EÜR und Steuern: Das Zufluss- und Abfluss-Prinzip
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung 2022 sind nur die im Jahr 2022 abgeflossenen Betriebsausgaben und die zugeflossenen Betriebseinnahmen zu erfassen. Zum Zu- und Abfluss nach § 11 EStG gelten je nach Zahlungsart die folgenden Besonderheiten.
Zahlungsart | Zeitpunkt des Zuflusses | Zeitpunkt des Abflusses |
---|---|---|
Barzahlung | Erhalt des Geldes | Hingabe des Geldes |
Überweisung | Gutschrift auf dem Bankkonto | Eingang des Überweisungsträgers bei der Bank |
Lastschrift | Gutschrift auf Bankkonto | Abbuchung vom Bankkonto |
Scheck | Entgegennahme des gedeckten Schecks | Übergabe des Schecks |
Kreditkarte | Zahlung durch Kreditkarteninstitut | Unterschrift auf Zahlungsbeleg bzw. Eingabe PIN |
EC-Karte | Gutschrift auf dem Konto | Unterschrift auf Zahlungsbeleg bzw. Eingabe PIN |
Aufrechnung | Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung | Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung |
EÜR und Steuern: Zuschüsse und Hilfen aufgrund von Corona
Haben Sie im Jahr 2022 staatliche Zuschüsse oder Hilfen für ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erhalten, müssen Sie diese Zahlungen als Betriebseinnahmen erfassen. Diese Corona-Hilfen erhöhen zwar den Gewinn, es muss jedoch keine Umsatzsteuer dafür abgeführt werden. Tragen Sie diese Einnahmen deshalb in Zeile 15 der Anlage EÜR 2022 ein.
Mussten Sie solche Corona-Hilfen oder Corona-Zuschüsse in 2022 wieder zurückzahlen, dürfen Sie für diese Rückzahlung natürlich im Gegenzug Betriebsausgaben geltend machen. Angaben dazu machen Sie in Zeile 66 der Anlage EÜR 2022.
Um Rückfragen des Finanzamts in Bezug auf EÜR und Steuern zu vermeiden, sollten erhaltene Zahlungen wegen Corona und Rückzahlungen getrennt als Betriebseinnahmen und als Betriebsausgaben erfasst werden. Wer Rückzahlungen mit erhaltenen Hilfen saldiert, muss mit Rückfragen rechnen, weil das Finanzamt über die Summe der Hilfen informiert wird, die Sie als Einnahmen erfassen müssen. Zusätzlich zur Anlage EÜR muss auch die Anlage Corona-Hilfen ausgefüllt und ans Finanzamt übermittelt werden.
EÜR und Steuern: Im Jahr geleistete USt-Zahlungen als Betriebsausgabe abziehen
Als Betriebsausgaben dürfen Sie alle im Jahr 2022 geleisteten Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt als Betriebsausgaben abziehen. Eine Besonderheit gilt für die zum 11.1.2023 fällige, letzte Umsatzsteuervoranmeldung für 2022: Wurde diese pünktlich bis spätestens 11. Januar 2023 elektronisch ans Finanzamt übermittelt und wurde die Zahlung bis 11. Januar 2023 geleistet, liegen ausnahmsweise noch Betriebsausgaben des Jahres 2022 vor. Das gilt selbst dann, wenn das Finanzamt die Zahlung beim Lastschriftverfahren erst am 15. oder 16. Januar 2023 vom Konto abbuchte.
Achtung
Kontodeckung beachten
Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug 2022 beim Lastschriftverfahren ist , dass das Abbuchungskonto am Fälligkeitstag – also am 11. Januar 2023 – ein ausreichende Deckung für die Umsatzsteuerzahlung hatte.
EÜR und Steuern: Betriebsausgaben-Plus durch Kreditkartenabrechnung Dezember
Durchforsten Sie doch mal Ihre Kreditkartenabrechnung für Dezember 2022. Wurde Ihnen Ende Januar 2023 von der Kreditkartenfirma eine Abrechnung für Dezember zugeschickt und der Betrag auch erst Ende Januar 2023 vom Girokonto abgebucht, stellen alle betrieblichen Ausgaben dieser Abrechnung noch Betriebsausgaben des Jahres 2022 dar. Abgeflossen sind die betrieblichen Ausgaben nämlich bereits mit Unterzeichnung des Zahlungsbelegs im Dezember 2022 (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.3.2012, 5 K 1875/10; siehe auch Tabelle am Anfang des Beitrags).
Dasselbe gilt auch für Zahlungen Ende Dezember mit der EC-Karte, bei der das Girokonto erst 2023 belastet wird. Der Abfluss der Zahlung erfolgt hier beim Bezahlvorgang mit Eingabe der PIN oder im Zeitpunkt der Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg. Hierdurch können Sie Ihre Betriebsausgaben für 2022 größer rechnen und sparen als EÜR-Rechner Steuern.
EÜR und Steuern: Wenn Sie keine Bücher führen, haben Sie Anspruch auf Vorsteuerpauschalierung
Da Sie bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) keine Bücher führen müssen, haben Sie bei der Umsatzsteuer bzw. beim Vorsteuerabzug ein besonderes Privileg. Lag Ihr Vorjahresumsatz (also der Umsatz 2021) nicht über 61.356 EUR, dürfen Sie die Vorsteuer im Jahr 2022 ausnahmsweise pauschal ermitteln. Dazu darf je nach Branche ein bestimmter Prozentsatz von den Netto-Umsätzen 2022 als Vorsteuer erstattet werden (§ 23 UStG; §§ 69, 70 UStDV, Anlage zu §§ 69, 70 UStDV).
Beispiel: Ihr Umsatz als Möbelschreiner 2021 betrug 60.000 EUR. Der Umsatz 2022 betrug 80.000 EUR. Vorsteuern wurden 2022 – aufgrund geringer Ausgaben – in Höhe von 2.500 EUR erstattet. Das Gesetz gewährt für Möbelschreiner eine Vorsteuerpauschale von 4,9 Prozent. Das bedeutet, Sie bekommen anstatt 2.500 EUR bei der Vorsteuerpauschalierung 3.920 EUR Vorsteuern vom Finanzamt erstattet (Umsatz 2022: 80.000 EUR x 4,9%).
EÜR und Steuern: Gewinnminderung durch Einlagen ins Betriebsvermögen
Haben Sie 2022 Gegenstände wie einen Laptop oder eine Aktentasche privat gekauft und ausschließlich betrieblich verwendet, können Sie diesen Gegenstand 2022 in Ihr Betriebsvermögen einlegen und den Kaufpreis Gewinn mindernd abschreiben. Das funktioniert sogar mit Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenken (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Beispiel: Sie haben im Januar 2022 von Ihrer Familie zu Ihrem Geburtstag einen Laptop im Wert von 999 EUR geschenkt bekommen. Da Sie diesen Laptop zu 100 Prozent betrieblich für Ihr Unternehmen nutzen, gilt er 2022 als ins Betriebsvermögen eingelegt.
Folge: Der Einlagewert von 999 EUR kann auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Das führt zu Betriebsausgaben in den Jahren 2022 bis 2024 in Höhe von jeweils 333 EUR. Alternativ können Sie den kompletten Kaufpreis von 999 Euro als Betriebsausgaben im Jahr 2022 verbuchen, weil für betriebliche Computerhardware seit 2021 eine nur einjährige Nutzungsdauer gilt.
EÜR und Steuern: Voraussetzung für Abzug des Investitionsabzugsbetrags
Planen Sie in den Jahren 2023 bis 2025 den Kauf eines beweglichen Gegenstandes für Ihren Betrieb, können Sie die voraussichtlichen Investitionskosten bereits 2022 in Höhe von 50 Prozent geltend machen. Grundvoraussetzung für Einnahmen-Überschussrechner: Ihr Gewinn im Jahr 2022 darf vor Abzug dieses Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG nicht mehr als 200.000 EUR betragen. Dann sparen Sie als EÜR-Rechner Steuern.
Tipp
Unter der Höchstgrenze bleiben
Liegt der Gewinn 2022 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags knapp über 200.000 EUR, sollten Sie alle Strategien in Bezug auf EÜR und Steuern, die wir Ihnen in diesem Praxisbetrag an die Hand geben, anwenden, um unter die Höchstgrenze von 200.000 EUR zu rutschen.
EÜR und Steuern: Bei Sonderabschreibung gilt der Gewinn des Vorjahres
Haben Sie im Jahr 2022 einen Pkw oder eine Maschine gekauft, steht Ihnen möglicherweise neben der regulären linearen oder degressiven Abschreibung eine Sonderabschreibung von 20 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG zu. Voraussetzung für die Sonderabschreibung in 2022 ist, dass Ihr Gewinn 2021 (also im Vorjahr) nicht über 200.000 EUR lag.
Beispiel: Sie haben 2022 eine Maschine mit einem Kaufpreis von 32.000 EUR erworben, die eine Nutzungsdauer von 8 Jahren hat. Wenn der Gewinn 2021 unter 200.000 EUR lag, profitieren Sie 2022 bei der Steuer vom Abzug der Sonderabschreibung.
Folge: Der Gewinn 2022 kann also um die reguläre Abschreibung von 4.000 EUR (z. B. lineare Abschreibung: 32.000 EUR geteilt durch 8 Jahre) und um die Sonderabschreibung von 6.400 EUR (32.000 EUR x 20 Prozent) gemindert werden.
Tipp
Sonderabschreibung für Pkw: Besonderheiten beachten
Möchten Sie für einen im Jahr 2022 gekauften betrieblichen Pkw die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG abziehen, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass dieser Pkw 2022 und 2023 mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Dieser Nachweis kann nach Ansicht des Finanzamts nur erbracht werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird oder wenn der Pkw als Dienstwagen einem Arbeitnehmer zur Verfügung steht.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs erlaubt es jedoch, den Nachweis der mindestens 90%igen betrieblichen Nutzung auch anhand anderer Nachweise zu erbringen (BFH, Urteil vom 16. März 2022, Az. VIII R 24/19).
EÜR und Steuern: Betriebsausgabenabzug für häusliches Arbeitszimmer
Haben Sie keine Büroräume oder haben Sie zwar Büroräume, selbst aber keinen Raum für sich, in dem Sie Ihre Arbeiten verrichten können? Falls ja, so steht Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Werden Sie also ausschließlich bei Ihren Kunden vor Ort und in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer tätig, dürfen Sie für Ihr häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR pro Jahr als Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen (FG Niedersachsen, Urteil v. 15.5.2013, 13 K 230/11).
Achtung
Betriebsausgaben für häusliches Arbeitszimmer getrennt erfassen
Erfassen Sie die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Ihrem häuslichen Arbeitszimmer unbedingt getrennt von den übrigen Betriebsausgaben. Grund: Wenn Sie die Kosten gemeinsam mit den übrigen Betriebsausgaben – ohne zu trennen – erfassen, ist der Betriebsausgabenabzug für das häusliche Arbeitszimmer unzulässig (§ 4 Abs. 7 EStG).
Kein häusliches Arbeitszimmer: Homeoffice-Pauschale abziehbar
Im Jahr 2022 winkt auf Antrag ein Betriebsausgabenabzug, selbst wenn Sie keinen Raum zu Hause nutzen, sondern am Wohnzimmer- oder Küchentisch gearbeitet haben oder nur eine Arbeitsecke genutzt haben. Abziehbar sind ohne Nachweis von Belegen 5 Euro für jeden Tag, an dem Sie ausschließlich zu Hause gearbeitet haben, maximal 600 Euro pro Jahr. Die Homeoffice-Pauschale soll in der Anlage EÜR 2022 ausschließlich in Zeile 70 erfasst werden.