Aktiva und Passiva

Die Bilanz gibt Auskunft über das vorhandene Kapital und Vermögen eines Unternehmens. Sie ist damit ein wichtiges Instrument, um ein Unternehmen zu steuern. Gleichzeitig dient sie Investoren und Gläubigern als wichtige Informationsquelle. Der Aufbau einer Bilanz gliedert sich dabei in eine Aktivseite (Aktiva) und eine Passivseite (Passiva). In diesem Artikel erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva ist und wie sie in der Bilanz aufgeführt werden.

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Zuletzt aktualisiert am:18.12.2023

Zusammenfassung

Aktiva und Passiva im Überblick

  • Aktiva und Passiva bilden die zwei Seiten einer Bilanz.
  • Die Aktivseite (links) setzt sich aus dem Anlage- und dem Umlaufvermögen zusammen.
  • Die Passivseite (rechts) setzt sich aus dem Eigen- und Fremdkapital zusammen.
  • Die Summe der Aktiva muss der Summe der Passiva entsprechen. Das bedeutet: Auf der rechten und der linken Seite der Bilanz muss derselbe Betrag stehen. 

Definition

Was sind Aktiva und Passiva?

Aktiva und Passiva stellen die beiden Seiten einer Bilanz dar. Auf der linken Seite, der Aktivseite, wird das Anlage- und Umlaufvermögen eines Unternehmens aufgelistet. Daraus wird ersichtlich, für welche Zwecke ein Unternehmen sein Vermögen verwendet (Mittelverwendung). Auf der rechten Seite, der Passivseite, werden Eigen- und Fremdkapital aufgelistet, um deutlich zu machen, woher das Kapital stammt (Mittelherkunft). Vereinfacht könnte man sagen, dass die gleiche Geldmenge aus zwei unterschiedlichen Perspektiven betrachtet wird. Entsprechend ist die Bilanzsumme der Aktiva am Ende gleich der Bilanzsumme der Passiva.

Infografik von Lexware zur Darstellung von Übersicht von Aktiva und Passiva

Welche Aktiva und Passiva stehen in einer Bilanz?

In der Bilanz werden die Aktiva und Passivaeines Unternehmens aufgelistet. Sie werden häufig auch als Vermögen und Kapital (engl. assets and liabilities) eines Unternehmens bezeichnet. Basis für die Erstellung einer Bilanz bildet das Inventar – ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Ob Begriffe wie Darlehen und Bankguthaben aktiv oder passiv sind beziehungsweise ob Forderungen unter Aktiva oder Passiva fallen, erfahren Sie im Folgenden.

Aktiva, Aktivseite, linke Seite oder Vermögen

Die linke Seite, die Aktivseite, setzt sich aus dem Anlage- und Umlaufvermögen zusammen. Die Sortierung erfolgt nach der Liquidität der Aktiva: Das heißt, Vermögenswerte wie Bankguthaben oder Aktien, die Sie schnell zu Geld machen können, stehen unten in der Bilanz. Dagegen lassen sich Vermögenswerte wie Grundstücke oder Immobilien nicht so schnell verkaufen. Entsprechend tauchen sie weiter oben in der Bilanz auf.

Zum Anlagevermögen eines Unternehmens zählen Vermögensgegenstände, die dauerhaft (in der Regel länger als ein Jahr) seinem Geschäftsbetrieb dienen sollen:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, Lizenzen, Marken, Rechte)
  • Sachanlagen (Maschinen, technische Anlagen, Geschäftsausstattung, Grundstücke und Immobilien)
  • Finanzanlagen (Wertpapiere, die langfristig gehalten werden, bspw. Unternehmensbeteiligungen)

Zum Umlaufvermögen zählen Vermögensgegenstände, die nur für kurze Zeit im Unternehmen verbleiben. Sie sind dazu bestimmt, verarbeitet, verbraucht oder veräußert zu werden – gemeint sind:

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • fertige und unfertige Produkte und Erzeugnisse
  • Forderungen
  • Wertpapiere (Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Wertpapiere)
  • liquide Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks)

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Nebenposten auf der Aktivseite

Neben dem Anlage- und Umlaufvermögen stehen auf der Aktivseite in der Bilanz folgende weitere Posten:

  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: Ausgaben, die ein Unternehmen im Bilanzierungszeitraum getätigt hat, für die es aber erst im Folgejahr – nach dem Bilanzstichtag – eine Gegenleistung erhält. Mit der Rechnungsabgrenzung wird sichergestellt, dass die einzelnen Beiträge der richtigen Periode zugeordnet werden. Diese periodengerechte Zuordnung von Geschäftsvorfällen kommt bei Rechnungen zum Tragen, die mehrere Geschäftsjahre betreffen können.
  • Aktiv latente Steuern: Ein erwartete Steuerentlastung, die sich aus der Differenz zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ergibt.
  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung: Nach dem Saldierungsverbot dürfen Vermögensgegenstände und Schulden in der Bilanz nicht miteinander verrechnet werden. Daher wird für Vermögensgegenstände der beizulegende Zeitwert abzüglich entsprechender Schulden angesetzt.

Am Ende zählen Sie alle Aktiva zusammen und erhalten die Bilanzsumme. Aus den Aktivposten werden in der Buchhaltung aktive Bestandskonten gebildet. Der Anfangsbestand dieser Konten ist dabei immer im Soll.

Passiva, Passivseite, rechte Seite, Kapital

Die rechte Seite der Bilanz wird als Passivseite bezeichnet. Hierbei befinden sich das Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens nicht auf der aktiven, sondern auf der passiven Seite.

Zum Eigenkapital zählen:

  • das gezeichnete Kapital (Grund- oder Stammkapital)
  • Kapitalrücklagen
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinn- und Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Unter dem Fremdkapital werden beispielsweise folgende Posten aufgeführt:

  • Rückstellungen (für Steuern, Pensionen, Instandhaltung)
  • Verbindlichkeiten (Darlehen, Kontokorrentkredite, offenen Rechnungen, Schulden bei Lieferanten)
  • erhaltene Anzahlungen

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Nebenposten auf der Passivseite

Auf der Passivseite in der Bilanz finden sich ebenfalls Nebenposten:

  • Rechnungsabgrenzungsposten: im Bilanzierungszeitraum bereits verbuchte Einnahmen, für die erst im Folgejahr – nach dem Bilanzstichtag – eine Leistung erbracht wird.
  • Passive latente Steuern: zukünftige Steuerzahlung, die sich aus der Differenz zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ergibt.

Um die Bilanzsumme zu erhalten, zählen Sie am Ende alle Passiva zusammen und leiten die passiven Bestandskonten davon ab. Der Anfangsbestand dieser Konten ist dabei immer im Haben.

Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz

Für bilanzierungspflichtige Unternehmen ist die Bilanzgliederung in Aktiva und Passiva in § 266 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Vereinfacht ergibt sich daraus folgendes Bild:

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

<b>Aktiva</b>
AktivaPassiva
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinn- und Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Passive latente Steuern
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Bilanzsumme Bilanzsumme

Wieso muss der Endwert von Aktiva und Passiva gleich sein?

  1. Die Aktivseite zeigt, für welche Zwecke ein Unternehmen seine vorhandenen Mittel einsetzt (Mittelverwendung).
  2. Die Passivseite zeigt die Herkunft der eingesetzten Mittel (Mittelherkunft). Im Grunde genommen wird in der Bilanz nur eine Geldmenge betrachtet.
  3. Allerdings erfolgt die Betrachtung aus zwei unterschiedlichen Perspektiven. Entsprechend müssen die beiden Seiten in einer ordnungsgemäßen Bilanz ausgeglichen sein.
  4. Ein Fehler in der Buchhaltung liegt vermutlich vor, wenn Aktiva und Passiva nicht ausgeglichen sind.

Tipp

Passivtausch

Soll eine kurzfristige Verbindlichkeit in ein längerfristiges Darlehen umgewandelt werden, spricht man von einem Passivtausch. Dabei werden zwei Positionen auf der Passivseite der Bilanz modifiziert. Die Aktivseite bleibt dabei unverändert.

Wie werden Aktiva und Passiva in der Bilanz ausgeglichen?

Eine der Grundregeln der Bilanzrechnung besagt, dass Aktiva und Passiva immer ausgeglichen sein müssen. Das bedeutet, dass am Ende die Bilanzsumme der Aktivseite mit der Bilanzsumme der Passivseite übereinstimmt. Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und es ergibt sich ein Überschuss auf der Passivseite, wird folgendermaßen vorgegangen. Der Fehlbetrag in der Bilanz wird auf der Aktivseite unter der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ gesondert ausgewiesen, um die Bilanz auszugleichen (vgl. § 268 Abs. 3 HGB).

Bilanz: Wie können Anleger Aktiva und Passiva bewerten?

Aus der Bilanz mit ihrer Aktiv- und Passivseite lassen sich zahlreiche Kennzahlen ableiten, die unter anderem Anlegern dabei helfen, sich einen Eindruck von der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu verschaffen. In diesem Zusammenhang sind für Anleger folgende Kennzahlen besonders interessant:

  • Eigenkapitalrendite: Sie gibt an, mit wie viel Prozent das Eigenkapital verzinst wird bzw. wie hoch die Rendite des eingesetzten Eigenkapitals ist.
  • Verschuldungsgrad: Er gibt Aufschluss über das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital.
  • Umsatz: Dieser gibt den Wert der verkauften Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens an.
  • Bilanzsumme: Sie gibt die Summe aller bilanzierten Aktiva und Passiva an.
  • Eigenkapitalquote: Diese beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital eines Unternehmens.

Bilanzanalyse nutzen

Bei der Einschätzung, ob sich ein Investment für einen Anleger lohnt, helfen die vertikale und die horizontale Bilanzanalyse.

  • Vertikale Bilanzanalyse der Aktivseite: Für die Analyse der vertikalen Vermögensstruktur werden einzelne Posten auf der Aktivseite gegenübergestellt, um verschiedene Kennzahlen zu berechnen.
  • Vertikale Bilanzanalyse der Passivseite: Es werden Kennzahlen wie der Verschuldungsgrad oder die Eigenkapitalquote ermittelt, um die Kapitalstruktur eines Unternehmens genau zu betrachten.
  • Horizontale Bilanzanalyse:  Aktiva und Passiva werden gegenübergestellt, um zu analysieren, ob Anlagegüter durch das Eigenkapital langfristig gedeckt sind.
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