Unternehmer und Selbstständige stehen derzeit unter enormem Druck. An die wirtschaftlich und psychisch sehr belastende Corona-Pandemie schließen sich nun fast nahtlos die Explosion der Energiepreise und die damit einhergehende Energiekrise an. Wir von Lexware unterstützen Sie natürlich auch in dieser schwierigen Zeit wieder mit aktuellen Fachbeiträgen, Praxis-Tipps und Arbeitshilfen.
Auf dieser Themenseite finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu Förderungen & Staatshilfen, zur Energieeinsparung & Kostensenkung sowie zur Liquiditätssteigerung & Insolvenzvermeidung vor dem Hintergrund der Energiekrise.
Diese Entlastungen und Fördermaßnahmen gibt es vom Staat für Unternehmen, die von der Energiekrise betroffen sind.
Hier finden Sie Praxis-Tipps dazu, wie Sie in Ihrem Unternehmen den Energieverbrauch senken und Kosten einsparen können.
Wie Sie eine drohende Insolvenz erkennen und welche Möglichkeiten Sie haben, diese zu vermeiden, erfahren Sie hier.
Um Unternehmen finanziell zu entlasten, die von der Energiekrise wirtschaftlich stark betroffen sind, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungspakete und Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. Welche Unterstützungsmaßnahmen es gibt und wie Sie diese für Ihr Unternehmen nutzen, zeigen wir Ihnen hier.
Lexware liegt es am Herzen, den Herausforderungen und Anliegen von Kleinunternehmern und Selbstständigen Gehör zu verschaffen. Deshalb haben wir Sie im August und Dezember gefragt, welche Auswirkungen die Energiekrise für Sie und Ihren Betrieb hat und welche Maßnahmen Sie ergreifen. Hier finden Sie die Antworten dieses Trendradars und erfahren, wie sich die Lage im Laufe der Zeit geändert hat.
Unter anderem aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Preise für Strom, Gas und Heizöl enorm gestiegen. Für die meisten Unternehmen ist es deshalb in diesem Herbst und Winter notwendig, Maßnahmen umzusetzen, mit denen sich der Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten senken lassen. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie in der Energiekrise die Kosten reduzieren.
Viele Unternehmer und Selbstständige sind bereits durch die Corona-Pandemie an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit angelangt. Steigende Rohstoff- und Energiepreise sowie eine galoppierende Inflation stellen nun noch mehr eine ernsthafte Existenzbedrohung dar. Wir stellen Ihnen Möglichkeiten vor, die Ihnen dabei helfen können, Ihre Liquidität zu erhöhen und eine drohende Insolvenz zu vermeiden.
Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zur Energiekrise für Sie zusammengestellt. Die Liste wird fortlaufend erweitert und aktualisiert.
Die Bundesregierung hat mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen der hohen Energiekosten abzumildern. Darin enthalten:
Weitere und detailliertere Informationen finden Sie im Artikel „Neues Entlastungspaket: So sollen Unternehmen jetzt entlastet werden“ sowie im Artikel „Schutzschild: Diese Finanzhilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen gibt es“.
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der bereits in der Corona-Krise beschlossen wurde, gilt noch bis zum 31. Dezember 2022.
Voraussetzung für die Genehmigung von Kurzarbeitergeld: Die regulären Arbeitszeiten sind vorübergehend wesentlich verringert.
Was müssen Sie tun, um Kurzarbeitergeld zu erhalten? Zunächst müssen Sie die Kurzarbeit bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Wenn ja, stellen Sie einen Antrag – ebenfalls bei Ihrer Arbeitsagentur. Das geht bequem online.
Den Link zum Online-Antrag und weitere Infos finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Ausführliche Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Themenseite Kurzarbeitergeld.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist mit der Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes im Mai 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro gestiegen. D. h. Arbeitgeber haben in den ersten Monaten im Jahr 2022 zu viel Steuern einbehalten und müssen diese erstatten.
Mehr Informationen zur Erstattung des Steuerbetrags finden Sie im Artikel "Steuerentlastungsgesetz 2022: Das müssen Unternehmen jetzt wissen".
Der Grundfreibetrag für ledige Arbeitnehmer und zusammenveranlagte Eheleute wurde erhöht, damit finanzielle Nachteile durch die hohe Inflation ausgeglichen werden können. Die Anhebung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem neuen Grundfreibetrag (Ledige: 10.347 Euro / Eheleute: 20.694 Euro), fallen keine Steuern an, liegt es darüber, ergibt sich daraus eine steuerliche Entlastung.
Kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten können z. B. sein:
Langfristige Maßnahmen zur Energiekostensenkung können Investitionen in neue Techniken oder regenerative Energien sein.
Welche mittel- und langfristigen Maßnahmen sich eignen und welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen Sie ergreifen können, lesen Sie im Artikel „Energiekosten senken: Diese Möglichkeiten haben Unternehmen“.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter aus Gründen, die in Ihrer betrieblichen Sphäre liegen, nicht beschäftigen, sind Sie grundsätzlich zur Entgeltzahlung verpflichtet. Vorausgesetzt, Ihre Mitarbeiter sind arbeitsfähig und -bereit (sog. Betriebsrisikolehre gem. § 615 Satz 3 BGB).
An dieser Stelle haben wir Diagramme zum Themenbereich "Energie" aus dem Dashboard Deutschland eingebunden. Hierbei handelt es sich um ein interaktives Portal, auf dem das Statistische Bundesamt (Destatis) hochaktuelle Daten zu verschiedenen Themenbereichen bündelt und fortlaufend aktualisiert.