Ausbildungsvertrag: Bilde die rechtliche Basis
Die kostengünstige Ausbildung, die Bindung junger Talente und die Reduzierung von personellen Engpässen. Das sind nur einige der Gründe, warum Unternehmen gerne Auszubildende in ihrem Betrieb aufnehmen. Hast du dich auch dafür entschieden, steckst du den rechtlichen Rahmen mit einem korrekt aufgesetzten Lehrvertrag ab. Die beiden Parteien des Vertrags sind der Ausbildende und Auszubildende.
Tipp: Möchtest du dir Zeit sparen, greifst du hier auf unsere kostenlose Vorlage eines Berufsausbildungsvertrags zu. Darin lassen sich alle Punkte individuell anpassen und ergänzen.
Was muss ein Ausbildungsvertrag beinhalten?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt im § 11, welche Punkte ein Ausbildungsvertrag beinhalten muss. Bei unserem Muster des Berufsausbildungsvertrags kannst du sicher sein, dass es alle gesetzlich vorgeschriebenen Aspekte umfasst.
Informationen zu den Vertragsparteien
Dazu gehören der Name und die Anschrift des Ausbildungsbetriebs und des Auszubildenden. Bei Minderjährigen musst du die gesetzlichen Vertreter angeben.
Art und Ziel der Ausbildung
In diesem Punkt hältst du fest, in welchem Beruf du den Lehrling ausbilden wirst. Auch eine Gliederung der Ausbildung zählt zu den Inhalten des Vertrags.
Beginn und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel zwischen zwei und drei Jahre. Die genaue Dauer und den Zeitraum übernimmst du in der Vorlage des Ausbildungsvertrags.
Ausbildungsstätte
Hier trägst du ein, wo du deinen Lehrling ausbilden wirst. Der Ort kann von der angegebenen Anschrift abweichen, wenn sich beispielsweise Büro und Werkstatt an jeweils anderen Standorten befinden. Im Vertrag musst du genauso alle weiteren geplanten Ausbildungsorte auflisten.
Tägliche Arbeitszeit
Für Auszubildende gilt wie für alle anderen Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das besagt unter anderem, dass Auszubildende durchschnittlich nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten dürfen. Strenger sind die Regelungen für minderjährige Azubis. In diesem Fall greift das Jugendarbeitsschutzgesetz mit besonderen Vorkehrungen zu Punkten wie Pausenzeiten und der Arbeitsdauer.
Dauer der Probezeit
Die Probezeit regelt ebenfalls das Berufsbildungsgesetz (BBiG) im § 20. Demnach muss die Probezeit mindestens einen Monat dauern, jedoch nicht länger als vier Monate.
Vergütung
Je nach Ausbildung variiert die monatliche Vergütung. Im Vordruck des Ausbildungsvertrags musst du die genaue Höhe und Zusammensetzung der Ausbildungsvergütung definieren.
Überstunden
Zudem solltest du kommunizieren, wie du in deinem Betrieb mit Überstunden verfährst. Der Auszubildende muss wissen, wie diese vergütet oder ausgeglichen werden.
Urlaub
Für den Urlaubsanspruch besteht ein gesetzlicher Rahmen. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes legt fest, dass es jährlich mindestens 24 Werktage sind.
Kündigung
Wie in jedem Vertrag musst du auch in der Vorlage des Ausbildungsvertrags die Kündigungsbedingungen verschriftlichen. Dazu zählen die Fristen sowie die Art der Kündigung.
Sonstige Vereinbarungen
Sofern es einen Tarifvertrag für den Ausbildungsberuf gibt oder spezifische betriebliche Vereinbarungen herrschen, hältst du all das im PDF-Muster des Ausbildungsvertrages in diesem Punkt fest.
Form des Ausbildungsnachweises
Der Ausbildungsnachweis dient dazu, täglich oder wöchentlich die Inhalte der Ausbildung zu dokumentieren. Im Ausbildungsvertrag bestimmst du, ob der Auszubildende den Nachweis schriftlich oder elektronisch zu führen hat.
Info
Wann muss ein Ausbildungsvertrag unterschrieben werden?
Sobald du eine mündliche Zusage zur Ausbildung erteilst, liegt ein mündlicher Vertrag vor. Im nächsten Schritt bist du dazu verpflichtet, einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag anzufertigen. Diesen müssen beide Vertragsparteien vor Beginn der Ausbildung unterschreiben. Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist auch die elektronische Form möglich.
IHK und HWK prüfen den Ausbildungsvertrag
Habt du und dein Auszubildender den Ausbildungsvertrag unterschrieben, musst du diesen unmittelbar an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) schicken. Gleichzeitig reichst du als ausbildender Betrieb einen Antrag auf Eintragung in das geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein.
Die zuständigen Stellen prüfen im nächsten Schritt, ob du alle Punkte richtig ausgefüllt hast und die Angaben zur jeweiligen Ausbildung passen. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis eingetragen und du erhältst ihn zurück.
Info
Das sind nichtige Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag
Als Arbeitgeber gibt es außerdem gewisse Punkte, die du in einem Ausbildungsvertrag nicht festsetzen darfst. Diese werden als nichtige Vereinbarungen bezeichnet. Beispielsweise darfst du deine Auszubildenden nicht dazu verpflichten, nach der Ausbildung in deinem Betrieb zu bleiben oder eine Geldstrafe nach Vertragskündigung zu zahlen.
Wann läuft ein Ausbildungsvertrag aus?
Prinzipiell endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ablaufdatum. Ausnahmen gelten jedoch in den folgenden drei Szenarien:
- Der Auszubildende besteht die Prüfung vor dem Ausbildungsende: In diesem Fall gilt die Ausbildung bereits bei Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse als beendet.
- Die Prüfung findet später statt: In manchen Fällen findet die Prüfung erst nach Ablauf der eigentlich geplanten Ausbildungszeit statt. Hier kannst du den Auszubildenden nach gemeinsamer Absprache bis zum Prüfungsdatum weiterhin beschäftigen.
- Der Auszubildende besteht die Prüfung nicht: Auszubildende haben das Recht, ihre Abschlussprüfung zweimal zu wiederholen. Als Ausbildungsbetrieb kannst du die Ausbildung bis zum Wiederholungsversuch verlängern. Die maximale Verlängerungsdauer beträgt ein Jahr. Verlängerst du die Ausbildung nicht, hat der Auszubildende die Möglichkeit, sich als externer Teilnehmer der Wiederholungsprüfung anzumelden.