Kleingewerbe

Als Gewerbe zählen neben Händlern vor allem Industrie- und Handwerksbetriebe, aber auch die meisten Dienstleister. Kleingewerbe können hauptberuflich oder als Nebentätigkeit nebenberuflich ausgeübt werden. Dann spricht man von einem Nebengewerbe. Kleingewerbetreibende zählen nicht als Kaufleute. Die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sind entsprechend irrelevant für ein kleingewerbliches Unternehmen. Stattdessen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:01.03.2024

Zusammenfassung

Kleingewerbe im Überblick

  • Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das aufgrund seines geringen geschäftlichen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss und nicht bilanzierungspflichtig ist.
  • Kleingewerbetreibende zählen nicht als Kaufleute, so dass statt des HGB das BGB Anwendung findet.
  • Ein Kleingewerbe können Sie hauptberuflich oder als Nebentätigkeit ausüben. In letzterem Fall spricht man von einem Nebengewerbe.
  • Ob ein Gewerbe als Kleingewerbe zählt, ist von vielen Faktoren, wie der Art und dem Umfang der Geschäfte unddem Betriebsvermögen abhängig. In erster Linie zählt aber der Gesamtumsatz.
  • Ein Kleingewerbe kann ein Einzelunternehmen oder eine GbR sein.
  • Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden und müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind aber gemäß engen gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt in ihrem Tätigkeitsfeld.
  • Kleingewerbliche Unternehmen können bei einem Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr unter die Kleinunternehmerregelung fallen und sind dann von der Umsatzsteuer befreit.
  • Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt, danach folgt das Finanzamt. IHK oder HWK melden sich automatisch.
  • Erlaubnispflichtig ist ein Kleingewerbe nur, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist, z. B. wegen erforderlicher besonderer Sachkunde (z. B. Altenpflege, Arbeitsvermittlung, Finanzdienstleister, Personenbeförderung Tierhandel). In Zweifelsfällen hilft die örtliche IHK weiter.
  • Als Kleingewerbetreibender müssen Sie zur Berechnung Ihrer Einkommensteuer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen und je nach Höhe Ihrer Umsätze nach dem Umsatzsteuergesetz Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen.

Definition

Was ist ein Kleingewerbe?

Das Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das auf Grund seines geringen geschäftlichen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss und nicht bilanzierungspflichtig ist. Damit bleibt dem Kleingewerbetreibenden bei der Buchhaltung die doppelte Buchführung erspart.

Gründe für die Anmeldung eines Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe eignet sich unter anderem für folgende Aufgaben oder Ziele:

  • Prüfung der Umsetzbarkeit einer Geschäftsidee
  • Erzielung eines Zusatzeinkommens für Studierende oder Rentner
  • Sukzessiver Aufbau einer Einkommensalternative für abhängig Beschäftigte

Insbesondere für Existenzgründer und Hinzuverdiener gibt es dementsprechend einige gute Gründe, ein Kleingewerbe anzumelden.

Welche Rechtsformen sind für ein Kleingewerbe möglich?

  • Einzelunternehmer: Wenn Sie allein ein Kleingewerbe gründen, starten Sie als Einzelunternehmer. In diesem Fall haften Sie allein mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
  • GbR: Gründen Sie Ihr Kleingewerbe zusammen mit anderen natürlichen Personen, handelt es sich um eine GbR. Alle Beteiligten haften jeweils mit ihrem Privatvermögen.

Wann ist ein Gewerbe ein Kleingewerbe?

Ob ein Gewerbe in die Kategorie Kleingewerbe fällt, ist in erster Linie vom Umsatz abhängig. Seit dem 01.01.2024 gelten erhöhte Richtwerte: Ab 800.000 Euro Umsatz im Jahr oder ab 80.000 Euro Jahresgewinn müssen Kleingewerbetreibende die Rechtsform wechseln – ein Einzelunternehmer firmiert nun als eingetragener Kaufmann und die GbR wird zur OHG. Gemäß § 141 AO sind Gewerbetreibende dann bilanzierungspflichtig. Wichtig: Die Umsatzgröße richtet sich nach dem Bruttoumsatz, d. h. auch die geflossene Mehrwertsteuer ist in die Ermittlung der Umsatzhöhe einzubeziehen. Für Saisonbetriebe wie die Hotellerie können saisonale Richtwerte gelten.

Daneben gibt es weitere Faktoren, die ein kleingewerbliches Unternehmen vom regulären Gewerbe unterscheiden. Folgende Merkmale lassen sich zusammenfassen:

  • Art der Geschäfte (Umfang der Leistungen und Geschäftsbeziehungen, Kreditvolumen, internationale Aufstellung etc.)
  • Betriebsvermögen
  • Umfang der Geschäfte (Anzahl Beschäftigte, Filialen, Anlage und Umlaufvermögen)
  • Gesamtumsatz (je nach Branche gilt eine Umsatzgrenze des Saison- oder Jahresumsatz von bis zu 800.000 Euro als Richtwert)

Info

Welche Tätigkeit darf ich mit einem Kleingewerbe ausführen?

Mit einem Kleingewerbe sind Sie deutlich freier in der Wahl Ihrer Tätigkeiten, als Freiberufler das sind. Freiberufler genießen zwar den Vorteil, dadurch dass sie nicht als Gewerbebetrieb gelten, keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen und unabhängig vom Verdienst nicht bilanzierungspflichtig zu sein, sie dürfen aber nur bestimmte Tätigkeiten mit „ausgesprochen intellektuellen Charakter“ (vgl. EuGH C-267/99, Rdn. 42) ausüben.

Was zählt nicht als Kleingewerbe, sondern als freiberufliche Tätigkeit?

Gemäß § 18 EstG zählen als freiberufliche Tätigkeit:

  • „die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
  • „die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“ 

Tipp

Freiberufler oder nicht – Finanzamt hilft aus!

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihr Unternehmen als Freiberufler ausüben können oder das Kleingewerbe die richtige Wahl ist, kann Ihnen das zuständige Finanzamt weiterhelfen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Haben Sie mit Ihrem Kleingewerbe im ersten Jahr einen Umsatz unter
22.000 Euro erwirtschaftet und erwarten Sie im laufenden Jahr einen Umsatz unter 50.000 Euro, gilt für Sie gemäß § 19 UstG die Kleinunternehmerregelung.

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Sie gilt nicht nur für Kleingewerbe, sondern auch für Selbständige und Freelancer, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Diese Regelung befreit Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht. Damit genießen sie Preisvorteile im Privatkundensegment und profitieren von geringerem bürokratischem Aufwand.

Infografik von Lexware zur Darstellung vom "Kleingewerbe vs Kleinunternehmer"

Kleingewerbetreibende sind nicht immer Kleinunternehmer, aber gewerbetreibende Kleinunternehmer sind immer ein Kleingewerbe.

Info

Was ist ein Kleinstgewerbe?

Kleinstgewerbe ist kein fest definierter Begriff. Oft wird diese Bezeichnung umgangssprachlich für ein Kleingewerbe genutzt, das unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Ein Kleinstgewerbe bezeichnet aber auch ein „kleines Unternehmen“.

Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Wollen Sie ein Nebengewerbe anmelden oder hauptberuflich ein Kleingewerbe gründen? Dann müssen Sie sich für die Anmeldung eines Kleingewerbes an verschiedene Stellen wenden:

  1. Gewerbeamt:
    Im ersten Schritt füllen Sie beim lokalen Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung aus. Dafür fallen Kosten in Höhe von bis zu 65 € für Ihren Gewerbebetrieb an. Das kommt ganz auf die Gemeinde an.
  2. Finanzamt:
    Als nächstes füllen Sie beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das geht am besten online über ELSTER. Bald darauf erhalten Sie vom Finanzamt Ihre Steuernummer.
  3. Industrie- und Handelskammer:
    Als Kleingewerbetreibender sind Sie Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Die zuständige Kammer wird automatisch vom Gewerbeamt informiert.
  4. Berufsgenossenschaft:
    Innerhalb der ersten Woche nach Anmeldung beim Gewerbeamt müssen Sie sich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Beiträge fallen nur an, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen.

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, ist darüber hinaus eine Anmeldung bei der Arbeitsagentur nötig. Diese stellt Ihnen eine individuelle Betriebsnummer aus.

Welche Kosten fallen bei der Anmeldung eines Kleingewerbes an?

Zur Gründung eines kleingewerblichen Unternehmens benötigen Sie kein Mindestkapital. Für die Anmeldung Ihres Kleingewerbes fallen lediglich Kosten beim Gewerbeamt an. Diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 € und 65 €. Später kommt noch der Mitgliedsbetrag Ihrer Kammer hinzu.

Weitere Vorteile für Kleingewerbetreibende:

  • Keine Pflicht zur doppelten kaufmännischen Buchführung
  • keine Bilanzierungspflicht bei Ihrer Buchhaltung
  • keine Inventurpflicht
  • keine Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses
  • keine Anwendung komplizierter HGB-Vorschriften
  • häufig (wegen Freibetrag) Entfall der Gewerbesteuer

Info

Brauche ich einen Gewerbeschein für mein Kleingewerbe?

Zur Anmeldung Ihres Kleingewerbes füllen Sie beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt das Formular GewA 1 aus. Hierbei sollten Sie die Formulierung für die Art ihres Gewerbes eher weit als zu eng fassen, um einen Spielraum für spätere Änderungen ihrer Tätigkeit zu schaffen und damit kostenpflichtige Gewerbeummeldungen zu vermeiden. Daraufhin erhalten Sie Ihren Gewerbeschein. Umgangssprachlich ist bei der Anmeldung eines Kleingewerbes auch vom „kleinen Gewerbeschein“ die Rede. Ohne Gewerbeschein ist der ordnungsgemäße Kleingewerbebetrieb nicht möglich.

Eine Einschränkung besteht bei der Wahl der Betriebsbezeichnung: Diese muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten.

Erforderliche Angaben in Rechnungen an Kunden sind neben der obligatorischen Bezeichnung von Rechnungssteller und Empfänger:

  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Bezeichnung der erbrachten Dienstleistung bzw. der gelieferten Waren
  • Datum der Leistungserbringung
  • Angabe der Steuernummer
  • Angabe des Netto- und Bruttobetrages unter Angabe des Steuersatzes
  • ggf. eine Begründung für die fehlende Umsatzsteuer (Hinweis auf Kleinunternehmerregelung)

Wie viel darf ich steuerfrei mit einem Kleingewerbe verdienen?

Für die Gewinne aus einem kleingewerblichen Unternehmen fällt Einkommensteuer an. Steuerfrei sind Ihre Einnahmen aus einem Kleingewerbe also nur, wenn Sie den Grundfreibetrag mit sämtlichen zu versteuernden Einnahmen, also einen gewissen Verdienst durch ihr Kleingewerbe, nicht überschreiten.

In der Einkommensteuer zu versteuernden Einnahmen aus dem Kleingewerbe sind unter anderem Einkommen aus einem Anstellungsverhältnis, Mieteinnahmen, Kapitaleinnahmen sowie Gewinne aus Ihrem Gewerbebetrieb. Der Grundfreibetrag liegt für das Jahr 2024 bei 11.604 Euro für alleinstehende Personen (Stand 2024). Auf Grund des Inflationsausgleichs ändert sich der Grundfreibetrag jährlich.

Zudem müssen Sie Gewerbesteuer zahlen, sobald Ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro (Stand 2024) überschreitet.

Zählt Ihr Kleingewerbe nicht als Kleinunternehmen gemäß Kleinunternehmerregelung, sind Sie darüber hinaus laut Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtig.

Wie funktioniert die Buchführung für ein Kleingewerbe?

Als Kleingewerbetreibender sind Sie, genau wie Freiberufler und sonstige Selbständige, zur Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt verpflichtet. Diese stellt Ihre Einnahmen und Ausgaben aus dem Vorjahr gegenüber und ermittelt Ihren Gewinn. Zusammen mit Ihren weiteren Einkünften bildet der Gewinn die Basis für die Berechnung Ihrer Einkommensteuer.

Ist Ihr Gewerbebetrieb bzw. Kleingewerbe umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie zudem eine jährliche Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben. Das umfasst auch die monatliche oder gegebenenfalls vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuer müssen Sie auf den Rechnungen Ihres Kleingewerbes ausweisen.

Info

Vorsteuerabzug

Wenn Sie Umsatzsteuer für Ihr Kleingewerbe abführen, sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt. Sie können also die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen für Ihr kleingewerbliches Unternehmen von den eigenen Umsatzsteuervorauszahlungen abziehen.

Um einen Überblick bei der Buchhaltung bzw. Buchführung zu behalten, empfiehlt sich dringend die Eröffnung eines Geschäftskontos. Zudem ist es sinnvoll, bei der Gründung eines Kleingewerbes einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Dieser kann Ihnen die relevanten Steuergesetze näherbringen und bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleingewerbe weiterhelfen.

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