Waren Sie bislang von der Buchführung befreit und durften Ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, jetzt müssen Sie aber plötzlich eine Bilanz erstellen? Oder haben Sie sich selbst für die Bilanzierung entschieden? Entscheidend ist: Ein Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung bringt Verpflichtungen, wie den Übergangsgewinn zu ermitteln, aber auch einige steuergünstige Wahlrechte, die Sie unbedingt ausnutzen sollten. Hier erfahren Sie, wie Sie den Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur doppelten Buchführung problemlos meistern.