Mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner können Sie als Unternehmer oder Gewerbetreibender ganz einfach und regelkonform 19 Prozent Mehrwertsteuer (oder den reduzierten Satz von 7 Prozent) sowie die jeweiligen Netto- und Bruttobeträge berechnen:
Um den USt-Rechner zu nutzen, brauchen Sie im Prinzip nur den Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersatz. Anschließend können Sie entweder Netto- oder Brutto-Beträge eingeben. Die Ergebnisse erhalten Sie in Sekunden:
Info
Als Selbstständiger müssen Sie den Unterschied zwischen der Umsatz- und Vorsteuer kennen. Die Umsatzsteuer weisen Sie auf Ihren Rechnungen aus und führen sie an das Finanzamt ab. Die Vorsteuer hingegen zahlen Sie in Form von Mehrwertsteuer bei Ihren Betriebsausgaben – beispielsweise wenn Sie Büroartikel oder Rohstoffe einkaufen. Sie haben als Unternehmer einen Anspruch auf die Vorsteuererstattung. Bei Ihrer Umsatzsteuererklärung berücksichtigt das Finanzamt beide Werte und verrechnet diese mit der eingenommenen Mehrwertsteuer.
Haben Sie den Umsatzsteuer-Rechner für die Brutto- und Netto-Beträge genutzt, ist es an der Zeit, die Rechnungen für Ihre Kunden zu schreiben. Dabei müssen Sie folgende Pflichtangaben berücksichtigen:
Info
Die Mehrwertsteuer (MwSt) – auch Umsatzsteuer – ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat. Auch in anderen europäischen Ländern wird durch die Finanzämter Mehrwertsteuer erhoben.
Dabei handelt es sich um eine indirekte Steuer, die Verbraucher oder Privatkunden beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bezahlen müssen. Unternehmen berechnen die Umsatzsteuer vorab selbstständig, schlagen diese auf den Verkaufspreis auf und führen die Mehrwertsteuersätze an das zuständige Finanzamt ab.
Als Selbstständiger sind auch Sie dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent auf Ihre verkauften Leistungen oder Produkte zu erheben. Unser Mehrwertsteuer-Rechner hilft Ihnen dabei. Selbst den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, den die Regierung im Zuge der Corona-Krise einführte und die bis Ende 2020 galt, können Sie im Eingabefeld des Rechners auswählen, um so alle maßgeblichen Beträge zu berechnen.
Info
Eingeführt wurde die Mehrwertsteuer am 1. Januar 1968. Der Mehrwertsteuersatz betrug damals 10 Prozent und der ermäßigte Steuersatz 5 Prozent. Über die Jahre hinweg stieg der Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen und Güter kontinuierlich an und liegt seit dem 1. Januar 2007 bei 19 Prozent und ermäßigt bei 7 Prozent.
Laut § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und Gewerbetreibende, die eine „gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig“ ausüben, die Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie aus diesen Verkäufen nachhaltigen Gewinn erzielen. Ausschlaggebend ist, dass Sie regelmäßige Einnahmen haben. Dazu zählen beispielsweise Onlineshop-Verkäufe, Design-Arbeiten oder handwerkliche Dienstleistungen. Um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt melden und in den vorgegebenen Intervallen Ihre Einnahmen angeben und versteuern.
Nach § 4 des UStG muss für steuerfreie Dienstleistungen wie Versicherungen, See- und Luftfahrten oder dem Geschäft mit Handelspapieren keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Auch mithilfe der Kleinunternehmerregelung können Sie sich von dieser Pflicht befreien lassen. Davon Gebrauch machen dürfen selbstständige Personen, deren Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Beachten Sie aber dabei, dass Sie im Rahmen der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer geltend machen dürfen. Lassen Sie sich im Zweifel vom Steuerberater Ihres Vertrauens dazu beraten.
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Bewerbungsschluss ist der 16. Februar 2024. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird am 15. April bekanntgegeben.