Direktionsrecht: Welche Rechte Arbeitgeber durchsetzen dürfen

Das Direktionsrecht wird auch Weisungsrecht genannt und ermöglicht es dem Arbeitgeber, im Rahmen des Arbeitsvertrags bestimmte Weisungen zu erteilen. Diese beziehen sich auf die Arbeitsleistung, die Arbeitszeit und den Arbeitsort. In diesem Artikel erfährst du, was das Direktionsrecht im Detail abdeckt, und welches Mitbestimmungsrecht der Betriebsrat hat.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025
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Was ist das Direktionsrecht?

Mit dem Direktionsrecht können Arbeitgeber die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit deiner Mitarbeiter konkreter definieren. Ausüben dürfen das Direktionsrecht nicht nur Arbeitgeber persönlich, sondern auch Führungskräfte und Angestellte mit Weisungsbefugnis. In der Regel sind es die direkten Vorgesetzten, die gegenüber den Arbeitnehmern weisungsbefugt sind.

Wo ist das Direktionsrecht geregelt?

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist in der Gewerbeordnung (GewO) in §106 sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 315 geregelt und unterliegt keiner Formvorschrift.

Arbeitgeber haben das Recht, den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen anzuordnen. Allerdings dürfen diese Weisungen nicht durch einen Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen anwendbaren Tarifvertrag oder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein. Die Anweisung kann dabei mündlich, schriftlich (z. B. per Mail) oder telefonisch erfolgen und ist bindend.

Eine wichtige Rolle bei der Ausübung des Direktionsrechts spielt auch die Zumutbarkeit, die in § 315 BGB geregelt ist. Arbeitgeber müssen demnach die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen.

Welche Bereiche umfasst das Direktionsrecht?

Mit dem Direktionsrecht hast du die Möglichkeit, die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer genauer zu definieren. Deine Ansprüche aus dem Direktionsrecht dürfen allerdings nicht gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verletzen. Das bedeutet, dass du geltende Gesetze bei der Ausübung berücksichtigen musst, dazu gehören beispielsweise:

  • das Arbeitszeitgesetz,
  • das Jugendschutzgesetz,
  • das Gesetz zum Schutz der Mütter.

Solltest du gesetzliche Regelungen überschreiten, ist die Weisung für den Arbeitnehmer nicht bindend und er muss dieser nicht Folge leisten. Das Direktionsrecht umfasst die folgenden Bereiche:

Direktionsrecht und der Arbeitsinhalt

Normalerweise ist im Arbeitsvertrag nur grob festgehalten, welche Art der Tätigkeit der Arbeitnehmer durchführen muss. Dein Direktionsrecht ist dann besonders weitreichend, wenn die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag sehr ungenau ist. Du kannst einem Arbeitnehmer einen anderen Tätigkeitsbereich zuweisen, wenn er innerhalb des Berufsbilds bleibt. Es ist nicht möglich, Mitarbeiter in Bereiche zu versetzen, die nichts mit dem Berufsbild im Arbeitsvertrag zu tun haben. Das Direktionsrecht kann nicht verwendet werden, um Angestellte in niedrigere Lohngruppen einzustufen oder Provisionen, Prämien oder Zulagen zu streichen.

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Direktionsrecht am Beispiel: Mitarbeiter neue Tätigkeit zuweisen

Einen Mitarbeiter, der die Tätigkeit eines Buchhalters ausübt, kannst du für einen anderen kaufmännischen Bereich einsetzen, wenn du ihn als kaufmännischen Angestellten eingestellt hast. Dies geht nicht, wenn du deinen Mitarbeiter laut Arbeitsvertrag mit der Bezeichnung „Buchhalter“ eingestellt hast.

Direktionsrecht und der Arbeitsort

Innerhalb eines Betriebes können Beschäftigte problemlos versetzt werden. Sind im Arbeitsvertrag jedoch keine Vorgaben für einen festen Arbeitsort angegeben, wie dies beispielsweise im Pflegedienst häufig der Fall ist, kannst du deine Mitarbeiter an anderen Arbeitsorten einsetzen. Diese müssen sich allerdings im Einzugsbereich deines Betriebs befinden. Diese Weisungsbefugnis wird sehr häufig in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen festgehalten. Trotzdem musst du die Interessen des Arbeitnehmers abwägen. Berücksichtigen musst du:

  • die Bindung an den aktuellen Arbeitsort,
  • das Alter und
  • die familiäre Situation

Andernfalls bist du verpflichtet, einen anderen Arbeitnehmer zu versetzen, dem dies unter Berücksichtigung der obigen Punkte zumutbar ist. Wenn das Direktionsrecht für einen Arbeitsortswechsel nicht ausreicht, ist eine Änderungskündigung eine Alternative, die aber mit mehr bürokratischem Aufwand einhergeht. Außerdem müssen auch dabei die gewohnten Vorgaben eingehalten werden, die Rechte und Wohl von Arbeitnehmern schützen.

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Beispiel für die zulässige Versetzung nach dem Direktionsrecht

Durch eine neue Filiale in derselben Stadt benötigst du Mitarbeiter zur Einarbeitung der Kollegen. Da kein Umzug und keine längere Anfahrt erforderlich sind, kannst du bestimmen, dass deine Angestellten befristet an dem neuen Standort eingesetzt werden.

Direktionsrecht und die Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Du kannst dein Direktionsrecht in diesem Rahmen ausüben und Arbeitszeiten konkretisieren. Du hast zum Beispiel das Recht, den Anfang und das Ende der Arbeitszeit zu bestimmen oder auch Schichten und Pausenzeiten. Ausgenommen davon sind Überstunden, diese können nur dann angeordnet werden, wenn im Arbeitsvertrag eine Überstundenklausel enthalten ist. Der Arbeitnehmer muss nur in Notfällen der Weisung nachkommen und Überstunden leisten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, wie zum Beispiel ein Mangel an Arbeitskräften aufgrund von ungewöhnlich zahlreichen Krankheitsfällen.

Direktionsrecht und das Arbeitsverhalten

Auch bei Fragen zur betrieblichen Ordnung kann das Direktionsrecht Anwendung finden. Solange weder Persönlichkeitsrecht noch die Religionsfreiheit eingeschränkt werden, können Arbeitgeber bestimmte Arbeitskleidung vorschreiben. Auch Anweisungen, was das Verhalten im Betrieb und zwischen den Mitarbeitern angeht, dürfen erteilt werden (z. B. Alkoholverbot am Arbeitsplatz, private Internetnutzung während der Arbeitszeit etc.).

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Verhalten am Arbeitsplatz mit Direktionsrecht bestimmen

Auch das Verhalten der Arbeitnehmer unterliegt dem Direktionsrecht. So können Arbeitgeber beispielsweise bestimmen, dass am Arbeitsplatz nicht geraucht werden darf.

Direktionsrecht im öffentlichen Dienst

Auch für Dienstgeber des öffentlichen Diensts gilt das Direktionsrecht. So ist es dem Arbeitgeber gestattet, den Dienstplan, Arbeitszeiten oder Arbeitsort anzupassen, wenn dienstliche Gründe dies erfordern. Ebenso hat das Direktionsrecht beim öffentlichen Dienst seine Grenzen in gesetzlichen Bestimmungen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und individuellen Arbeitsverträgen.

Wo liegen die Grenzen des Direktionsrechts?

Das Direktionsrecht für Arbeitgeber hat ebenso Grenzen. Diese ergeben sich zum Beispiel aus dem billigen Ermessen (§ 315 BGB), aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats. Des Weiteren musst du auch die Grundrechte berücksichtigen, wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit und die Menschenwürde. Auch Rechtsquellen, die höherrangig sind, setzen Grenzen wie

  • Tarifverträge,
  • Arbeitsverträge und
  • Gesetze.

Widerspricht deine Weisung diesen Grenzen, muss der Arbeitnehmer seiner Leistungspflicht nicht nachkommen und kann die ihm zugewiesene Arbeit verweigern.

Welche Rechte hat der Betriebsrat, wenn es um das Direktionsrecht geht?

Bei der Ausübung des Direktionsrechts bleibt der Betriebsrat normalerweise außen vor und hat kein Mitbestimmungsrecht. Allerdings muss er sicherstellen, dass die Grundsätze des Betriebsverfassungsgesetzes und der Gleichbehandlung eingehalten werden. Aus diesem Grund musst du unter Umständen doch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berücksichtigen. Zum Beispiel in folgenden Fällen.

Wenn du das Direktionsrecht anwendest, um das Verhalten eines Arbeitnehmers zu regeln, musst du unterscheiden zwischen:

  • Arbeitsverhalten: Festlegung der Arbeitnehmerpflichten aus der Arbeitsleistung.
  • Ordnungsverhalten: Sicherung des Arbeitsablaufs und des Zusammenwirkens der Arbeitnehmer.

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht beim Ordnungsverhalten, aber nicht beim Arbeitsverhalten. Des Weiteren hat er ein Mitbestimmungsrecht, wenn Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts Versetzungen oder Änderungen der Arbeitszeit beordern. Wird der Betriebsrat in bestimmte Entscheidungen nicht einbezogen, haben Arbeitnehmer das Recht, sich dem Direktionsrecht zu verweigern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Versetzung beschlossen wurde, der der Betriebsrat nicht zugestimmt hat oder wenn ohne Einbeziehung des Betriebsrats Änderungen an Arbeitszeit oder Pausen vorgenommen werden.

Was sind die Folgen für Arbeitnehmende bei Nichteinhaltung der Weisungen?

Verweigert es ein Arbeitnehmer, einer Weisung nachzukommen, die gerechtfertigt ist und dem Direktionsrecht unterliegt, kannst du diesen abmahnen; hierfür solltest du diesem eine korrekt erstellte Abmahnung am besten schriftlich zukommen lassen. Bei Wiederholungen und in besonders schweren Fällen kann dies eine Kündigung nach sich ziehen. Unter Umständen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.

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Direktionsrecht und Kündigungen

Kläre mit einem Anwalt, ob deine Weisung arbeitsrechtlich sicher ist und ob eine verhaltensbedingte Kündigung durchzusetzen ist. Möchtest du die Arbeitsbedingungen ändern und stößt dabei auf die Grenzen des Direktionsrechts, könnte eine Änderungskündigung der richtige Schritt für dich sein.