Vorlage für eine Privatrechnung

Benutzen Sie diese kostenlose Vorlage für Ihre Privatrechnungen, damit Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren fristgerecht und ordnungsgemäß abrechnen können. 

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  • Korrekte und übersichtliche Privatrechnungen nach sicherem Muster ausstellen
  • Individuell mit eigenen Informationen ausfüllen
  • Effektiver arbeiten und Zeit sparen

Ihre Privatrechnung ganz einfach und professionell nach Vorlage erstellen

Wenn Sie als Privatperson etwas verkaufen oder eine Dienstleistung erbringen und eine Rechnung stellen möchten, lohnt es sich, eine Vorlage zu verwenden, um auch keine der notwendigen Angaben zu vergessen. Meist fallen Sie dabei unter die Kleinunternehmerregelung und müssen auf Ihrer Rechnung keine Mehrwertsteuer ausweisen. Gerade als Privatperson sind Sie oft darauf angewiesen, dass Ihre Leistungen so schnell wie möglich bei Ihren Kunden abgerechnet werden und Sie Ihr Geld erhalten. Dabei ist essenziell, dass Ihre Rechnung auch alle relevanten Daten beinhaltet, sowohl für Sie als auch für Ihren Kunden.

Darunter fallen neben dem offenen Rechnungsbetrag auch Angaben, wie Ihre Bankinformationen, die geleisteten Aufwendungen und die Rechnungsnummer, die in Ihren Unterlagen außerdem für mehr Überblick sorgt. 

Wann muss eine Privatrechnung ausgestellt werden?

Grundsätzlich müssen Sie bei einem Privatverkauf keine Rechnung schreiben. In bestimmten Fällen, z.B. wenn Ihr Kunde dies ausdrücklich wünscht, müssen Sie diese allerdings trotzdem ausstellen. Dann ist es vorteilhaft, wenn Sie für Ihre private Rechnung nach entsprechender Vorlage schreiben können, die bereits alle relevanten Posten beinhaltet. Eine solche Rechnung nach Vorlage können Sie anschließend sowohl an Unternehmen als auch an eine weitere Privatperson ausstellen.

Die Art der Lieferung und Zahlung, also zum Beispiel in Bar oder per Überweisung, ist dabei nicht von Bedeutung. Es gilt nur zu beachten, dass ein Verbot für Barzahlungen bei sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Handwerksleistungen besteht.

Gibt es genaue Vorgaben für eine Privatrechnung?

Bei einer Privatrechnung handelt es sich meist um eine einmalige Transaktion, daher müssen Sie dafür kein Gewerbe anmelden und unterliegen auch nicht den Vorgaben, die eine gewerbliche Rechnung beinhalten muss. Auch ein Widerrufsrecht gibt es bei einem privaten Handel nicht. Ihre Einnahmen aus einer solchen Transaktion geben Sie einfach in Ihrer Steuererklärung an. 

Sollten Sie allerdings regelmäßig Privatrechnungen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen ausstellen, dann ist es notwendig, ein Gewerbe bei Ihrem Finanzamt anzumelden, zumindest als Freiberufler. Ansonsten müssen Sie sich an das zuständige Gewerbe-/bzw. Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden, um ein Gewerbe anzumelden.

Info

Wann sollte ein Gewerbe angemeldet werden?

Wann eine Regelmäßigkeit beim Verkauf von Waren bzw. Erbringen von Dienstleistungen besteht, ist oftmals sehr subjektiv und die Grenzen zwischen privat oder gewerblich oft fließend. Verkaufen Sie beispielsweise mehrere Waren auf einer Online-Plattform, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Regelmäßigkeit besteht und Sie gewerblich handeln. Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Gewinnerzielungsabsicht. Sollten Sie also beispielsweise gezielt Waren ein- und verkaufen, um einen Gewinn zu erzielen, handeln Sie wohl eher gewerblich. In diesem Fall gelten Sie als Gewerbetreibender und sollten auch ein Gewerbe anmelden.

Diese Angaben muss eine Privatrechnung beinhalten

Private Rechnungen unterliegen zwar nicht vielen Vorgaben, sie müssen aber dennoch bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören:

  • Angaben zum Verkäufer: Kompletter Name und Anschrift
  • Angaben zum Käufer: Kompletter Name und Anschrift
  • Rechnungsdatum
  • Datum des Verkaufs bzw. der erbrachten Dienstleistung
  • Informationen zur verkauften Ware bzw. der abgerechneten Leistung, beispielsweise Menge oder Umfang 
  • Wenn von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird: Ein Hinweis auf darauf, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Sollte die verkaufte Ware Mängel aufweisen, informieren Sie Ihren Kunden darüber und machen Sie auch dazu einen entsprechenden Vermerk auf Ihrer Privatrechnung.

Der angegebene Rechnungsbetrag der Privatrechnung in der entsprechenden Vorlage an sich unterliegt dabei keiner Obergrenze, allerdings gibt es eine Grenze für den Betrag, den Sie jährlich steuerfrei einnehmen dürfen. Dieser liegt bei 600 EUR pro Jahr. Alle Einnahmen, die Sie darüber hinaus erwirtschaften, müssen Sie also versteuern.

Um sicherzustellen, dass wirklich alle wichtigen Informationen Gegenstand Ihrer Abrechnung sind, können Sie als Privatperson eine entsprechende Rechnungsvorlage verwenden. Diese Vorlage für eine Privatrechnung enthält bereits alle relevanten Posten und kann von Ihnen individuell angepasst werden, beispielsweise in Word. Das ermöglicht eine übersichtliche Transaktion für Sie und Ihren Kunden.

Privatrechnung als Kleinunternehmer ausstellen

Wenn Sie eine Privatrechnung nach Vorlage schreiben, fallen Sie höchstwahrscheinlich unter die Kleinunternehmerregelung. Als Kleinunternehmer müssen Sie bei Ihrem Finanzamt keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einreichen und der Vorlage entsprechend auch keine Umsatzsteuer auf Ihren Privatrechnungen ausweisen. Damit Sie als Privatperson diesbezüglich immer auf der sicheren Seite sind, wird dies auf der Rechnungsvorlage mit einem entsprechenden Hinweis angegeben. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Freiberufler, die mit ihren Einnahmen unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Sie gelten als Kleinunternehmer, wenn Ihr Jahresumsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 EUR liegt und Sie im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 EUR einnehmen werden.

Da es sich bei einer Privatrechnung um einmalige bzw. einzelne Transaktionen handelt, fallen diese also in den allermeisten Fällen unter diese Regelung und Sie können die Vorlage ohne MwSt. verwenden.