Freie Berufe

Rund 1,47 Millionen Selbstständige üben in Deutschland einen freien Beruf aus. Sie zeichnen sich durch Professionalität, Eigenverantwortlichkeit, Fachlichkeit und vor allem durch ihre Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl aus. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich hinter dem weitläufigen Begriff „Freie Berufe“ verbirgt.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:03.01.2024

Zusammenfassung

Freie Berufe im Überblick

  • Als freien Beruf oder freie Berufsgruppen bezeichnet man ausschließlich die Tätigkeit, die man ausübt, und nicht die Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Ausbildungen.
  • Die letzte Entscheidung trifft das Finanzamt. Es stellt fest, ob es sich um einen freien Beruf oder um ein Gewerbe handelt.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Sie einer Berufskammer beitreten müssen oder nicht.
  • Solange Sie als Freiberufler tätig sind, reicht zur Gewinnermittlung eine EÜR aus.

Info

Was sind freie Berufe und welche gibt es?

Im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) hat der Gesetzgeber genau geregelt, wer zu den Angehörigen der freien Berufe zählt. Üben Sie eine „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ (§ 18 EStG) aus, dürfen Sie sich laut Gesetz als Freiberufler bezeichnen.
Diese Berufsgruppe zählt zu den freien Berufen. Das PartGG definiert das Berufsbild weiter: „Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ (§ 1 Abs. 2 PartGG).

Freie Berufe: Eine Übersicht

Freischaffende Berufe werden in vier Berufsgruppen unterteilt:

  1. Katalogberufe
  2. Berufsbilder
  3. Tätigkeitsberufe
  4. Ähnliche Berufe

Jede einzelne Tätigkeit ist einer Einstufung zuzuordnen. Folgende Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen:

Heilberufe  
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Apotheker
  • Krankengymnasten (Physiotherapeuten)
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe  
  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Vereidigte Buchprüfer & Buchrevisoren
Naturwissenschaftliche und technische Berufe  
  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Handelschemiker
  • Architekten
  • Lotsen
  • Biologen
  • Chemiker
  • Informatiker
  • Umweltgutachter
  • Vereidigte Sachverständiger
Kulturberufe / Sprach- und Informationsvermittelnde Berufe  
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Designer
  • Diplompädagogen
  • Yogalehrer
  • Schriftsteller

Hinzu kommen diese vier Berufsgruppen, die im PartGG verzeichnet sind:

  1. Diplom-Psychologen
  2. Heilmasseure
  3. Hebammen
  4. Hauptberufliche Sachverständige

Als freie Berufe werden außerdem Tätigkeitsberufe und ähnliche Berufe bezeichnet, deren Ausübungen als schriftstellerisch, künstlerisch, unterrichtend, erzieherisch oder wissenschaftlich eingestuft werden.

Info

Das Finanzamt entscheidet

Letztendlich entscheidet das Finanzamt darüber, ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen zählt oder nicht.  Gerade bei ähnlichen Tätigkeiten können Sie sich nicht sicher sein, dass Ihre Arbeit automatisch als freier Beruf klassifiziert wird. Entschieden wird immer am jeweiligen Einzelfall.

Charakteristika der freien Berufe

Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler etc. werden oft alle in einen Topf geworfen. Der Bundesverband für Freie Berufe e.V. hat daher ein Profil ausformuliert, das dabei helfen soll, zu verstehen, was Freiberufler sind, welche Berufsgruppen sich dahinter verbergen und welche Verantwortung hinter den Berufen steckt.

  • Eigenverantwortlichkeit: Der Großteil der freiberuflich Tätigen ist selbstständig und demnach nicht in einem Angestelltenverhältnis. Sie sind also gezwungen, Verantwortung zu übernehmen.
  • Selbstkontrolle: Qualitätssicherung sowie spezielle Fachkenntnisse sind enorm wichtig für die freien Berufe. Denn gerade Solo-Selbstständige müssen allein beraten, betreuen und ausführen. Sie sind gezwungen, sich selbst weiterzubilden, um die beste Qualität liefern zu können. Zudem haben sie keinen Vorgesetzten, der von Ihnen verlangt, Deadlines einzuhalten. Freiberufler sind demnach unabhängig und besitzen ein hohes Maß an Selbstkontrolle und Selbstmanagement.
  • Gemeinwohlverpflichtung: Freiberufler sind der Teil der Bevölkerung, der sich um die Gesundheit, die Rechtsprechung und die Kultur kümmert. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft und demnach dem Gemeinwohl verpflichtet.
  • Professionalität: Menschen in freien Berufen sind hochqualifiziert, sehr gut ausgebildet und Experten auf ihrem Gebiet.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für freie Berufe?

Die Ausübung bestimmter freier Berufe benötigt sowohl eine Zulassungsvoraussetzung als auch nachweisbare Qualifikationen und Fachkenntnisse. Sie können diese in Form einer Prüfung, Ausbildung oder Weiterbildung erbringen. Wie bereits erwähnt, sind freiberuflich tätige Experten auf ihrem Gebiet und eine wichtige Stütze der Gesellschaft. In bestimmten Berufsfeldern dürfen Sie also nur praktizieren, wenn Sie bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Welche das sind, ist von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Dabei kann es sich z. B. um eine vorgeschriebene Ausbildung handeln, die zu der Berufsausübung berechtigt oder eine Weiterbildung mit einer anschließenden Prüfung. Entsprechende Karriereschritte müssen Sie durch Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Sonst könnte jeder einen freien Beruf ausüben.

Wo sind die Zulassungsvoraussetzungen geregelt?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den zugehörigen Berufsgesetzen geregelt. Zulassungsvoraussetzungen gibt es z. B. für diese freien Berufsgruppen:

  • Apotheker
  • Masseure
  • Medizinische Bademeister
  • Physiotherapeuten
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten
  • Vereidigte Buchprüfer
  • Architekten
  • Tierärzte
  • Hebammen
  • Heilpraktiker
  • Beratende Ingenieure
  • Krankengymnasten
  • Logopäden
  • Lotsen
  • Orthoptisten
  • Notare
  • Steuerbevollmächtigte
  • Umweltgutachter
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte

Eine Zulassung ist nicht nur an eine bestimmte Ausbildung oder das Bestehen einer Prüfung gekoppelt. Sie ist ebenfalls abhängig von der Einhaltung bestimmter Berufspflichten. Einige Freiberufler sind zu einer absoluten Gewissenhaftigkeit bei ihrer Tätigkeit verpflichtet. Beispiele dafür sind Ärzte, Zahnärzte, psychologische Psychotherapeuten und Tierärzte. Hier geht die Berufspflicht außerdem mit einem Verschwiegenheitsgebot einher. Darüber hinaus besteht in vielen zulassungspflichtigen freien Berufen eine Dokumentationspflicht. So sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etwa dazu verpflichtet, Akten zu führen und diese für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Info

Viele freie Berufe sind ohne entsprechende Ausbildung nicht machbar

Ein freier Beruf klingt oft nach Flexibilität und Freiheit. Dabei ist er nicht einfach aus dem Ärmel zu schütteln. Selbstständige, die freiberuflich tätig sind, brauchen gewisse Fachkenntnisse und die dazugehörige Ausbildung, um professionell und vor allem fachspezifisch agieren zu können. Schließlich vertraut niemand einem Steuerberater ohne entsprechendes Hintergrundwissen seine Finanzen an. Aus diesem Grund gibt es die Zulassungsvoraussetzungen, ohne die Sie nicht in einem freien Beruf tätig sein dürfen.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Zulassungsvoraussetzungen?

Wenn Sie gegen die beruflichen Vorschriften verstoßen, an die Ihre Berufszulassung geknüpft ist, müssen Sie mit einer Bestrafung rechnen. Verstoßen Sie z. B. als Psychotherapeut gegen die Verschwiegenheitspflicht, drohen Ihnen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB):

  • Geldstrafen
  • eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr

In schweren Fällen sieht das Berufsrecht bei vielen freien Berufen sogar ein Berufsverbot vor.

Ist die Zulassung eines freien Berufs auch an das private Verhalten gebunden?

Die Zulassung ist auch in Gefahr, wenn Sie außerhalb des Berufs unlauter handeln. So kann Freiberuflern die Approbation entzogen werden, wenn sie sich beispielsweise der schweren Steuerhinterziehung oder anderen Delikten schuldig machen. Der Grund: Zwar haben derartige Rechtsbrüche nichts mit dem Ausüben des freien Berufs zu tun, sie sind aber als unwürdig und unzulässig einzustufen und verletzen somit auch die Berufsehre. Da viele zulassungspflichtige Freiberufler in Berufen arbeiten, in denen sie einer gewissen moralischen Verpflichtung nachkommen müssen, beschädigen Straftaten den beruflichen Leumund.

Freie Berufe: Müssen Sie ein Gewerbe anmelden?

Freiberufler müssen weder ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer zahlen. Das liegt daran, dass die freien Berufe zwar den gewerblichen Betrieben gleichgestellt sind, aber selbst keinen Gewerbebetrieb haben. Wichtig bei der Einstufung ist immer die ausgeübte Tätigkeit. Die Bezeichnung allein reicht nicht aus.

Info

Freie Berufe und Gewerbe: Ein Beispiel

Sie arbeiten freiberuflich als Texter und helfen Ihren Auftraggebern mit gutem Content dabei, ihre Zielgruppe zu erreichen und zu informieren. Damit fallen Sie eindeutig in den künstlerischen bzw. schriftstellerischen Bereich und üben einen freien Beruf aus.

Viele Freiberufler suchen sich ein zweites Standbein, um mehr Umsätze zu generieren. Wollen Sie nun Ihrer zweiten Leidenschaft nachgehen und nebenbei über das Internet Selbstgemachtes verkaufen, dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Denn es handelt sich hierbei nicht um einen freien Beruf, sondern um ein Gewerbe. Beide Tätigkeiten müssen Sie dann klar voneinander trennen.

Freie Berufe ausüben: Das sollten Sie wissen

  1. Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden melden Sie Ihre Freiberuflichkeit direkt beim Finanzamt an. Das muss innerhalb von vier Wochen geschehen. Anschließend müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Mit diesem beantragen Sie nicht nur Ihre Steuernummer. Das Finanzamt prüft auch, ob es sich bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit wirklich um einen der sogenannten freien Berufe bzw. einer freien Berufsgruppe handelt.
  2. Einige zulassungspflichtige Berufe sind dazu angehalten, die Mitgliedschaft in der eigenen Berufskammer zu beantragen. Diese Vorgabe ist für Architekten, Ärzte, psychologische Psychotherapeuten, Apotheker, beratende Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte und Wirtschaftsprüfer bindend. Für alle anderen, die freiberuflich tätig sind, besteht hingegen die Möglichkeit, einer Berufskammer freiwillig beizutreten.
  3. Einige freie Berufe sind dazu berechtigt, die Künstlersozialkasse in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen (siehe § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz). Die Künstlersozialkasse ersetzt die gesetzliche Pflege-, Renten- und Krankenversicherung.

Freie Berufe: Welche Steuern müssen Sie zahlen?

Wie bereits erwähnt, müssen Sie als Freiberufler keine Gewerbesteuer bezahlen, da kein Gewerbe vorliegt. Gleichzeitig bedeutet das, dass Sie auch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, sondern lediglich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das hat den Vorteil, dass Sie nur Ihre Einkünfte den Ausgaben gegenüberstellen müssen.

Umsatzsteuer

In den freien Berufen müssen Sie in Ihren Rechnungen eine Umsatzsteuer von 19 % ausweisen. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Bestimmte Berufsgruppen müssen nur den verringerten Umsatzsteuersatz von 7 % ausweisen. Dazu zählen unter anderem Schriftsteller, da deren Arbeit auf das Urheberrechtsgesetz zurückzuführen ist.
  • Sind Sie Mediziner und bieten somit medizinische Leistungen an, müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Ausnahme: Dienstleistungen im kosmetischen Bereich.
  • Sofern Ihr Vorjahresumsatz in einem freien Beruf unter 22.000 Euro lag und der voraussichtliche Umsatz des aktuellen Jahres nicht mehr als 50.000 Euro beträgt, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie die berechnete Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen.

Damit Sie am Ende des Geschäftsjahres nicht alles auf einmal bezahlen müssen, leisten Sie unterjährig monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuervorauszahlungen an das Finanzamt. Das geschieht über die Umsatzsteuervoranmeldung. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass potenzielle Umsatzsteuernachzahlungen nicht so hoch ausfallen oder Sie sogar eine Rückerstattung vom Finanzamt erhalten. Dadurch können Sie Rücklagen bilden und Ihre Liquidität auch am Jahresende gewährleisten.

Vorsteuer

Unter Vorsteuer versteht man die Umsatzsteuer, die Sie zahlen, wenn Sie sich Güter anschaffen oder Dienstleistungen einkaufen, die Sie zum wirtschaftlichen Arbeitenbenötigen. Führen Sie in Ihren Rechnungen an Klienten, Mandanten bzw. Kunden Umsatzsteuer auf, sind Sie berechtigt, diese mit der Vorsteuer zu verrechnen. Diesen Vorsteuerabzug können Sie im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung am Ende des Geschäftsjahres geltend machen.

Einkommensteuer

Wie für alle Selbstständigen ist auch bei den freien Berufen laut Einkommenssteuergesetz die Einkommensteuer verpflichtend. Diese richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens.

Tipp

Steuerunterlagen ehrlich ausfüllen

Natürlich sind Sie als Freiberufler optimistisch, was Ihre Einnahmen betrifft. Wenn Sie den Bogen für die steuerliche Erfassung ausfüllen, sollten Sie trotzdem objektiv an die Sache herangehen und nichts beschönigen. Sollte sich das Jahr doch nicht so entwickeln, wie Sie es sich erhofft haben, müssen Sie trotzdem die Steuern zahlen, die anhand Ihrer Angaben ermittelt wurden.

Tipp: Bei unvorhergesehenen Entwicklungen können Vorauszahlungen auch angepasst werden. In diesem Fall nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. 

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