Vermögenswirksame Leistungen: So funktioniert VL-Sparen
Mit diesem Geldgeschenk können sowohl der Staat als auch Arbeitgeber:innen beinahe alle Arbeitnehmer:innen finanziell beim Sparen unterstützen. Ob Sie dazu verpflichtet sind, diese Zuzahlungen zu leisten, ist schnell geklärt. Doch wie funktioniert das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen im Detail und welche Personen haben überhaupt einen Anspruch darauf? Welche Regelungen es hierbei zu beachten gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag rund um das Thema vermögenswirksame Leistungen.
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Definition
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen von Arbeitgeber:innen , - auch als VL oder VWL bekannt - und im Vermögensbildungsgesetz festgelegt. Sie sollen Arbeitnehmer:innen dabei unterstützen, Vermögen insbesondere in Bezug auf die Altersvorsorge aufzubauen. Als Vorrausetzung müssen die Empfänger:innen der vermögenswirksamen Leistungen einen Sparvertrag aufsetzen. Dabei können sie die VL unterschiedlich anlegen, wie beispielsweise in:
- Einen Banksparplan
- Einen Bausparvertrag
- Einen Aktienfond
- Einen Immobilienkredit
Die Laufzeit für die vermögenswirksamen Leistungen liegt normalerweise bei sieben Jahren. Danach besteht die Option, einen neuen Vertrag zu vereinbaren oder die angesparte Summe auszuzahlen.
Gesetzlicher Anspruch auf VL-Leistungen vom Arbeitgeber
Einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gibt es grundsätzlich nicht, da Sie als Arbeitgeber:in diese auf freiwilliger Basis entrichten. Welche Summe Sie bereit sind für die VWL zu zahlen, legen Sie dafür direkt im Arbeitsvertrag fest.
Jedoch gibt es Tarifverträge, in denen bestimmte vermögenswirksame Leistungen vorgesehen sind, wie zum Beispiel bei gewissen Branchen wie dem Baugewerbe, dem öffentlichen Dienst oder dem Bäckerhandwerk.
Sie können von folgenden Personen eine Anfrage auf vermögenswirksame Leistungen erhalten:
- Arbeitnehmer:innen
- Beamt:innen
- Richter:innen
- Soldat:innen
- Auszubildende
Freie Mitarbeiter:innen, Selbstständige sowie Rentner:innen haben hingegen keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
Vorteile vermögenswirksamer Leistungen: Staat und Arbeitgeber:innen sparen mit
Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen, Berufssoldat:innen sowie Auszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen staatlichen Zuschuss. Dies gilt jedoch nur, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Im besten Fall profitieren Arbeitnehmer:innen von zusätzlichen Leistungen vom Staat und/oder Arbeitgeber:innen. Obwohl viele Menschen ein Anrecht auf das Geld haben, wissen nur wenige davon und lassen dieses Geldgeschenk unbeachtet.
Zeitpunkt und Höhe der vermögenswirksamen Leistungen
In der Regel dürfen Sie Arbeitnehmer:innen nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit, also nach sechs Monaten, vermögenswirksame Leistungen auszahlen. Dabei liegt der Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils für die VL bei 40 Euro im Monat.
VL als freiwillige Leistung von Arbeitgeber:innen
Sie dürfen, wenn nicht im Tarifvertrag vorgeschrieben, selbst entscheiden, ob Sie Ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen zahlen. Dabei müssen Sie die Höhe der Leistung, die auf freiwilliger Basis besteht, für alle Empfänger:innen gleich hoch oder niedrig ansetzen. Die Höhe des Zuschusses ist nach oben hin auf 40 Euro, nach unten hingegen auf minimal 6,65 Euro begrenzt.
Sollten Sie jemanden einstellen, der bei seinem vorherigen Arbeitgeber vermögenswirksamen Leistungen erhalten hat, sind Sie ebenfalls nicht dazu verpflichtet, die gleiche Summe einzuzahlen. Angestellte haben die Möglichkeit, selbst den Vertrag aufzustocken, ohne dass Sie davon betroffen sind.
Zulagefähiger Höchstbetrag
Damit Ihre Angestellten von der Zulage des Staates profitieren, müssen Sie sogar weniger leisten als den Maximalbetrag. Sie dürfen 400 Euro im Jahr für die Vermögensbeteiligung einzahlen, für einen Bausparvertrag sogar 470 Euro im Jahr.
Vermögenswirksame Leistungen mit Eigenanteil aus dem Gehalt selbst aufstocken
Arbeitnehmer:innen haben immer die Möglichkeit, die VWL zu erhöhen, indem sie aus dem eigenen Gehalt Geld beisteuern. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und auch möglich, wenn Sie Ihren Angestellten keine vermögenswirksamen Leistungen zahlen.
Wie funktioniert Sparen mit VWL?
Unabhängig davon, welche Parteien die vermögenswirksamen Leistungen beisteuern oder wie hoch diese sind, gelten einheitliche Regeln. VL sind zudem immer sinnvoll für Arbeitgeber:innen, da sie Angestellten dadurch einen weiteren Anreiz geben mit ihnen zu arbeiten.
Wo werden vermögenswirksame Leistungen eingezahlt?
Die VL zahlen Sie monatlich auf das angegebene Konto eines Sparvertrags ein. Das bedeutet, dass dieses Geld im Rahmen der Einzahlung keinen direkten Kontakt mit den Inhaber:innen des Sparkontos hat, sondern dort unangetastet wächst.
Wie lange ist die Laufzeit von VL-Sparverträgen und gibt es Zinsen?
Die vermögenswirksamen Leistungen werden sechs Jahre lang eingezahlt. Nach dieser Laufzeit erfolgt eine Wartezeit von einem Jahr, in dem beispielsweise ein neuer Sparvertrag vereinbart werden kann. Ohne eine Verlängerung enden nach dieser Sperrfrist die vermögenswirksamen Leistungen nach sieben Jahren.
Je nach Sparvertrag gibt es auf den eingezahlten Betrag der VL Zinsen. Diese richten sich alleine nach dem Angebot, welches Arbeitnehmer:innen bei Vertragsschluss vereinbart haben.
Wann werden vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt?
Die Summe aus dem angesparten VWL-Vertrag erhalten Arbeitnehmer:innen nach einer Laufzeit von sieben Jahren. Jedoch dürfen sie die vermögenswirksamen Leistungen auch vorab durch eine Kündigung erhalten.
Was passiert nach Ablauf eines VL-Vertrags?
Nach der Laufzeit von sieben Jahren dürfen Sparer:innen frei entscheiden, was sie mit der angesparten Summe der vermögenswirksamen Leistungen anstellen möchten:
- Sie lassen sich das Geld auszahlen und dürfen entsprechend frei darüber verfügen.
- Sie vereinbaren einen Folgevertrag bzw. verlängern die vermögenswirksamen Leistungen.
Vermögenswirksame Leistungen: Diese Varianten stehen zur Auswahl
Die Entscheidung für den passenden Sparvertrag ist für Arbeitnehmer:innen mit VWL von großer Bedeutung. Je nachdem, welchen Zweck sie verfolgen, kommen bestimmte Anlageformen infrage. Ihren Angestellten steht die Sparmaßnahme völlig frei. Sie hingegen müssen nur wissen, auf welches Konto Sie das Geld für die vermögenswirksamen Leistungen überweisen müssen.
Baukredit
Sind Arbeitnehmer:innen bereits im Besitz eines Bauspardarlehens, können sie die Leistungen nutzen, um ihren Kredit zu tilgen. Damit verkürzen diese die Rückzahlung. In diesem Fall dürfen Sie die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das Konto der Arbeitnehmer:innen einzahlen. Allerdings nur, wenn das Kreditinstitut Ihnen bestätigt, dass sie die Beiträge zur Schuldentilgung verwenden.
Bausparvertrag
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag? Selbst in Niedrigzinszeiten ist diese Option rentabel, da die Empfänger:innen das Geld quasi geschenkt bekommen. Arbeitnehmer:innen dürfen für die vermögenswirksamen Leistungen einen klassischen Bausparvertrag abschließen, den sie zum Bauen, zum Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie nutzen müssen. In diesen zahlen Sie dann die vereinbarte Summe des VWL-Vertrags monatlich ein.
VL-Fondssparplan
Die höchste Chance auf Rendite erhalten Arbeitnehmer:innen mit einem Fondssparplan. Gleichzeitig besteht hier das Risiko, dass die vermögenswirksamen Leistungen des Fonds einzelner Aktien oder ETFs nach Ablauf der Laufzeit im dazugehörigen Depot weniger wert. Wie erfolgreich die VL beim Fondssparen ablaufen liegt jedoch nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Banksparplan
Vermögenswirksame Leistungen solcher Sparpläne sind zwar gebührenfrei, werden vom Staat jedoch nicht zusätzlich gefördert. Der VL-Banksparplan ist besonders für Sparer:innen geeignet, die auf Risiko verzichten und gleichzeitig ihren Verwendungszweck frei bestimmen möchten. In diesem Fall zahlen Sie auf das genannte Sparkonto die VL monatlich ein.
Zuschüsse vom Staat auf vermögenswirksame Leistungen
Für Geringverdiener:innen gibt es zusätzliche Unterstützung vom Staat, die gleichzeitig steuerfrei ist. Damit müssen sich Ihre Angestellten alleine auseinandersetzen, sodass Sie damit keine Berührungspunkte haben werden.
Die Arbeitnehmersparzulage
Diese richtet sich nach der gesamten Höhe der vermögenswirksamen Leistungen inklusive Ihres Zuschusses sowie der Einzahlung der Arbeitnehmer:innen.
Sind die vermögenswirksamen Leistungen ein Jahr lang eingezahlt worden, beantragen Arbeitnehmer:innen hierfür mit der Steuererklärung beim Finanzamt ihre Sparzulage. Als Grundlage dient nämlich die Summe, die innerhalb zwölf Monate zusammengekommen ist.
Die staatliche Förderung für die VL beläuft sich hierbei auf neun Prozent, jedoch maximal auf 43 Euro. Monatlich ist der Höchstbetrag der vermögenswirksamen Leistungen für die Arbeitnehmersparzulage erreicht, wenn dieser bei 39,75 Euro liegt (also im Jahr 477 Euro beträgt). Selbst wenn Sie also den Höchstbetrag von 40 Euro im Monat zahlen, erhalten Arbeitnehmer:innen Förderungen nicht auf die gesamte Einzahlung.
Voraussetzungen für eine Förderung und Einkommensgrenzen
Um die steuerfreie Zulage zu erhalten, müssen Arbeitnehmer:innen:
- Einen Bausparvertrag, Aktienfonds oder eine Baufinanzierung als Sparvertrag abgeschlossen haben.
- Die Einkommensgrenze als Single von 20.000 Euro netto im Jahr, bei verheirateten Partnern von 40.000 Euro netto nicht überschreiten.
- Einen Betrag von Ihnen für die vermögenswirksamen Leistungen erhalten.
Tipp
Freibeträge für Familien mit Kindern
Da die Sparzulage das zu versteuernde Einkommen berücksichtigt, sind Kinderfreibeträge ebenfalls davon abzuziehen. Für Singles liegt dieser Kinderfreibetrag 2023 bei 3.012 Euro, für Ehepartner bei 6.040 Euro. Zudem gibt es einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro für Eltern und 1.464 Euro für Singles.
Steuern und Sozialabgaben auf vermögenswirksame Leistungen
Die VL ist steuerpflichtig, daher erhöht sich für Arbeitnehmer:innen während der Laufzeit entsprechend das Bruttogehalt um maximal 40 Euro. Dieser Betrag findet sich in der Lohnabrechnung, weshalb sich die Steuern sowie Sozialgaben für die Renten-, Kranken- sowie Sozialversicherung prozentual erhöhen.
Im Jahr der Auszahlung müssen Arbeitnehmer:innen auf die Erträge der VL die Abgeltungssteuer zahlen. Liegen die Erträge unter 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten, sollten Arbeitnehmer:innen einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank anmelden. Damit zahlen diese nur Steuern, wenn die Summe die genannten Beträge übersteigt. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer liegt hierbei ansonsten bei 25 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Tipp
Abrechnung vermögenswirksamer Leistungen mit einem Lohnprogramm
Um die Abrechnungen so einfach wie möglich zu gestalten, können Sie solche Änderungen mithilfe einer Software erstellen. Mit dem Lohnabrechnungsprogramm fließen die vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitgeber:innen ohne viel Aufwand in die Lohnabrechnung mit ein. Die steuerlichen Anteile für vermögenswirksamen Leistungen sind damit schnell zu integrieren. Ebenso führt das Programm zum Fachwissen für Lohn- und Buchhaltung ausführlich in die Bestimmungen zur Lohn- sowie Gehaltsabrechnung ein. Das vereinfacht die Erstellung der vermögenswirksamen Leistungen enorm im Vergleich zu manuellen Verfahren.
In diesen Fällen ist eine Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge möglich
Statt vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, gibt es für Sie jederzeit die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zu wählen. Jedoch gibt es spezielle Tarifverträge, in denen die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen klar vorgeschrieben ist. Dabei kann die Umwandlung der Altersvorsorge ausgeschlossen sein.