Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024: Darauf sollten Arbeitgeber achten

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 gibt an, wie viel Arbeitnehmer im Jahr 2024 verdienen müssen, um von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit zu werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick und vermittelt nützliche Fakten zur JAEG für Arbeitgeber.

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Krankenkassenkarte in einem Geldbeutel
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 |  Zuletzt aktualisiert am:12.03.2024

Definition

Versicherungspflichtgrenze: Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, abgekürzt JAEG, ist eine Rechengröße, die herangezogen wird, um zu entscheiden, ob sich ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichern kann. Daher kennt man die Jahresarbeitsentgeltgrenze auch unter dem Begriff Versicherungspflichtgrenze. Die gesetzlichen Grundlagen für die Sozialversicherung sind im Sozialgesetzbuch Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 SBG V festgeschrieben.

Warum gibt es die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Liegt das jährliche Einkommen eines Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, muss er sich nicht gesetzlich krankenversichern. Trotzdem haben Arbeitnehmer, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.

Sie als Arbeitgeber sollten daher die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Blick behalten. Sie entscheidet nämlich darüber, ob Ihr Arbeitnehmer versicherungsfrei ist. Überschreitet Ihr Arbeitnehmer im laufenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze, bleibt er jedoch noch bis zum Ablauf des Kalenderjahres in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Achtung

Behalten Sie das jährliche Arbeitseinkommen Ihrer Mitarbeiter im Blick

Um zu entscheiden, ob Ihr Arbeitnehmer im darauffolgenden Kalenderjahr tatsächlich versicherungsfrei ist, sollten Sie das voraussichtliche Arbeitseinkommen des nächsten Jahres im Blick behalten. Nur wenn der Arbeitnehmer auch im folgenden Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, gibt es für ihn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze hat zunächst keinen Einfluss auf die anderen Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung oder die Pflegeversicherung. Bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze geht es in erster Linie um die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein muss oder nicht.

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024?

Im Jahr 2024 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) bei 69.300 Euro. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, auf die wir weiter unten eingehen, liegt 2024 bei 62.100 Euro.

In der folgenden Tabelle können Sie sich einen Überblick über die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 und die der Jahre davor verschaffen:

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<b>Jahr</b>
JahrAllgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze in EuroBesondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
2024 69.300 Euro 62.100 Euro
2023 64.350 Euro 58.050 Euro
2022 64.350 Euro 58.050 Euro
2021 64.350 Euro 58.050 Euro
2020 62.550 Euro 56.250 Euro

Allgemeine und besondere Versicherungspflichtgrenze

Wenn Sie als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigen, sollten Sie außerdem den Unterschied zwischen der allgemeinen und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze kennen. Darüber hinaus sollten Sie sich den Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze bewusst machen.

Diese beiden verschiedenen Versicherungspflichtgrenzen wurden im Jahr 2003 eingeführt. Denn bis Ende des Jahres 2002 waren die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze gleich hoch. Das änderte sich jedoch zum 1. Januar 2003 mit der Folge, dass einige Beschäftigte, die zuvor versicherungsfrei (krankenversicherungsfrei) waren, nun wieder zu einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet gewesen wären.

Um diese Arbeitnehmer nicht zu benachteiligen, wurde die sogenannte besondere Versicherungspflichtgrenze eingeführt. So kann der Teil der privat versicherten Arbeitnehmer, der auf der Grundlage der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müsste, weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Tipp

Achten Sie auf einen entsprechenden Nachweis in den Lohnunterlagen

Wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen haben, für welche die besondere Versicherungspflichtgrenze 2024 gilt, müssen Sie bestätigen, dass dieser Arbeitnehmer am 31. Dezember 2023 privat versichert war. Das machen Sie in der Regel, indem Sie einen entsprechenden Nachweis zu den Lohnunterlagen packen.

Wie wird das Jahresarbeitsentgelt berechnet?

Um zu entscheiden, ob das Einkommen eines Arbeitnehmers über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 liegt und ob er damit versicherungsfrei oder nicht ist, müssen Sie das sogenannte Jahresarbeitsentgelt berechnen – also das Arbeitseinkommen pro Jahr zuzüglich bestimmter Zuschläge.

Folgende Übersicht gibt einen Überblick darüber, welche Entgeltbestandteile in die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts mit einfließen:

  1. Entgeltarten, die auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt angerechnet werden:
    • Monatliches Bruttoentgelt, dabei werden jedoch Familienzuschläge nicht berücksichtigt
    • Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld (13. Gehalt)
    • Prämien, sofern sie jährlich gezahlt werden und die Höhe schon im Voraus bekannt ist
    • Bezüge aus Mehrfachbeschäftigung
    • Vergütungen für Bereitschaftsdienste, sofern diese pauschal geleistet oder die monatliche Höhe recht gleichbleibend ist
    • Schichtzulagen
    • Vergütung für Überstunden, sofern diese regelmäßig und in gleicher Höhe gezahlt werden
    • Pauschale für Fahrgeld
    • Überlassung eines Firmenwagens
    • Sogenannte Hinzurechnungsbeträge, wenn ein Sachbezug regelmäßig in gleicher Höhe geleistet wird
    • Ortszuschlag bei ledigen Arbeitnehmern
    • Vermögenswirksame Leistungen
  2. Entgeltarten, die nicht auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt angerechnet werden:
    • Abschlussgratifikationen
    • Familienzuschläge
    • Kinderzulagen
    • Geschenke zu Jubiläen
    • Prämien und Provisionen mit einer schwankenden Höhe und/oder die nach individueller Leistung bezahlt werden
    • Vergütungen für Bereitschaftsdienste, die nicht pauschal erfolgen
    • Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung
    • Erholungsbeihilfen
    • Erschwerniszuschläge, sofern sie nicht jeden Monat in gleicher Höhe gezahlt werden
    • Freibetrag für Werbungskosten
    • Urlaubsabgeltung

Was tun, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 überschritten wird?

Überschreitet ein Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze, versichert sich aber nicht in einer privaten Krankenversicherung (PKV), bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen. Der Arbeitnehmer wird dann als freiwilliges Mitglied geführt.

Zu Beginn des neuen Kalenderjahres nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze, hat der Mitarbeiter jedoch zwei Wochen Zeit, seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zu kündigen.

Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, das jährliche Arbeitsentgelt ihrer Mitarbeiter regelmäßig vorausschauend zu berechnen.

Das gilt vor allem in folgenden Fällen:

  • Sie stellen einen neuen Mitarbeiter ein
  • Beim Jahreswechsel ändert sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Der Mitarbeiter bekommt eine Gehaltserhöhung

Die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts erfolgt immer vorausschauend. Rückwirkende Änderungen des Arbeitseinkommens haben in der Regel keine Auswirkungen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 und damit auch nicht auf die Versicherungspflicht in der Krankenkasse.

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