Steuerentlastungsgesetz 2022: Das müssen Unternehmer jetzt wissen

Aufgrund der hohen Energie- und Kraftstoffpreise hat die Bundesregierung mit dem „Steuerentlastungsgesetz 2022“ eine Steuerreform mit verschiedenen Steuervergünstigungen für den Arbeitnehmer auf den Weg gebracht. Hier finden Sie die wichtigsten Infos dazu.

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Steuerentlastungen 2022
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 |  Zuletzt aktualisiert am:12.03.2024

1. Höherer Grundfreibetrag 2022

Im Steuerentlastungsgesetz 2022 ist die Anhebung des Grundfreibetrags vorgesehen. Anstatt wie bislang 9.984 Euro für Ledige und 19.968 Euro für zusammenveranlagte Eheleute soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer für 2022 nun 10.347 Euro bzw. 20.694 Euro betragen. Dadurch sollen die finanziellen Nachteile durch die hohe Inflation und die enorm gestiegenen Energiepreise teilweise ausgeglichen werden. Die Anhebung des Grundfreibetrags soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Unternehmer, Arbeitnehmer oder Rentner profitieren alle von diesem im Steuerentlastungsgesetz 2022 geplanten höheren Grundfreibetrag. Liegt laut des Gesetzestextes des Steueranpassungsgesetzes das zu versteuernde Einkommen unter dem neuen Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an. Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, winkt im Vergleich zum bisherigen Grundfreibetrag 2022 eine steuerliche Entlastung.

Achtung

Rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht ausdrücklich vor, dass der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht wird. Das bedeutet: Arbeitgeber haben bei der Ermittlung der Lohnsteuer in den ersten Monaten 2022 zu viel Lohnsteuer, Kirchensteuer und z. T. zu viel Solidaritätszuschlag einbehalten.

2. Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Arbeitnehmern, die Arbeitslohn beziehen, steht ohne Nachweis von beruflichen Ausgaben automatisch ein steuersparender Werbungskostenabzug von 1.000 Euro im Jahr zu. Im Steuerentlastungsgesetz ist vorgesehen, diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro anzuheben.

Da dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits bei Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wird, gilt auch hier: In den ersten Monaten des Jahres 2022 haben Arbeitgeber aufgrund der Steueränderungen zu viel Steuern einbehalten.

Achtung

Arbeitgeber müssen zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstatten

Nach Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber aufgrund der zu viel einbehaltenen Steuern durch den niedrigeren Grundfreibetrag und wegen des niedrigeren Arbeitnehmer-Pauschbetrags eine Steuerrückzahlung durchführen müssen.

Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja – zumindest dann, wenn Ihnen das als Arbeitgeber wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs.1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG). Das dürfte in der Regel der Fall sein.

Die Art und Weise, in welcher Form diese Neuberechnung der Lohnsteuer 2022 erfolgen soll, bestimmt der Arbeitgeber selbst. Etwa durch eine Gehaltskorrektur. Achten Sie darauf die Steuersenkung in der Buchhaltung korrekt zu dokumentieren. Im Steuerentlastungsgesetz 2022 sind keine Vorgaben dazu zu finden. Die Neuberechnung kann folgendermaßen erfolgen:

  • Es können die Lohnsteueranmeldungen mit den zu hohen Steuerabzügen berichtigt werden.
  • In einer aktuellen Lohnsteueranmeldung kann eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume erfolgen.

3. Höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (im Fachjargon: erste Tätigkeitsstätte) können Arbeitnehmer Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen. Die Entfernungspauschale beträgt bislang für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke) 0,30 Euro, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro/km und ab dem 21. Entfernungskilometer 0,35 Euro/km. Aufgrund der hohen Spritpreise an den Tankstellen ist im Steuerentlastungsgesetz 2022 vorgesehen, die Pendlerpauschale nach dem Bundesministerium für Finanzen ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro/km anzuheben – und zwar ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2022.

Für Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags erhöht sich übrigens auch die Mobilitätsprämie, die das Finanzamt bei Abgabe einer Steuererklärung 2022 überweist. Hier profitieren vor allem Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte mit nur wenigen Stunden Arbeitszeit, deren Weg zur Arbeit länger als 21 Kilometer ist.

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre Mitarbeiter auf diese Möglichkeit hinweisen. Die Mobilitätsprämie vom Steuerentlastungsgesetz 2022 gibt es nur, wenn eine Steuererklärung 2022 samt Anlage „Mobilitätsprämie“ beim Finanzamt eingereicht wird.

Achtung

Neuer oder geänderter Lohnsteuerfreibetrag 2022 denkbar

Damit Arbeitnehmer sofort nach Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 von der Anhebung der Entfernungspauschale profitieren können, dürften viele einen (neuen) Lohnsteuerfreibetrag 2022 beim Finanzamt beantragen. Arbeitgeber sollten bei der Lohnabrechnung also darauf achten, stets die aktuellen ELStAM (elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) der Arbeitnehmer abzurufen.

Steuerentlastungsgesetz: Antworten auf häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern

Frage 1: Bin ich durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 zur Neuberechnung der Lohnsteuer verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter gar nicht mehr besteht?

Antwort: Nein. In diesem Fall müssen Sie keine Berichtigung mehr durchführen. Der ehemalige Arbeitnehmer kann die zu viel bezahlte Steuer wieder zurückbekommen, indem er beim Finanzamt für das Jahr 2022 eine Steuererklärung einreicht.

Frage 2: Ab wann muss ich die Anpassungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vornehmen?

Antwort: Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde inzwischen von Bundesrat und Bundestag verabschiedet. Sie sollten die Anpassungen also nun vornehmen.

Frage 3: Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und habe bereits einen Lohnsteuerfreibetrag 2022. Kann ich wegen der höheren Entfernungspauschale einen Antrag auf Neufestsetzung des Lohnsteuerfreibetrags 2022 beantragen?

Antwort: Ja, können Sie. Der Lohnsteuerfreibetrag 2022 wird allerdings nur neu berechnet, wenn die höheren Werbungskosten durch die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer mehr als 200 Euro betragen. Hintergrund: Es erhöht sich ja auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro.

Tipp

Hilfestellungen zur Energiekrise für Unternehmer und Selbstständige

Welche Steuererleichterungen und Fördermaßnahmen gibt es durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 in der Energiekrise für Unternehmen? Wie können Betriebe ihre laufenden Kosten senken und ihre Liquidität erhöhen? Antworten auf diese Fragen und hilfreiche Praxis-Tipps erhalten Sie auf unserer Themenseite zur Energiekrise.

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