Verluste der GmbH: Das ist zu beachten
Wenn die GmbH Verluste macht, will man natürlich nicht noch zusätzlich Steuern zahlen. Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei Körperschaft- und Gewerbesteuer ist jedoch engen gesetzlichen Vorschriften unterworfen.
Die 3 häufigsten Fallen
Gesellschafterwechsel gefährden steuerlichen Verlustabzug
Gesellschafterwechsel bei der GmbH führen ganz oder teilweise zum Wegfall bestehender körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Verlustvorträge, wenn mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren wechseln. Besonders hinderlich: Das gilt auch, wenn die Anteile durch Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge übergehen.
Verluste kann steuerlich nur die GmbH geltend machen
Entstandene Verluste müssen und können nur bei dem "Verursacher" geltend gemacht werden. Deshalb ist es nicht möglich, etwaige GmbH-Verluste bei der Einkommensteuer der Gesellschafter geltend zu machen. Lediglich bei der Körperschaftsteuer der Gesellschaft können sie berücksichtigt werden.
Verluste sind nicht gleich Verluste
Ein bilanzieller Verlust führt nicht zwangsläufig zu einem steuerlichen Verlustabzug. Maßgebende Größe für den körperschaftsteuerlichen Verlustabzug ist das (negative) Einkommen der GmbH, für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug der (negative) Gewerbeertrag. Beide Größen ergeben sich aus dem Bilanzergebnis durch Hinzurechnungen und Kürzungen.
Hinweis: Ob sich ein Verlustvortrag oder ein Verlustrücktrag steuerlich günstiger auswirkt, hängt von den individuellen Gewinnentwicklungen der GmbH ab. Auf der sicheren Seite steht, wer in die Entscheidung zugunsten von Verlustvortrag oder Verlustrücktrag seinen Steuerberater einbezieht. Alle wichtigen Informationen zu Verlustvortrag oder Verlustrücktrag finden Sie auch im Lexware gmbh wissen, der Online-Datenbank für Gmbh-Geschäftsführer und -Gesellschafter.
Verlustrücktrag: Neuer Rücktrag-Höchstbetrag seit 2013
Durfte eine GmbH erzielte Verluste nur in Höhe von 511.500 EUR ins Vorjahr zurücktragen, ist nach dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts seit 2013 ein Verlustrücktrag von 1 Million EUR zulässig.
Besonderheiten zum Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag wird automatisch durchgeführt, es sei denn, in der Körperschaftsteuererklärung wird auf der letzten Seite durch ein Häkchen klargestellt, dass kein Verlustrücktrag gewünscht ist. Wird dagegen ein Verlustrücktrag durchgeführt, führt dieser im geänderten Steuerbescheid des Vorjahrs nur zu einer Erstattung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei der Gewerbesteuer ist kein Verlustrücktrag möglich.
Tipp
Verlustvortrag und Verlustrücktrag richtig durchführen!
Wie Sie den Verlustvortrag und Verlustrücktrag richtig durchführen, erfahren Sie im Lexware gmbh wissen! Hier finden Sie außerdem zahlreiche weitere Infos, Arbeitshilfen und News zum Thema.
Verlustvortrag: Beschränkung beachten
Betragen die Verluste mehr als 1 Mio. EUR oder wurde in KSt-Erklärung der Verlustrücktrag abgelehnt, können die Verluste der GmbH in späteren Jahren mit positiven Einkünften verrechnet werden.
Hier gelten jedoch folgende Verlustabzugsbeschränkungen:
- Ohne Beschränkung abziehbar sind stets 1 Mio. EUR
- Ist der Verlust höher, sind nochmals 60 % des verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar.
- Verbleibende Verluste dürfen in den Folgejahren nach demselben Rechenschema verrechnet werden.
Beispiel: Eine GmbH erzielt 2017 Verluste von 3 Mio. EUR. Ein Rücktrag ins Jahr 2016 wird abgelehnt. Im Jahr 2018 beträgt das Einkommen der GmbH voraussichtlich 4 Mio. EUR.
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Verlust abziehbar in 2018 uneingeschränktVerlust abziehbar in 2018 uneingeschränkt | 1 Mio. EUR |
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Verbleibender Gesamtbetrag der Einkünfte 2018 (4 Mio. abzgl. 1 Mio. EUR) | 3 Mio. EUR |
Davon 60 % | 1,8 Mio. EUR |
Gesamter Verlustabzug in 2018 | 2,8 Mio. EUR |
Weiterführende Informationen zum Verlustvortrag und Verlustrücktrag finden Sie im Lexware gmbh wissen.