Vorteile der Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer
Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs profitieren von einer Pensionszusage, da sie häufig nicht sozialversicherungspflichtig sind und keine andere Altersvorsorge haben. Mit einer Pensionszusage verpflichtet sich die GmbH, ihrem Geschäftsführer auch über dessen Ausscheiden als Mitarbeiter hinaus eine Vergütung zu zahlen. Der Geschäftsführer muss also nicht selbst Versicherungen für das Alter abschließen, die er aus eigenem Lohn anspart, sondern die GmbH gibt ihm den entsprechenden Schutz, indem sie ihm verschiedene Versorgungsleistungen verspricht, wie z. B.:
- Altersrente
- Invalidenrente
- Witwen- und Waisenrente für die Angehörigen
Abgesehen von dem Benefit, dass diese Art der Pensionsrückstellungen von GmbH-Geschäftsführern nicht aus den Ersparnissen der Unternehmer gezahlt werden müssen, ergeben sich auchVorteil für die GmbH:
- Diese Zusage kostet die GmbH zunächst keine Liquidität, da ja noch kein Geld abfließt.
- Gleichzeitig spart die GmbH Steuern, denn sie bildet für die mögliche künftige Verpflichtung zu einem Versorgungskonto eine Rückstellung, die allmählich anwächst.
- Diese jährliche Zuführung wird als Aufwand behandelt und mindert damit den zu versteuernden Gewinn der GmbH.
Weitere Möglichkeiten neben der Pensionszusage
Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine besondere Art der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die für Geschäftsführer einer GmbH gedacht ist. Abgesehen davon gibt es noch alternative Durchführungswege, um eine betriebliche Altersvorsorge zu erhalten:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Entgeltumwandlung
Nachteile der Pensionszusage für die GmbH
Bei finanziellen Schwierigkeiten oder wenn eine Überschuldung vorliegt oder doch zumindest im Raum steht, wirkt sich der Bestand einer Pensionszusage nachteilig aus – selbst, wenn hieraus noch keine Leistungen erbracht werden müssen. Denn damit ist die Gesellschaft mit einer Verpflichtung belegt, sobald einer der Zusagefälle eintritt:
- Altersgrenze wird erreicht
- Invalidität tritt ein
- Witwen- und Waisenversorgung ist durchzuführen
Sichert eine Kapitalgesellschaft Ihren Geschäftsführern solche Pensionsverpflichtungen zu, ist eine langfristige Planung geboten. Das Unternehmen muss diese Pensionsanwartschaft im Laufe der Zeit immer so einkalkulieren, dass es diese Betriebsrente auch in der Auszahlungsphase zahlen kann und die Liquidität der Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt der Vergütung nicht zu sehr geschmälert wird.
Die steuerlichen Voraussetzungen der Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer
Damit die Pensionsrückstellung vom Finanzamt auf den Gewinn der GmbH angerechnet wird, muss die Pensionszusage folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Angemessene Wartezeit:
Gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern gilt die Pensionszusage unmittelbar nach Anstellung als unüblich und führt damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Nach einer Erprobung von mindestens 5 Jahren ist davon auszugehen, dass der Zeitraum ausreichend lang gewesen ist. Aber auch kürzere Fristen sind denkbar. Allerdings sollte das mit dem Finanzamt vorher abgeklärt werden, damit Sie nicht Jahre später Steuern nachzahlen müssen. Eine Ausnahme ist aber dann denkbar, wenn die GmbH aus einem bereits bestehenden Unternehmen entsteht. Dann sind die Beschäftigungszeiten in diesem Unternehmen mit zu berücksichtigen. - Alter des Geschäftsführers:
Pensionszusagen sind unangemessen und stellen bei Gesellschafter-Geschäftsführern verdeckte Gewinnausschüttungen dar, wenn diese ein gewisses Alter überschritten haben. Laut BFH sind dies Pensionszusagen, die der Geschäftsführer nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erhalten hat. Für Pensionszusagen, die ab 1.1.2012 erteilt werden, erhöht sich diese Grenze auf das 62. Lebensjahr. - Erdienungszeitraum: Darunter versteht man die Phase zwischen Erteilung der Pensionszusage und dem Pensionsbeginn. Für Gesellschafter-Geschäftsführer muss der Zeitraum einer Betriebszugehörigkeit im Regelfall mindestens 10 Jahre betragen.
- Insolvenzsicherung:
Damit im Fall einer Insolvenz aber der Anspruch nicht wertlos wird, sollte er über eine Versicherung, die die GmbH abschließt, abgesichert werden. Die Versicherung muss dann an den Geschäftsführer abgetreten werden.
Tipp
Mehr Sicherheit mit der Rückdeckungsversicherung
Bei einer Rückdeckungsversicherung übernimmt ein Lebensversicherungsunternehmen die Risiken der Versorgungszusage für Geschäftsführer, die das Versprechen von Versorgungsleistungen abdeckt. Zudem können Gesellschafter-Geschäftsführer die Versicherung verpfänden, um von nachhaltigem Insolvenzschutz zu profitieren.
Die wichtigsten Punkte im Vertrag zur Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer
Ein Vertrag über eine Pensionszusage ist an keine inhaltlichen Vorgaben gebunden. GmbH und Geschäftsführer können frei vereinbaren, für welche Fälle Zusagen erteilt werden und in welcher Höhe Zuwendungen im Versorgungsfall fließen. Damit die Pensionszusage aber schon während der Ansparphase zu einer steuerlichen Entlastung führt, müssen im Vertrag einige Vorgaben beachtet werden:
- Der Geschäftsführer muss einen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung erhalten.
- Die Pensionsleistung darf nicht von künftigen, gewinnabhängigen Bezügen abhängig sein.
- Es darf sich nicht um eine rückwirkende Regelung handeln.
- Die Pensionszusage darf keine Leistungsvorbehalte enthalten, die dazu führen, dass der Arbeitgeber einseitig die Pensionszusage widerrufen kann.
- Die Pensionszusage muss schriftlich erteilt sein und sie muss dem sog. „Eindeutigkeitsgebot“ genügen.
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremd-Geschäftsführer müssen gleichbehandelt werden.
- Durch die Pensionszusage darf keine Überversorgung des pensionsberechtigten Geschäftsführers eintreten (in der Regel: 75 % der zuletzt verdienten Bezüge).
- Die Pensionsverpflichtung muss für den Insolvenzfall abgesichert werden.
- Die betriebliche Pensionszusage eines GmbH-Geschäftsführers muss im Rahmen der Bilanz deutlich erkennbar sein.
Tipp
Schützen Sie auch Ihre Angehörigen
Neben der Altersrente sollten Sie in der Pensionszusage auch für den Fall der Invalidität und der Hinterbliebenenversorgung im Todesfall – z. B. als Witwen- oder Waisenrente – Vereinbarungen treffen, damit Angehörige Pensionszahlungen erhalten.
Der Gesellschafterbeschluss zur Pensionszusage
Wollen Sie eine Pensionszusage für sich vereinbaren, dann bedeutet dies eine Änderung Ihres Geschäftsführer-Anstellungsvertrages. Zuständig dafür ist die Gesellschafterversammlung der GmbH. Sie brauchen also einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss. Das Finanzamt verlangt in der Regel einen protokollierten Beschluss der Gesellschafter – achten Sie also darauf, dass alle Formvorschriften eingehalten sind.
Tipp
Verwenden Sie ein vollständiges Muster!
Am besten ist es, wenn per Gesellschafterbeschluss eine bereits schriftlich abgefasste Pensionszusage genehmigt wird. Enthält der Beschluss lediglich die Aussage: „Es wird dem Geschäftsführer eine Pensionszusage wie folgt erteilt: […]“, ist hierin das Risiko enthalten, dass die Beschlussfassung nicht sämtliche Aspekte berücksichtigt, die nach der einkommensteuerrechtlichen Anforderung erforderlich sind, um die Pensionszusage gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Wird eine bestehende Pensionszusage geändert, ist die Änderung ebenfalls schriftlich abzufassen und die Genehmigung per Gesellschafterbeschluss einzuholen.
Rückstellungen für die Pensionszusage regelmäßig prüfen
Mit jedem Jahr steigt das Risiko, dass die GmbH aus der Zusage in Anspruch genommen wird. Daher ist die Rückstellung für die Zusage jährlich zu erhöhen. Um diesen Wert zu ermitteln, ist ein versicherungsmathematisches Gutachten einzuholen, das den jeweiligen Rückstellungsbetrag ermittelt. In Höhe der Differenz zum vorausgegangenen Jahr wird dann die Rückstellung erhöht.
Ebenso gilt zu beachten, dass es sich bei der Pension nicht um Einmalkapital, sondern regelmäßige Zahlungen handelt. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist im Rückstellungsbetrag deshalb zu berücksichtigen, dass es künftig zu Gehaltsveränderungen kommt, die sich auch auf die Pensionszusagen erhöhend auswirken. Daher findet erstmals für die Abschlüsse des Jahres 2010 zusätzlich zu der „normalen“ Zuführung zu der Pensionsrückstellung eine weitere Rückstellung statt, die diese veränderten Kriterien abbildet. Hier müssen Sie mit dem Steuerberater klären, ob Anpassungsbedarf besteht.
Info
Beachten Sie das höhere Rentenalter für Arbeitnehmer
Pensionszusagen, die nach dem 31.12.2007 vereinbart wurden, müssen die neuen Lebensarbeitszeiten für Arbeitnehmer berücksichtigen. Danach erkennt das Finanzamt die Pensionsrückstellung nur noch dann in voller Höhe an, wenn der GmbH-Geschäftsführer mit Erreichen des 67. Lebensjahres aus den Diensten der GmbH ausscheidet.
Folgen des erhöhten Renteneinstiegs
Die Erhöhung der Altersgrenze für Pensionen in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2012 von 65 auf 67 Jahre betrifft ebenso die Pensionszusage. Jedoch besteht bei Pensionszusagen vor dem 31.12.2007 keine Anpassungspflicht. Die Anpassungspflicht gilt nur für Zusagen ab dem 1.8.2008. Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die Besteuerungspraxis.
Info
Überblick: Steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen
- Wurde oder wird eine Pensionszusage für einen GmbH-Geschäftsführer jünger als Jahrgang 1962 nach dem 1.1.2008 abgeschlossen, muss die Rückstellung auf das erhöhte Rentenalter umgerechnet werden.
- Für Geschäftsführer ab dem Jahrgang 1962 muss die Pensionszusage und damit die Rückstellung so wie vereinbart steuerlich anerkannt werden, wenn die Pensionszusage vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurde.
- Für alle Pensionszusagen, die für Geschäftsführer bis einschließlich Jahrgang 1961 abgeschlossen wurden und werden, muss das Finanzamt die Rückstellung wie vereinbart anerkennen.
Erhöhtes Alter für die Pensionszusage: Ein Praxisbeispiel
- Die Bau-GmbH gewährt ihrem Geschäftsführer M. nach 5-jähriger Tätigkeit im Jahr 2009 eine Pensionszusage auf das 65. Lebensjahr.
- Der Geschäftsführer M. ist am 30.8.1961 geboren und damit 52 Jahre alt.
- Die Pensionsrückstellungen werden auf das 65. Lebensjahr berechnet und müssen vom Finanzamt in dieser Höhe anerkannt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer
Wie hoch darf die Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer sein?
Im Rahmen der Pensionszuge für GmbH-Geschäftsführer ist die Höhe dieser Altersversorgung von Bedeutung. Die Pensionsleistungen dürfen nicht 75 % des aktuellen Gehalts der pensionsberechtigten Person überschreiten. Sollte die Versorgung jedoch höher ausfallen, vermuten die Finanzbehörden eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Wie wird die Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer versteuert?
Die Pensionsleistungen erhalten Sie als Pensionsberechtigter unversteuert in voller Höhe. Denn die Pensionsrückstellung löst für das Unternehmen keine Lohnsteuerpflicht aus, weshalb eingezahlte Beträge von Abzügen unberührt bleiben.
Wie wird die Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer ausgezahlt?
Wie die reguläre Altersversicherung erfolgen die Leistungen der Pensionszusage ebenfalls in monatlichen Raten.