In der Corona-Krise bietet Homeoffice viele Vorteile
Homeoffice kann weder angeordnet noch eingefordert werden
So attraktiv Homeoffice für Sie als Arbeitgeber und ihre Beschäftigten sein kann, müssen Sie jedoch auch in Corona-Zeiten die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Der allererste Punkt dabei ist, dass Sie als Arbeitgeber Homeoffice nicht einfach anordnen können. In Deutschland und Österreich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Das gilt aber genauso für Ihre Beschäftigten: Auch in Corona-Zeiten hat kein Arbeitnehmer das Recht, einfach von sich aus ins Homeoffice zu wechseln.
Wo ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss, richtet sich allein nach dem Arbeitsvertrag. Ist dort kein Homeoffice vorgesehen, gilt die Betriebsstätte als zentraler Arbeitsort. Andererseits aber ist das Arbeiten im Homeoffice aufgrund einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Beschäftigten jederzeit möglich.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen, empfiehlt es sich daher, eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag aufzusetzen und von Ihren Mitarbeitern unterschreiben zu lassen. In der Zusatzvereinbarung sollten auch weitere Details zum Homeoffice (z. B. Ausstattung, Zugangsrecht, Arbeitszeit oder Arbeitszeitaufzeichnung) festgelegt werden. Außerdem sollte eine Datenschutzklausel enthalten sein. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, sollte ergänzend auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung getroffen werden.
Achtung
Homeoffice-Pflicht in Coronazeiten
Seit dem 27. Januar 2021 gilt per Corona-Arbeitsschutzverordnung eine Homeoffice-Pflicht in ganz Deutschland. Die Regelung bezieht sich auf Büroarbeiten und vergleichbare Tätigkeiten, die von zuhause aus durchgeführt werden können. Von einer Verlagerung der Tätigkeit kann dann abgesehen werden, wenn zwingend betriebliche Gründe dagegen sprechen. Arbeitsminister Hubertus Heil kündigte in diesem Zuge Kontrollen in Unternehmen an. Arbeitgeber müssen bei Nichteinhaltung der Homeoffice-Pflicht argumentieren, warum das Arbeiten von zuhause nicht möglich ist. Was dabei ein zwingend betrieblicher Grund ist, muss in uneindeutigen Fällen ggf. von Arbeitsgerichten entschieden werden.
Arbeitszeit im Homeoffice
Im Homeoffice gelten grundsätzlich die gleichen Arbeitszeiten wie sonst auch. Allerdings können und sollten Sie flexible Regelungen vereinbaren, die Ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben, Corona-bedingte familiäre Ausnahmesituationen besser bewältigen zu können. Denkbar wären z. B. bestimmte Zeitfenster oder eine Kernzeit, in der Ihre Beschäftigten arbeiten und erreichbar sind, ansonsten aber ihre Arbeitszeit frei einteilen können.
Ein etwas heikler Punkt ist, dass Sie als Arbeitgeber auch bei Homeoffice-Tätigkeit Ihren Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nachzukommen haben. Das bedeutet, dass Sie im Prinzip kontrollieren müssen, dass der Arbeitsplatz angemessen ausgestattet und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten nicht gefährdet ist. Um dies tun zu können, benötigen Sie ein Zugangsrecht zum Heimarbeitsplatz, das Sie sich über die Zusatzvereinbarung geben lassen sollten. Besuchen dürfen Sie Ihre Beschäftigten aber natürlich nicht unangemeldet, sondern nur nach vorheriger Ankündigung.
Versicherungsschutz und Kosten der Ausstattung
Ihre Beschäftigten sind während der Arbeit im Homeoffice über die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft abgesichert. Allerdings ist in der Praxis die Abgrenzung zwischen dienstlicher und privater Tätigkeit oft nur schwer zu treffen. Rutscht ein Beschäftigter im Flur aus und bricht sich ein Bein, kommt es darauf an, ob er auf dem Weg zum Drucker (dienstlich) oder zur Toilette (im Homeoffice privat) war. Handelt es sich um eine private Tätigkeit, greifen die privaten Versicherungen des Beschäftigten.
Normalerweise müssen Sie als Arbeitgeber für sämtliche Kosten aufkommen, die für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes (Mobiliar, Material und Geräte) entstehen. Das gilt auch für laufende Kosten wie Strom, Telefon und Arbeitsmaterial. Außerdem haften Sie in einem Versicherungsfall, es sei denn Arbeitsmittel wurden vorsätzlich beschädigt. Abweichende Regelungen sollten Sie in der Homeoffice-Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren.
Tipp
Praxistipp: Homeoffice-Arbeitsplatz steuerlich geltend machen
Ihre Beschäftigten können ihren häuslichen Arbeitsplatz normalerweise nur in den wenigsten Fällen steuerlich geltend machen. Nur wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Heimbüro ein eigens eingerichtetes Arbeitszimmer ist, können die Aufwendungen dafür bis zu einer Höhe von 1.250 EUR als Werbungskosten geltend gemacht werden. Im besonderen Fall der Corona-Krise sind einige Finanzverwaltungen allerdings bereit, den Jahresbetrag anteilig für die Zeit der Corona-bedingten Heimarbeit zu berücksichtigen, auch wenn ein regulärer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Datenschutz im Homeoffice
Datenschutz im Homeoffice ist ein wichtiges Thema. Ihre Beschäftigten arbeiten schließlich auch hier mit den betrieblichen Daten und tauschen diese über die Kommunikationsmittel mit Ihnen und anderen Mitarbeitern aus. Dies muss auf möglichst sichere Weise geschehen. Als Arbeitgeber müssen Sie dabei sicherstellen, dass der Datenschutz, den die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, auch im Homeoffice gewährleistet ist und es nicht zu einer Vermengung von betrieblichen und privaten Daten und Informationen kommt. Im Zweifelsfall haften Sie und nicht Ihre Beschäftigten, sofern diese nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
In jedem Fall sollten Sie dafür sorgen, dass Schutzvorkehrungen für den Datenverkehr getroffen werden. Außerdem sollten Sie Ihre Mitarbeiter dafür sensibilisieren, dass es zu keiner Vermengung von betrieblichen und privaten Daten kommt, dass keine Privatgeräte eingesetzt werden und dass Familienmitglieder keinen Zugriff auf Unternehmensdaten haben dürfen. Jeder Mitarbeiter sollte zudem wissen, dass WhatsApp und Facebook nicht für die interne betriebliche Kommunikation genutzt werden sollten.
Achtung
Hilfestellungen für Unternehmer und Selbstständige
Weitere Fachartikel, Online-Schulungen und Arbeitshilfen mit wichtigen Informationen und Hilfestellungen für Unternehmer rund um die Corona-Krise finden Sie auf unserer Corona-Themenseite.
In sechs Schritten zum Homeoffice für Ihre Mitarbeiter
Doch wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie Ihren Mitarbeitern kurzfristig die Möglichkeit zum Homeoffice einräumen möchten? Um möglichst schnell startklar zu sein, empfehlen sich die folgenden 6 Schritte für den Einstieg:
1. Selbst einrichten oder externen Dienstleister beauftragen?
Bevor Sie mit der Einrichtung der nötigen Infrastruktur (Hardware und Software) für die Arbeit im Homeoffice beginnen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie oder evtl. Mitarbeiter in Ihrem Betrieb das nötige technische Wissen dafür besitzen. Lautet die Antwort auf diese Frage „Nein“ oder Sie sind sich nicht sicher, empfiehlt es sich, einen externen IT-Dienstleister mit ins Boot zu holen. Dieser kann Sie umfassend beraten.
2. Firmen-Notebooks mit VPN-Verbindung
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Firmen-Notebooks mit allen Programmen zur Verfügung, die sie zum Arbeiten benötigen. Sorgen Sie dafür, dass sich die Notebooks über eine VPN-Verbindung mit dem Unternehmensnetzwerk verbinden können. Dies lässt sich bei den meisten Routern einfach realisieren. Konkrete Anleitungen hierfür finden sich im Internet.
3. Netzwerklaufwerk für Daten
Lassen Sie ein Netzwerklaufwerk einrichten, das für Ihre Mitarbeiter freigegeben wird. Sie schaffen dadurch eine sichere Plattform zum Speichern und Laden von Daten. Durch zusätzliche Freigaben im Firmennetzwerk können Sie Ihren Mitarbeitern weitere Ressourcen zur Verfügung stellen.
4. Rufumleitung einrichten
Lassen Sie eine einfache Rufumleitung vom Diensttelefon auf das Privattelefon (Festnetz oder Smartphone) des jeweiligen Mitarbeiters einrichten, um dessen telefonische Erreichbarkeit zu garantieren.
5. Kostenlose Videokonferenzsysteme für die Zusammenarbeit
Videokonferenzsysteme wie Zoom oder Microsoft Teams werden zu Corona-Zeiten auch für den Unternehmenseinsatz vorübergehend kostenlos angeboten. Damit können Ihre Mitarbeiter mit den anderen Teilnehmern im Firmennetzwerk telefonieren, virtuelle Termine abhalten und Daten austauschen.
6. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter
Damit Ihre Mitarbeiter in der Lage sind, effektiv im Homeoffice zu arbeiten, sollten Sie sie entsprechend im Umgang mit der Technik schulen. Hierbei helfen auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen, in denen die technischen Grundlagen zusammengefasst sind (z. B. „Wie verbinde ich mich mit dem Firmennetzwerk?“, „Wie organisiere ich eine Videokonferenz mit den Kollegen?“ oder „Wie sende ich eine verschlüsselte E-Mail?“). Außerdem sollten die Mitarbeiter wissen, an wen sie sich bei technischen Problemen wenden können.
Holen Sie sich finanzielle Unterstützung vom Staat!
Speziell aufgrund der Corona-Krise wurde das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie angepasst. Im Rahmen des Förderprogramms werden 50 Prozent der Beratungskosten für die Einführung digitaler Lösungen übernommen. Seit der Corona-Krise zählt hierzu nun auch ausdrücklich die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Tipp
Praktische Tools fürs Homeoffice
- Funktionen: Digitale Meetings, chatten, telefonieren, Video-Calls, im Team zusammenarbeiten, Dokumente teilen
- Es gibt auch eine kostenlose Version. Diese finden Sie hier.
- Funktionen: Fernzugriff auf anderen Bildschirm, digitale Meetings
- Funktionen: Digitale Meetings, chatten, telefonieren, Video-Calls, in Teams zusammenarbeiten
- Free-Ware ist zeitlich unbegrenzt und erlaubt Besprechungen für bis zu 100 Teilnehmer; Unterstützung bei der Einrichtung durch Cisco-Partner
- Funktionen: Webinare, E-Learning, Videokonferenzen, digitale Meetings
Mehr Homeoffice-Tools finden Sie auf unserer Seite lexrocket.de