im Artikel „Neues Entlastungspaket: So sollen Unternehmen jetzt entlastet werden“ sowie im Artikel „Schutzschild: Diese Finanzhilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen gibt es“.

Wann können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen?

 

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der bereits in der Corona-Krise beschlossen wurde, gilt noch bis zum 31. Dezember 2022.

Voraussetzung für die Genehmigung von Kurzarbeitergeld: Die regulären Arbeitszeiten sind vorübergehend wesentlich verringert.

Was müssen Sie tun, um Kurzarbeitergeld zu erhalten? Zunächst müssen Sie die Kurzarbeit bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Wenn ja, stellen Sie einen Antrag – ebenfalls bei Ihrer Arbeitsagentur. Das geht bequem online.

Den Link zum Online-Antrag und weitere Infos finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Ausführliche Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Themenseite Kurzarbeitergeld.

Was müssen Unternehmen aufgrund des erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags beachten?

 

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist mit der Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes im Mai 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro gestiegen. D. h. Arbeitgeber haben in den ersten Monaten im Jahr 2022 zu viel Steuern einbehalten und müssen diese erstatten.

Mehr Informationen zur Erstattung des Steuerbetrags finden Sie im Artikel "Steuerentlastungsgesetz 2022: Das müssen Unternehmen jetzt wissen".

Was bedeutet der, mit Blick auf die hohe Inflation, erhöhte Grundfreibetrag steuerlich für Unternehmen?

 

Der Grundfreibetrag für ledige Arbeitnehmer und zusammenveranlagte Eheleute wurde erhöht, damit finanzielle Nachteile durch die hohe Inflation ausgeglichen werden können. Die Anhebung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem neuen Grundfreibetrag (Ledige: 10.347 Euro / Eheleute: 20.694 Euro), fallen keine Steuern an, liegt es darüber, ergibt sich daraus eine steuerliche Entlastung.

Welche Möglichkeiten zur Energiekostensenkung haben Unternehmen?

 

Kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten können z. B. sein:

  • Bewegungssensoren oder Zeitschaltuhren nutzen
  • Ausschalten von Geräten (kein Stand-by-Modus)
  • Raumtemperatur und Lüftungsverhalten prüfen
  • Homeoffice stärker nutzen

Langfristige Maßnahmen zur Energiekostensenkung können Investitionen in neue Techniken oder regenerative Energien sein.

Welche mittel- und langfristigen Maßnahmen sich eignen und welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen Sie ergreifen können, lesen Sie im Artikel „Energiekosten senken: Diese Möglichkeiten haben Unternehmen“.

Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Falle einer vorübergehenden Betriebsstörung?

 

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter aus Gründen, die in Ihrer betrieblichen Sphäre liegen, nicht beschäftigen, sind Sie grundsätzlich zur Entgeltzahlung verpflichtet. Vorausgesetzt, Ihre Mitarbeiter sind arbeitsfähig und -bereit (sog. Betriebsrisikolehre gem. § 615 Satz 3 BGB).

Die Energiekrise in Zahlen

An dieser Stelle haben wir Diagramme zum Themenbereich "Energie" aus dem Dashboard Deutschland eingebunden. Hierbei handelt es sich um ein interaktives Portal, auf dem das Statistische Bundesamt (Destatis) hochaktuelle Daten zu verschiedenen Themenbereichen bündelt und fortlaufend aktualisiert.