Das sind typische Entnahmen
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Steuertipp: Gewinnschätzung bei Entnahmen vermeiden
Um zusätzliche Gewinnschätzungen durch das Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie Stellung beziehen zu den gängigsten Entnahmen in Ihrer Gewinnermittlung. Treffen Sie überhaupt keine Aussagen bzw. Korrekturen, wird das Finanzamt aktiv. Und das wird meist teurer.
So vermeiden Sie Nachfragen des Finanzamts zu Ihren Entnahmen
Um Rückfragen zum Jahresabschluss oder sogar eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie bei Aufstellung Ihres Jahresabschlusses das vergangene Jahr noch einmal Revue passieren lassen und Entnahmen aufzeichnen. Das erfolgt in 2 Schritten:
Schritt 1: Checkliste zu Entnahmen erstellen
Halten Sie schriftlich fest, wann Sie betriebliche Gegenstände oder Geld vom Betriebskonto privat genutzt oder verbraucht haben.
Entnahme von | Datum der Entnahme | Was hätte ein Fremder dafür zahlen müssen |
---|---|---|
Anlagevermögen | ||
Waren, Lebensmittel | ||
Leistungen (Pkw, Telefon, etc.) |
Schritt 2: Ermittlung der Gewinnkorrektur und Umsatzsteuer
Anhand der Checkliste sollten Sie nun Gewinnkorrekturen und Umsatzversteuerung im Jahresabschluss vornehmen. Für jede Entnahme – ausgenommen für die bloße Geldentnahme – muss Umsatzsteuer gezahlt werden (s.o.). Das bedeutet: Auch in der Umsatzsteuererklärung muss sich ein Hinweis auf die nichtunternehmerische Nutzung finden.
Je nachdem, um welche Gegenstände es sich bei der Entnahme handelt, gelten folgende Regeln:
Entnahme von Anlagevermögen
Schenken Sie Ihrer Tochter einen PC aus dem Betriebsvermögen oder verwenden Sie einen betrieblichen Pkw nur noch privat, handelt es sich um eine Entnahme. Die Höhe bemisst sich nach dem Wert, den ein Fremder beim Kauf des gesamten Betriebs anteilig für diesen einen Gegenstand bezahlen würde (sog. Teilwert) abzüglich des noch vorhandenen Buchwerts. Umsatzsteuer wird auf den Teilwert erhoben.
Entnahme von Dienstleistungen
Auch wenn Sie Ihre Mitarbeiter für sich privat arbeiten lassen, liegt eine Entnahme vor. In diesem Fall müssen Sie den Gewinn im Jahresabschluss um den Wert erhöhen, den ein Fremder für diese Leistung hätte bezahlen müssen. Die Umsatzsteuer wird auf die angefallenen Selbstkosten (ohne Gewinnaufschlag) berechnet; dabei werden nur die Kosten einbezogen, für welche Vorsteuer gezogen werden konnte.
Nutzungsentnahmen
Bei Entnahmen durch die private Nutzung betrieblicher Gegenstände (z. B. Telefonkosten) müssen Sie entweder detaillierte Aufzeichnungen zur Privatnutzung im Rahmen einer Art Tagebuch führen oder Sie schätzen die durch die Privatnutzung entstandenen Kosten und addieren diese im Jahresabschluss als Entnahme zu Ihrem Gewinn. Umsatzsteuerpflichtig ist der Entnahmewert.
Steuertipp: Für die Entnahme durch die private Pkw-Nutzung gibt es spezielle Vorgaben. Die Gewinnkorrektur bemisst sich entweder nach der 1-Prozent-Regelung oder nach den Aufzeichnungen eines Fahrtenbuchs. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Firmenwagen:
Entnahme von Waren
Entnehmen Sie Waren Ihres Betriebs zum privaten Verbrauch, müssen Sie als Entnahme die Beträge erfassen, die ein Fremder dafür hätte bezahlen müssen. Umsatzsteuer wird auf den Entnahmewert erhoben. Beim Handel mit Lebensmitteln müssen Sie keine Aufzeichnungen zu den Entnahmen führen (s.u.).
Entnahme von Lebensmitteln
Stellen Sie Lebensmittel her oder vertreiben diese, unterstellt das Finanzamt, dass Sie, Ihr Ehegatte und Ihre Kinder einen Teil dieser betrieblichen Lebensmittel essen - sprich entnehmen. Für die Entnahme von Lebensmitteln und Getränken veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr feste Beträge, die Sie als Korrekturbeträge und zur Ermittlung der Umsatzsteuer berücksichtigen müssen. Dabei werden je nach Produktsparte die Umsätze mit 7% oder 19% umsatzversteuert. Die "Pauschalbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2019" finden Sie hier.
Entnahmen und Geldverkehrsrechnung
Entnehmen Sie Ihrem Betrieb Geld zum Bestreiten Ihres privaten Lebensunterhalts, darf diese Entnahme den Gewinn Ihres Unternehmens im Jahresabschluss nicht mindern (= Verbuchung auf Privatkonto). Das Finanzamt überschlägt hier meist, ob die Entnahmen ausreichen, um Ihre privaten Kosten zu decken (sogenannte Geldverkehrsrechnungen). Bei zu niedrigen Entnahmen unterstellt das Finanzamt, dass Sie nicht alle betrieblichen Einnahmen in der Gewinnermittlung erfasst haben.
Tipp
Wann ist die Geldverkehrsrechnung als Schätzungsgrundlage nicht geeignet?
Fehlen bei dieser Geldverkehrsrechnung die Anfangs- und Endbestände, ist sie als Schätzungsgrundlage nicht geeignet. Denn bei den Anfangs- und Endbeständen handelt es sich um existentielle Bestandteile einer jeden Geldverkehrsrechnung (FG Münster, Urteil v. 29. März 2017).
Steuertipp: So weisen Sie die Höhe der Entnahmen im Jahresabschluss nach
Wenn gegenüber dem Finanzamt – zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung – die Höhe der Entnahmen nicht mehr belegt werden kann, gibt es Probleme.
In den meisten Fällen wird der Betriebsprüfer dann den Gewinn im Jahresabschluss nach oben korrigieren. Um das zu vermeiden, empfiehlt sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgendes Vorgehen:
- Bei Waren halten Sie schriftlich fest, was Kunden im Zeitpunkt der Entnahme bezahlen mussten. Bei Anlagevermögen suchen Sie in Internetportalen nach dem niedrigsten Angebot und drucken dieses aus.
- Bewahren Sie die Nachweise zur Höhe der Entnahmen 10 Jahre bei Ihren Buchhaltungsunterlagen zum Jahresabschluss auf.
- Schätzen Sie die Entnahmen für die Telefonnutzung und geben im Jahresabschluss nur einen sehr geringen Betrag an, müssen Sie das begründen (mehrere private Telefonanschlüsse, Privat-Handy).