Umsatzsteuer ID

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz Umsatzsteuer-ID ist ein wichtiges Element einer Rechnung und besonders für den EU-internen Waren- und Dienstleistungsverkehr unabkömmlich. Sie ist die Kennziffer, mit der man ein Unternehmen eindeutig zuordnen kann. Wo Sie dieser anfordern können, welche Unternehmensformen diese zwingend benötigen, welche Fehler Sie vermeiden sollten und viele weitere wichtige Informationen rund um die USt-ID-Nr. erfahren Sie hier.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:14.12.2023

Zusammenfassung

Umsatzsteuer-ID im Überblick

  • USt-ID oder Umsatzsteuer-ID ist die Abkürzung des recht sperrigen Wortes Umsatzsteueridentifikationsnummer.
  • Die Umsatzsteuer-ID ist für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen ins EU-Binnenland haben, verpflichtend.
  • Kleingewerbetreibende sind nicht dazu verpflichtet, können aber von ihr Gebrauch machen..
  • Innerhalb von Deutschland sowie auf Rechnungen laut §19 UStG reicht die Angabe der Steuernummer. Eine USt-ID-Nr. ist in diesen Fällen freiwillig.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die USt-ID auf Anfrage.
  • Die USt-ID-Nummern beider Geschäftspartner müssen auf B2B-Rechnungen im EU-Binnenland angegeben sein.
  • Beim BZSt können bzw. unter bestimmten Voraussetzungen müssen Umsatzsteuer-IDs möglicher Handelspartner abgefragt und überprüft werden.
  • Die Umsatzsteuer-ID muss bei Vorhandensein auch im Impressum der Unternehmens-Website aufgeführt werden.
  • Achten Sie darauf, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht zu verwechseln!

Definition

Was ist eine Umsatzsteuer-ID?

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz Umsatzsteuer-ID, ist für die innereuropäische Rechnungsstellung zwingend erforderlich. Sie wurde eingeführt, um Unternehmen eindeutig zu kennzeichnen und den Dienstleistungs- sowie Warenverkehrin der EU transparent und unkompliziert zu machen. Die zentrale Instanz zur Überprüfung ist das MwSt-Informationsaustauschsystem der EU.

Zusammensetzung: Wie setzt sich die Umsatzsteuer-ID zusammen?

Infografik von Lexware zur Darstellung von Umsatzsteuer-ID

Die USt-ID setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Eine Umsatzsteuer-ID sieht zum Beispiel so aus:

DE111222333

Die vorderen beiden Buchstaben geben das Länderkürzel an, etwa „DE“ im Falle einer Umsatzsteuer-ID aus Deutschland. Die neun Ziffern dahinter bilden die dazugehörige eindeutige Nummer. Durch diese Bestandteile lässt sich ein Unternehmen eindeutig kennzeichnen und dessen Herkunftsland auf den ersten Blick bestimmen. Durch ein Prüfzifferverfahren und weitere Fehlerkennungsverfahren wird die Sicherheit gewährleistet.

Unterschied zwischen Umsatzsteuer-ID und Steuernummer

Lassen Sie sich nicht verwirren, der Unterschied zwischen beiden Nummern sowie der Steueridentifikationsnummer ist ganz einfach erklärt:

  • Eine Steuernummer erhält jede in Deutschland lebende, natürliche und juristische Person, die zur Abgabe von Steuern verpflichtet ist. Sie besteht aus 13 Ziffern, die mit dem zuständigen Finanzamt und dem Bundesland verknüpft sind. Bei Umzug in einen anderen Amtsbezirk ändert sich die Steuernummer.
  • Zur Steuernummer erhält jede natürliche Person ab Geburt eine Steueridentifikationsnummer. Die Steuer-ID ändert sich ein Leben lang nicht und wird zentral vergeben. Zusammen mit der Steuernummer dient sie zur steuerlichen Kennzeichnung von Privatpersonen.
  • Die Umsatzsteuer-ID erhalten Unternehmer oder Unternehmen, die innereuropäischen Ausland tätig sind. Das Bundeszentralamt für Steuern kann die Ust-ID auf Antrag vergeben.

Die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID (Abkürzung häufig auch UID-Nummer) sind somit nicht das Gleiche. Die Angabe beider Nummern kann jedoch gleichwertig in einem bestimmten Fall erfolgen:

Bei Geschäften innerhalb Deutschlands kann wahlweise die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer auf der Rechnung ausgewiesen werden.

USt-Ident in der EU: Die Begriffe

Da die Umsatzsteueridentnummer für den innergemeinschaftlichen Handel bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen in der EU vorgesehen ist, sollten Sie auch die Fachtermini für die Umsatzsteuer-ID auf Englisch in anderen wichtigen Sprachen kennen, so dass Sie bei ausländischen Rechnungen sofort wissen, welche Zahl die USt-ID ist.

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<b>Sprache</b>
SpracheFachbegriffAbkürzung
Englisch VAT identification number VAT
Französisch Numéro d'identification à la TVA TVA
Spanisch Número de identificación del IVA IVA
Niederländisch BTW-identificatienummer BTW
Polnisch Numer identyfikacyjny VAT VAT
Italienisch Numero di identificazione IVA IVA
Portugiesisch Número de identificação IVA IVA
Tschechisch Identifikační číslo DPH DPH

Info

USt-Ident-Nr. und Drittländer

Die USt-ID ist in der EU Pflichtangabe bei Geschäften im EU-Binnenland. Bei Rechnungen, die Sie an Kunden aus Ländern im Ausland außerhalb der EU stellen, müssen Sie Ihre USt-ID-Nummer nicht angeben. Hier reicht die Steuernummer aus.

Welche Unternehmen benötigen eine Umsatzsteuer-ID Nummer?

Jeder Unternehmer, der Umsatzsteuern an das Finanzamt abführt, ist ein sogenannter Regelunternehmer. Wenn er Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern in einem anderen EU-Land führt, so kommt die Pflicht zur Umsatzsteuer-ID zum Tragen. Somit ist die Umsatzsteuer-ID-Nummer laut Umsatzsteuergesetz (§4 und § 6 UstG) hauptsächlich bei B2B-Geschäften mit Partnern innerhalb der EU verpflichtend. Dabei braucht ein Unternehmen sowohl für das Beziehen als auch für das Erbringen von Leistungen eine Umsatzsteuer-ID.

Tipp

So erhalten Sie eine Umsatzsteuer-ID

Bei Vorliegen aller wichtigen Kriterien können Sie die Umsatzsteuer-ID beantragen. Das funktioniert beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie benötigen dafürIhre Steuernummer und Ihre Steueridentifikationsnummer. Die USt-ID-Nr. wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

Muss die USt-ID auf Rechnungen an Privatpersonen angegeben werden?

Die Pflicht zur Ust-ID-Nr. gilt nur für Beziehungen unter umsatzsteuerpflichtigen Regelunternehmen (B2B). Wenn Waren an Privatpersonen innerhalb der EU geliefert werden, ist die Angabe nicht zwingend auf der Rechnung erforderlich.

Muss bei B2B-Geschäften in der EU die USt-ID beider Geschäftspartner auf die Rechnung?

Je nachdem, ob Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, kommen verschiedene Arten der Besteuerung in Frage. Bei Dienstleistungen muss zudem immer der Leistungsort bestimmt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Empfänger der Waren oder der Dienstleistung die Umsatzsteuer im Rahmen des „Reverse Charge-Verfahrens“ zu tragen hat. Deswegen müssen die USt-ID-Nummern beider Partner auf der Rechnung angegeben werden.

Tipp

Prüfung der USt-Ident-Nr.

Die Umsatzsteuer-ID Ihres Geschäftspartners müssen Sie zur Überprüfung beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Das Online-Portal der BZSt liefert die USt-ID komfortabel und schnell. Das Ergebnis dieser Überprüfung – also dass die USt-ID des anderen Unternehmers korrekt ist – sollte als Nachweis aufbewahrt werden. Eine weitere Möglichkeit liefert das europäische MwSt-Infoaustauschsystem MIAS. Es kann nicht nur geprüft werden, ob die USt-ID gültig ist. Eine Abfrage, ob alle hinterlegten Daten, inklusive Adresse korrekt sind, ist ebenfalls möglich.

Umsatzsteuer-ID und Kleingewerbe

Eine besondere Stellung nehmen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende ein, die von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch machen: Solo-Selbstständige, Freelancer und andere Kleingewerbetreibende sind nicht zur Umsatzsteuer-ID verpflichtet. Das bedeutet, dass sie auch bei Geschäften mit innerhalb der EU, ob Waren oder Dienstleistungen, auf der Rechnung keine USt-ID ausweisen müssen, aber durchaus dürfen. Je nachdem, ob sich steuerliche Vorteile ergeben, können sie eine Umsatzsteuer-ID angeben.

Achtung

Befreiung der Pflicht

Die Befreiung von der Pflicht zur Umsatzsteuer-ID gilt nur für Kleingewerbe nach § 19 UStG!

Wann brauchen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID?

Eine USt-Ident-Nummer kann für Kleinunternehmer und Freelancer durchaus von Vorteil sein. Sie erleichtert das Leben im innergemeinschaftlichen Handel:  So kann der Kleinunternehmer seinem EU-Geschäftspartner nicht nur seine unternehmerische Seriosität beweisen. Für das Gegenüber ist es zudem einfacher, da er keine Umstände bei der Rechnungsstellung zu befürchten hat.

Tipp

Kleinunternehmerstatus geht nicht verloren

Der Kleinunternehmerstatus geht bei Erteilung einer USt-ID-Nr. an Kleingewerbetreibende nicht verloren. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bleibt somit erhalten.

Wo muss die Umsatzsteuer-ID angegeben werden?

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist ein wichtiges Merkmal jedes Unternehmens. In der Kommunikation und der Außendarstellung muss sie an verschiedenen Stellen angegeben werden, sobald das Unternehmen in der europäischen Union tätig ist:

  • Auf Rechnungen in Papierform
  • Auf Rechnungen in E-Mail-Form
  • Im Impressum der Unternehmens-Website

Besonders der letzte Punkt ist wichtig: Wenn eine USt-ID vorhanden ist, muss sie im Impressum der Website angegeben werden, da sonst ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Sie riskieren dann eine Abmahnung. Denken Sie daran, nicht die Steuernummer, sondern die mit DE beginnende USt-ID-Nummer anzugeben!

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