Start ins Geschäftsjahr: Eröffnungsbilanz verstehen, erstellen und abgeben

Zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, Soll und Haben ist es als Unternehmer gar nicht so einfach, den Überblick zu bewahren. Bilanzen sind daher ein wichtiges Instrument für die Buchhaltung und Unternehmenssteuerung. Sie schaffen Transparenz und helfen bei Planung sowie Entscheidungsfindung. Eine tragende Rolle nimmt dabei die Eröffnungsbilanz ein. Sie sorgt in jedem Wirtschaftsjahr für Durchblick über Anfangsbestände und die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Eröffnungsbilanz ausmacht und wie Sie sie erstellen.

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Zuletzt aktualisiert am:31.05.2023

Abhängig von der Unternehmensform: Verpflichtung zur Eröffnungsbilanz

Definition

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Eine Eröffnungsbilanz ist eine Bilanz, die Sie zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres, bei Gründung oder Umwandlung eines Unternehmens sowie beim Zusammenschluss zweier Firmen erstellen. Sie gibt Ihnen einen Überblick über die Vermögens- und Schuldenpositionen Ihres Unternehmens zum jeweiligen Zeitpunkt. Damit bildet die Eröffnungsbilanz die Grundlage für die weitere Buchhaltung und ordnungsgemäße Buchführung.

Mithilfe der Eröffnungsbilanz können Sie im laufenden Geschäftsjahr regelmäßig die finanzielle Situation Ihres Unternehmens überprüfen. Allerdings ist die Erstellung einer Eröffnungsbilanz weniger eine Frage Ihrer persönlichen Vorteile und Vorlieben: Je nachdem welche Rechtsform und welche Größe Ihr Unternehmen hat, sind Sie laut § 242 HGB (Handelsgesetzbuch) dazu verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Dazu gehören im Handelsregister eingetragene, bilanzierungspflichtige Unternehmen wie:

  • Einzelunternehmen, beispielsweise eingetragene Kaufleute und Kleingewerbetreibende
  • Personengesellschaften, zum Beispiel Offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG)
  • Kapitalgesellschaften, beispielsweise Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (UG)

Erzielt Ihr Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren weniger als 800.000 Euro Umsatz sowie einen Jahresabschluss unter 80.000 Euro sind Sie von der Bilanzierungspflicht befreit. Auch für Freiberufler entfällt die Verpflichtung. In beiden Fällen genügt es, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anzufertigen und dem Finanzamt vorzulegen.

Eine Frage der Perspektive: Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz

Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz werden häufig in einem Atemzug genannt. Allerdings erstellen Sie die beiden Bilanzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten: die Eröffnungsbilanz zu Beginn, die Schlussbilanz zum Ende eines Geschäftsjahres. Damit spiegelt die Eröffnungsbilanz den finanziellen Zustand Ihres Unternehmens am Anfang des entsprechenden Zeitraums wider. Die Schlussbilanz wiederum zeigt, wie Ihr Unternehmen am Ende der jeweiligen Periode dasteht.

Die Eröffnungsbilanz dient somit als Ausgangspunkt für die Buchhaltung und die Erstellung von Jahresabschlüssen. Die Schlussbilanz baut auf der Eröffnungsbilanz auf und enthält sämtliche relevante Veränderungen beziehungsweise Geschäftsvorfälle wie Investitionen, Abschreibungen, Umsätze, Kosten und mehr. Auf Grundlage der Schlussbilanz ermitteln Sie Ihr Jahresergebnis und erstellen Ihren Jahresabschluss.

Info

Was ist Bilanzidentität?

Die Eröffnungsbilanz (mit Ausnahme der Gründungsbilanz, bei der es sich in der Regel um die erste Bilanz eines Unternehmens handelt) sollte immer der Schlussbilanz des vorausgehenden Jahres entsprechen. Stimmen Vermögen auf der Aktivseite und Kapital auf der Passivseite überein, erreichen Sie die sogenannte Bilanzidentität. Diese stellt sicher, dass Sie keine Gewinne oder Verluste aus dem alten Geschäftsjahr in das Neue übertragen.

Inhalt und Aufbau: Das enthält die Eröffnungsbilanz

Um Ihre Eröffnungsbilanz zu erstellen, legen Sie am besten ein Eröffnungsbilanzkonto an. Dies ist im Gegensatz zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zwar nicht verpflichtend, erleichtert Ihnen aber die Buchhaltung. Das Eröffnungsbilanzkonto gehört zu den Bestandskonten und enthält alle Positionen, die zum entsprechenden Zeitpunkt in der Bilanz auftauchen sollen. Es handelt sich dabei um einen Kontenrahmen, bei dem Sie jeden Geschäftsvorfall gemäß dem Buchungssatz „Soll an Haben“ verzeichnen. Entsprechend dieser Buchungstechnik finden sich die Positionen der Passiva im Soll-Konto und die der Aktiva im Haben-Konto.

Info

Einfach erklärt: Soll und Haben sowie Aktiva und Passiva

Das Soll-Konto steht für den Empfang oder den Abgang von Vermögenswerten, während das Haben-Konto für die Quelle oder den Verwendungszweck dieser Vermögenswerte steht. Aktiva und Passiva dagegen beschreiben die Vermögens- und Kapitalstruktur Ihres Unternehmens. Die Aktiva sind dabei alle Vermögenswerte wie Immobilien, Finanzmittel oder Maschinen. Die Passiva sind Ihre Kapitalquellen, beispielsweise Eigenkapital, aber auch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten und Dienstleistern. "Soll und Haben" sowie "Aktiva und Passiva" hängen somit eng zusammen.

Damit sind das Eröffnungsbilanzkonto und die Eröffnungsbilanz inhaltlich deckungsgleich. Denn die Eröffnungsbilanz ist in eine Aktivseite und eine Passivseite unterteilt, welche immer im Gleichgewicht sein sollten. Konkret enthält die Aktivseite eine Eröffnungsbilanz:

  • Anlagevermögen: Damit sind langfristige Vermögensgegenstände wie Gebäude, Geräte oder Fahrzeuge gemeint.
  • Umlaufvermögen: Hier listen Sie kurzfristige Vermögensgegenstände auf, beispielsweise Vorratsbestände, Forderungen oder Bankguthaben.
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Dazu zählen Einnahmen oder Ausgaben, die zwar bereits angefallen sind, aber noch nicht verbucht wurden – zum Beispiel im Voraus gezahlte Miete. Dieser Posten findet sich auch auf der Passivseite.
  • Aktive latente Steuern: Dies sind Ansprüche auf zukünftige Steuerrückzahlungen aufgrund von Verlusten oder Abschreibung.

Die Passivposten hingegen umfassen:

  • Eigenkapital: An dieser Stelle führen Sie das Eigenkapital Ihres Unternehmens auf, unter anderem das Stammkapital oder der Gewinn aus vorigen Geschäftsjahren.
  • Rückstellungen: Alle Geldbeträge, die Ihr Unternehmen zurückhält, um zukünftige Verbindlichkeiten zu decken (zum Beispiel für Pensionen oder Garantieleistungen), finden sich hier.
  • Verbindlichkeiten: Dies bezeichnet die Schulden und Verbindlichkeiten, die Ihr Unternehmen beispielsweise gegenüber Lieferanten oder Banken hat.
  • Passive latente Steuern: Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen zu zukünftigen Steuerzahlungen.

Darüber hinaus müssen Sie in der Eröffnungsbilanz den Namen Ihres Unternehmens sowie der Geschäftsführer nennen. Auch Ort und Datum der Unternehmensgründung sind verpflichtend aufzuführen.

Tipp

Genaue Gliederung der Eröffnungsbilanz

Wie Sie Ihre Eröffnungsbilanz aufbauen, ist vom Gesetzgeber sehr genau vorgegeben. Unter § 266 HGB finden Sie die konkrete Gliederung sowie notwendige Inhalte für Ihre Eröffnungsbilanz.

So kann es gehen: Beispiele für eine Eröffnungsbilanz

Bilanzen fallen je nach Art, Struktur und Branche des Unternehmens teils sehr unterschiedlich aus. Beispiele für eine Eröffnungsbilanz sind daher nicht allgemeingültig. Eine Eröffnungsbilanz könnte aber unter Umständen so aussehen:

  • Aktiva:
    • Bankguthaben: 70.000 Euro
    • Büromöbel: 10.000 Euro
    • Lagerbestand: 30.000 Euro
    • Offene Forderungen: 50.000 Euro

  • Passiva:
    • Eigenkapital: 80.000 Euro
    • Verbindlichkeiten bei Banken: 20.000 Euro

Gut in der Zeit: Fristen für eine Eröffnungsbilanz

Damit das Finanzamt Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz gegenüberstellen kann, sollte die Eröffnungsbilanz bei Abgabe des Jahresabschlusses vorhanden sein. Den Jahresabschluss haben AGs innerhalb der ersten drei Monate und kleine Kapitalgesellschaften innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres vorzulegen. Darüber hinaus gelten folgende Fristen für die Eröffnungsbilanz abhängig von der Rechtsform und individuellen Situation Ihres Unternehmens:

  • Bei einer Gründung besteht zwar die Pflicht zur Abgabe einer Eröffnungsbilanz, eine einheitliche gesetzliche Frist allerdings nicht. Gängig sind jedoch bei mittleren und großen Unternehmen drei Monate beziehungsweise bei kleinen Unternehmen und Einzelunternehmen sechs Monate nach der Eintragung ins Handelsregister.
  • Erstellen Sie Ihre Eröffnungsbilanz für eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) gilt es, eine Besonderheit zu beachten: Diesen Rechtsformen geht normalerweise die vorläufige Gesellschafsform „GmbH in Gründung“ beziehungsweise „UG (haftungsbeschränkt) in Gründung“ voraus. Diese besteht so lange, bis Sie das Unternehmen im Handelsregister eintragen. Sollten bis dahin bereits Geschäftsvorgänge stattfinden, muss die Eröffnungsbilanz diese ebenfalls erfassen.

5 Schritte: Wie erstelle ich eine Eröffnungsbilanz?

Eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, entspricht im Prinzip der Anfertigung eines Jahresabschlusses. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

1. Legen Sie den Eröffnungsstichtag fest!

 

Mit dem Stichtag beginnt Ihr Wirtschaftsjahr. Allerdings können Sie sich diesen nicht aussuchen: Der Eröffnungsstichtag ist das Datum, an dem Ihr Unternehmen seine Geschäftsaktivitäten aufgenommen hat.

2. Listen Sie Vermögensgegenstände und -werte auf!

 

Von offenen Rechnungen und Darlehen bis hin zu Materialien, Grundstücken und Mobiliar – halten Sie im Rahmen einer Inventur alle Vermögensgegenstände fest und erfassen Sie deren Wert.

3. Ordnen Sie alles den Aktiv- und Passivkonten zu!

 

Richten Sie sich nach den Vorgaben des HGB und teilen Sie, wie weiter oben beschrieben. alle Vermögensgegenstände in Aktiva und Passiva ein. Buchen Sie anschließend die Aktiva als Haben und die Passiva als Soll auf Ihr Eröffnungsbilanzkonto.

4. Schließen Sie Ihre Eröffnungsbilanz ab!

 

Nachdem Sie die Bilanz selbst erstellt haben, ergänzen Sie noch die Mindestangaben zu Namen, Ort und Datum der Unternehmensgründung sowie zu den Geschäftsführern. Letztere müssen die Eröffnungsbilanz abschließend unterzeichnen. Gegebenenfalls ist außerdem eine notarielle Beglaubigung von Nöten.

5. Reichen Sie Ihre Eröffnungsbilanz beim Finanzamt ein!

 

Die fristgerechte Abgabe bedeutet den Abschluss Ihrer Eröffnungsbilanz.

Tipp

Die passende Software für Ihre Eröffnungsbilanz

Eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, gehört nicht unbedingt zu den kompliziertesten buchhalterischen Aufgaben. Wenn Sie nicht vom Fach sind, kann ein Buchhaltungsprogramm dennoch eine enorme Erleichterung darstellen. Clevere Software wie beispielsweise Lexware buchhaltung hilft Ihnen, die richtigen Buchhaltungssätze und Kontenrahmen anzuwenden sowie Ihre Eröffnungsbilanz ordnungsgemäß zu erstellen und fristgerecht zu übermitteln.

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