Betriebliches Gesundheitsmanagement: Was Unternehmen wissen sollten

Betriebliches Gesundheitsmanagement wird auch für kleinere und mittlere Betriebe immer wichtiger. Es zielt darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten so gut wie möglich zu fördern und zu erhalten. Zwei Bereiche sind Pflicht für Arbeitgeber: Arbeitsschutz und Eingliederung nach Krankheit. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist freiwillig. Sie kann aus vielfältigen Maßnahmen bestehen. Ein tragfähiges Konzept sichert den Erfolg.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Frau mit Yogamatte im Büro
© New Africa - stock.adobe.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:16.10.2023

Was bedeutet betriebliches Gesundheitsmanagement?

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) meint die zielgerichtete, systematische Steuerung und Koordination von Prozessen, die die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Motivation von Mitarbeitern im Unternehmen fördern. Erstes Ziel des BGM ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und messbar zu steigern. Mitarbeiter sollen bis zum Ausstieg aus dem Berufsleben bei guter Gesundheit arbeiten können.

BGM ist auch für kleine und mittlere Unternehmen wichtig

Betriebliches Gesundheitsmanagement bietet viele Chancen:

  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber, was ein entscheidender Vorteil bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter sein kann
  • Vermeidung von arbeitsbedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Belastungen.
  • Förderung des Betriebsklimas und der Unternehmenskultur.
  • Erhöhung der Motivation und der Leistungsbereitschaft der Beschäftigten ohne Beeinträchtigung der Gesundheit
  • Förderung eines gesundheitsgerechten Führungsstil
  • Positive Auswirkungen auf die Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit und damit Verhinderung krankheitsbedingter Fehlzeiten
  • Schaffung altersgerechter Arbeitsbedingungen
  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung an Ihren Betrieb

Die genaue Zielsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Sie kann, wenn nötig, auch an einzelne Betriebsstätten angepasst werden.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement hat drei Säulen

Das betriebliche Gesundheitsmanagement besteht aus 3 Bereichen:

  1. Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die wesentliche Rechtsgrundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden gesundheitliche Risiken im Betrieb ermittelt und Vorschläge für geeignete Schutzmaßnahmen gesammelt.
  2. Betriebliches Eingliederungsmanagement: Das betriebliche Eingliederungsmanagement umfasst Maßnahmen, die beschreiben, wie länger erkrankte Angestellte wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren können.  
  3. Betriebliche Gesundheitsförderung: Die betriebliche Gesundheitsförderung ist für Sie freiwillig und umfasst Maßnahmen, welche die Gesundheit der Angestellten am Arbeitsplatz erhöhen. Dies können Sie beispielsweise mit Sport-Angeboten, Ernährungsberatungen, Sucht-Präventionsgruppen oder mit einer besonderen Ausstattung des Büros, z. B. mit einem Massagesessel, erreichen.

Die Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement finden sich in zahlreichen Gesetzen und speziellen Verordnungen. Allen voran steht das Arbeitsschutzgesetz. Das Arbeitssicherheitsgesetz gibt z. B. die Bestellung von Fachkräften vor. Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie Beschäftigte vor speziellen Gefahren und Berufskrankheiten zu schützen sind. Das Arbeitszeitgesetz legt Pausen und Ruhezeiten fest. Die Vorgaben zum betrieblichen Eingliederungsmanagement finden sich im SGB IX.

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Gesundheitsförderung ist freiwillig

Arbeits- und Gesundheitsschutz verpflichten den Arbeitgeber, seine Beschäftigten so gut wie möglich vor Gefahren bei der Arbeit zu schützen. Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement ist länger erkrankten Mitarbeitern die schrittweise Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Nur dem Arbeitnehmer steht es frei, das Eingliederungsangebot anzunehmen oder davon abzusehen. Die betriebliche Gesundheitsförderung in Form eines Gesundheitsmanagements allerdings ist auch für den Arbeitgeber freiwillig. D. h. er kann seinen Beschäftigten Angebote zur Gesundheitsförderung machen, muss es aber nicht.

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist Führungsaufgabe

Die Zuständigkeit für das betriebliche Gesundheitsmanagement liebt bei den Führungskräften. Sie müssen das Thema durch ihr Engagement vermitteln, umsetzen und leben. Auch die Beschäftigten sollen von Anfang an in die Planung und Entscheidungsfindung eingebunden sein, denn nur so können ihre Bedürfnisse berücksichtigt und bestmögliche Akzeptanz erreicht werden. Großunternehmen verfügen über speziell ausgebildete betriebliche Gesundheitsmanager. Ist ein Betriebsrat vorhanden, wird das betriebliche Gesundheitsmanagement in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Es stehen zahlreiche Maßnahmen für betriebliches Gesundheitsmanagement zur Auswahl

Die Untergliederung kann nach präventiven und korrektiven BGM-Maßnahmen erfolgen, also danach, ob sie Gesundheit, Motivation und Produktivität erhalten sollen oder diese wiederhergestellt werden muss. Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements lassen sich auch nach den drei Säulen unterscheiden, d. h. danach, ob es um die Gestaltung der Arbeitsprozesse, das Verhalten der Führungskräfte oder gesundheitsfördernde Maßnahmen geht. BGM-Maßnahmen können ganz unterschiedlicher Natur sein, z. B.:

  • Sport- und Bewegungsangebote
  • Weiterbildung zu gesunder Führung
  • gesundheitsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Angebot von Impfungen im Betrieb
  • Ernährungsberatung
  • Suchtberatung
  • Angebote zur Stressbewältigung
  • der regelmäßige Obstkorb für die Beschäftigten

Mittlerweile gibt es auch zahlreiche Online-Angebote, für ein rein digitales BGM. So können Sie Ihrer Belegschaft einfach und kostengünstig Zugang zu BGM-Maßnahmen verschaffen.

Krankenkassen fördern das betriebliche Gesundheitsmanagement

Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu fördern. Mit speziellen Firmenangeboten helfen sie bei der Einführung, Weiterentwicklung und Durchführung des Konzepts. Sie führen im Rahmen des BGM Seminare, Workshops und Gesundheitskurse für die Beschäftigten durch, ggf. auch im Betrieb.

Wichtig ist zu wissen, dass die Krankenkassen als Partner beim betrieblichen Gesundheitsmanagement für alle Mitarbeiter zahlen, nicht nur für die bei ihr Versicherten. Auch Gesundheitsapps stehen zur Verfügung. Sie haben den Vorteil, dass sie überall und zu jeder Zeit genutzt werden können. Auch Unfallversicherungen, Handwerkskammern und die IHK bieten Unterstützung.

Tipp

Steuerlicher Vorteil für betriebliches Gesundheitsmanagement

Arbeitgeber dürfen für bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen in Form eines betrieblichen Gesundheitsmanagements bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei und zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn leisten.

Betriebliches Gesundheitsmanagement Schritt für Schritt einrichten

Betriebliches Gesundheitsmanagement besteht aus mehreren Schritten, z. B.:

1. Bestandsanalyse:  

Feststellen, wie das Gesundheitsmanagement im Betrieb derzeit aussieht und welche Strukturen und Prozesse es bereits gibt. Zudem werden alle für den BGM-Prozess zuständigen und einzubindenden Personen benannt.

2. Ziele und Prioritäten planen:  

Definieren Sie, welche Erwartungen das BGM erfüllen soll. „Harte Ziele“ z. B. das Reduzieren von Fehlzeiten haben einen direkten Bezug zu Kosten und Umsatz des Unternehmens. Die sogenannten weichen Ziele, beispielsweise die Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Betrieb, hängen mit einer nachhaltig gesunden Unternehmenskultur zusammen.

Die Ziele sollten klar definiert, messbar, realisierbar und zeitlich fixiert sein und von allen Entscheidern mitgetragen werden. Die notwendigen Daten können z. B. aus der Fehlzeitenstatistik, bestimmten Kennzahlen aus dem Controlling oder auch durch eine Mitarbeiterbefragung gewonnen werden. Zu prüfen ist auch, welche Informationen bereits vorhanden sind und welche zukünftig noch erhoben werden sollen.

3. Konkrete BGM-Maßnahmen auswählen und umsetzen:  

Dabei sollten der zu erwartende Effekt und die Kosten (direkte Kosten und indirekte wie z. B. Arbeitszeit und Ressourcen zur Umsetzung) berücksichtigt werden. In dieser Phase wird auch geprüft, ob Maßnahmen selbst durchgeführt werden können oder Dienstleister wie z. B. Physiotherapeuten, Ärzte oder Trainer nötig sind. Als Partner bei der Umsetzung bietet sich z. B. die Krankenkasse an, bei der die Mehrheit der Beschäftigten versichert ist.

4. Evaluierung, d. h. klären, was die BGM-Maßnahmen gebracht haben:  

Die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Dazu werden Kosten und Nutzen gegenübergestellt. Das ist z. B. anhand spezieller Kennzahlen möglich, die im Idealfall nicht nur zur Erfolgskontrolle, sondern auch zur Steuerung des BGM dienen können.

Lexware Newsletter

Möchten Sie zukünftig wichtige News zu Gesetzes­änderungen, hilfreiche Praxis-Tipps und kostenlose Tools für Unternehmen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter.