Rechnungsnummer

Sie sind Unternehmer und möchten mehr über die Bedeutung und Handhabung von Rechnungsnummern erfahren? Dieser Artikel führt Sie durch alle wesentlichen Aspekte – von der Definition und Gestaltung bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen bei Fehlern und der Abgrenzung zu Belegnummern.

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Zuletzt aktualisiert am:01.02.2024

Zusammenfassung

Die Rechnungsnummer im Überblick

  • Eine Rechnungsnummer kennzeichnet Ausgangsrechnungen eindeutig und wird nur einmalig vergeben.
  • Laut USstG und UStDV gehört die Rechnungs-Nr. zu den Pflichtangaben auf der Rechnung, um Vorsteuer geltend machen zu können.
  • Die Rechnungsnummer muss einzigartig und exakt zuzuordnen sein.
  • Fehlende oder falsche Rechnungsnummern können im schlimmsten Fall steuerlich zu Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn führen und strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Die Rechnungsnummer wird in der Regel gemeinsam mit Auftragsnummer und Kundennummer (wenn vorhanden) auf der Rechnung abgedruckt.

Definition

Was ist eine Rechnungsnummer?

Bei der Rechnungsnummer (Abkürzung: Rechnungs-Nr.) handelt es sich um eine Kennung aus Zahlen und/oder Buchstaben, die ein Unternehmen zur eindeutigen Identifizierung einer Ausgangsrechnung einmalig vergibt. Gemäß §14 Umsatzsteuergesetz ist die Rechnungsnummer eine Pflichtangabe der ausstellenden Firma.

Warum sind einmalige Rechnungsnummern wichtig?

Jede Rechnungsnummer muss laut Gesetz einzigartig und exakt zuzuordnen sein. Deshalb darf die ausstellende Firma jede Rechnungsnummer nur genau einmal vergeben und nutzen, sowohl bei einmaligen als auch Dauerleistungen. Ein Zahlungseingang, der sich keinem Rechnungsdokument zuordnen lässt, kann im schlimmsten Fall als Steuerhinterziehung beurteilt werden. Die Tatsache, dass Rechnungen nur einmal ausgestellt werden dürfen, weist auf die Bedeutung der singulären Rechnungsnummern hin.

Diese Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung ist wichtig dafür, um die ordnungsgemäße Führung der Buchhaltung sowie der Kunden prüfen zu können. Einerseits ist es so, dass man für die erstellte Rechnung die darauf erhobene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Dass dies vollständig gemacht wurde, dafür ist die fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer ein wichtiges Indiz, da sie die Umsätze in geordneter und nachvollziehbarer Systematik darstellt. Auf der anderen Seite will sich der Empfänger der Rechnung die von ihm gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Wegen des Vorsteuerabzugs ist die Rechnungsnummer also auch für den Empfänger der Rechnung wichtig.

Was droht bei einer fehlenden oder fehlerhaften Rechnungsnummer?

Das Kriterium der Einmaligkeit einer Rechnungsnummer ist entscheidend, weil das Finanzamt bei mehrfacher Vergabe der gleichen Rechnungsnummer auch Mehrfachumsätze vermuten kann. Das kann im Rahmen einer Betriebsprüfung erhebliche Zuschätzungen vom Umsatz und damit Steuernachzahlungen zur Folge haben, im schlimmsten Fall drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Fehlen Rechnungsnummern auf vielen oder den meisten Rechnungen, kann das Finanzamt die gesamte Buchhaltung als falsch ansehen. Die Betriebsprüfer können den Gewinn dieses Unternehmens dann schätzen – diese Schätzung fällt meist erheblich höher aus als der tatsächliche Gewinn und führt unter Umständen zu erheblichen Steuernachzahlungen.

  • Fehlende oder falsche Rechnungsnummern können erhebliche negative Konsequenzen für ein Unternehmen haben. Daher kann es sinnvoll sein, Pflichten der Buchführung wie die Vergabe von Rechnungsnummern mit einer professionellen Buchhaltungs-Software durchzuführen.
  • Auch Zahlungsausgänge aufgrund von Rechnungen, die man selbst erhält, müssen ebenso nachvollziehbar sein wie die Eingänge. Denn auch dieser Rechnungsaussteller muss sich an dieselben Vorschriften halten. Seine Rechnungsnummern sollten daher bei Zahlungen im Verwendungszweck angegeben werden.
  • Alle Transaktionen lassen sich zusätzlich anhand des Bankkontos nachweisen. Ein Zahlungseingang ohne Rechnung kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Info

Rechnungsnummer wurde aus Versehen doppelt vergeben

Wurden die falschen Rechnungen bereits versandt, so sollten Sie den Empfänger unmittelbar über den Fehler informieren und ihm danach eine Stornorechnung sowie eine korrekte Rechnung mit einer dann einmaligen Rechnungsnummer zusenden. Damit der irrtümliche Vorfall in der Buchhaltung transparent sichtbar ist, sollten alle drei Rechnungen gebucht werden. Bei der Korrektur muss ein eindeutiger Bezug zur fehlerhaften Rechnung sichtbar sein. Mit einer professionellen Buchhaltungssoftware lassen sich automatische Rechnungskorrekturen systematisch, schnell und einfach durchführen.

Wie sieht die Rechnungsnummer aus?

Falls die Rechnung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sind Sie bei der Gestaltung beziehungsweise Nummerierung relativ frei. Es ist jedoch üblich, die Rechnungsnummer in die Angaben zu den allgemeinen Rahmendaten des Dokuments zu integrieren. Dazu gehören dann die Kundennummer, die Auftragsnummer oder das Rechnungsdatum (mit Tag, Monat und Jahr). Typischerweise werden diese Angaben auf der Rechnung in einem eigenen Block aufgeführt. Warum kann es sinnvoll sein, die Rechnungsnummern nicht einfach nur fortlaufend zu nummerieren?

Info

Beispiel 1: Höhere Rechnungsnummern als Vorteil

Ein Start-up oder ein Kleinunternehmen will seinen Auftragnehmern nicht sofort signalisieren, dass es gerade erst angefangen hat, beziehungsweise nicht allzu viele Aufträge zu bearbeiten hat. Da es keine Pflichtvorgaben für die erste Rechnungsnummer gibt, besteht die Möglichkeit nicht mit der Rechnungsnummer 1, sondern einer höheren Nummer wie etwa 200 zu beginnen.

Info

Beispiel 2: Fortlaufende Rechnungsnummern nicht immer von Vorteil

Die Rechnungsnummern müssen immer einmalig und nachvollziehbar, aber nicht unbedingt fortlaufend sein: Denn aus solch einer Zahlenreihe könnte der Rechnungsempfänger ablesen, wie viele Rechnungen ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum geschrieben hat. Wer wenige Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreibt, könnte dann den Eindruck beim Kunden erwecken, dass die Geschäfte nicht besonders gut laufen.

Info

Beispiel 3: Konkurrenz keinen Einblick in Auftragslage geben

Größere Unternehmen wollen möglichen Konkurrenten von vornherein keine Chance geben, die eigene Auftragslage zu betrachten, auch das kann bei der Wahl der Rechnungsnummer ein Faktor sein.

Gerade bei Kleinunternehmen kann eine fortlaufende Rechnungsnummer zum Zweck der Übersichtlichkeit dennoch Sinn machen, auch innerhalb bestimmter sogenannter Nummernkreise.
Für die Rechnungsnummer gibt es auch im Umsatzsteuergesetz einen sogenannten Anwendungserlass, darin findet man einige Konkretisierungen zur Rechnungsnummer

  • Der Fortlauf der Nummerierung von Rechnungen muss nicht zwingend lückenlos sein. Allerdings sollte ein Bruch der fortlaufenden Systematik nachvollziehbar erklärt werden können, um nicht den Eindruck der Willkür zu erzeugen.
  • Buchstaben dürfen innerhalb der Systematik ebenfalls verwendet werden.
  • Sogenannte Nummernkreise können als zusätzliche Zuordnungskriterien verwendet werden, beispielsweise für zeitliche, geografische oder organisatorische Kennungen.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise sind von der Pflicht der fortlaufenden Rechnungsnummer entbunden.

Die Jahreskennung beispielsweise steht für einen Nummernkreis, der innerhalb der Nummerierung ein festes Kriterium bedeutet. Wichtig: Da jede Rechnungsnummer nur einmal vergeben werden darf, dürfen Sie nach einem Jahreswechsel auf keinen Fall einfach wieder von vorne mit der Nummerierung beginnen.

So ist es richtig:

  • Integration der Jahreszahl: RE-2024-00001
  • Integration des Datums: RE-2024-05-18-00001
  • Integration des Vertriebskanals: RE-Onlineshop-01-2024-0001

Die Rechnungsnummer kann selbstverständlich noch weit mehr aussagen, allerdings ist zu beachten: Je komplexer es wird, umso wichtiger ist allerdings, dass die einmalige Vergabe der Rechnungsnummer gewährleistet ist. Andernfalls gibt es hier eine potenzielle Fehlerquelle für die korrekte Vergabe.

Was ist der Unterschied zwischen Rechnungsnummer und Belegnummer?

Die Rechnungsnummer ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Belegnummer wird dagegen nur für die Korrektheit und Ordnung der internen Buchhaltungsführung benötigt. Sie ist freiwillig – aber nichtsdestotrotz sehr sinnvoll. 

Woher weiß ich die Rechnungsnummer?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Rechnungsnummer zu generieren: manuell oder mithilfe eines Online-Rechnungsprogramms.

  • Mit einem Online-Rechnungsprogramm sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn eine Rechnungsnummer kann EDV-technisch nicht doppelt vergeben werden. Zudem funktioniert das Schreiben von Rechnungen und Angeboten etwa mit einer Buchhaltungssoftwaremit integrierter Rechnungsverwaltung schneller und das Programm führt alle gesetzlichen Pflichtangaben auf
  • Kleinunternehmen können die Rechnungsnummern auch manuell erstellen – aber nur dann, wenn die verwendeten Nummernkreise nicht zu komplex sind und das Rechnungsaufkommen generell nicht zu hoch ist.

Wozu brauche ich sonst noch eine Rechnungsnummer?

Sowohl Stornorechnungen als auch Gutschriften unterliegen ebenso den Verpflichtungen, die mit der korrekten Ausstellung einer Rechnung einhergehen. Stornorechnungen sind genau genommen Korrekturen unrichtig ausgestellter Rechnungen und sollten neben einer eigenen einmaligen Nummer auch einen Verweis auf die zu stornierende Rechnung enthalten. Online finden sich unzählige Vorlagen für Stornorechnungen. Gutschriften sind eine Art umgekehrte Rechnung, eine Abrechnungsgutschrift, und damit ebenso mit einer einmaligen Nummer zu versehen.

Ist eine Rechnung, die ich bekomme, ohne Rechnungsnummer gültig?

Stellt ein anderer Unternehmer zu einer vertraglich vereinbarten Leistung eine Rechnung aus, so ist die Rechnungsnummer zwingend erforderlich, wenn Sie aus der Rechnung einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen. Andernfalls erlaubt das Finanzamt diesen nicht. Entsprechend sollten Sie in einem solchen Fall die Zahlung zunächst zurückhalten und vom ausstellenden Unternehmen eine korrekt ausgestellte Rechnung verlangen, um den Vorsteuerabzug nicht zu verlieren. 

Eingangsrechnungen müssen im Übrigen nicht nummeriert werden – denn für die Vergabe der Rechnungsnummern ist ausschließlich der Rechnungssteller zuständig.

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