Der Steuerklassenrechner für Ehepaare

Wenn zwei Menschen mit einer Heirat den Bund fürs Leben schließen, werden sie nicht nur in der Gesellschaft zu einer Gemeinschaft, sondern auch für das Finanzamt. Ehepaare haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Kombinationen von Steuerklassen für Ihre Einkommenssteuererklärung zu wählen. Aber welche Steuerklassenwahl ist für Sie die Beste? Finden Sie dies jetzt ganz einfach mit dem Steuerklassenrechner heraus.

  • Schnell: In Sekundenschnelle erhalten Sie die Ergebnisse.
  • Exakt: Mit dem Steuerklassenrechner für Ehegatten berechnen Sie den genauen Wert der Erstattung oder Nachzahlung Ihrer Einkommenssteuer.
  • Übersichtlich: Mithilfe der Eingabemaske wissen Sie direkt, wo Sie welche Daten, z. B. Ihren Lohn, eingeben müssen.

Der Steuerklassenrechner und die Berechnung der günstigsten Kombination

Was früher Steuerberater langwierig mit einem Taschenrechner ausgerechnet haben, übernimmt der Rechner in wenigen Schritten für Sie. Der Steuerklassenrechner bestimmt für jede Steuerklasse die Nachzahlung bzw. Steuererstattung vom Finanzamt mit einem Klick. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, die nötigen Daten korrekt einzugeben.

Diese Daten werden benötigt

Damit der Steuerklassenrechner die für Sie optimale Kombination ermitteln kann, müssen Sie zuerst einige Informationen angeben:

  • DasSteuerjahr: Damit der Rechner Ihre Steuerklasse ermitteln kann, muss der Berechnungszeitraum klar sein.
  • IhrBruttoeinkommenund das Ihres Ehepartners: Beim Gehalt können Sie Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresbrutto auswählen.
  • Tipp: Am einfachsten ist es, wenn Sie das Jahresbruttoeinkommen angeben, da Sie so einen besseren Überblick über das Steuerjahr haben.

Zudem benötigt der Steuerklassenrechner einige Fakten zu Ihrer Person. Welche Steuerklasse der Rechner für Sie ermittelt, hängt daher von weiteren Daten ab:

  • Wichtig ist das Geburtsjahr beider Ehepartner. Der Grund: Sie (oder Ihr Partner) haben Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, sofern Sie vor Beginn des jeweiligen Steuerjahres 64 Jahre alt sind.
  • Dieser Betrag wird ab 2005 von 40 Prozent runter gestaffelt und entfällt im Jahr 2040 schließlich ganz.
  • Der Steuerklassenrechner ermittelt also, ab welchem Jahr Sie oder Ihr Partner in der Ehe eventuell bezugsberechtigt waren. Es gilt hierbei das Erstberechtigungsjahr als maßgeblich. Wenn Sie vor 2005 bezugsberechtigt waren, gilt für Sie der Freibetrag von 2005.

Abgesehen davon muss der Steuerklassenrechner wissen, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Ermittlung befindet und ob Sie mehrere Personen versorgen. Tragen Sie daher folgende Auskünfte ein: 

  • Bundesland: Eine weitere relevante Information zur Berechnung der günstigsten Lohnsteuerklasse ist das Bundesland, in dem sich Ihre Arbeitsstelle und die Ihres Ehepartners befinden. Der Grund: Jedes Bundesland hat eine andere Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese ist zum Beispiel in den westdeutschen Ländern höher. In Sachsen ist dagegen ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung fällig. Dort gibt es auch den Buß- und Bettag als einen weiteren arbeitsfreien Tag.
  • Kinder – ja oder nein: Wichtig ist ebenfalls, ob Sie und Ihr Partner Kinder haben. Sind Sie über 24 und haben keine Kinder, ist der Beitrag zur Pflegeversicherung etwas höher.

Letztlich sind für den Steuerklassenrechner noch die Gegebenheiten zu Ihrer Versicherung wichtig. Hierfür geben Sie folgende Informationen an:

  • Sind Sie und Ihr Ehepartner oder Lebenspartnerrentenversicherungspflichtig? Wenn ja, werden Sie nach der allgemeinen Tabelle besteuert und die Abzüge nach dieser berechnet. Unterliegen Sie und Ihr Partner nicht dieser Pflicht (weil Sie zum Beispiel Beamte sind), so werden Ihre Einkommen nach der Besonderen Tabelle besteuert. Hier sind die Vorsorgepauschalen geringer.
  • DieArt Ihrer Krankenversicherung: Der normale Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent zuzüglich eines Zusatzbeitrags. Hier übernehmen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Hälfte dieses Satzes. Haben Sie und Ihr Partner oder nur einer von Ihnen keinen Anspruch auf Krankengeld (zum Beispiel, wenn Sie im Vorruhestand sind und Geld beziehen oder schon eine Rente erhalten), beträgt der sogenannte ermäßigte Prozentsatz 14 Prozent zuzüglich eines Zusatzbeitrages. Auch hier übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Satzes. Sind Sie dagegen privat versichert, öffnen sich nach dieser Eingabe weitere Felder, in denen Sie Ihre individuellen Eingaben machen können.
  • Als letzte Eingabe wird noch der Jahresfreibetrag laut Lohnsteuerkarte benötigt, da dieser die Höhe der monatlichen Steuern beeinflusst.

Ergebnis des Steuerklassenrechners: Das sagt es aus

Wenn Sie nun auf „Berechnen“ klicken, zeigt Ihnen der Steuerklassenrechner die voraussichtliche Erstattung bzw. die Steuernachzahlung für alle möglichen Kombinationen der beiden Ehepartner an. So sehen Sie auf einen Blick, welche Wahl der Steuerklasse für Sie am günstigsten ist und ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnen würde. Unter dem Ergebnis gibt es einen bestimmten Faktor, mit dem gerechnet wurde. Wenn Sie auf das angezeigte Diagramm-Symbol klicken, sehen Sie die Ergebnisse noch einmal grafisch aufbereitet.

Was bedeutet dieser Faktor?

Anstatt der Steuerklassenkombination 3 und 5 können verheiratete Paare die Kombination 4 und 4 mit Faktor wählen. Dadurch werden die Vorschriften zur Steuerentlastung beim jeweiligen Partner berücksichtigt. So werden auch die steuermindernden Auswirkungen des Splittingverfahrens berücksichtigt. Dieses Verfahren wird nur dann angewendet, wenn beide Partner einen Antrag stellen. Es ist also keineswegs verpflichtend. Welche Steuerklasse also die günstigste für Sie und Ihren Partner ist, zeigt der Rechner Ihnen im direkten Vergleich an.

Welche Steuerklassenkombinationen gibt es für Ehepartner und welche ist die günstigste?

Die Kombination 3 & 5

Die Verbindung der Steuerklassen 3 und 5 ermittelt der Rechner bei unterschiedlichen Gehältern. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, wählt der Mehrverdiener meistens die Steuerklasse 3 und der Geringverdiener die Steuerklasse 5. Da in der Steuerklasse 3 wenig Steuern anfallen (im Rechner in der entsprechenden Spalte) und in der Steuerklasse 5 viel, wird die Steuerlast minimiert, was der Rechner in den einzelnen Spalten auch widerspiegelt.

Die Kombination 4 & 4

Verdienen beide Ehepartner etwa gleich viel, wählen sie beide die Steuerklasse 4, was der Rechner auch ausgibt.

Die Kombination 4 & 4 mit Faktor

Wird ein Antrag von beiden Ehepartnern gestellt, kann anstatt der Kombination von 3 und 5 auch die Steuerklassenkombination 4 und 4 mit Faktor gewählt werden. Das zuständige Finanzamt muss die Lohnsteuer berechnen, damit die steuerentlastenden Verordnungen beim individuellen Lohnsteuerabzug eines jeden Ehepartners berücksichtigt werden.

  • Der Faktor  zeigt die beiden Lohnsteuerbeträge im Verhältnis zueinander auf.
  • Mit dem Faktor werden dann die errechneten Lohnsteuern multipliziert.
  • Durch die Anwendung des Faktorverfahrens kann das Finanzamt die voraussichtliche Steuerschuld beider Partner sehr genau berechnen.
  • Da diese Steuerklassenkombination die Ehepartner im laufenden Kalenderjahr stärker belastet,  werden dadurch Nachzahlungen vermieden.
  • Zudem wird bei der Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor die Steuerlast des Partners mit viel geringerem Verdienst stark gemildert, wenn er sonst die Lohnsteuerklasse 5 hätte. Dahingegend zahlt der besser Verdienende höhere Lohnsteuerabzüge als bei der Steuerklasse 3.
  • Bei den Steuerklassen 4 mit Faktor wird ebenfalls wie bei der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 das Ehegattensplitting berücksichtigt.

Beispiel:

Beim Ehepaar Müller verdient Klaus Müller im Monat 5.000 Euro brutto und Silke Müller 3.000 Euro brutto. In unserem Beispiel wohnen beide in Baden-Württemberg, haben Kinder, sind jünger als 65 und rentenversicherungspflichtig.
Unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen hätte das Ehepaar folgende Lohnsteuerabzüge:

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

<b>Einkommen</b>
EinkommenSteuern bei
Steuerklasse 3
Steuern bei
Steuerklasse 4
Steuern bei
Steuerklasse 4 mit Faktor
Steuern bei
Steuerklasse 5
Klaus
5.000 Euro brutto im Monat
5.000 (brutto)
- 489 (Steuer)
= 4.511 (netto)
5.000 (brutto)
- 868 (Steuer)
= 4.132 (netto)
5.000 (brutto)
- 845 (Steuer)
= 4.155 (netto)
5.000 (brutto)
- 1.345 (Steuer)
= 3.655 (netto)
Silke
3.000 Euro brutto im Monat
3.000 (brutto)
- 87 (Steuer)
= 2.913 (netto)
3.000 (brutto)
- 343 (Steuer)
= 2.657 (netto)
3.000 (brutto)
- 333 (Steuer)
= 2.667 (netto)
3.000 (brutto)
- 666 (Steuer)
= 2.334 (netto)

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

Kombination
Steuerklasse 3 & 5
Kombination
Steuerklasse 4 & 4
Kombination
Steuerklasse 4 & 4 mit Faktor
Kombination
Steuerklasse 5 & 3
Steuern Klaus
5.000 Euro brutto
489 € 868 € 845 € 1.345 €
Steuern Silke
3.000 Euro brutto
666 € 343 € 333 € 87 €
Steuern gesamt1.155 €1.211 €1.178 €1.432 €

Bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 hätte Silke Müller mit geringerem Gehalt höhere Lohnsteuerabzüge. Bei Steuerklasse 4 mit Faktor werden beide Steuersätze so miteinander verrechnet, dass sich die beiden Lohnsteuerbeiträge größer voneinander unterscheiden. Die Abzüge von Klaus Müller würden dadurch im Beispiel gegenüber der Kombination von Steuerklasse 3 und 5 deutlich ansteigen und die Lohnsteuerbeiträge von Silke Müller wären jedoch dafür stark abgemildert.

Als es noch das alte Familienmodell gab und in der Regel der Mann der Alleinverdiener war, ist man davon ausgegangen, dass das Einkommen für beide Partner reicht und somit auch beide Partner die Steuerlast zusammentragen. Die Steuererklärung wurde für beide gemeinsam erstellt. Dieses Verfahren nennt man das Ehegattensplitting.

Heutzutage entspricht dieses Modell oft nicht mehr der Realität. Beide Partner tragen mittlerweile zum Einkommen des Haushaltes bei. Deswegen ist die Kombination aus den Steuerklassen 5 (für den weniger Verdienenden) und 3 (für den Besserverdiener) bei deutlich abweichenden Einkommen die günstigste Variante. Bei relativ gleichem Einkommen empfiehlt sich der Wechsel zur Kombination 4 und 4.

Bei diesem Rechner werden folgende Steuerklassen nicht berücksichtigt, da sie für Ledige, also nicht Verheiratete, bzw. bei Zweitjobs Anwendung finden: