Betriebliche Altersvorsorge: Die wichtigsten Infos für Arbeitgeber auf einen Blick

Um kompetente Arbeitnehmer für das eigene Unternehmen zu gewinnen, werben immer mehr Firmen mit vielfältigen Anreizen neben einem attraktiven Gehalt. Die betriebliche Altersvorsorge zählt ebenfalls dazu, da Arbeitssuchende diesen Aspekt mittlerweile für ihre Wahl berücksichtigen. Doch was bedeutet das für Sie bzw. Ihr Unternehmen? Welche Regeln und Vorschriften kommen bei einer betrieblichen Altersvorsorge auf Sie als Arbeitgeber zu? Lohnt es sich, diese anzubieten? In unserem Beitrag erhalten Sie die Antworten.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Info

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, zählt zu den geldwerten Vorteilen bzw. den vermögenswirksamen Leistungen und ergänzt das Drei-Säulen-Modell für Arbeitnehmer in Bezug auf den Aufbau einer Zusatzrente. Die anderen beiden Säulen der Vorsorgemöglichkeiten sind:

  • die gesetzliche Vorsorge: die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • die private Vorsorge wie beispielsweise die Riester-Rente oder Lebensversicherungen

Sie dürfen Ihren Mitarbeiter finanzielle Leistungen zusagen, wie zum Beispiel zur:

  • Altersversorgung
  • Versorgung von Hinterbliebenen beim Todesfall
  • Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

Geregelt ist die betriebliche Altersvorsorge nach dem § 1a der BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge). In diesem ist auch die Lage der betrieblichen Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst geregelt, in welchem ein Tarifvertrag in den meisten Fällen eine bAV verpflichtend vorsieht.

Nach § 3 Nr. 63 EstG (Einkommenssteuergesetz) liegt der steuerfreie Höchstbeitrag der bAV im Jahr 2023 bei 584 Euro im Monat. Die Sozialversicherungsfreiheit gilt bis zu 292 Euro monatlich. Das heißt: Bis zu diesen Werten können Sie als Arbeitgeber ohne Abschläge in die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Angestellten einzahlen, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung richten.

Info

Was gilt seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018?

Seit dem 01.01.2018 gibt es ein Modell für die betriebliche Altersvorsorge, das als Betriebsrentenstärkungsgesetz bekannt ist. Neu ist, dass:

  • Sie den festgelegten Beitrag an die entsprechende Versorgungseinrichtung zahlen und danach von jeglicher Haftung befreit sind.
  • Die Grenze der steuerfreien Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer von bisher 4 Prozent auf bis zu 8 Prozent angehoben wurde.
  • Sie bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen müssen (für Verträge, die vor 2018 geschlossen wurden, greift die Pflicht erst ab 2022).

Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine bAV anzubieten?

Nein, eine betriebliche Altersvorsorge müssen Sie nicht anbieten, wenn es sich um eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung handelt.

Es besteht nur die Pflicht für Arbeitgeber zu der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer den Aufbau mittels einer Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Allerdings auch nur dann, wenn die Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Alle Arbeitnehmer dürfen nach Beendigung der Probezeit eine betriebliche Altersvorsorge erhalten. Das schließt folgende Personengruppen ein:

  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • (nicht-)beherrschende Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH
  • Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft

Selbst im Minijob, in Teilzeit oder auch Geringverdiener haben Anspruch auf die bAV.

Warum es sich für Arbeitgeber lohnt, die betriebliche Altersvorsorge einzuführen

Dies ist besonders für viele kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll. Diese können hohe Gehälter bzw. regelmäßige Lohnerhöhungen ihrer Mitarbeiter nicht in dem Maße zahlen wie Großkonzerne. Um dennoch die Leistung Ihrer Angestellten zu honorieren, gibt es Lohnzusatzleistungen wie die betriebliche Altersvorsorge. Wenn Sie diese bis zu den Höchstbeiträgen abführen, folgen keine steuerlichen Abzüge, was bei einer Gehaltserhöhung zutreffen würde. Durch die bAV fühlen sich die Arbeitnehmer wertgeschätzt, was zusätzlich zu einer langen sowie zufriedenen Mitarbeiterbindung führt.

Für welche Personen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Alle Arbeitnehmer profitieren davon, wenn Sie Ihnen als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Vor allem diejenigen, die eine geringe Rente erwarten, können mit einer bAV ihr Gehalt während des Ruhestands aufstocken.

Eine bAV ist nicht für jeden die beste Zusatzvorsorge

Da Arbeitnehmer ihre Betriebsrente versteuern müssen, sind die Zahlungen der betrieblichen Altersvorsorge in der Auszahlungsphase nicht steuerfrei. Wenn sich bei Angestellten der persönliche Steuersatz während der Rente nur geringfügig verringert, bleiben die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben beinahe gleich. Für solche Gruppen lohnt sich die bAV dann weniger.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich einige Vorteile, die eine bAV mit sich bringt:

  • Der Anteil zur Sozialversicherung kann sinken.
  • Die gezahlten Beiträge gelten als Betriebsausgaben, die Sie als solche in der Steuer angeben dürfen.
  • Die Mitarbeiterbindung wird erhöht.
  • Die Attraktivität auf dem Bewerbermarkt steigt.

Wie können Sie als Arbeitgeber die bAV umsetzen?

Sie dürfen bei der betrieblichen Altersvorsorge sowohl das Vorsorgemodell aus 5 Durchführungswegen als auch den Anbieter selbst auswählen. Diese Modelle stehen zur Auswahl:

  1. Direktzusage bzw. Pensionszusage
  2. Direktversicherung
  3. Pensionskasse
  4. Pensionsfonds
  5. Unterstützungskasse

Durchführungswege betrieblicher Altersvorsorge im Überblick

Um keine Nachteile bei einer betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten, sollten Sie als Arbeitgeber immer einen unkomplizierten Weg wählen, der mit wenig Verwaltungsaufwand zusammenhängt.

Direktzusagen

 

Direktzusagen verpflichten Sie dazu, Mitarbeitern eine Rente aus dem Betriebsvermögen für die Pension zu zahlen. Allerdings haben Angestellte keinen Anspruch auf eine weitere Finanzierung, wenn sie Ihre Firma verlassen.

Direktversicherung

 

Bei der Direktversicherung schließen Sie ohne viel Aufwand eine betriebliche Lebens- bzw. Rentenversicherung für Ihre Angestellten ab. Zahlen Sie pro Jahr maximal 1.752 Euro pro Mitarbeiter, können Sie die Beiträge mit 20 Prozent versteuern, sodass keine Sozialabgaben dafür fällig werden.

Pensionskasse

 

Wählen Sie eine Pensionskasse aus, haben Sie weniger Arbeit, da es sich hierbei um spezielle Lebensversicherungen handelt, die von den Arbeitgeber unabhängig sind. Diese werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert.

Pensionsfonds

 

Pensionsfonds verhalten sich ähnlich wie Pensionskassen. Allerdings können diese das angelegte Geld der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich in bestimmte Fonds oder ETFs investieren, wodurch höhere Renditen möglich sind. Erhalten Arbeitnehmer nicht die vereinbarte Leistung, haften Sie selbst nur für die Differenz zur Mindestleistung.

Unterstützungskasse

 

Eine Unterstützungskasse verwaltet das Geld ebenfalls in Ihrem Sinne und legt es möglichst gewinnbringend an, zum Beispiel in Wertpapiere. Die von Ihnen gezahlten Leistungen gelten hierbei als nachträglicher Arbeitslohn, weshalb diese betriebliche Altersvorsorge nur in der Phase der Auszahlung versteuert werden.

Beitragszahlungen in die betriebliche Altersvorsorge

In eine bAV werden monatlich bestimmte Beträge eingezahlt. Im Normalfall kann diese Phase bis zum Erreichen des Rentenalters bestehen bleiben. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Einzahlungen zu pausieren. Wer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt bzw. wie viel eingezahlt wird, kann dabei stark variieren. Diese Möglichkeiten gibt es.

Beteiligungsmöglichkeiten an der bAV

Bei einer klassischen betrieblichen Altersvorsorge zahlen Sie einen Arbeitgeberanteil ohne Beteiligung Ihrer Mitarbeiter. Allerdings können diese ebenfalls bestimmte Beiträge leisten. In manchen Fällen der betrieblichen Altersvorsorge ist sogar ein Arbeitgeberzuschuss von Ihrer Seite nötig.

Möglichkeiten beim Arbeitgeberzuschuss

Entscheiden sich Ihre Angestellten für eine Entgeltumwandlung, müssen Sie von deren Eigenanteil mindestens 15 Prozent übernehmen. Der Arbeitgeberzuschuss der bAV ist während der Einzahlung vollständig steuer- und sozialabgabenfrei.

Eigenanteil von Arbeitnehmer

Ihre Mitarbeiter dürfen in ihre bestehende bAV einen Eigenanteil leisten, um die Beiträge für die Rente zusätzlich zu erhöhen. Durch eine Entgeltumwandlung zum Beispiel zahlen diese einen bestimmten Betrag monatlich ein, der ihnen vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Tipp

Nutzen Sie die Vorteile der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist die häufigste Form bei der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei verringert sich das Bruttogehalt der Arbeitnehmer, wodurch Sie beide weniger Abzüge für die Steuer leisten müssen.

Zusätzlich gibt es für Ihre Mitarbeiter hier die Chance, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie in unserem detaillierten Artikel zum Thema Entgeltumwandlung.

Welche Steuern und Sozialabgaben werden bei der betrieblichen Altersvorsorge fällig?

Sie profitieren von den Einzahlungen in die bAV deutlich, wenn Sie 30 Prozent der Einzahlungen steuerlich geltend machen. Dies gilt aber nur, wenn die Arbeitnehmer maximal 2.200 Euro Lohn erhalten und Sie mindestens 240 Euro im Jahr an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen.

Wenn die Einzahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber für ihren bAV-Vertrag direkt vom Bruttogehalt abgehen, minimieren sich die Beiträge zudem für die Sozialversicherungen. Diese bestehen aus:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Durch die niedrigeren Abzüge sparen sowohl Ihre Mitarbeiter als auch Sie Steuern bei der Altersvorsorge, da das Bruttogehalt dadurch niedriger wird.

Müssen Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bei der Lohnabrechnung berücksichtigen?

Auf der Gehaltsabrechnung müssen Sie die betriebliche Altersvorsorge angeben, wenn es sich um eine Entgeltumwandlung handelt. Denn der Betrag für die Vorsorge wird grundsätzlich vom gesamten Bruttolohn abgezogen. Die neu entstandene Summe in der Lohnabrechnung gilt nun als Grundlage für die Berechnung der Sozialabgaben und Steuern.

Diese Abzüge ziehen Sie vom gesamten Bruttolohn ab. Um den Nettolohn zu erhalten, müssen Sie am Schluss den Beitrag der bAV von der entstandenen Summe subtrahieren.

Mit einem Lohnabrechnungsprogramm sind solche Änderungen mit wenigen Klicks eingestellt. Haben Sie dennoch Verständnisfragen zu dem Thema, hilft Ihnen unsere Software Lexware lohn+gehalt wissen alle Zusammenhänge aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung besser nachzuvollziehen.

Wie wird die bAV bei Renteneintritt ausbezahlt?

Normalerweise ist es sinnvoll, die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente lebenslang monatlich an Ihre ehemaligen Mitarbeiter auszuzahlen. In dieser Zeit sind die Auszahlungen steuerpflichtig. Das gilt für die gesetzliche Krankenversicherung sowie für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Arbeitnehmer können die betriebliche Altersvorsorge, die Sie für diese einzahlen, nicht kündigen oder eine vorzeitige Auszahlung von Ihnen verlangen. Sie dürfen zwar Einzahlungen stoppen, das ändert aber nichts daran, dass die bAV erst nach Renteneintritt ausgezahlt wird.

Tipp

Betriebliche Altersvorsorge als Einmalzahlung

Sie haben zudem als Arbeitgeber die Möglichkeit, das angesparte Guthaben zum Rentenbeginn auf einmal auszuzahlen. Bei einer Direktversicherung bleibt die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Arbeitnehmer sogar komplett steuerfrei, wenn diese 12 Jahre lief, dabei 5 Jahre eingezahlt wurde sowie ein Mindesttodesfallschutz in Höhe von 60 Prozent vereinbart wurde.

Tipp: Mit Lexware lohn+gehalt können Sie die betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen ganz einfach abrechnen.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?

Arbeitnehmer haben seit 2005 einen Rechtsanspruch darauf, dass bei einem Arbeitgeberwechsel deren bisheriges eingezahltes Guthaben der betrieblichen Altersvorsorge bestehen bleibt und in einen neuen Vertrag umgewandelt wird. Dabei dürfen die neuen Arbeitgeber stets selbst die Art der betrieblichen Altersvorsorge bestimmen.

Das Mitnahmerecht müssen Arbeitnehmer zudem innerhalb einer Frist wahrnehmen: Nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses darf dafür kein Jahr verstrichen sein.

Achtung

3 Jahre im Unternehmen sind Pflicht

Obwohl alle Angestellten eine bAV erhalten dürfen, wenn sie den Anbieter wechseln, sind diese bei arbeitgeberfinanzierten Altersversorgungen von der Unverfallbarkeitsfrist abhängig. Dafür müssen diese seit 2018 für mindestens 3 Jahre in Ihrem Betrieb arbeiten und ein Alter von 21 Jahren erreicht haben.

Bei Insolvenz der Firma ist die Betriebsrente abgesichert

Dank des Pensionsversicherungsvereins (PSV) sichern sich Arbeitnehmer die bAV auch dann, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet. Dieser Verein übernimmt selbst bei einem Verkauf der Firma die Rentenzahlungen der betrieblichen Altersvorsorge bei Renteneintritt, sodass Arbeitnehmer keine Ansprüche bei der insolventen Firma einklagen müssen.