Berechnen Sie mit dem Lohnfortzahlungs-Rechner von Lexware, wie viele Tage Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen haben – starten Sie jetzt Ihr Berechnungsbeispiel zur Lohnfortzahlung.
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Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass Arbeitnehmer jeder Art – dazu zählen zum Beispiel auch Beschäftigte im Minijob, Auszubildende oder kurzfristig Beschäftigte – einen Anspruch auf Lohnzahlung im Krankheitsfall haben. Bei Krankschreibung von Mitarbeitern ist folglich die Lohnfortzahlung für Sie als Arbeitgeber verpflichtend – und zwar in der Höhe des regulären Arbeitsgehalts. Zur gesetzlichen Lohnfortzahlung bei Krankheit gehören auch Zuschläge für Sonn- und Feiertage – Überstunden jedoch nicht.
Laut Arbeitsrecht ist eine Lohnfortzahlung bei Krankheit fällig, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seiner Tätigkeit nachzugehen oder die Fortführung seiner Tätigkeit den Gesundheitszustand verschlechtern würde. Für die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit kommt es nicht auf die Ursache an: Ob der Arbeitnehmer wegen eines Infekts oder einer Sportverletzung krank ist, spielt keine Rolle – eine Lohnfortzahlung steht ihm rechtlich zu. Ausnahme: eine Lohnfortzahlung bei Krankheit erlischt nach der Kündigung. Das gilt aber nicht, wenn dem Arbeitnehmer infolge seiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird.
Um die Dauer und das Ende der Lohnfortzahlung zu berechnen, müssen Sie nur wenige Angaben im Fristenrechner von Lexware machen. Im Anschluss erhalten Sie als Arbeitgeber eine detaillierte Auswertung der Berechnung der Lohnfortzahlung. Diese zeigt Ihnen im Rahmen einer Chronologie, für wie viele Tage der Entgeltfortzahlungsanspruch noch besteht und welche Bedeutung die Wartezeit sowie die 6- und 12-Monats-Frist in diesem Zusammenhang haben. Folgende Daten sind für den Smart-Rechner relevant, um die Lohnfortzahlung dank hinterlegter Formel berechnen zu können:
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Entgeltzahlungen an Mitarbeiter im Krankheitsfall können für Unternehmer:innen eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Aus diesem Grund zahlen Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern im Rahmen der Personalkosten die sogenannte Umlage U1. So sind sie für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewappnet. Denn dieses spezielle Umlageverfahren verpflichtet sie dazu, einen Anteil des Arbeitsentgeltes an die jeweiligen Krankenkassen ihrer Angestellten zu zahlen. Im Gegenzug zahlen die Krankenkassen ihnen dann eine Erstattung in Höhe von 40 bis 80 % der Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.
Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss bei Krankheit die Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen (42 Tage) von Ihnen als Arbeitgeber übernommen werden. Über die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit hinaus können in den Tarif- und Arbeitsverträgen auch längere Zeiträume vereinbart werden. Werden neue Mitarbeiter während der ersten 4 Wochen ihrer Beschäftigung krank, haben sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. In dieser Wartezeit zahlt in der Regel die Krankenkasse, während Sie als Arbeitgeber erst ab der fünften Woche die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall starten müssen – dieser Zeitpunkt markiert auch den Beginn der 42 Tage.
Im Übrigen beginnt die Dauer der Entgeltfortzahlung bei verschiedenen Krankheiten immer wieder neu – auch wenn die neue Krankheit direkt nach Ablauf der letzten Lohnfortzahlung einsetzt. Sollte einer Ihrer Mitarbeiter jedoch für längere Zeit oder erneut aufgrund der gleichen Krankheit arbeitsunfähig sein, dürfen die restlichen Entgeltfortzahlungstage beim Krankengeld angerechnet werden. Die 6- bzw. 12-Monats-Frist zeigt mit Blick auf die Lohnfortzahlungen bei gleicher Krankheit, dass dies nicht immer der Fall ist:
Meldet sich ein Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheit nach mehr als sechs Monaten wieder krank, hat er einen Anspruch auf die gesamten 42 Tage der Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in der Zwischenzeit eine andere Krankheit oder einen Unfall hatte, da dies als Lohnfortzahlung für eine neue Krankheit gewertet wird.
Es kann durchaus passieren, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat, auch wenn das Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit wegen gleicher Krankheit nicht länger als 6 Monate her ist. Die 12-Monats-Frist besagt, dass 12 Monate nach Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit der erneute Gesamtanspruch von 42 Tagen einsetzt.
Info
Laut Lohnfortzahlungsgesetz sind es die Krankenkassen, welche die Lohnfortzahlung bei Krankheit über 6 Wochen in Form von Krankengeld übernehmen. Versicherte haben einen Anspruch auf eine maximale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 78 Wochen und das innerhalb von drei Jahren für die gleiche Krankheit. Diese beträgt 70 % des Bruttogehalts und maximal 90 % des Nettogehalts. Die Krankenkasse zahlt, auch wenn der Arbeitgeber die Lohnzahlung bei Krankheit verweigert.
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Bewerbungsschluss ist der 16. Februar 2024. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird am 15. April bekanntgegeben.