Gewerbeschein

Der Gewerbeschein wird vom Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde ausgestellt. Er ist die Bestätigung, dass du dein Gewerbe angemeldet hast und es offiziell betreibst. Die für die Gewerbeanmeldung entstehenden Kosten beim Gewerbeamt betragen in der Regel zwischen 15 € und 70 €. Der Gewerbeschein wird auf die Dauer der gewerblichen Tätigkeit ausgestellt, meist ist diese unbegrenzt.

Zuletzt aktualisiert am 25.06.2025

Zusammenfassung

Gewerbeschein im Überblick

  • Der Gewerbeschein ist die Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
  • Auch wenn noch kein Umsatz oder Gewinn erwirtschaftet wird, ist ein Gewerbeschein zwingend erforderlich.
  • Beantragen kannst du den Gewerbeschein beim Gewerbeamt, manchmal auch beim Ordnungsamt oder Wirtschaftsamt.
  • Nachdem du einen Gewerbeschein beantragt hast, erhältst du Fragebögen von der Handelskammer und dem Finanzamt.
  • Im Anschluss erhältst du deine Gewerbe-Steuernummer.
  • Einen Gewerbeschein für Kleingewerbe erhalten Unternehmen mit eingeschränktem Geschäftsumfang.

Definition

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist das Schriftstück, das du für die Anmeldung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde erhältst. Er ist die Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Bei diesem „Schein“ handelt es sich fast immer um einen einseitigen DIN-A4-Vordruck oder bei Online-Anmeldungen um eine elektronische Gewerbebestätigung. Mit einem Stempel des Gewerbeamts wird die Gewerbeanmeldung bescheinigt und du hast somit die Erlaubnis und Pflicht, dieses Unternehmen als Geschäftsführer zu leiten.

Wofür brauchst du einen Gewerbeschein?

Mit dem Gewerbeschein registrierst du dich ordnungsgemäß nach der Gewerbeordnung. Hierbei wird auch unterschieden, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine Gesellschaft handelt. Eine Gesellschaft kann eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft sein. Das bekannteste Beispiel wäre eine GmbH.

Gemäß Gewerbeordnung (GewO) § 14 unterliegt jeder Gewerbetreibende der unverzüglichen Anmeldepflicht. Daher benötigt jeder, der eine Firma/Einzelunternehmen eröffnet, bereits zum Beginn des Gewerbes einen Gewerbeschein. Ein Gewerbe ist definiert als jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Ein Gewerbe besteht schon dann, wenn noch kein Umsatz oder Gewinn erwirtschaftet wird. Die Verletzung der Anzeigepflicht ist gemäß § 146 Abs. 2 Ziff. 1 GewO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Dies heißt auch, dass bereits bei den Vorbereitungsmaßnahmen zu einer Eröffnung oder Einrichtung eines Geschäftsbetriebs ein Gewerbeschein vorhanden sein muss. Dazu gehört auch die Phase der Kundenakquise. Die Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn du einen bereits bestehenden Betrieb übernimmst, eine Zweigniederlassung eröffnest, den Sitz deines Betriebes verlegst oder die Rechtsform eines bestehenden Unternehmens wechselst (Einzelunternehmen wird in GmbH umgewandelt). 

Ausnahmen gelten für Freiberufler, für Betriebe der sogenannten Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) sowie für die Verwaltung des eigenen Vermögens (Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke). Solche Betriebe benötigen keinen Gewerbeschein.

Wer darf einen Gewerbeschein beantragen und wo?

Prinzipiell darf jeder einen Gewerbeschein beantragen – sogar Minderjährige.

Den Gewerbeschein beantragst du bei deiner Gemeinde oder Stadt. Das zuständige Amt ist meistens das Gewerbeamt. Manchmal ist es aber auch das Ordnungsamt oder das Wirtschaftsamt. Informationen darüber, welches Amt in deiner Gemeinde zuständig ist und welche Kosten für den Gewerbeschein auf dich zukommen, erfährst du meist auf der offiziellen Webseite deiner Stadt oder Gemeinde. Sollte dort nichts zu finden sein, dann genügt häufig ein kurzer Anruf, um diese Information zu bekommen.

Viele Ämter bieten inzwischen eine Möglichkeit, einen Gewerbeschein online zu beantragen (in NRW beispielsweise einheitlich über die Plattform „Wirtschafts-Service-Portal.NRW“). Die erforderlichen Informationen findest du im Regelfall ebenfalls auf der Webseite deiner Stadt oder Gemeinde. Ein Ausfüllen des Onlineformulars erspart dir Zeit, die du für dein Gewerbe investieren kannst. Benötigst du den Gewerbeschein umgehend, erhältst du bei persönlicher Vorsprache bei der Behörde und Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Gewerbeschein in der Regel sofort, häufig aber ebenso schnell bei der Online-Anmeldung.

Info

Muss ich persönlich zur Gewerbeanmeldung erscheinen?

Ja, in der Regel erscheinst du persönlich beim Gewerbeamt. Falls du dein Gewerbe nicht selbst anmeldest, kann dies auch eine Person mit schriftlicher Vollmacht übernehmen. Viele Ämter bieten die Anmeldung aber inzwischen auch online an.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Ein Gewerbeschein sieht wie ein klassisches Dokument einer Behörde aus: Er enthält persönliche Informationen wie deinen Namen und deine Adresse. Zusätzlich zeigt das Dokument den Standort deines Gewerbes sowie die genaue Beschreibung deiner Tätigkeit, damit Behörden und Geschäftspartner dein Geschäft klar einordnen können. Darüber hinaus findest du auf dem Gewerbeschein in der Regel das Ausstellungsdatum, eine Akten- oder Registriernummer und einen Stempel des Gewerbeamts plus eine Unterschrift, die deine Anmeldung offiziell bestätigt.

Bei einer Online-Anmeldung erhältst du in der Regel eine digitale Version mit identischen Angaben. Inhaltlich unterscheidet sich diese kaum vom Papierdokument. Manche Gewerbescheine enthalten zusätzlich Hinweise auf Rechtsgrundlagen oder interne Bearbeitungsvermerke der Behörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

An Unterlagen bzw. Dokumente benötigst du für die Gewerbeanmeldung:

  • Deinen Personalausweis oder deinen Pass mit der letzten Meldebescheinigung der Meldebehörde
  • bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben eine Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Kopie der Konzession (nach §§ 34a ff. GewO u. a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Versicherungsberater, Reisegewerbetreibende, Gastronomen, Taxiunternehmer, Personaldienstleister, Inkassounternehmen)
  • bei ausländischen, nicht der EU angehörenden Gewerbetreibenden ihren Aufenthaltstitel
  • bei einer bereits im Handelsregister eingetragenen Firma eine Kopie des unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
  • bei in Gründung befindlichen eintragungspflichtigen Gesellschaften eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
  • bei Anmietung gewerblicher Räume sollten auch der Mietvertrag sowie eine Bescheinigung des Vermieters über dessen Einverständnis mit der Gewerbeausübung beigefügt werden

Info

Auch Minderjährige dürfen den Gewerbeschein beantragen

Gewerbetreibende sollten voll geschäftsfähig sein. Minderjährige bedürfen deshalb der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters (mehrheitlich Eltern) und des Vormundschaftsgerichtes zur Beantragung eines Gewerbescheins. 

Während die Erlaubnis durch einen gesetzlichen Vertreter durch eine einseitige und formfreie Willenserklärung genügt und die Aussage: „Ja, Du darfst das tun“ ausreichend ist, wird es beim Vormundschaftsgericht etwas schwieriger. Denn hier muss der Jugendliche die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, sowie die notwendige Reife vorweisen, um von dort die Genehmigung zu erhalten.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Kosten in Deutschland für die Anmeldung eines Gewerbes sind sehr unterschiedlich. Die Preisspanne hierfür liegt zwischen 15 € und 70 €. Manchmal kommen jedoch weitere Kosten hinzu. So kann es sein, dass ein polizeiliches Führungszeugnis (13 €) oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13 €) nötig ist.

Je nachdem, welches Gewerbe du betreiben möchtest, benötigst du eventuell noch eine Handwerks-/Gewerbekarte, für die weitere Kosten anfallen, sowie weitere Nachweise für bestimmte Qualifikationen.

Eine Gewerbeummeldung hingegen ist deutlich günstiger, sie kostet meist zwischen 10 € und 20 €. Eine Gewerbeabmeldung ist fast immer kostenlos.

Info

Wie lange muss man auf den Gewerbeschein warten?

Nach der Anmeldung erhältst du in der Regel innerhalb einer Woche deinen Gewerbeschein.

Sobald der Gewerbetreibende sein Gewerbe angemeldet hat, bekommen IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. Handwerkskammer oder Handelskammer eine Meldung des Gewerbeamts und es entstehen weitere Kosten. Diese richten sich nach der Leistungsstärke/Gewinn deines Unternehmens.

Gewerbeschein beantragen, was passiert danach?

Nachdem du deinen Gewerbenachweis nach der Begleichung der Kosten erhalten hast, werden die zuständige Handelskammer, die Krankenkasse, die Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften, gegebenenfalls das Bauordnungsamt sowie das Finanzamt über den Start deines Gewerbebetriebs informiert. Du erhältst nun von beiden Institutionen Fragebögen zu deinem Unternehmen. Diese Formulare solltest du wahrheitsgemäß ausfüllen, einige dieser Angaben werden jedoch auf Schätzungen beruhen.

So wird es schwierig den genauen Umsatz oder den Gewinn vorauszusagen, wenn jemand ein Gewerbe neu startet. Hier solltest du aber bei den Angaben immer realistisch bleiben, da unter anderem das Finanzamt steuerliche Vorauszahlungen von dir verlangen wird. Im Anschluss daran erhältst du deine Gewerbe-Steuernummer und nach Beantragung ebenfalls eine Umsatzsteuer-ID, so wie eine Mitteilung, wie hoch deine zukünftigen Vorauszahlungen an das Finanzamt sind.

Info

Wie lange ist eine Gewerbeanmeldung gültig?

Der Gewerbeschein ist dauerhaft gültig, er verfällt also nicht. Nur bei einer Änderung oder Abmeldung des Unternehmens verliert er seine Gültigkeit.

Gewerbeschein für Kleingewerbe

Ein Gewerbeschein für ein Kleingewerbe, dieser wird auch Kleingewerbeschein oder kleiner Gewerbeschein genannt, wird wie ein normaler Gewerbeschein ausgestellt. Er wird an Unternehmen ausgestellt, die einen eingeschränkten Geschäftsumfang für dein Unternehmen erwarten. Die Einordnung selbst wird dann vom Finanzamt auf Antrag von dir durchgeführt.

Definition

So wird das Kleingewerbe definiert

Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten muss, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert“. Ein Kleingewerbe kann sowohl als Einzelunternehmen geführt werden als auch als GbR.

Du stellst dir sicher jetzt die Frage „Was ist ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb?“. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, dazu gehören die Art des Geschäfts, der Umfang des Geschäfts, das Kreditvolumen und der Gesamtumsatz. Da die Übergänge bei den meisten Parametern fließend sind, möchten wir hier nur einige Zahlen zu Umsatzgrenzen aufzählen, ab wann ein Betrieb kaufmännisch eingerichtet werden muss:

  • Dienstleistungen: ab 175.000 €
  • Einzelhandel: ab 250.000 €
  • Hotellerie: ab 250.000 €
  • Gaststätten: ab 300.000 €
  • Produktion: ab 300.000 €
  • Großhandel: ab 300.000 €

Wir empfehlen dir, dir bei deiner zuständigen IHK weitere Informationen einzuholen. Hier sind Spezialisten für die Beratung vorhanden, die du als IHK-Mitglied kostenlos nutzen kannst.

Kleinunternehmer: Gewerbe anmelden

Es gibt eine sogenannte Kleinunternehmerregelung. Mit dieser Regelung können Freiberufler, Unternehmer, Handwerker sowie Selbstständige die Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen, wenn diese im Gründungsjahr maximal 25.000 Euro Umsatz erwirtschaftet haben und maximal 100.000 Euro Umsatz für das Folgejahr erwarten. Wenn du bereits Kleinunternehmer bist, erhältst du die Umsatzsteuerbefreiung, wenn du im Vorjahr maximal 25.000 Euroverbucht hast und im laufenden Geschäftsjahr  25.000 Euro voraussichtlich nicht überschreitest.

Diese Art des Gewerbes bringt einige Vorteile, der wichtigste ist, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Das erspart Arbeit, denn du musst dadurch keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen. Solltest du hauptsächlich an Privatkunden verkaufen, dann kannst du durch die wegfallende Umsatzsteuer deine Leistungen und Produkte günstiger als die Konkurrenz anbieten.

Der Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist jedoch wiederum, dass du keine Vorsteuer abziehen kannst. Sollte dein Gewerbe Kosten verursachen, dann kannst du von deinen Investitionen die von dir gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen. Das Gleiche gilt dann, wenn du an Unternehmen verkaufst. Denn auf deiner Rechnung darf keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer angegeben sein und so erhältst du einen Wettbewerbsnachteil.

Wichtig: Wer die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, obwohl die Voraussetzungen vorlagen, kann anschließend für die Dauer von 5 Jahren nicht in die Kleinunternehmerregelung wechseln, ist also für 5 Jahre festgelegt. Umgekehrt ist aber ein Wechsel in die Regelbesteuerung jederzeit möglich. Wird im Gründungsjahr bereits der erwartete Umsatz von 25.000 Euro überschritten, fällst du im nächsten Jahr automatisch in die Regelbesteuerung. Setzt du im laufenden Kalenderjahr mehr als 100.000Euro um, unterliegst du sofort der Regelbesteuerung und musst die Umsatzsteuer (je nach Gewerbe 7 oder 19%) ausweisen und beim Finanzamt die USt-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) beantragen. 

Freiberuflich ein Gewerbe anmelden

Generell werden wissenschaftliche, künstlerische, erziehende, unterrichtende sowie schriftstellerische Tätigkeiten, die auf einer besonderen Qualifikation beruhen, als freie Berufe bezeichnet. Es wird dabei davon ausgegangen, dass freie Berufe auf einer schöpferischen Begabung oder besonderen Berufsqualifikation beruhen. Es steht immer die fachlich unabhängige und eigenverantwortliche Erbringung von Dienstleistungen sogenannter „höherer Art“ im Mittelpunkt.

Solltest du in diese Gruppe fallen, dann musst du kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer abführen. Jedoch kann es durch bestimmte Konstellationen passieren, dass die Frage aufkommt: „Gewerbe oder Freiberufler?“. Hier möchten wir einige Parameter aufzählen, mit denen du feststellen kannst, was für dich zutrifft. So fällt eine Einordnung leichter.

Anzeichen für eine freiberufliche Tätigkeit:

  • Die Tätigkeit zeichnet sich durch Kreativität aus.
  • Im Fokus stehen eine Dienstleistung und der persönliche Einsatz.
  • Ein akademischer Abschluss ist die Grundlage für die Tätigkeit.
  • Die Bezahlung besteht überwiegend aus Honoraren.
  • Gemachte Erfahrungen und angeeignetes Wissen sind die Basis für die Dienstleistung.
  • Du bietest eine spezielle Dienstleistung an und kein Massenprodukt.

Anzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit:

  • Du verkaufst Produkte oder handelst mit solchen.
  • Deine Dienstleistung besteht aus Vermittlung.
  • Du stellst Waren her.
  • Dein Unternehmen wächst hauptsächlich durch den Einsatz von Kapital.

Gewerbeanmeldung von der Steuer absetzen

Viele vergessen, dass die Gebühr für die Gewerbeanmeldung steuerlich absetzbar ist. Denn die Gewerbeanmeldung gilt als Betriebsausgabe. Somit kannst du diese bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung geltend machen.

Diese Regelung unterstützt Unternehmer dabei, die finanzielle Last zu Beginn ihrer Selbstständigkeit zu minimieren. Wenn du die Kosten der Gewerbeanmeldung absetzen willst, ist es wichtig, dass du alle Unterlagen und Belege deiner Gewerbeanmeldung aufbewahrst.

Gewerbeabmeldung ist jederzeit möglich

Noch einfacher als die Anmeldung ist die Gewerbeabmeldung. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises sowie das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular ohne weitere Anlagen. Eine Übersendung per Fax, Post oder E-Mail ans Gewerbeamt – ggf. mit eingescannten Anlagen - ist ebenfalls möglich.

Häufige Fragen zum Gewerbeschein

Welche Nachweise brauche ich für einen Gewerbeschein?

 Für den Antrag auf einen Gewerbeschein brauchst du nur wenige Nachweise:

Am wichtigsten ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, um deine Identität zu bestätigen. Falls du nicht aus der EU kommst, zeigst du zusätzlich deinen Aufenthaltstitel mit Erlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit. Einige Gewerbeämter fragen auch nach einer aktuellen Meldebescheinigung. Wenn du das Gewerbe für eine Firma anmeldest, legst du einen Handelsregisterauszug oder einen Gesellschaftervertrag vor. Je nach Branche verlangt das Amt außerdem weitere Unterlagen: So brauchst du im Handwerk zum Beispiel einen Meisterbrief und für Gastronomie oder Lebensmittelbetriebe eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben wie Bewachung oder Immobilienvermittlung benötigst du oft ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Tipp: Frag vorab bei deinem zuständigen Gewerbeamt nach, welche Unterlagen konkret gefordert sind. Das spart Zeit und doppelte Wege.

Welche Pflichten ergeben sich durch einen Gewerbeschein?

Mit einem Gewerbeschein starten für dich mehrere gesetzliche Pflichten – vor allem gegenüber dem Finanzamt. Nach deiner Gewerbeanmeldung musst du regelmäßig Steuererklärungen abgeben, zum Beispiel für Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Damit du deine Steuern korrekt berechnest, bist du verpflichtet, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen. Je nach Umsatzhöhe zahlst du zusätzlich Gewerbesteuer. Außerdem solltest du das Amt informieren, falls du dein Gewerbe erweiterst, umziehst oder es schließt.

Darüber hinaus kommen auch organisatorische Aufgaben und Pflichten auf dich zu. So musst du dich an Branchenregeln halten, etwa Hygienevorgaben in der Gastronomie oder Sicherheitsregeln im Handwerk. Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, meldest du diese bei Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft an. Gegebenenfalls gelten außerdem Pflichtmitgliedschaften, beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer.

Welche Angaben befinden sich auf dem Gewerbeschein?

Auf dem Gewerbeschein stehen die wichtigsten Basisdaten zu dir als Person, deinem Unternehmen und zu deiner Tätigkeit. Auch zeigt das Dokument den Ort des Gewerbebetriebs sowie die zuständige Behörde. Eine Registriernummer oder Aktennummer hilft dem Amt bei der internen Zuordnung. Zudem beschreibt der Gewerbeschein, welche Tätigkeit du ausübst (bei mehreren Tätigkeiten erscheinen diese meist gesammelt im gleichen Gewerbeschein). Bei Firmen stehen zusätzlich Rechtsform, Firmenname und bei Bedarf vertretungsberechtigte Personen im Dokument.