Überblick: Verlustrücktrag und Verlustvortrag in der GmbH

Werden in einer GmbH notwendige betriebliche Investitionen durchgeführt, sind Verluste in 6-stelliger Höhe selbst bei mittelständischen GmbHs keine Seltenheit. Ein Teil der Investitionen kann durch clevere Verlustnutzung über Steuererstattungen refinanziert werden. Hier erfahren Sie die Spielregeln zum Verlustvortrag und zum Verlustrücktrag.

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 |  Zuletzt aktualisiert am:19.12.2023

Verlustabzug in der GmbH

Ist die Summe der Ausgaben oder Werbungskosten in Ihrem Unternehmen bei der Steuererklärung am Ende des Steuerjahres größer als Ihre Einnahmen, liegt ein steuerlicher Verlust vor. Um nicht noch mehr Gewinn zu verlieren, können Sie mit einem Verlustabzug Geld sparen.

Definition

Definition: Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Die beiden Verlustabzüge zählen als Sonderausgaben und sind für Steuerpflichtige fest nach §10d EstG definiert:

Beim Verlustvortrag wird der Verlust in das nächste Steuerjahr übertragen. Dieser wird mit den Einkünften des folgenden Jahres verrechnet, sodass der Verlustvortrag bei der Steuererklärung einen geringeren zu versteuernden Betrag ergibt.

Der Verlustrücktrag wirkt in die entgegengesetzte Richtung. Den Verlust übertragen Sie auf die Steuererklärung des letzten Jahres und senken somit die positiven Einkünfte und folglich die Steuerlast. Seit 2022 greift der Zeitraum im Zuge der Corona-Pandemie auf die letzten 2 Jahre.

Verluste der GmbH: Das ist zu beachten

Macht die GmbH Verluste, will man natürlich nicht noch zusätzlich Steuern zahlen. Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei Körperschaft- und Gewerbesteuer ist jedoch engen gesetzlichen Vorschriften unterworfen.

Die 3 häufigsten Fallen beim Verlustvortag & Verlustrücktrag für GmbHs:

1. Gesellschafterwechsel gefährden steuerlichen Verlustabzug

Gesellschafterwechsel bei der GmbH führen ganz oder teilweise zum Wegfall bestehender Verlustvorträge und Verlustrückträge für Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer, wenn mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren wechseln. Besonders hinderlich: Das gilt auch, wenn die Anteile durch Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge übergehen.

2. Nur die GmbH kann Verlustvorträge & Verlustrückträge geltend machen

Entstandene Verluste müssen und können nur bei dem „Verursacher“ geltend gemacht werden. Deshalb ist es nicht möglich, etwaige GmbH-Verluste bei der Einkommensteuer der Gesellschafter geltend zu machen. Lediglich bei der Körperschaftsteuer der Gesellschaft können sie berücksichtigt werden. Bei Unternehmern hingegen greifen sowohl Verlustvortrag und Verlustrücktrag für die Einkommenssteuer.

3. Verluste sind nicht gleich Verluste

Ein bilanzieller Verlust führt nicht zwangsläufig zu einem steuerlichen Verlustabzug. Maßgebende Größe für den körperschaftsteuerlichen Verlustabzug ist das (negative) Einkommen der GmbH, für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug der (negative) Gewerbeertrag. Beide Größen für den Verlustrücktrag sowie Verlustvortrag der Bilanz ergeben sich aus dem Bilanzergebnis durch Hinzurechnungen und Kürzungen.

Info

Belege für Verlustvortrag und Verlustrücktrag aufbewahren

Verzeichnet Ihr Unternehmen hohe Verluste und möchten Sie diese mit einem Verlustabzug abdecken, sollten Sie die Belege jeglicher Ausgaben ordentlich aufbewahren. Das Finanzamt hat das Recht, diese Dokumente bei Zweifeln einzusehen – sammeln Sie deshalb:

  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Quittungen
  • Lieferscheine

Höchstbetrag des Verlustrücktrags für GmbHs

Durfte eine GmbH erzielte Verluste nur in Höhe von 511.500 EUR ins Vorjahr zurücktragen, ist nach dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" ein Verlustrücktrag von 1 Mio. EUR zulässig. Im Zuge der Pandemie-Regelung griff für 2022 und 2023 ein Verlustrücktrag gegen Corona mit Höchstbetrag von 10 Mio. EUR. 2024 kehrte der Betrag für den Verlustrücktrag auf 1 Mio. EUR zurück.

Besonderheiten zum Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag wird automatisch durchgeführt, es sei denn, in der Körperschaftsteuererklärung wird auf der letzten Seite durch ein Häkchen klargestellt, dass kein Verlustrücktrag gewünscht ist.

Wird dagegen ein Verlustrücktrag durchgeführt, führt dieser im geänderten Steuerbescheid des Vorjahrs nur zu einer Erstattung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. So ist der Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer nicht anwendbar.

 

Info

Verlustvortrag & Verlustrücktrag für Kapitalerträge

Für Anleger besteht zudem die Möglichkeit, Kapitalerträge zu verrechnen. Die Steuer-Verlustrechnung greift beispielsweise bei ausfallenden Privatdarlehen und stillen Beteiligungen, sowie bei Aktien nach der Insolvenz eines Unternehmens. Seit 2022 lassen sich Verluste mit anderen Kapitalerträgen in Höhe bis 20.000 EUR im Jahr verrechnen.

Verlustvortrag: Beschränkung beachten

Betragen die Verluste mehr als 1 Mio. EUR oder wurde in KSt-Erklärung der Verlustrücktrag abgelehnt, können die Verluste der GmbH nach dem Steuerrecht in späteren Jahren mit positiven Einkünften verrechnet werden.

Um die Verluste einer GmbH steuerlich geltend zu machen, muss der Verlustvortrag vorher vom Finanzamt in einer gesonderten Feststellung am Ende des Kalenderjahres festgehalten werden.

Hier gelten jedoch folgende Verlustabzugsbeschränkungen:

  • Ohne Beschränkung abziehbar sind stets 1 Mio. EUR
  • Ist der Verlust höher, sind nochmals 60 % des verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Achtung: Für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 wird der Verlustvortrag auf 70 % erhöht.
  • Verbleibende Verluste dürfen in den Folgejahren nach demselben Rechenschema verrechnet werden.
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