Das müssen Sie beim Fahrradleasing eines Dienstrades beachten

Das Dienstrad als Benefit für die Beschäftigten wird immer beliebter. Gerade in Zeiten hoher Tank- und Stromkosten stellt es in bestimmten Fällen eine kostengünstige Alternative zum Firmenwagen dar. Kein Wunder, ist das Fahrradleasing über die Firma doch steuerlich äußerst attraktiv. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, welche Steuerspielregeln Sie dabei beachten müssen.

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Mann im Anzug schiebt sein Fahrrad neben sich
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 |  Zuletzt aktualisiert am:01.02.2023

Steuerliche Behandlung von Diensträdern

Im Zuge der Klimaschutzdebatte und zunehmender Verkehrsprobleme in den Innenstädten hat die Politik neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die steuerliche Behandlung von Diensträdern beschlossen. Dabei wird zwischen zwei Fällen unterschieden:

  1. Dienstrad stammt aus einer Gehaltsumwandlung – also wird z. B. statt Barlohn gewährt und finanziert
  2. Dienstrad wird zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gewährt

Regelung für ein Fahrrad als geldwerter Vorteil

Seit 1. Januar 2020 versteuert der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in dieser Variante den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstrads mit 0,25 Prozent der auf volle 100 EUR abgerundeten Kaufpreisempfehlung (UVP) (0,25 Prozent-Regel). Bei einer Überlassung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 musste das Dienstrad noch mit 0,5 Prozent der abgerundeten Preisempfehlung versteuert werden.
Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder, Pedelecs (also E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h) und S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Beispiel: Die GmbH überlässt einem Mitarbeiter ein E-Bike als Dienstrad zum Kaufpreis von 2.000 EUR. Der Arbeitnehmer muss lediglich für 5 EUR (vor 2019: 20 EUR) zusätzliche Lohnsteuer für die private Nutzung zahlen. Der Arbeitgeber kann für das E-Bike die Umsatzsteuer, die anteilige AfA und die Betriebskosten (Wartung, Versicherung) als Betriebsausgaben absetzen.

Regelung für das Dienstfahrrad, das zusätzlich zum Gehalt gewährt wird

Seit 2019 sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom arbeitgebenden Unternehmen gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Die Steuerbefreiung gilt auch für Elektrofahrräder. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Befreiung bis 2030 gilt.

Aber Achtung: Diese Regelung gilt zwar für Fahrräder und Pedelecs, nicht jedoch für S-Pedelecs (für diese gilt auch in diesem Fall die 0,25 Prozent-Regel).

Tipp

Steuervorteil für S-Pedelecs

Für S-Pedelecs kann aber zusätzlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,03 Prozent als Werbungskosten angesetzt werden.

Das Fahrrad über den Arbeitgeber erwerben – geht das?

Will der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin – etwa nach Ablauf der AfA – das Dienstrad vom Unternehmen erwerben, gilt das steuerlich als geldwerter Vorteil. Seit 2020 hat das arbeitgebende Unternehmen die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von betrieblichen Fahrrädern an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu besteuern. Die Pauschalierung führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Aufladen des Dienst-E-Bikes

Lädt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin das zur Privatnutzung überlassene Dienstrad regelmäßig am Arbeitsplatz auf, entsteht für ihn bzw. sie daraus kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der zusätzlich zu versteuern wäre (BMF, Schreiben v. 29. 9.2020, IV C 5 - S 2334/19/10009:004).
Achtung: Gibt das Unternehmen aber einen Zuschuss zu den Stromkosten für das Aufladen zu Hause, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Zuschuss.

Jobrad und Dienstwagen schließen sich nicht aus

Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in zentralen Lagen ohne gute Nahverkehrsangebote haben, können mit Dienstrad-Leasing gerade auch jungen Beschäftigten eine attraktive Zusatzleistung anbieten, die den Arbeitsplatz noch weiter aufwertet und damit die Firmenbindung stärkt. Insbesondere kleine Unternehmen können sich hierdurch einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte verschaffen. Ihnen kommt dabei auch zugute, dass es inzwischen Dienstleister wie z. B. JobRad oder EuroRad gibt, die sich auf Dienstfahrrad-Leasing spezialisiert haben und einen Fullservice rund ums Leasing anbieten – von der Wartung über die Finanzierung bis zur Versicherung.

Und noch ein Tipp für alle, die sich fragen, ob ein Firmenrad das Richtige für sie ist: Das Dienstrad schließt den Firmenwagen natürlich nicht aus! Geschäftsführer und Beschäftigte dürfen beides nutzen und steuerlich abschreiben. Dann müssen allerdings sowohl Firmenwagen als auch Dienstfahrrad jeweils mit der 1 Prozent- bzw. 0,5 / 0,25 Prozent-Regel versteuert werden.

Mögliche Ergänzung zum Dienstrad: Das steuerfreie Jobticket

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt, sind steuerfrei.
Die Bedingung dafür ist, dass diese Zuschüsse bzw. das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (§ 3 Nr. 15 EStG).

Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Wird das Jobticket aus eine Gehaltsumwandlung gewährt, handelt es sich um eine steuerpflichtige Sachzuwendung, die nur im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei ist.

Definition

Die wichtigsten Fragen zum Thema

Damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können, haben wir die wichtigsten Fragen zum deutschen Dienstrad zusammengefasst.

  1. Lohnt sich ein Jobrad?
    Die Frage, ob sich ein Dienstrad lohnt, kann man nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich bietet es Arbeitnehmern viele Vorteile – so ist das Leasing eines Dienstrades deutlich günstiger als eines zu kaufen. Nicht zuletzt fördert es die Gesundheit und schützt die Umwelt, falls man gleichzeitig auf einen Dienstwagen verzichtet. Aber auch für Arbeitgeber sind Diensträder als Benefits interessant, denn es stellt in Zeiten von hohen Tank- oder Strompreisen eine kostengünstige Alternative zum Dienstwagen dar.
  2. Was kostet den Arbeitgeber ein Dienstrad?
    Durch das Firmenfahrrad-Leasing erhalten Arbeitnehmer einen Anteil ihres Gehalts über den Zeitraum der Leasingdauer als Sachbezug. Diese Form der Gehaltumwandlung zum Fahrrad reduziert die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers.
  3. Wer hat Anspruch auf ein Dienstrad?
    Grundsätzlich haben Arbeitnehmer weder Anspruch auf ein Dienstrad noch auf einen Dienstwagen. Möchten Angestellte Ersteres für sich beanspruchen, müssen Sie das mit ihren Vorgesetzten besprechen.

 

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