Wie können Sie als Unternehmer Nachzahlungen bei der Krankenversicherung umgehen?

Als Unternehmer konzentrieren Sie sich vor allem auf Ihr Business. Dabei gehen Themen wie die Krankenversicherung oftmals unter. In so einem Fall kann es passieren, dass Sie Post von der Krankenkasse bekommen und aufgefordert werden, Beiträge nachzuzahlen. Lesen Sie hier, weshalb es dazu kommen kann und erfahren Sie, wie Sie solch belastende Nachzahlungen an die Krankenversicherung umgehen können.

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 |  Zuletzt aktualisiert am:06.03.2024

Wie kommen Nachzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung zustande?

Wenn Sie als Selbstständiger gesetzlich versichert bleiben möchten, dann können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wie z. B. der AOK, als freiwilliges Mitglied bewerben. Dabei müssen Sie die Höhe Ihres monatlichen bzw. jährlichen Einkommens als Unternehmer angeben. Anhand Ihrer Angaben berechnet die gesetzliche Krankenkasse den monatlichen Beitrag. Haben Sie Ihr Unternehmen erst gegründet, werden Sie in der Regel eher niedrige Einnahmen voraussetzen können. Liegen Sie dabei unter der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte in der GKV, dann zahlen Sie der Krankenkasse im Gegenzug auch nur einen Mindestbeitrag.

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Mindestbemessungsgrundlage für 2024

Aktuell hat der Gesetzgeber für Selbstständige eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 Euro pro Monat festgelegt. Das entspricht einem monatlichen Mindestbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 185 bis 192,07 Euro – je nachdem, ob ein Anspruch auf Krankengeld vertraglich vereinbart ist oder nicht.

Was haben GKV-Beiträge mit dem Einkommen Selbstständiger zu tun?

Kurz erklärt: Je mehr Sie mit Ihrem Geschäftsmodell einnehmen, desto höher fällt Ihr monatliches bzw. jährliches Einkommen als selbstständiger Unternehmer aus. Das wiederum hat direkte Auswirkungen auf den Krankenversicherungsbeitrag – dieser steigt dann ebenfalls an. Denn GKV-Beiträge orientieren sich immer an der Höhe Ihres Einkommens. Wenn Sie am Ende eines Geschäftsjahres Ihre Steuererklärung einreichen, dann können die gesetzlichen Krankenversicherer sehen, wie sich Ihre Einkommenshöhe darstellt. Wird hier deutlich, dass Ihre Beiträge im Vergleich zum tatsächlichen Einkommen zu niedrig angesetzt waren, können Sie eine Nachzahlung an die Krankenversicherung nicht mehr umgehen.

Wie können Sie Nachzahlungen bei der Krankenkasse umgehen?

Um Ihr Geschäftsmodell im sicheren Fahrwasser zu halten, ist es unumgänglich, dass Sie für unvorhergesehene Zahlungen jeglicher Art Geld zur Verfügung haben. So bleiben Sie liquide und vermeiden böse Überraschungen, wenn z. B. ungeplante Betriebsausgaben oder Nachzahlungen für die Krankenversicherung nicht zu umgehen sind. 

Sobald Sie einen Bescheid über Nachzahlungen von Ihrer Krankenversicherung erhalten haben, müssen Sie diese zahlen. Um Nachzahlungen zu vermeiden, beherzigen Sie am besten diese drei Tipps: 

  1. Investieren Sie nie Ihre gesamten Einnahmen in Ihr Unternehmen. 

  1. Rücklagen bilden hilft, um mögliche Zahlungen an das Finanzamt oder an die Krankenkasse zu stemmen. 

  1. Machen Sie umgehend Meldung bei der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie mehr Einkommen generieren als ursprünglich geschätzt. 

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Weshalb sollten Sie veränderte Gewinne melden?

Gerade weil das Thema freiwillige Krankenversicherung für selbstständige Unternehmer so wichtig ist, sollten Sie sich immer um Korrektheit bemühen und der GKV umgehend den Monat nennen, ab dem sich Ihr Einkommen gesteigert hat. So kann die gesetzliche Krankenkasse Ihre Beiträge zeitnah anpassen und Sie können eine Nachzahlung umgehen. Zumindest fällt die Nachzahlungssumme dann geringer aus.

Was tun bei Nachzahlungen und Beitragsschulden?

Wenn Sie Unternehmer und freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, dann treffen Sie Beitragsschulden oft hart. Dennoch können Sie Ihre Mitgliedschaft in so einem Fall nicht einfach kündigen. Denn die gesetzliche Krankenkasse kann rückständige Beiträge mahnen, vollstrecken und sogar Säumniszuschläge berechnen. Der Zuschlag beträgt 1 Prozent der Beitragsschulden

Befinden Sie sich also in solch einer prekären Situation, dann ist es unmöglich, die Nachzahlungen zur Krankenversicherung zu umgehen. Fakt ist, Sie müssen ausstehende Monatsbeiträge nachzahlen - aber nicht immer in der vollen Höhe. Folgendes sollten Sie wissen: 

  • Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Beitragsschulden auf einmal auszugleichen, können Sie Ihre Krankenkasse um eine Ratenzahlung bitten. Einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht. 

  • Beantragen Sie außerdem, dass Ihre GKV noch nicht bezahlte Säumniszuschläge rückwirkend auf 1 Prozent reduziert, auch das spart Geld. 

  • Erst wenn eine Ratenzahlung rechtsgültig vereinbart ist, haben Sie wieder Anspruch auf die Versicherungsleistungen deiner GKV. Immer vorausgesetzt, Sie zahlen die Raten für die Beitragsschuld pünktlich.

Was sind die Folgen von Beitragsrückständen in der GKV?

Wenn Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen, haben Sie nicht nur ein finanzielles Problem – Sie erhalten dann auch weniger Leistungen.

Beispiel: Sind Sie mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand und haben auch nach einer Mahnung nicht bezahlt, dann ruht der Großteil der Versicherungsleistungen. Folgendes gilt: 

  • Sie bekommen nur noch Therapien bei Akuterkrankungen und Schmerzzuständen bezahlt. 

  • Die GKV übernimmt allenfalls allgemeine Vorsorgeuntersuchungen wie bei einer Schwangerschaft. 

  • In den Genuss des vollen Leistungsumfangs kommen Sie erst wieder, wenn Sie Ihre Schulden bezahlt haben, wenn eine Ratenzahlung genehmigt ist oder wenn Sie eine Bedürftigkeit nach SGB II oder XII angezeigt und beantragt haben. 

Wie lange darf die Krankenkasse Beiträge nachfordern?

Für nicht gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Verjährungsfrist. Diese beträgt nach § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) IV vier Jahre. Folgendes gilt:

  • Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember.
  • Für diese Zeit können Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Nachzahlung nicht umgehen. 
  • Leitet Ihre gesetzliche Krankenversicherung ein gerichtliches Mahnverfahren ein, dann erhöht sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Auch hier startet die Frist am 1. Januar des folgenden Jahres, in dem die Beiträge fällig waren, und endet nach 30 Jahren am 31. Dezember.

Achtung

Verbindliche Versicherungspflicht

Das Wichtigste vorab: Seit 2009 sind in Deutschland alle Bürger per Gesetz verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das gilt für Arbeitnehmer sowie Rentner genauso wie für Studenten oder Selbstständige. Dennoch gibt es immer wieder Menschen, die schon vor 2009 ohne Krankenversicherung waren oder diejenigen, die aus persönlichen Gründen von der gesetzlichen in die private KV wechselten und seither keine Beiträge mehr entrichten.

Keine Krankenversicherung – ist eine Nachzahlung zu umgehen?

Bürger ohne Krankenversicherung werden – abhängig von der beruflichen Situation – einem der beiden Versicherungssysteme zugeordnet: 

  • Arbeitnehmer sind pflichtversichert und Mitglieder der GKV. 

  • Selbstständige und Einzelunternehmer versichern sich entweder privat oder freiwillig bei der GKV. 

Egal, welche Gründe dazu führten, ohne die Absicherung einer Krankenversicherung (KV) zu leben – bei Rückkehr zu einer der genannten Versicherungsarten können Nachzahlungen fällig werden. Selbst dann, wenn Sie in der Zeit ohne Versicherung nie beim Arzt waren – also keine Leistungen in Anspruch genommen haben: 

  1. Bei Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gilt
    Sind Sie selbstständig, müssen Sie Nachzahlungen an die Krankenkasse ab dem ersten Tag ohne KV leisten. Die Verjährungsfrist schränkt dabei die Rückzahlungspflicht ein. Demnach müssen Sie nur die Beiträge der vergangenen 4 Jahre nachzahlen – vorausgesetzt, Sie haben die Beiträge nicht absichtlich ausgesetzt. Ergeben sich trotzdem hohe Nachzahlungsbeträge, kann Ihnen die GKV auf Antrag einen deutlichen Nachlass gewähren. Davon abgesehen gilt auch hier: Wer wieder in die GKV zurück möchte, muss sein Einkommen nachweisen. Nur dann kann die Kasse den neuen Beitrag berechnen. Kommen Sie dieser Einkommensanfrage durch die Krankenversicherung nicht nach, dann verlangt sie den Höchstbetrag von Ihnen. 

  2. Bei Rückkehr in die private Krankenversicherung gilt
    Wenn Sie vorher nicht versichert waren, müssen Sie für den Zeitraum ohne KV einen einmaligen Prämienzuschlag zahlen. Beispiel: Für bis zu sechs unversicherte Monate erhebt die private Krankenversicherung jeweils eine volle Monatsprämie als Zuschlag. Für alle weiteren Monate wird ein Sechstel des regulären Beitrags berechnet. Können Sie die Prämien nicht mehr bezahlen, dann gesteht Ihnen die Versicherung einen sogenannten Notlagentarif mit reduzierter Prämie zu. So sind Sie zumindest für die Behandlung von Akuterkrankungen versichert. Wollen sie danach in den Normaltarif zurückkehren, sind Sie gezwungen, zunächst die offenen Prämienschulden und Säumniszuschläge zu begleichen. 

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Nachzahlungen an die Krankenkasse steuerlich absetzen?

Als Unternehmer können Sie den Beitrag zur Krankenversicherung steuerlich absetzen. Das liegt daran, dass Selbstständige in der Regel oft doppelt so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen als Angestellte. Im Unterschied zu Arbeitnehmern bezahlt Ihnen kein Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung bzw. zur Sozialversicherung im Allgemeinen.

Nachzahlungen umgehen beim Wechsel von der Pflichtversicherung in die freiwillige KV?

Haben Sie sich als Unternehmer für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, dann gelten für Sie die üblichen Basics für die Beitragsberechnung. Die GKV Ihrer Wahl will Folgendes von Ihnen wissen: 

  • die Höhe Ihres Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit 

  • mögliche Kapitalerträge 

  • weitere Einkünfte, z. B. aus Vermietung 

  • eventuelle Gründerzuschüsse 

  • aktueller Steuerbescheid 

  • Schätzungen der Einnahmen von Gründern

Unterlaufen Ihnen Fehler bei der Schätzung Ihres Einkommens oder informieren Sie die Kasse nicht, wenn Ihre Gewinne durch die Decke gehen, dann können Sie Nachzahlungen an die Krankenversicherung nicht umgehen. 

Info

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei der GKV bzw. PKV

  1. Arbeitnehmer sind meistens in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat und sie einen Wechsel formell beantragen. Tun Sie das nicht, bleiben sie Mitglied in der GKV und zahlen den höchsten Beitrag

  2. Selbstständige können wählen: Sie dürfen sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern oder sich für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV bewerben. Einkommensgrenzen spielen hier keine Rolle. 

Zusammenfassung

Alle Infos auf einen Blick

  • Als Unternehmer müssen Sie wie alle Arbeitnehmer, Rentner und Studenten Mitglied in einer Krankenversicherung sein.Das ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben. 

  • Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden oder eine freiwillige Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eingehen. 

  • Vorteil der GKV ist es, dass Sie auch Familienmitglieder kostenfrei mitversichern dürfen. 

  • Grundlage für die Beitragsberechnung bei der GKV ist Ihr monatlicher Unternehmensgewinn

  • Um eine Nachzahlung an die Krankenversicherung zu vermeiden, müssen Sie für eine korrekte Beitragsberechnung Ihre aktuelle Steuererklärung einreichen. 

  • Je geringer Ihr Einkommen, desto niedriger Ihr Versicherungsbeitrag. 

  • Steigt Ihr Gewinn, müssen Sie das der GKV melden, damit die Beiträge angepasst werden können. 

  • Ergeben sich am Jahresende im Vergleich zum tatsächlichen Einkommen zugeringe Beitragssummen, sind Nachzahlungen an die Krankenkasse nicht zu umgehen. 

  • Wer als Unternehmer längere Zeit nicht krankenversichert ist, kann bei der Rückkehr in eine der beiden Versicherungsarten Nachzahlungen nicht vermeiden. 

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