Was ist eine Lohnabrechnung?
Unter einer Lohnabrechnung verstehen wir grundsätzlich ein Dokument, welches Informationen darüber enthält, wie sich der Lohn eines Arbeitnehmers über einen bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Meist werden Verdienstabrechnungen daher monatlich erstellt.
Die Abrechnung muss die erfolgte Zahlung im Detail aufschlüsseln, damit der Lohn für alle Beteiligten genau nachvollziehbar ist. Das sind:
- Arbeitnehmer,
- Arbeitgeber und das
- Finanzamt.
Um diesen Anforderungen zu erfüllen, muss eine Lohnabrechnung alle relevanten Zahlen rund um den Verdienst sowie die Abzüge und Steuern enthalten.
Info
Was gehört alles in eine Lohnabrechnung?
Grundsätzlich sollte eine Lohnabrechnung – unabhängig von Branche und Unternehmensform – folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- der Zeitraum der Abrechnung
- klare Angaben, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt
- Bruttolohn
- Art und Höhe der anfallenden Abzüge
- Auszahlungsbetrag
- Steuer- und Sozialversicherungsmerkmale
Wer ist verpflichtet eine Lohnabrechnung zu erstellen?
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter hat, muss gemäß § 108 der Gewerbeordnung (GewO) auch eine Lohnabrechnung erstellen. Das heißt: Sobald du dem ersten Mitarbeiter seinen Lohn ausbezahlst, nimmt die Lohnbuchhaltung Zeit und Geld in Anspruch. Du stehst dann nämlich nicht nur vor der Herausforderung, regelmäßig Lohn- und Gehaltsabrechnungen für deine Angestellten zu erstellen. Du bist außerdem dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für deine Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerklasse abzuführen.
Die GewO besagt zwar ebenfalls, dass die ordnungsgemäße Lohnabrechnung nicht notwendig ist, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten Abrechnung nicht geändert haben. Doch in der Praxis geschieht das meistens nicht: Jeder Mitarbeiter erhält eine monatliche Abrechnung in Papierform oder per E-Mail.
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Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Die Begriffe „Lohn“ und „Gehalt“ verwenden wir umgangssprachlich häufig als Synonyme. Es gibt allerdings einen entscheidenden Unterschied zwischen Lohn und Gehalt:
- Gehalt: Hierbei handelt es sich um ein festes, nicht abweichendes monatliches Einkommen.
- Lohn: Einen Lohn erhalten Arbeiter, die nach Stunden bezahlt werden und deren monatliches Einkommen sich dadurch ändert. Die endgültige Summe für die Lohnabrechnung errechnet sich meist auf Basis des Stundenlohns. Deshalb kann der Verdienst schwanken und muss nicht jeden Monat gleich hoch ausfallen (z. B. beim Baulohn).
Der entscheidende Unterschied der Berechnung liegt also darin, dass das Gehalt jeden Monat gleichbleibt, unabhängig von den gearbeiteten Stunden. Den Lohn berechnest du aus den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden errechnet. Als Arbeitgeber musst du in jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung klar aufzeigen, ob es sich bei der Auszahlung um Lohn oder Gehalt handelt.
Brutto- und Nettolohn korrekt berechnen
Je nach Steuerklasse, Sozialabgaben und Branche, kann der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn bis zu 40 % betragen:
- Bruttoentgelt: Darunter versteht man die Gesamtvergütung vor Abzug der Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung (SV-Beiträge).
- Nettolohn: Hierbei handelt es sich um das tatsächliche Entgelt, welches der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer am Ende eines Monats ausbezahlt wird.
Es gibt aber noch weitere Posten, die wichtig sind, um die Lohnabrechnung korrekt zu berechnen.
Wie setzt sich der Bruttolohn zusammen?
Um den Bruttolohn zu berechnen, gilt es, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. In der Regel setzt sich der Bruttoverdienst aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- dem Grundlohn und
- variablen, leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen, z. B. Zuschläge, Zulagen oder geldwerte Vorteile.
Arbeiternehmer können sich zusätzlich zum Grundlohn häufig über sogenannte Zuschläge und Zulagen freuen. Zuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen beitrags- und steuerfrei. Zulagen, hingegen, kommen zum Bruttolohn hinzu und sind daher steuerpflichtig – beispielsweise das Urlaubsgeld oder das Weihnachtsgeld.
Hier einige Beispiele für Zuschläge und Zulagen:
- Gefahrenzulagen,
- Überstundenzuschläge,
- Ausbilderzulagen,
- Nachtarbeitszuschläge,
- Überstunden-Zuschläge und
- Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Info
Wann bekommen Arbeitnehmer einen Zuschlag?
Wenn ein Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen bzw. nachts arbeitet, hat er zumindest einen Anspruch auf das in seinem Arbeitsvertrag vereinbarte Grundentgelt. Auf welche Zuschläge er darüber hinaus Anrecht hat, richtet sich danach, ob es einen Tarifvertrag, eine konkrete Betriebsvereinbarung oder eine einzelvertragliche Regelung für die Lohnberechnung gibt.
Weiterhin können Angestellte ihren Grundlohn durch leistungsbezogene Bonuszahlungen des Arbeitgebers aufstocken:
- Prämien oder Provisionen,
- geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen) und
- andere Sonderleistungen (z. B. Jubiläumszuwendungen, Bonuszahlungen).
Alle genannten Möglichkeiten tragen dazu bei, dass sich das Grundentgelt um ein Vielfaches erhöhen kann und dadurch am Monatsende immer wieder unterschiedlich hohe Bruttolöhne zustande kommen. Die genaue Zusammensetzung des Bruttolohns wird für die Lohnabrechnung in Lohnlisten festgehalten.
Tipp
Lohnabrechnungen automatisiert online erstellen
Mit Lexware Office kannst du deine Lohnabrechnung online erstellen. Die Software fasst das Arbeitsentgelt deiner Mitarbeitenden übersichtlich und individuell zusammen und weist aus, welche Bestandteile steuerpflichtig sind und welche Abzüge anfallen.
Nettolohn berechnen
Grundsätzlich ergibt sich aus dem Bruttoentgelt abzüglich aller gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge das Nettoentgelt.
Diese Abgaben fallen bei jedem Angestellten an:
- Lohnsteuer,
- Beiträge zur Krankenversicherung,
- Beiträge zur Pflegeversicherung,
- Beiträge zur Rentenversicherung,
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung,
- ggf. Solidaritätszuschlag und
- ggf. Kirchensteuer.
All diese Posten unterliegen unterschiedlichen Besteuerungen und Beitragsbemessungsgrenzen, die für die Lohnabrechnung relevant sind. Beispielsweise hängt die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer von der jeweiligen Lohnsteuerklasse des Beschäftigten ab.
Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gilt die Regelung, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge teilen: Eine Hälfte trägt der Arbeitgeber, die andere der Arbeitnehmer.
Achtung
Beachte deine Pflichten als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber bist du dafür zuständig, alle Sozialabgaben und Steuern für die monatliche Lohnabrechnung deiner Mitarbeitenden korrekt zu berechnen. Anschließend hast du die Pflicht, diese fristgerecht an die zuständigen Einzugsstellen sowie das Finanzamt zu überweisen. Aus diesem Grund musst du für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. Hinzu kommt außerdem, dass du als Arbeitgeber auch für dich selbst Beiträge wie Lohnnebenkosten abführen musst.
Wie berechnet man also eine Gehaltsabrechnung? Um Brutto- und Nettolohn korrekt zu ermitteln, kannst du dich an folgendes Schema zur Lohnberechnung halten:
| Bruttolohn | |
|---|---|
| + | Geldwerte Vorteile |
| + | Vermögenswirksame Leistungen |
| + | Zuschläge und Zulagen |
| + | Pauschal versteuerte Lohnbestandteile |
| + | Betriebliche Altersvorsorge |
| = | Gesamtbrutto |
| - | Betriebliche Altersvorsorge |
| = | Sozialversicherungsbrutto |
| - | Steuerfreibeträge |
| = | Steuerbrutto |
| - | Lohnsteuer |
| - | Kirchensteuer |
| - | Solidaritätszuschlag |
| - | Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsanteil des Arbeitnehmers |
| = | Nettoarbeitsentgelt |
| - | Sachbezüge |
| - | Vermögenswirksame Leistungen |
| - | Persönliche Abzüge (Aufwandsentschädigungen) |
| = | Auszahlungsbetrag |
Dieses praktische Beispiel zur Berechnung der Lohnabrechnung hilft dabei, die einzelnen Schritte und Abzüge noch besser nachzuvollziehen.
Welche Angaben muss eine rechtsgültige Lohnabrechnung enthalten?
Wie muss eine Lohnabrechnung aussehen und was muss auf einer Lohnabrechnung stehen? – Diese Fragen stellen sich viele Arbeitgeber, die eine rechtssichere und vollständige Abrechnung für ihre Mitarbeitenden erstellen möchten. Wenn du einen Lohnzettel erstellst, solltest du immer sorgfältig arbeiten und dir keine Nachlässigkeiten erlauben. Die folgende Erklärung zur Lohnabrechnung zeigt dir, welche Pflichtangaben enthalten sein müssen und worauf du beim Aufbau achten solltest. Der Grund: Machst du versehentlich falsche Angaben, kostet dich das Ausbessern nicht nur Zeit, sondern es kann auch teuer für dich werden. Wichtig ist, dass du dich an die aktuellen Vorgaben hältst und die Dokumente mit allen Pflichtangaben versehen, wenn du die Lohnabrechnung erstellst.
Wie ist eine Lohnabrechnung aufgebaut?
Wenn du eine Lohnabrechnung erstellst, musst du einem bestimmten Schema folgen und einige Pflichtangaben machen. Nur so sind sie auch vor den Behörden gültig. Die Unterlagen müssen mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Entgelts enthalten. Aber welche gesetzlichen Vorgaben müssen Unternehmen bei der Lohnabrechnung beachten?
In § 108 Abs. 3, Satz 1 GewO ist der Aufbau von Gehaltsabrechnungen festgelegt und welche Lohnabrechnungs-Daten in ein gesetzlich korrektes Formular hineingehören:
1. Allgemeine Pflichtangaben
- Vollständiger Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie des Angestellten,
- Geburtsdatum des Angestellten,
- Steuer-ID, Steuerklasse und Versicherungsnummer des Angestellten,
- Beginn bzw. Ende des Beschäftigungsverhältnisses und
- konkreter Zeitraum der Abrechnung,
2. Bestandteile des Entgelts
- Bruttolohn,
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers,
- steuerliche Abgaben (Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, ggf. Soli),
- persönliche Abzüge,
- Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge,
- Vermögenswirksame Leistungen,
- Steuerfreibeträge,
- Geldwerte Vorteile/Sachbezüge,
- Zuschläge (z. B. Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit),
- Zulagen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) sowie
- Nettolohn und Auszahlungsbetrag.
Zum weiteren Inhalt von Lohnabrechnungen gehören ebenfalls die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie:
- Steuerklasse,
- Konfession oder
- Kinderfreibetrag.
Info
Müssen Urlaubstage auf der Lohnabrechnung stehen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass Urlaubstage auf der Lohnabrechnung stehen müssen. Viele Arbeitgeber listen sie trotzdem als zusätzliche Information auf. Diese Angabe ist aber nicht rechtlich bindend.
Für Arbeitgeber kann es sogar ratsam sein, den Resturlaub nicht auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Wenn die Lohnabrechnung die Urlaubstage immer wieder aufführt, könnten Mitarbeiter davon ausgehen, dass Urlaubstage nicht verfallen. Die offizielle Urlaubsdokumentation erfolgt in der Regel getrennt über interne HR-Systeme.
Beispiel einer Lohnabrechnung
Dieses Beispiel zur Lohnabrechnung in Deutschland liefert dir eine hilfreiche Orientierung. Die Musterlohnabrechnung zeigt anschaulich alle wichtigen Bestandteile, die auf einer Gehaltsabrechnung enthalten sein sollten, wie Bruttolohn, Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge. Ein solches Beispiel für die Gehaltsabrechnung ist besonders hilfreich, um den Aufbau und die Berechnung der Abzüge nachvollziehen zu können. Ein Beispiel zur Entgeltabrechnung kann auch dabei unterstützen, typische Abzüge und Zuschläge besser zu verstehen.
Nutze dieses Beispiel der Gehaltsabrechnung als Vorlage, um deine eigene Lohnabrechnung sinnvoll und korrekt zu erstellen. Besonders für Einsteiger oder kleine Unternehmen ist ein Gehaltsabrechnungsmuster eine sinnvolle Arbeitshilfe, um alle Pflichtangaben übersichtlich zu erfassen und Fehler zu vermeiden.
Info
Gehaltsnachweis für Arbeitgeber
Ein Gehaltsnachweis – auch Vergütungsnachweis genannt – kann mehr Informationen als die reguläre Lohnabrechnung enthalten. Er umfasst zusätzlich Angaben wie Beschäftigungsdauer, Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld), Zuschläge, Jahressummen oder vereinbarte Gehaltserhöhungen.
Bedeutung der Abkürzungen in der Lohnabrechnung
In der Lohnabrechnung finden man zahlreiche Abkürzungen verwendet, die für Außenstehende oft schwer zu verstehen sind. Diese Abkürzungen beziehen sich auf verschiedene Posten, die der Arbeitgeber vom Bruttogehalt abzieht oder zu diesem hinzugerechnet werden.
Gängige Abkürzungen in einer Lohnabrechnung und ihre Bedeutung sind:
- A = Abfindung,
- AV = Arbeitslosenversicherung,
- E = Einmalbezug,
- F = Frei,
- GB = Gesamtbrutto,
- H = Hinzurechnungsbeitrag (nur bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen),
- Ki. Frbtr. = Kinderfreibetrag,
- KiSt = Kirchensteuer,
- KK = Krankenkasse,
- KV = Krankenversicherung,
- L = Laufender Bezug,
- LSt = Lohnsteuer,
- M = Mehrjährige Versteuerung,
- MFB = Mehrfachbeschäftigung,
- N = Nachberechnung,
- P = Pauschalversteuerung (Pauschalierung),
- PGRS = Personengruppenschlüssel (d. h. besondere Beschäftigungsarten),
- PV = Pflegeversicherung,
- RV = Rentenversicherung,
- S = Sonstiger Bezug (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld),
- St = Steuerbrutto,
- StKl = Steuerklasse,
- SV = Sozialversicherung,
- V = Vorjahr,
- VKZ = Verarbeitungskennzeichen (relevant für Lohnbuchhaltung) und
- W = Wertguthaben (z. B. Zeitwertkonto).
Welche Besonderheiten gelten beim Erstellen von Lohnabrechnungen für geringfügige Beschäftigungen?

Unter einer geringfügigen Beschäftigung versteht man ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Verdienst eine gesetzlich festgelegte Entgeltgrenze von 603 Euro nicht überschreitet. Man spricht in diesem Fall auch von einem sogenannten Minijob. Minijobber können bis zu 603 Euro pro Monat verdienen, ohne Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge entrichten zu müssen.
Aber auch als Arbeitgeber kannst du davon profitieren. Der Grund: Du bezahlst für Minijobber lediglich die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge in Form einer Pauschale von rund 31 % des Lohns an die Knappschaft-Bahn-See. Diese Summe setzt sich aus den folgenden Beitragssätzen zusammen:
Pauschalbeitrag des Arbeitgebers bei Minijobs (rund 31 % des Lohns)
Genau wie für jeden Vollbeschäftigen musst du am Monatsende auch für Minijobber komplette Lohnabrechnungen erstellen. Diese beinhalten ebenfalls alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben und stellen deine pauschalen Sozialabgaben dar.
Wer macht die Lohnabrechnung?
Als Unternehmer und Dienstgeber bist du dafür verantwortlich, die Lohnabrechnung korrekt auszustellen. Kleinere und mittlere Unternehmen lassen diese Aufgabe häufig von einem externen Dienstleister (wie einem Lohnbüro oder dem Steuerberater) durchführen. Damit verliert das Unternehmen aber auch Kontrolle und Flexibilität. Der größte Zeitfresser dabei ist oft die missverständliche Kommunikation. Außerdem steigen bei Korrekturbedarf die Kosten für das Outsourcing schnell an.
Auch kostenlose Muster und Vorlagen zur Lohnabrechnung aus dem Internet eignen sich oft nur für den Anfang. Sie helfen dir zwar dabei, relevante Daten für die Lohnbuchhaltung zu erfassen, langfristig gesehen ist jedoch eine professionelle Lohnabrechnungssoftware die bessere Wahl für dein Unternehmen.
Moderne Software-Lösungen wie das Lohnprogramm von Lexware Office erlauben es Unternehmern, die komplette Lohnabrechnung für ihre Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse einfach selbst zu erstellen – auch auf einem Mac.
Der große Vorteil daran: Du sparst auf Dauer Zeit und Geld. Für Großunternehmer lohnt es sich, ein eigenes Personalreferat mit Lohnbuchhaltung anzustellen. Du musst für jeden Dienstnehmer ein eigenes Lohnkonto führen. Lohnlisten stellen Gehalt und Abzüge zusammen. Die meisten Unternehmer erstellen die Lohnabrechnung jedoch mit computerunterstützten Systemen und Online-Buchhaltungsprogrammen wie Lexware Office.
In der Lexware Office Lohnabrechnung steckt deutlich mehr als in einem einfachen Lohnrechner, der dir die Löhne und Gehälter deiner Mitarbeiter automatisch berechnen kann. Die Software-Lösung ist dazu in der Lage, alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben – wie die Beitragsbemessungsgrenzen – automatisch zu berücksichtigen. Auch die Lohnabrechnung für Minijobs, Angestellte und alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse erstellst du einfach und ohne Vorkenntnisse.
Lexware Office kümmert sich dank einer in das Lohnabrechnungsprogramm integrierten ELSTER-Schnittstelle automatisch um einen reibungslosen Datenaustausch und ermöglicht automatische Meldungen an:
- Finanzamt,
- Krankenkassen und
- Berufsgenossenschaften.
Gerade wenn du geschäftlich viel unterwegs bist, passt die Software gut zu deinem Arbeitsalltag. Sie ist leicht bedienbar und lässt sich auch mobil über Notebook, Smartphone oder Tablet abrufen.
Wie ist die Aufbewahrungspflicht bei einer Lohnabrechnung?
Wie für alle wichtigen Belege in der Buchhaltung gibt es auch für Lohnabrechnungen gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen. Aus diesem Grund solltest du du nicht allzu voreilig sein, wenn du Bescheinigungen entsorgst. Lohnkonten und Abrechnungsunterlagen sind in der Regel 6 Jahre lange aufzubewahren. Belege mit steuerlicher Relevanz musst du 10 Jahre archivieren.
Nur so bist du dazu in der Lage, bei Bedarf jederzeit das Brutto- und Nettogehalt deiner Angestellten sowie Abzüge für Versicherungen und Steuern nachweisen zu können. Andernfalls drohen dir rechtliche Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Aber auch für kleinere Unternehmen lohnt es sich, die Dokumente aufzubewahren, falls sie einen Nachweis benötigen oder wenn unter anderem ein Angestellter seine eigenen Kopien der Lohnabrechnung verloren hat.
Überdies sollten Arbeitnehmer alle Lohnunterlagen bis zum Eintritt in die Rente gut aufbewahren, um einen Nachweis für spätere Rentenansprüche zu haben. Per se gilt für Arbeitnehmer jedoch nicht die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Lohnabrechnungen.
Welche Besonderheiten muss ich beim Erstellen von Lohnabrechnungen im Baulohn berücksichtigen?
Wenn du Baulohnabrechnungen erstellst, gibt es im Gegensatz zu herkömmlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen ebenfalls einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich sind Abrechnungen im Baugewerbe etwas komplizierter als in anderen Branchen, da man hier unter anderem zwischen Sommer- und Winterarbeitszeit unterscheidet. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) sieht zwei verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitverteilung vor:
- Dezember - März: 38 Wochenstunden und
- April - November: 41 Wochenstunden.
Solltest du diese Arbeitszeitverteilung in deinem Betrieb anwenden, bezahlst du deinen Mitarbeitenden für die Wintermonate 164 Stunden und für die Sommermonate 178 Stunden pro Monat. Um die genauen Arbeitszeiten nachher korrekt in der Lohnabrechnung abzurechnen und festzuhalten, musst du ein lückenloses Arbeitszeitkonto führen. Weiterhin gibt es verpflichtende Sozialkassen des Baugewerbes (SOKABAU). Dementsprechend musst du als Arbeitgeber ein anderes Meldeverfahren berücksichtigen und die Sozialabgaben anders abführen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn du fehlerhafte Lohnabrechnungen erstellst?
Hast du versehentlich zu viel Lohnsteuer für einen deiner Mitarbeiter entrichtet, kannst du dir diese wieder zurückholen. Bei anderen Posten, wie beispielsweise den Sozialabgaben, funktioniert das allerdings nicht ohne Weiteres. In so einem Fall musst du die Beiträge, die du zu viel gezahlt hast, mit den Abgaben für den laufenden Entgeltabrechnungszeitraum verrechnen und den Anteil deines Mitarbeiters an diesen auszahlen. Ist es nicht möglich den Betrag zu verrechnen, kannst du die Erstattung beantragen. Das kostet allerdings viel Zeit und Nerven.
Solltest du auf der Kehrseite einmal vergessen haben, fällige Beiträge (z. B. für die Kranken- oder Rentenkasse) fristgerecht zu entrichten, ist das strafbar. Du darfst fehlende Zahlungen lediglich innerhalb der folgenden drei Lohnzahlungen nachträglich einbehalten. Lässt du diese Frist verstreichen, droht dir eine Geld- oder schlimmstenfalls sogar eine Freiheitsstrafe. Achte deshalb stets auf ein fehlerfreies Ergebnis, damit du keine falsche Lohnabrechnung erstellst.
Brauche ich als Geschäftsführer eine Lohnabrechnung?
Als Geschäftsführer brauchst du keine Gehaltsabrechnung für dich selbst, außer wenn du dich selbst einstellst. Wenn du gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH bist, spricht man von einem Gesellschafter-Geschäftsführer. In diesem Fall kannst du dein Einkommen als Betriebsausgabe geltend machen und die steuerlichen Vorteile daraus nutzen. Das Einkommen verarbeitest du dann über eine Gehaltsabrechnung für Geschäftsführer in der Lohnabrechnung verarbeitet. Da dieses Einkommen als Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit angesehen wird, ist eine genaue Abrechnung erforderlich.
Im Unterschied zu freien Entnahmen durch Unternehmertätigkeit ist hierbei das Gehalt nicht frei wählbar. Vielmehr sind bestimmte Vorgaben zu beachten, um steuerliche Konsequenzen wie eine versteckte Gewinnausschüttung durch ein unangemessen hohes Gehalt zu vermeiden.
Das heißt, das Gehalt für die Chef-Position muss angemessen und nachvollziehbar sein. Dazu empfiehlt es sich, einen Arbeitsvertrag zu formulieren, der detailliert alle Bestandteile der Vergütung aufführt. Neben dem Basisgehalt zählen hierzu auch Zusatzleistungen wie Boni, Dienstwagen, Bonuszahlungen und Urlaubsgeld, die du ebenfalls dokumentieren werden solltest.
Tipp
Im Zweifelsfall beraten lassen
Ob es von Vorteil ist, eine Lohnabrechnung als Geschäftsführer einer GmbH zu erstellen, ist nicht immer ersichtlich. Lass dich im Zweifelsfall von deiner Steuerkanzlei beraten, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Lohnabrechnung auslagern: Wann ist das Outsourcen sinnvoll?
Als Arbeitgeber kommen im Bereich der Lohnbuchhaltung einige anspruchsvolle Aufgaben und Verpflichtungen auf dich zu:
- Lohnsteuer und Sozialabgaben fristgerecht an die zuständigen Behörden abführen,
- entsprechende Bescheinigungen ausstellen,
- Lohnabrechnungen aufbewahren und entsprechende Aufbewahrungsfristen einhalten sowie
- Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt wahrnehmen.
Meist verfügen kleine und mittelständische Unternehmen nicht über die nötige Zeit oder das erforderliche Know-how, um sich selbst um ihre monatlichen Lohnabrechnungen zu kümmern. Dann kann es unter Umständen Sinn machen, die Lohnbuchhaltung und damit auch die Lohnabrechnungen auszulagern. Du hast zwei Möglichkeiten, diese Aufgaben nach extern zu übergeben:
- an einen Steuerberater oder
- an ein Lohnbüro.
Welche Vorteile bietet mir das Auslagern der Lohnabrechnung?
Die Lohnabrechnungen auszulagern, bietet gerade kleinen und mittleren Unternehmen eine Reihe von Vorteilen:
- Der zeitliche und finanzielle Aufwand fällt wesentlich geringer aus.
- Du sparst Personalkosten, da du keine Mitarbeitenden für die Lohnabrechnung benötigst.
- Du musst dich nicht ständig mit veränderten Steuergesetzen befassen.
Wie funktioniert das Outsourcing der Lohnabrechnung?
Wenn du Lohnabrechnungen extern erstellen lassen, musst du folgende Punkte erledigen:
- Erfasse einmalig alle relevanten Stammdaten deiner Angestellten.
- Lege deinen gewünschten Zeitpunkt für die monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen in deinem Unternehmen fest.
- Übermittle dem Dienstleister kurz vor der Fälligkeit eine Mitarbeiterliste mit allen wichtigen Angaben für die Lohnabrechnung (z. B. geleistete Stunden und Überstunden).
Jetzt ist dein externes Lohnbüro bzw. dein Steuerberater mit der Bearbeitung am Zug. Du solltest in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen die Lohnabrechnungen, die du beauftragt hast, einschließlich aktueller Lohnauswertungen erhalten. Vergiss nicht, diese für eine potenzielle Betriebsprüfung aufzuheben.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich die Lohnabrechnung auslagere?
Wenn du deine Abrechnungen an externes Fachpersonal auslagerst, ist diese Leistung mit entsprechenden Lohnabrechnungskosten verbunden. Deren Höhe richtet sich nach bestimmten Faktoren:
- Leistungsumfang des Lohnbüros und
- Anzahl deiner beschäftigten Mitarbeiter.
Das heißt: Ausgelagerte Abrechnungen können mit der Zeit hohe zusätzliche Kosten für dein Unternehmen bedeuten.
Achtung
Verwaltungsaufwand trotz Auslagerung
Beachte außerdem, dass trotz allem ein großer Teil des Verwaltungsaufwands weiterhin an dir selbst hängen bleibt, auch wenn du die Lohnabrechnung auslagerst.
Lohnabrechnung selbst erstellen: Welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn du die Lohnabrechnung auslagerst, kann das hohe Kosten verursachen. Dieses Geld kannst du dir sparen, indem du die Lohnabrechnungen selbst erstellst. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Du nutzt eine spezielle Vorlage.
- Du setzt eine professionelle Lohnabrechnungssoftware ein.
1. Vorlagen
Du kannst zum Beispiel eigene Vorlagen mit Excel oder Word erstellen. Alternativ kannst du vorgefertigte Lohnabrechnungsmuster aus dem Internet verwenden. Im Web findest du eine große Auswahl bereits fertiger Muster für die Lohnabrechnung, die du kostenlos herunterladen kannst. In der Regel enthalten diese bereits Felder mit allen wichtigen Pflichtangaben, sodass du nur noch die entsprechenden Daten aus deiner Lohnbuchhaltung eintragen musst.
Achtung
Du musst alle Abzüge selbst berechnen
Wenn du deine Lohnabrechnungen mit einer Vorlage erstellst, musst du selbst alle steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge vom Bruttoentgelt korrekt berechnen. Daher ist diese Methode nur dann ratsam, wenn du in deiner Firma lediglich ein bis drei Angestellte beschäftigst, deren Löhne das ganze Jahr über gleich bleiben.
2. Lohnabrechnungssoftware
Wenn dein Unternehmen mehrere Mitarbeiter beschäftigt oder die Löhne der Angestellten von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen, ist eine moderne Lohnabrechnungssoftware sinnvoll. Eine Software ist der einfachste und sicherste Weg, fehlerlose Abrechnungen selbst zu erstellen, die den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen.
Nachdem du alle Stammdaten deiner Mitarbeiter in ein solches Programm eingegeben hast, erstellt dieses automatisch jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für dich. Da die Anschaffung einer Lohnsoftware außerdem mit geringen monatlichen Kosten verbunden ist, ist der Einsatz eines modernen Programms die optimale Alternative für Unternehmen mit kleinem Budget.
Wie helfen mir moderne Software-Lösungen bei der Lohnabrechnung?
Ein gutes Lohnabrechnungsprogramm unterstützt dich unter anderem bei folgenden Aufgaben in der Lohnbuchhaltung:
- Alle Personaldaten zentral erfassen und aktuell abrufen,
- die Zuordnung und Verteilung aller Löhne und Gehälter auf einen Blick erkennen,
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen und
- den Überblick über die Personalkosten behalten.
Mit Hilfe einer effizienten Software musst du die Stammdaten deines Unternehmens und deiner Mitarbeiter nur einmalig erfassen. Auf Basis der eingepflegten Daten kann das Programm anschließend alle Löhne und Gehälter automatisch berechnen und die monatliche Lohnabrechnung für deine Angestellten erstellen. Weiterhin kannst du damit den kompletten Zahlungsverkehr selbstständig erledigen und alle Unterlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer archivieren.
Als Arbeitgeber gehört es außerdem zu deinen Aufgaben, alle Daten deiner Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern sowie die Lohnsteuer bei dem zuständigen Finanzamt zu melden. Eine moderne Lohnsoftware übernimmt auch diese Arbeiten für dich. Zudem kannst du damit Arbeitszeitkonten führen sowie Urlaubs- und Krankentage übersichtlich verwalten.
Welche Funktionen und Schnittstellen hat die Lohnabrechnungssoftware?
Wenn du eine geeignete Software suchst, solltest du unbedingt auf einige Funktionen achten, die dir die Lohnabrechnung erleichtern.
Es empfiehlt sich, ein Lohnprogramm mit einer Funktion für das Online-Banking zu wählen. So kannst du die Überweisungen der Löhne und Gehälter unkompliziert aus der Software heraus tätigen.
Außerdem sollte die Lohnabrechnungssoftware die Möglichkeit bieten, Sonderfälle abzurechnen wie z. B.:
- Minijobs und Midijobs,
- Gleitzone im Niedriglohnbereich,
- Teilzeitmitarbeiter,
- Mehrfachbeschäftigte,
- Praktikanten und
- Auszubildende.
Die Lohnabrechnungssoftware von Lexware berücksichtigt die unterschiedlichen Beschäftigungsarten in deinem Betrieb. Sie errechnet automatisch Beitragssätze für die Sozialversicherungsträger und die Lohnsteuer nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Durch die integrierte Dakota-Funktion übernimmt die Software auch das Meldewesen für dich. Darüber hinaus ist die Lexware Software wie alle seriösen Programme für die Lohnabrechnung mit gängigen Schnittstellen wie ELSTER und ELStAM ausgestattet. Diese garantieren dir einen reibungslosen Datenaustausch mit dem Finanzamt.
Welche Vorteile haben Programme für die Lohnabrechnung? – ein Überblick
- Komplette Lohnbuchhaltung einfach und flexibel selbst erledigen
- Fehlerwahrscheinlichkeit auf ein Minimum reduzieren
- Persönliche Fachkenntnisse erweitern
- Alle relevanten Lohndaten deines Unternehmens und deiner Mitarbeiter übersichtlich erfassen und verwalten
- Den Arbeitsaufwand in der Lohnbuchhaltung deutlich verringern und wertvolle Zeit für dein Kerngeschäft sparen
- Auf Basis aktueller Gesetze und Datenschutzrichtlinien arbeiten
- Kosten für externes Fachpersonal vermeiden und damit Geld sparen
- Stets den umfassenden Überblick über die Unternehmensfinanzen behalten
- Mitarbeitern Auskünfte schneller erteilen und damit optimal beraten
Tipp
Gib eine rechtssichere Lohnauskunft
Manchmal haben Mitarbeitende Fragen zu ihrer Lohnabrechnung. Zum Beispiel, wie es auf ihren Lohn auswirkt, wenn sich ihre Lebensumstände verändern. In solchen Fällen ist eine rechtssichere Auskunft Gold wert. Mit Lexware erhältst du für jede Anfrage in wenigen Sekunden ein Ergebnis.
