Steuerfreibetrag

Seien wir ehrlich: Steuererklärungen gehören für die wenigsten Menschen zu den Lieblingsaufgaben. Als Unternehmer sind Sie jedoch dazu verpflichtet, regelmäßig Auskunft über Einkommen und Umsatz zu geben. Daher ist es gut, jede mögliche Erleichterung und Entlastung rund um die Steuer zu kennen – wie zum Beispiel den Steuerfreibetrag. Sie möchten wissen, worum es sich dabei genau handelt, welche Arten von Freibeträgen es gibt und wie hoch die Steuerfreibeträge für das aktuelle Finanzjahr ausfallen? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

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Zuletzt aktualisiert am:06.02.2024

Die Bedeutung des Steuerfreibetrags

Definition

Was ist der Steuerfreibetrag?

Der Steuerfreibetrag ist im Steuerrecht ein Betrag, welcher die Steuerbemessungsgrundlage (also das zu versteuernde Einkommen) reduziert. Vereinfacht gesagt müssen Steuerpflichtige für diesen Betrag keine Steuern zahlen.

Der Steuerfreibetrag soll Steuerpflichtige entlasten, vor allem jene mit geringem Einkommen. Und auch die Arbeit des Finanzamts vereinfacht er. Denn manche Steuerfreibeträge zieht der Fiskus automatisch ab, ohne dass Betreffende dafür Belege einreichen müssen. Steuerfreibeträge bleiben auch erhalten, wenn Sie als Selbstständiger mehr verdienen. Abgaben sind nur für jenen Teil Ihres Einkommens fällig, der den Steuerfreibetrag übersteigt.

Dabei spielt zumindest in Teilen auch die Steuerklasse eine Rolle. Ein Beispiel: Je nachdem ob Ehepaare in Steuerklasse 3, 4 oder 5 landen, entscheidet darüber, welche Frei- und Pauschbeträge ihnen zur Verfügung stehen. In Steuerklasse 6 beispielsweise können Steuerpflichtige überhaupt keine Steuerentlastungen in Form von Pausch- und Freibeträgen nutzen.

Info

Habe ich Anspruch auf den Steuerfreibetrag?

Steuerfreibeträge kommen grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen infrage. Nicht nur Arbeitnehmende oder Selbstständige können davon profitieren, sondern auch Auszubildende, Studierende oder Rentner.

Feine Unterschiede: Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag

Im Zusammenhang mit dem Thema Steuererleichterungen und -entlastungen stoßen Sie gegebenenfalls auch auf die Begriffe Steuerfreigrenze und Pauschbetrag. Erfahren Sie hier, wo die Unterschiede und Gemeinsamkeiten liegen:

  • Beim Freibetrag müssen Sie nur für jene Einkünfte Steuern zahlen, welche die festgesetzte Grenze überschreiten. Angenommen der Freibetrag liegt bei 8.000 Euro und Sie verdienen 10.000 Euro: In diesem Fall wird nur die Differenz von 2.000 Euro besteuert.
  • Die Freigrenze markiert ebenfalls einen Betrag, der steuerfrei ist. Der Unterschied zum Freibetrag ist allerdings: Sobald Sie die Freigrenze überschreiten, sind Sie für die gesamten Einnahmen steuerpflichtig – nicht nur für die Differenz. Wenn eine Steuerfreigrenze zum Beispiel bei 1.000 Euro liegt und Sie 999 Euro verdienen, müssen Sie keine Steuern für diese Einkünfte zahlen. Verdienen Sie aber 1.001 Euro oder mehr, fallen Abgaben für die gesamten Einkünfte an.
  • Ein Pauschbetrag funktioniert ähnlich wie der Freibetrag. Hier geht es jedoch um die Ausgaben, die Steuerpflichtige getätigt haben: Für die festgelegte Höhe des Betrags können Sie Aufwendungen geltend machen, ohne dass Sie dem Finanzamt diese mit Belegen nachweisen müssen. Bestes Beispiel hierfür ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch Werbungskosten-Pauschale genannt: Im Rahmen desselben können Sie ohne Nachweispflicht Werbungskosten für 1.230 Euro geltend machen.

Viele Möglichkeiten: Freibeträge und ihre Auswirkungen auf die Steuer

Wenn vom Steuerfreibetrag die Rede ist, bezieht sich dies meist auf den Grundfreibetrag. Darüber hinaus gibt es jedoch noch viele weitere Freibeträge, welche Ihre Steuerlast je nach persönlicher Situation entschieden mindern können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl wichtiger Freibeträge.

  • Der Grundfreibetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, der allen einkommenssteuerpflichtigen Personen zusteht. Bei der Einkommenssteuer berücksichtigt das Finanzamt diesen automatisch. Im Falle von Angestellten erledigt dies der Arbeitgeber, wenn er die Lohnsteuer berechnet. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
  • Der Lohnsteuerfreibetrag hingegen muss beantragt werden und ist an gewisse Voraussetzungen gekoppelt. Der Freibetrag mindert die Steuerbemessungsgrundlage zusätzlich.
  • Der Kinderfreibetrag kommt infrage, wenn Sie mindestens ein Kind haben. Ob dieses leiblich oder adoptiert ist, spielt dabei keine Rolle. Mit dem Kinderfreibetrag möchte der Staat Familien beziehungsweise Eltern zusätzlich unterstützen und die Kosten für die Versorgung des Kindes abfedern (dazu zählt neben dem Alltagsbedarf wie Kleidung zum Beispiel auch Ausbildungsbedarf wie Schulbücher und -hefte). Besonders praktisch: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag steuerlich vorteilhafter ist als das Kindergeld und verrechnet beides zugunsten des Steuerpflichtigen.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll Sie begünstigen, wenn Sie ein Kind allein großziehen oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind. Übrigens: In diesem Fall steht Ihnen außerdem die Hälfte des Kinderfreibetrags zu.
  • Der Rentenfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der sich auf Rentenzahlungen bezieht. Zwar ist ein Teil der gesetzlichen Rente steuerfrei, abhängig vom Jahr des Renteneintritts sind jedoch auch Rentner steuerpflichtig. Wer beispielsweise 2024 in Rente geht, muss Abgaben auf 84 Prozent seiner Rente zahlen. Der Rentenfreibetrag liegt dann bei 16 Prozent.
  • Der Behindertenfreibetrag entlastet Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, da diese im Alltag in der Regel höhere Kosten zu stemmen haben. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können den Freibetrag in Anspruch nehmen.
  • Die Freibeträge bei einer Erbschaft richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. War der Erbe besonders nah mit dem Erblasser verwandt, fällt auch der Steuerfreibetrag hoch aus. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag beispielsweise bei 500.000 Euro, während erbende Urenkel schon ab 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
  • Der Freibetrag der Kapitalertragsteuer – auch Sparer-Pauschbetrag genannt – betrifft alle, die Erträge aus Geldanlagen (zum Beispiel Zinsen, Renditen oder Dividenden) verzeichnen. Er liegt bei 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro für Ehepaare.

Info

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2023?

Der für die meisten Steuerpflichtigen relevanteste Freibetrag ist der Grundfreibetrag. Dieser wird regelmäßig angepasst und ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. 2024 liegt der steuerliche Freibetrag bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete (sofern diese ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben). Die Höhe weiterer wichtiger Freibeträge in 2024 sind: 6.384 Euro für den Kinderfreibetrag; für den Behindertenfreibetrag zwischen 384 Euro (bei einem Behinderungsgrad von 20) und 2.840 Euro (bei einem Behinderungsgrad von 100) beziehungsweise 7.400 Euro (bei vollständiger Blindheit, Taubheit oder Hilflosigkeit).

Keine reine Privatangelegenheit: Steuerfreibeträge für Unternehmen

Nicht nur Privatpersonen können bei der Einkommensteuer einen Freibetrag nutzen. Auch Unternehmen profitieren von steuerlichen Entlastungen. Dabei kommt es immer auf die Rechtsform des Unternehmens an. Betreiben Sie ein Kleingewerbe, können Sie zum Beispiel den Freibetrag bei der Gewerbesteuer nutzen. Dieser liegt aktuell bei 24.500 Euro.

Andere unternehmenseigene Steuerentlastungen umfassen zum Beispiel den Investitionsabzugsbetrag: Im Rahmen desselben können Unternehmen bis zu 40 Prozent ihrer voraussichtlichen Investitionskosten geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken. Auch Sonderabschreibungen, beispielsweise für die energetische Sanierungen von Gebäuden, fallen im weiteren Sinne unter Steuerfreibeträge.

Info

Der Grundfreibetrag bei Selbstständigen

Selbstständige müssen in Bezug auf die Steuern mehr bedenken als Arbeitnehmer. Denn bei Letzteren kümmert sich zumindest zum Teil der Arbeitgeber darum, dass die Abgaben ans Finanzamt entrichtet werden, indem er oder sie einen Teil des Lohns bzw. Gehalts direkt abführt.

Selbstständige müssen diesen Schritt dagegen selbst in die Hand nehmen. Dafür gibt es folgendes Vorgehen: 

Sie leisten Steuervorauszahlungen ans Finanzamt. Diese werden im Rahmen der Steuererklärung mit den endgültig zu zahlenden Steuern verrechnet. Je nachdem wie viel Sie vorausgezahlt und am Ende eingenommen haben, kommt es zu einer Nachzahlung oder einer Steuererstattung.

Das Problem dabei: Der Steuerbescheid der Behörde ist so erstellt, dass Ihnen ohne fachkundigen Rat kaum klar werden wird, an welcher Stelle der Grundfreibetrag in die Berechnung Ihrer Steuer hineingeflossen ist. Statt nämlich ganz einfach den jeweils geltenden Grundfreibetrag abzuziehen, setzt das Finanzamt fünf Steuersätze an, die sich noch dazu in verschiedenen Intervallen ändern. Der Steuersatz in Deutschland steigt nämlich progressiv an.

Heraus kommen folgende Grenzsteuersätze für das Jahr 2024:

  • bis 11.604 Euro: 0 % (Freibetragsgrenze)
  • 11.605 – 17.005 Euro: 14 % - ca. 24 %
  • 17.006 – 66.760 Euro: ca. 24 % - 42 %
  • 66.761 – 277.825 Euro: 42 %
  • ab 277.826 Euro: 45 %

Alle Vorteile des Steuerfreibetrags ausschöpfen

  1. Informieren Sie sich genau, welche Freibeträge das Finanzamt automatisch abzieht und welche Freibeträge Sie explizit in Ihrer Steuererklärung zu beantragen haben.
  2. Nutzen Sie Pauschbeträge, um Ihre Steuerlast zu senken und Freibeträge in Anspruch nehmen zu können.
  3. Wählen Sie die für Sie günstigste Steuerklassen. So können Sie sicher sein, möglichst viele Frei- und Pauschbeträge nutzen zu dürfen.
  4. Verwenden Sie eine Software, um Ihre Steuererklärung zu erstellen. Eine intelligente Anwendung gibt Ihnen Tipps und Hinweise, an welchen Stellen Sie unter anderem mit Freibeträgen Abgaben sparen können.

Info

Übungsleiterfreibetrag: Für den selbstständigen Nebenerwerb

Freibeträge gibt es aber nicht nur, wenn Sie Vollzeit selbstständig arbeitest. Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, die folgende selbstständige Nebentätigkeiten ausüben, können sich ebenfalls über einen Steuerfreibetrag freuen:

  • Übungsleiter
  • Erzieher
  • Betreuer
  • Ausbilder
  • oder eine vergleichbare Tätigkeit

Pro Jahr sind 3.000 Euro steuerfrei – sofern die Tätigkeit gewisse Voraussetzungen erfüllt. Die Übungsleiterpauschale ist damit gewissermaßen eine steuerliche Freigrenze für die selbstständige Tätigkeit.

Tipp

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