Wenn zwei Menschen mit einer Heirat den Bund fürs Leben schließen, werden sie nicht nur in der Gesellschaft zu einer Gemeinschaft, sondern auch für das Finanzamt. Ehepaare haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Kombinationen von Steuerklassen für Ihre Einkommenssteuererklärung zu wählen. Aber welche Steuerklassenwahl ist für Sie die Beste? Finden Sie dies jetzt ganz einfach mit dem Steuerklassenrechner heraus.
Was früher Steuerberater langwierig mit einem Taschenrechner ausgerechnet haben, übernimmt der Rechner in wenigen Schritten für Sie. Der Steuerklassenrechner bestimmt für jede Steuerklasse die Nachzahlung bzw. Steuererstattung vom Finanzamt mit einem Klick. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, die nötigen Daten korrekt einzugeben.
Damit der Steuerklassenrechner die für Sie optimale Kombination ermitteln kann, müssen Sie zuerst einige Informationen angeben:
Zudem benötigt der Steuerklassenrechner einige Fakten zu Ihrer Person. Welche Steuerklasse der Rechner für Sie ermittelt, hängt daher von weiteren Daten ab:
Abgesehen davon muss der Steuerklassenrechner wissen, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Ermittlung befindet und ob Sie mehrere Personen versorgen. Tragen Sie daher folgende Auskünfte ein:
Letztlich sind für den Steuerklassenrechner noch die Gegebenheiten zu Ihrer Versicherung wichtig. Hierfür geben Sie folgende Informationen an:
Wenn Sie nun auf „Berechnen“ klicken, zeigt Ihnen der Steuerklassenrechner die voraussichtliche Erstattung bzw. die Steuernachzahlung für alle möglichen Kombinationen der beiden Ehepartner an. So sehen Sie auf einen Blick, welche Wahl der Steuerklasse für Sie am günstigsten ist und ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnen würde. Unter dem Ergebnis gibt es einen bestimmten Faktor, mit dem gerechnet wurde. Wenn Sie auf das angezeigte Diagramm-Symbol klicken, sehen Sie die Ergebnisse noch einmal grafisch aufbereitet.
Anstatt der Steuerklassenkombination 3 und 5 können verheiratete Paare die Kombination 4 und 4 mit Faktor wählen. Dadurch werden die Vorschriften zur Steuerentlastung beim jeweiligen Partner berücksichtigt. So werden auch die steuermindernden Auswirkungen des Splittingverfahrens berücksichtigt. Dieses Verfahren wird nur dann angewendet, wenn beide Partner einen Antrag stellen. Es ist also keineswegs verpflichtend. Welche Steuerklasse also die günstigste für Sie und Ihren Partner ist, zeigt der Rechner Ihnen im direkten Vergleich an.
Die Verbindung der Steuerklassen 3 und 5 ermittelt der Rechner bei unterschiedlichen Gehältern. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, wählt der Mehrverdiener meistens die Steuerklasse 3 und der Geringverdiener die Steuerklasse 5. Da in der Steuerklasse 3 wenig Steuern anfallen (im Rechner in der entsprechenden Spalte) und in der Steuerklasse 5 viel, wird die Steuerlast minimiert, was der Rechner in den einzelnen Spalten auch widerspiegelt.
Verdienen beide Ehepartner etwa gleich viel, wählen sie beide die Steuerklasse 4, was der Rechner auch ausgibt.
Wird ein Antrag von beiden Ehepartnern gestellt, kann anstatt der Kombination von 3 und 5 auch die Steuerklassenkombination 4 und 4 mit Faktor gewählt werden. Das zuständige Finanzamt muss die Lohnsteuer berechnen, damit die steuerentlastenden Verordnungen beim individuellen Lohnsteuerabzug eines jeden Ehepartners berücksichtigt werden.
Beispiel:
Beim Ehepaar Müller verdient Klaus Müller im Monat 5.000 Euro brutto und Silke Müller 3.000 Euro brutto. In unserem Beispiel wohnen beide in Baden-Württemberg, haben Kinder, sind jünger als 65 und rentenversicherungspflichtig.
Unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen hätte das Ehepaar folgende Lohnsteuerabzüge:
Einkommen | Steuern bei Steuerklasse 3 | Steuern bei Steuerklasse 4 | Steuern bei Steuerklasse 4 mit Faktor | Steuern bei Steuerklasse 5 |
---|---|---|---|---|
Klaus 5.000 Euro brutto im Monat |
5.000 (brutto) - 489 (Steuer) = 4.511 (netto) |
5.000 (brutto) - 868 (Steuer) = 4.132 (netto) |
5.000 (brutto) - 845 (Steuer) = 4.155 (netto) |
5.000 (brutto) - 1.345 (Steuer) = 3.655 (netto) |
Silke 3.000 Euro brutto im Monat |
3.000 (brutto) - 87 (Steuer) = 2.913 (netto) |
3.000 (brutto) - 343 (Steuer) = 2.657 (netto) |
3.000 (brutto) - 333 (Steuer) = 2.667 (netto) |
3.000 (brutto) - 666 (Steuer) = 2.334 (netto) |
Kombination Steuerklasse 3 & 5 | Kombination Steuerklasse 4 & 4 | Kombination Steuerklasse 4 & 4 mit Faktor | Kombination Steuerklasse 5 & 3 | |
---|---|---|---|---|
Steuern Klaus 5.000 Euro brutto | 489 € | 868 € | 845 € | 1.345 € |
Steuern Silke 3.000 Euro brutto | 666 € | 343 € | 333 € | 87 € |
Steuern gesamt | 1.155 € | 1.211 € | 1.178 € | 1.432 € |
Bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 hätte Silke Müller mit geringerem Gehalt höhere Lohnsteuerabzüge. Bei Steuerklasse 4 mit Faktor werden beide Steuersätze so miteinander verrechnet, dass sich die beiden Lohnsteuerbeiträge größer voneinander unterscheiden. Die Abzüge von Klaus Müller würden dadurch im Beispiel gegenüber der Kombination von Steuerklasse 3 und 5 deutlich ansteigen und die Lohnsteuerbeiträge von Silke Müller wären jedoch dafür stark abgemildert.
Als es noch das alte Familienmodell gab und in der Regel der Mann der Alleinverdiener war, ist man davon ausgegangen, dass das Einkommen für beide Partner reicht und somit auch beide Partner die Steuerlast zusammentragen. Die Steuererklärung wurde für beide gemeinsam erstellt. Dieses Verfahren nennt man das Ehegattensplitting.
Heutzutage entspricht dieses Modell oft nicht mehr der Realität. Beide Partner tragen mittlerweile zum Einkommen des Haushaltes bei. Deswegen ist die Kombination aus den Steuerklassen 5 (für den weniger Verdienenden) und 3 (für den Besserverdiener) bei deutlich abweichenden Einkommen die günstigste Variante. Bei relativ gleichem Einkommen empfiehlt sich der Wechsel zur Kombination 4 und 4.
Bei diesem Rechner werden folgende Steuerklassen nicht berücksichtigt, da sie für Ledige, also nicht Verheiratete, bzw. bei Zweitjobs Anwendung finden: