Gewerbeuntersagung gegen den GmbH-Geschäftsführer gilt nur für die Branche

Was hat Gerüstbau mit Bestattung zu tun? Richtig: Nichts! Das gilt auch bei Gewerbeverbot. Untersagt das Gewerbeaufsichtsamt einem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte für eine bestimmte Branche, dann darf diese Gewerbeuntersagung nicht auf andere Branchen ausgedehnt werden.

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Mann lehnt sich glücklich mit seinen Armen hinter dem Kopf zurück
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Das Gewerbeverbot gilt nur für das spezielle Gewerbe

Die Grundregel lautet: Geschäftsführer kann nicht sein, wer aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand der GmbH ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbotes übereinstimmt.

Dieses sog. Bestellverbot gilt danach aber nur für das Gewerbe, das dem Geschäftsführer untersagt ist. Nicht aber für andere Gewerbe. Untersagt das Gewerbeaufsichtsamt einem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte für eine bestimmte Branche, dann darf diese Gewerbeuntersagung nicht auf andere Branchen ausgedehnt werden. Damit ist es nicht zulässig, wenn das Registergericht die Eintragung zum Geschäftsführer einer GmbH mit einem anderen Unternehmensgegenstand mit Verweis auf die Untersagung der Geschäftsführung ganz generell verweigert (KG Berlin, Beschluss vom 19.4.2012, 25 W 34/12).

Beispiel: Im Fall, der vor dem Kammergericht (KG) Berlin verhandelt wurde, ging es um den Geschäftsführer einer Gerüstbau-GmbH. Hier war die GmbH mehrfach wegen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften angemahnt worden. Da der Geschäftsführer dies nicht abstellte, untersagte die Behörde dem Geschäftsführer die Gewerbeausübung.  Daraufhin gründete der Geschäftsführer eine Bestattungs-GmbH. Das Registergericht lehnt die Eintragung des Geschäftsführers ab – unter Hinweis auf die bestehende Gewerbeuntersagung. Ergebnis: Das Registergericht musste den ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführer der Bestattungs-GmbH rechtswirksam eintragen.

Tipp: Liegt ein solches begrenztes Gewerbeverbot gegen den Geschäftsführer vor, sollte er bei der Anmeldung seiner Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH mit einem ganz anderen Unternehmensgegenstand von sich aus das Registergericht auf die bestehende Gewerbeuntersagung hinweisen. Verweisen Sie dabei auf die Rechtslage gemäß dem oben genannten Urteil. Das Registergericht darf die Eintragung aus diesem Grund nicht ablehnen.