Mit dem kostenlosen Lohnsteuerrechner finden Sie als Arbeitgeber heraus, wie viel Lohnsteuer Sie für einen Arbeitnehmer an das Finanzamt abführen müssen. Zudem können Sie die Arbeitgeber-Abgaben zur Sozialversicherung ermitteln.
Die Berechnung der Lohnsteuer ist aus mehreren Gründen sinnvoll und notwendig. Arbeitnehmer erhalten einen Überblick, wie viel Nettogehalt vom Bruttoeinkommen nach Abzug der Lohnsteuer übrigbleibt und wie viel Einkommensteuer einbehalten wird. Doch auch für Unternehmen kann es wichtig sein, die Höhe der Steuern und Abgaben mit dem Lohnsteuer-Rechner zu ermitteln. Die folgenden zwei Gründe sprechen dafür:
Mit unserem digitalen Lohnsteuerrechner müssen Sie lediglich einige Daten eingeben und erhalten nach wenigen Klicks Ihr Nettoeinkommen.
Um die korrekte Lohnsteuer ermitteln zu können, benötigen Sie eine Reihe von Angaben Ihres Arbeitnehmers. Zur Berechnung der Lohnsteuer brauchen Sie z. B. die Steuerklasse, den Brutto-Lohn und Angaben zur Sozialversicherungspflicht. Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerklassen und liegt bei 11.604 Euro. Dieser Betrag ist Teil des Einkommens, auf den keine Steuern anfallen und wird automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.
Zunächst müssen Sie in den Lohnsteuer-Kalkulator allgemeine Daten über den Arbeitnehmer eintragen. Zudem sind einige steuerrelevante Daten wichtig, um die abzuführende Einkommensteuer korrekt zu berechnen. Die folgenden Angaben sollten Sie machen:
Tipp
Sind Arbeitnehmer vor 1958 geboren, können sie von einem Altersentlastungsbetrag Gebrauch machen. Dieser wurde allerdings im Laufe der Jahre gekürzt. Im Jahr 2005 betrug er noch 40 % des Lohns bzw. maximal 1.900 €. 2023 liegt er bei 13,6 % bzw. maximal 646 €. Im Jahr 2040 fällt der Altersentlastungsbetrag vollständig weg.
Neben den Steuern müssen Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Diese Beträge fließen in eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer ein. Auch Sie als Arbeitgeber tragen Ihren Teil dazu bei. Zur vollständigen Ermittlung müssen Sie folgende Angaben in den Lohnsteuerrechner eintragen:
Abgesehen von den Sozialversicherungsbeiträgen müssen Sie bei der Lohnsteuerberechnung angeben, ob ein Arbeitnehmer mindestens 23 Jahre alt und kinderlos ist. Trifft beides zu, muss er einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten.
Info
Als Arbeitgeber müssen Sie zusätzlich angeben, ob Umlagen auf Sie zutreffen. Ist das der Fall, wählen Sie “Ja” aus, sodass Sie die entsprechenden Werte eintragen können. Sie haben die Möglichkeit, die Umlagen U1 bei Krankheit, U2 bei Mutterschaft und U3 bei Insolvenz in Prozent anzugeben.
Hat ein Arbeitnehmer weitere Einkünfte, müssen Sie diese im Lohnsteuerrechner ebenfalls angeben. Die folgenden Felder können Sie ausfüllen:
Bei Vergütungen aus mehrjähriger Tätigkeit wird bei der Lohnsteuerermittlung nur ein Fünftel aller Einnahmen versteuert. Der Steuermehrbetrag, der sich daraus ergibt, wird mit 5 multipliziert.
Bestehende Hinzurechnungsbeträge finden Sie auf der Lohnsteuerkarte. Liegen mehrere Arbeitsverhältnisse vor, sind die auf der ersten Lohnsteuerkarte hinterlegt.